Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung | PKV Informationen 2024

Die 2 Systeme der Krankenversicherung in Deutschland

Krankenversicherung - Gesetzliche und private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung besteht in Deutschland aus den beiden System 1. Gesetzliche Krankenversicherung und 2. Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es im Gesundheitswesen 2 voneinander getrennte Krankenversicherung-Systeme (sog. zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem). Dabei ist die private Krankenversicherung sowohl ergänzend (mittels privaten Krankenzusatzversicherungen) als auch substitutiv (ersetzend) für die gesetzliche Krankenversicherung möglich . Etwa 10% aller Krankenversicherten in Deutschland sind in der PKV und nicht in der GKV versichert. Von den GKV-Versicherten haben ca. 25 Millionen Personen eine private Zusatzversicherung.

  1. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  2. Die Private Krankenversicherung (PKV)

Zur Definition: Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt – anders als in der GKV – nicht aufgrund Gesetzes, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande.

Trotz rechtlicher und organisatorischer Unterschiede zu den gesetzlichen Krankenkassen werden private Krankenversicherungen teilweise umgangssprachlich private Krankenkassen genannt – was de facto falsch ist.

Änderungen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 sind in Deutschland verschiedene finanzielle Grenzwerte für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Rentenversicherung und im Steuerrecht zu erwarten. Hier sind die voraussichtlichen oder bereits festgelegten Werte:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2024

    • Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2024

      • Monatlich: 5.175 Euro
      • Jährlich: 62.100 Euro Die BBG ist die Obergrenze des Einkommens, das für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen wird.
    • Versicherungspflichtgrenze (JAEG – Jahresarbeitsentgeltgrenze) 2024

      • Jährlich: 69.300 Euro Dies ist das Mindesteinkommen, das ein Angestellter erzielen muss, um sich für den Wechsel von der GKV in die Private Krankenversicherung (PKV) qualifizieren zu können.
    • Rentenversicherung 2024

      • Beitragsbemessungsgrenze Westdeutschland 2024

        • Monatlich: 7.550 Euro
        • Jährlich: 90.600 Euro
      • Beitragsbemessungsgrenze Ostdeutschland 2024

        • Eine Steigerung ist im Vergleich zu 2023 (monatlich 7.100 Euro, jährlich 85.200 Euro) zu erwarten, jedoch sind die genauen Werte noch nicht bekannt.
    • Einkommensteuer 2024

      • Grundfreibetrag: Der einkommensteuerfreie Grundfreibetrag wird für 2024 zwischen 11.604 Euro und 11.784 Euro liegen.

Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland entrichten müssen, und sie unterliegen jährlichen Anpassungen.

Aktuelles in 2024 – Änderungen im Jahr 2024

Zum Jahreswechsel 2024 änderten sich wieder die Freibeträge und die Beitragsbemessungsgrenzen für Versicherungen:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) gilt bundesweit und steigt in 2024 von 58.050 EUR auf 59.850 Euro jährlich bzw. von 4.837,50 EUR auf 4.987,50 EUR monatlich.
  • Die Versicherungspflichtgrenze (die sog. JAEG – Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt in der gesetzlichen KV von 64.350 EUR auf 66.600 EUR. Oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel von der GKV in die PKV für Angestellte möglich.
  • Der einkommensteuerfreie Grundfreibetrag stieg von 9.984 Euro auf 10.908 EUR.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung stieg ab dem 01.01.2024 in den ostdeutschen Bundesländern (BBG Ost) auf 7.100 Euro beziehungsweise jährlich 85.200 Euro und in den westdeutschen Ländern (BBG West) stieg sie 7.300 Euro pro Monat bzw. 87.600 Euro pro Jahr.

Die Private Krankenversicherung in Deutschland

Private Krankenversicherung Vergleich / PKV
Private Krankenversicherung Vergleich / PKV Vergleich 2024

Die private Krankenversicherung wird in Deutschland von privatrechtlichen Versicherern in Form von Aktiengesellschaften (zurzeit 24 Versicherungsgesellschaften) und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (zurzeit 19 Versicherungsgesellschaften) betrieben. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden das Unternehmensrecht, das Versicherungsvertragsgesetz (§ 193) und das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Damit kommt in der PKV die Krankenversicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande, wodurch sich auch die Bezeichnung private Krankenversicherung erklärt. Bei jedem PKV-Vertrag entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis, das für den Versicherungsnehmer (in der Regel der Versicherte) die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge sowie das Recht auf die Vertragsleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls beinhaltet.

