ARAG KomfortKlasse K600 – die private Krankenversicherung im Detail

Inhaltsverzeichnis

Die ARAG Krankenversicherungs-AG ist Deutschlands größter privater Versicherer in Familienbesitz und seit über 85 Jahren im Markt für Rechtsschutz und Gesundheitsschutz aktiv.

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✓ Leistungen im Überblick

  • Primärarztprinzip (rechnungsbezogen) – 100 % über Hausarzt, 80 % bei Direktfacharzt (nur für diese Rechnung)
  • Chefarzt + Ein-/Zweibettzimmer – Stationärer Komfort inklusive
  • Patienten-Rechtsschutz – Automatisch enthalten, bis 1 Mio. €/Fall
  • Zahnbehandlung 100 % – Zahnersatz 80 %, Inlays 100 %
  • Selbstbehalt 600 €/Jahr – Vorsorge & Impfungen SB-frei

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Ihr PKV-Portfolio für Angestellte und Selbstständige basiert auf drei aufeinander aufbauenden Tarifreihen: der KomfortKlasse (Tarife K), dem MedExtra und dem MedBest. Der ARAG KomfortKlasse K600 ist die meistgewählte Stufe der K-Tarifreihe – er kombiniert solide Vollversicherungsleistungen mit einer 600-Euro-Jahresselbstbeteiligung und einem attraktiven Beitragsniveau.

Dieser Artikel zeigt alle Leistungsdetails des ARAG KomfortKlasse K600 im Einzelnen: was der Tarif genau erstattet, wo seine Besonderheiten liegen – allen voran das rechnungsbezogene Primärarztprinzip, der inkludierte Patienten-Rechtsschutz bis 1 Million Euro und das attraktive BRE-Modell mit 2,5 Monatsbeiträgen – und wo die Grenzen des Tarifs liegen, die potenzielle Versicherte kennen sollten.

Die drei wichtigsten Alleinstellungsmerkmale des ARAG KomfortKlasse K600: Erstens das rechnungsbezogene Primärarztprinzip – einzigartig auf dem Markt, weil die 80-%-Kürzung bei Direktfacharztbesuch nur für die einzelne Rechnung gilt, nicht für die gesamte Diagnose. Zweitens der inkludierte Patienten-Rechtsschutz bis 1 Million Euro je Fall, ohne Mehrbeitrag. Drittens die erfolgsabhängige BRE von 2,5 Monatsbeiträgen – bei einer Gesamtbetrachtung gemeinsam mit der kostenfreien Elternzeitweiterversicherung eines der familienfreundlichsten Preismodelle im mittleren PKV-Segment.

Die ARAG KomfortKlasse im Überblick: Tarifreihe K und die Bedeutung des K600

Die KomfortKlasse-Tarifreihe der ARAG umfasst sechs Selbstbehaltsstufen: K0, K300, K600, K900, K1200 und K1500. Die Zahl im Tarifnamen steht jeweils für die jährliche Selbstbeteiligung in Euro – in K600 also 600 Euro pro Kalenderjahr für Erwachsene. Entscheidend: Alle Tarifstufen haben identische Leistungsinhalte. Was sich ausschließlich unterscheidet, ist die Höhe der Selbstbeteiligung – und damit direkt der monatliche Beitrag. Wer K600 wählt, zahlt einen deutlich niedrigeren Monatsbeitrag als K0, trägt dafür die ersten 600 Euro seiner Jahresgesundheitskosten selbst.

Der K600 ist aus mehreren Gründen die beliebteste Stufe der KomfortKlasse. Für Angestellte, die den Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten, ist er oft die optimale Balance: Der Beitragsvorteil gegenüber K0 übersteigt in den meisten Jahren die zusätzliche Selbstbeteiligung – vor allem bei gesunden jungen Versicherten, die selten Rechnungen einreichen. Hinzu kommt die BRE von 2,5 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit, die in K600 deutlich größer ausfällt als in K0, gemessen am absoluten Eurobetrag.

⚠️ Wichtig: K600 hat keine Pauschalerstattung. Die Pauschalerstattung der ARAG – ein fester Betrag zusätzlich zur BRE bei Leistungsfreiheit – ist auf die Stufen K0 (600 €) und K300 (300 €) beschränkt. Ab der Stufe K600 entfällt sie. Das ist ein relevanter Unterschied zu K0 und K300, den Interessenten bei der Tarifwahl einkalkulieren sollten. Kinder und Jugendliche erhalten in den Pauschalerstattungs-fähigen Stufen jeweils die Hälfte der angegebenen Beträge.