Regularien: Alle Versicherer der PKV mit Sitz in Deutschland unterstehen dabei der Rechtsaufsicht und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Im Gegensatz dazu sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Rechtsaufsicht durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder durch die länderspezifischen Aufsichtsbehörden unterliegen.

Begrifflichkeiten: Die Begriffe privater Krankenversicherer sowie private Krankenversicherung selbst stehen als Überbegriff für die Gesamtheit der Versicherer, die eine private Krankenversicherung anbieten.

Historie: Entstehung und Entwicklung der Krankenversicherung in Deutschland

Die PKV (private Krankenversicherung) zählt zu den ältesten Versicherungszweigen in Deutschland und findet ihren Ursprung bereits Mitte des 18. Jahrhunderts. Nach der Gründung der GKV im Jahre 1883 konnte sich die PKV zunächst nicht durchsetzen, weil der Mittelstand über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, um sich selbst zu schützen. Dies änderte sich jedoch nach der Inflation im Jahre 1924, als der allgemeine Vermögensverlust dazu führte, dass die Kosten bei Krankheit nicht mehr aus Rücklagen bezahlt werden konnten.

Nun suchte man Schutz in der PKV, da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Beitritt in die GKV nicht möglich war. Bis zum Jahre 1924 bot die PKV nur Tagegeldversicherungen zur Sicherung des Einkommens an. Danach entwickelte sie aber auch Krankheitskostentarife, die die Kosten der Krankheitsbehandlung abdecken sollten. Diese Tarife ähnelten aber zum Großteil noch dem Leistungsgefüge der GKV. Erst in den 30er Jahren, als die Kalkulationsgrundlage für die Berechnung von Leistung und Gegenleistung für Krankheitskostentarife geschaffen wurde und dadurch die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gesichert war, brachte die Private Krankenversicherung erstmals Tarife auf den Markt, die den individuellen Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden konnte.

Heute ist eine private Krankenversicherung ein selbständiges Wirtschaftsunternehmen, das für die Deckung von Krankheitskosten sorgt. Als Zusammenschluss der privaten Krankenversicherungen fungiert der “Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.”. Zur Zeit (in 2024) gibt es in Deutschland rund 50 private Krankenversicherungen.

Die Privaten Krankenversicherungen finanzieren sich aus Prämien, die abhängig sind von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang der gewählten Tarife. Ist einer privaten Krankenversicherung das Gesundheitsrisiko eines Antragstellers zu hoch, darf sie – anders als die GKV- ablehnen.

Anders als bei der GKV gibt es auch keine beitragsfreie Familienversicherung, sondern es müssen zusätzliche Beiträge für Kinder oder Lebens-/Ehepartner entrichtet werden. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung macht die Private Krankenversicherung Gewinne.

Die Privaten Krankenversicherungen bilden Altersrückstellungen, um den Prämienanstieg im Alter zu dämpfen bzw. zu vermeiden. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung können diese Altersrückstellungen teilweise mitgenommen werden.

Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV

Die meisten Menschen sind der Meinung, dass die private Krankenversicherung teurer ist als die gesetzliche Krankenversicherung, dafür bietet die PKV aber auch deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, dies ist zumindest bekannt.

Zunächst einmal: Dass die PKV teurer als die GKV ist, stimmt pauschal nicht, da es viele PKV Tarife gibt, mit sehr guten Leistungen, die deutlich günstiger sind, als die gesetzliche Krankenversicherung. Wer außerdem mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, fährt mit der PKV finanziell betrachtet in der Regel deutlich günstiger.

Tabelle – Exemplarische Unterschiede PKV und GKV

LeistungsmerkmalePKV (Private Krankenversicherung)GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Beiträgeabhängig vom Alterabhängig vom Einkommen
Beitragsrückerstattung (BRE)möglich wenn keine Leistungen (ggfs. außer Vorsorge-Maßnahmen) genutzt wurdennicht möglich
Familienmitgliedermüssen sich selbst versichernFamilienversicherung bei keinem / geringem Einkommen
Leistungen insgesamtflexibel wählbarfestgelegte gesetzliche Regelleistungen
Leistungen beim Zahnarztumfassende und frei wählbar (Leistung abhängig vom gewählten PKV-Tarif)Grundversorgung gemäß Regelleistungen
Sehhilfenumfassende und frei wählbar (Leistung abhängig vom gewählten PKV-Tarif)Leistungen nur in Härtefällen
Leistungen im KrankenhausEinzelzimmer oder Zwei-Bett-Zimmer und Behandlung durch Chefarzt falls gewünscht (Leistungen abhängig vom gewählten PKV-Tarif)Mehrbettzimmer, Stationsarzt
Psychotherapie Leistungenje nach Tarif tlw. unbegrenzt möglichBegrenzte Anzahl von Stunden, lange Pausen zwischen Therapien
Naturheilkunde / Alternative Heilmethodenumfassende Leistungen (abhängig vom gewählten PKV-Tarif)nur vereinzelte Leistungen bei einigen wenigen Krankenkassen
Medikamenteumfassende Kostenerstattungnur bestimmte Medikamente, mit Zuzahlung
Arztwahlfreie Wahlnur Kassenärzte
Termine beim Facharztoft kurzfristig möglichmeist lange Wartezeiten

Abbildung: Exemplarische Leistungsunterschiede zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse (Stand 2024)

Die Leistungen in der PKV sind in der Regel deutlich besser als in der GKV

  • Chefarztbehandlung
    • Auch wenn dieses Argument pro PKV mittlerweile bekannt ist, ist es doch eine wichtige Tatsache, dass viele Ärzte und Chefärzte sowie andere Koryphäen auf ihrem Gebiet oftmals keine Kassenzulassung haben bzw. ausschließlich Privatpatienten behandeln. Wer also im Ernstfall auf die bestmögliche Behandlung zurückgreifen können will, ist mit der PKV eindeutig besser abgesichert.
  • Naturheilverfahren
    • Alternative Heilverfahren sind längst in der „Mainstream-Medizin“ angekommen. Und für PKV-Versicherte gibt es die Medizinalternativen inklusive.
  • Telemedizin
    • Bei neuen, innovativen medizinischen Lösungen wie der Telemedizin ist die PKV oft Vorreiter und ebnet damit den Weg in die umfassende Versorgung. PKV-Kunden kommen dafür als erstes in den Genuss solcher Lösungen, mit allen positiven Konsequenzen für die gesundheitliche Versorgung.
  • Zusatzleistungen
    • Eine weitere Besonderheit der PKV: Versichert ist, was sich die Kunden wünschen. Das heißt, der Versicherungsschutz kann ganz individuell gestaltet werden und mit Tarifbausteinen bspw. auch um ein Kur-, Kranken- oder Pflegetagegeld, eine Auslandsreisekrankenversicherung oder im Sinne einer Beitragsreduzierung im Alter ergänzt werden.
  • Vorsorgeuntersuchungen
    • Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen liegen bei der PKV (bei den meisten Tarifen) deutlich über den Leistungen der GKV. Darüber hinaus gibt es zudem häufig auch weitere Gesundheitsdienstleistungen, wie Apps, Präventionskurse oder Sportangebote, die PKV-Versicherte kostenlos oder kostenreduziert nutzen können.

Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland 2024

PKV Anbieter Krankenversicherungen
Anbieter von Krankenversicherungen im Vergleich

Die größten PKV-Anbieter in Deutschland sind (sortiert nach Versicherten):

  • Debeka
  • Axa
  • DKV (Deutsche Krankenversicherung)
  • Signal Iduna (konsolidiert aus Signal Iduna Krankenversicherung und Deutscher Ring Krankenversicherung)
  • Allianz PKV
  • HUK Coburg Krankenversicherung
  • Continentale Krankenversicherung
  • BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Central Krankenversicherung
  • Barmenia
  • Versicherungskammer Bayern
  • Hallesche
  • Hanse Merkur
  • Gothaer
  • Generali Krankenversicherung
  • DBV
  • LKH (Landeskrankenhilfe)
  • SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
  • UKV / Union Krankenversicherung
  • Inter Krankenversicherung
  • Universa
  • Münchener Verein
  • R+V
  • Ergo
  • Ergo Direkt
  • ARAG
  • LVM Krankenversicherung
  • DFV / Deutsche Familienversicherung
  • Alte Oldenburger
  • Nürnberger
  • Württembergische Krankenversicherung
  • PAX-Familienfürsorge
  • Mannheimer Krankenversicherung
  • Envivas Krankenversicherung
  • DEVK
  • Provinzial
  • Concordia
  • Mecklenburgische
  • Würzburger
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • Vigo Krankenversicherung
  • VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
  • ottonova Krankenversicherung

Arten der PKV / Private Krankenversicherung

Abhängig vom Umfang und Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung wird unterschieden zwischen:

  • Kranken-Vollversicherung: Absicherung der gesamten Krankheitskosten – mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung). Die Absicherung von beihilfeberechtigten Personenkreisen, wie zum Beispiel Beamten, gilt ebenso als Vollversicherung.
  • Zusatzversicherung: Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise:
    • Pflege-Zusatzversicherung
    • Auslandskrankenversicherung
    • Krankenhaustagegeld
    • Krankentagegeld
    • Zahnzusatzversicherung
    • Stationäre / Krankenhaus-Zusatzversicherung (Einbett/Zweibettzimmer im Krankenhaus etc.
    • Ambulante Krankenzusatzversicherung

Weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland

Voraussetzungen für die Versicherung in der PKV

Eine substitutive private Krankenvollversicherung können alle Personen abschließen, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Dies sind in der Regel folgende Personengruppen:

  • Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Selbständige und Freiberufler
  • Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
  • Bei freiberuflich tätigen Künstlern und Journalisten ist bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Befreiung von der Künstlersozialkasse (KSK) möglich; diese zahlt dann entsprechend zum Arbeitgeberanteil einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (seit 2013: 450 Euro im Monat)
  • auch von der Versicherungspflicht befreite Studenten
  • Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder

PKV Kosten / Beitrag in der PKV 2024

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind für die private Krankenversicherung nicht das jeweilige Bruttoeinkommen relevant.

Folgende Faktoren bestimmen die Höhe des PKV Beitrags:

  • das Eintrittsalter beim Vertragsabschluss
  • der Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn
  • der Beruf und die Berufsgruppe
  • die zu versichernde Leistung

Seit dem 21. Dezember 2012 werden in Deutschland nur noch sogenannte „Unisex-Tarife“ angeboten werden. Das bedeutet, dass das Geschlecht sich seitdem nicht mehr auf die Beitragshöhe auswirkt.

PKV Antrag – Zulassungsvoraussetzungen für die Private Krankenversicherung

Die Grundlage für den Vertragsabschluss bei einer privaten Krankenversicherung ist wie bei anderen Versicherungsarten der Antrag und somit das individuelle Risiko des Versicherten.

Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann bei PKV-Vertragsbeginn ein sog. Risikozuschlag oder aber ein Leistungsausschluss (sog. Ausschlussklausel) vereinbart werden.

Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den ein Aufnahmeanspruch besteht.

Bei schlechter finanzieller Bonität (bspw. bei negativer Schufa) kann die PKV-Versicherung den Versicherungsantrag auch ablehnen.

Private Krankenversicherung – Vollversicherung oder Zusatzversicherung

Alternativ zu einer sog. Vollkosten Krankenversicherung haben Pflichtversicherte in der GKV die Möglichkeit, ergänzend zu ihrem gesetzlichen Versicherungsschutz eine oder auch mehrere private Kranken-Zusatzversicherungen abzuschließen.

Dies sind bspw. die Zahnzusatzversicherung, die Pflegezusatzversicherung, die  Auslandsreiseversicherung oder auch die stationäre Krankenzusatzversicherung (auch Krankenhausversicherung genannt).

Teilweise gibt es auch sog. Optionstarife für einen späteren Eintritt in die PKV, mit denen sichergestellt wird, dass dann keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Private Krankenversicherung Beratung  und Angebote

Als langjährig tätige unabhängige Versicherungsmakler befassen wir uns gemeinsam mit Geschäftspartnern bundesweit umfassend und intensiv mit dem Bereich der Krankenversicherungen und haben uns auf die Themen Vollkosten / Private Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherung spezialisiert. Auch im Bereich Beamte Krankenversicherung können wir Sie beraten.

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern daher eine professionelle und individuelle Beratung für eine Private Krankenversicherung an.

Das wichtigste dabei: Unsere Beratung ist von jeglichen Versicherungsunternehmen unabhängig, somit handeln wir absolut frei von jeglichen Gesellschaftsinteressen. Auf diese Weise erhalten Sie von uns die für Sie besten PKV-Angebote.

Gerne erörtern wir wenn Sie dies möchten mit Ihnen zusammen, ob angesichts Ihrer Situation eine Private Krankenversicherung oder eine Gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung sinnvoller ist.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen, u.a.

  • Alle PKV Anbieter im Überblick, mit Kontakt Adresse, Telefonnummer, Email Adressen
  • Übersicht aller Angebote, Leistungen und Tarife der privaten Krankenversicherungen in Deutschland, Beiträge, Kosten.
  • Deutsche Anbieter für Vollversicherung und Zusatzversicherung im Vergleich
  • PKV Test, Bewertungen, Erfahrungen
    • Wer testet im Bereich der PKV?
    • Magazine wie Stiftung Warentest / Finanztest, ÖkoTest, Focus Money
    • Institute wie Morgen & Morgen, Frank Bornberg, Assekurata, map Report


Kinder Krankenversicherung Rechner

Mit diesem Rechner erhalten Sie die Information, ob Ihr Kind in der GKV oder in der PKV versichert werden kann

 

kind

Die Regelungen des Gesetzgebers besagen, dass die Versicherung Ihres Kindes von Ihrer familiären und finanziellen Lage abhängt.

Die erste Frage lautet: Sind Sie verheiratet?

Sie sind also nicht verheiratet. In diesem Fall stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern

oder

  • Sie haben die Möglichkeit, es in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern, jedoch nicht kostenfrei. In der PKV existiert keine kostenfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es herrscht oft die falsche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Sie sind also verheiratet. Die nächste Frage lautet: Wie hoch ist das jährliche Einkommen des Elternteils, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist?

*Die JAEG ist die “Jahresarbeitsentgeltgrenze” und liegt aktuell in 2024 bei einem Jahreseinkommen von 64.350 EUR.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und der Elternteil, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Dies ist oft bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Beamten der Fall.

In dieser Situation haben Sie die Wahl:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, jedoch nicht kostenfrei. Denn in der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es gibt oft die irrtümliche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und der Elternteil, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Nun zur letzten Frage: Ist das Einkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist, höher als das des Elternteils, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist?

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und derjenige von Ihnen, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wobei das Einkommen des PKV-Versicherten niedriger ist als das des GKV-Versicherten.

In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.

oder

  • Sie haben die Möglichkeit, es in der PKV zu versichern, jedoch nicht kostenfrei. Denn in der PKV existiert keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es gibt oft die irrtümliche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und derjenige von Ihnen, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wobei das Einkommen des PKV-Versicherten höher ist als das des GKV-Versicherten.

n diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Sie können Ihr Kind in der PKV versichern

oder

  • Sie können es in der GKV versichern, wobei dies aufgrund der hohen GKV-Beiträge in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist.

Übrigens: Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es herrscht oft die falsche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Geschafft!

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen zur Krankenversicherung Ihres Kindes behilflich sein konnten.

Wenn Sie ein Angebot für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können eine Anfrage stellen, und wir werden Ihnen zeitnah ein kostenfreies und unverbindliches Angebot als PDF per E-Mail zusenden.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine telefonische oder persönliche Beratung bevorzugen, vermerken Sie dies einfach in Ihrer Anfrage. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weiterführende Informationen

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