ARAG KomfortKlasse K600 – alle Selbstbehaltsstufen der K-Tarifreihe im Überblick

TarifstufeSB ErwachseneSB KinderPauschalerstattung (Erwachsene)BRE bei Leistungsfreiheit
K00 €0 €600 € (Kinder 300 €)2,5 Monatsbeiträge
K300300 €150 €300 € (Kinder 150 €)2,5 Monatsbeiträge
K600 ← dieser Artikel600 €300 €Keine2,5 Monatsbeiträge
K900900 €450 €Keine2,5 Monatsbeiträge
K12001.200 €600 €Keine2,5 Monatsbeiträge
K15001.500 €750 €Keine2,5 Monatsbeiträge

SB gilt für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen. SB-frei: Vorsorgeuntersuchungen gem. Vorsorgeverzeichnis K, Schutzimpfungen. Pauschalerstattung erhalten nur Angestellte und Selbstständige (nicht Beamte) bei Leistungsfreiheit. Kinder erhalten jeweils die Hälfte.

Das Primärarztprinzip im ARAG KomfortKlasse K600 – und warum es sich von anderen PKV-Tarifen unterscheidet

Das Primärarztprinzip ist ein strukturelles Kernelement des ARAG KomfortKlasse K600 und das Merkmal, das am häufigsten missverstanden wird. Es funktioniert so: Wer zuerst einen Hausarzt, Internisten mit hausärztlicher Versorgung, Kinderarzt, Gynäkologen, Augenarzt oder Notarzt aufsucht, erhält 100 % Kostenerstattung für ambulante Leistungen. Wer hingegen direkt zum Facharzt geht – ohne Primärarztkontakt –, erhält nur 80 % der erstattungsfähigen Kosten.

Der entscheidende Unterschied zum Wettbewerb: Das ARAG-Primärarztprinzip gilt nur für die einzelne Rechnung, nicht für die gesamte Diagnose. Das bedeutet in der Praxis: Wer einmalig direkt zum Facharzt geht und dafür 80 % erhält, muss für alle weiteren Behandlungen derselben Diagnose beim selben Facharzt kein erneutes Primärarztprinzip anwenden. Die Kürzung gilt ausschließlich für die Rechnung des ersten Direktfacharztbesuchs.

Bei vielen Wettbewerbern mit Primärarztprinzip gilt die 80-%-Regelung für die gesamte Diagnose – wer einmal direkt zum Facharzt gegangen ist, muss für alle weiteren Behandlungen dieser Diagnose entweder immer wieder beim Primärarzt erscheinen oder akzeptiert dauerhaft 80 % für alle damit verbundenen Rechnungen. Diese restriktivere Auslegung hat die ARAG bewusst vermieden.

Praxisbeispiel ARAG KomfortKlasse K600 Primärarztprinzip: Eine Versicherte geht direkt ohne Überweisung zum Orthopäden. Die Orthopädenrechnung über 200 € wird zu 80 % = 160 € erstattet. Bei der nächsten Behandlung desselben Rückenleidens beim selben Orthopäden wird die Rechnung wieder zu 100 % erstattet – denn das Primärarztprinzip gilt nur für die erste Rechnung dieses Direktbesuchs, nicht für die Diagnose als Ganzes. Hätte die Versicherte zuerst ihren Hausarzt aufgesucht und sich dann überweisen lassen, wären auch die 200 € zu 100 % erstattet worden.

Ambulante Leistungen im ARAG KomfortKlasse K600 im Detail

Alle ambulanten Leistungen unterliegen der Selbstbeteiligung von 600 € pro Kalenderjahr – mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen gemäß dem ARAG-Vorsorgeverzeichnis K und Schutzimpfungen. Diese werden unabhängig von der Selbstbeteiligung zu 100 % erstattet. Die SB wird anteilig berechnet: Wer nicht am 1. Januar versichert, sondern z. B. am 1. März beginnt, hat im ersten Jahr nur 10/12 der Jahres-SB zu leisten.

Ärztliche Leistungen werden bis zum GOÄ-Höchstsatz erstattet: bis zum 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen (Abschnitte A, E, O) und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen (Abschnitt M). Für Liquidationen über dem Höchstsatz – die nur bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen zulässig sind – ist der Tarif nicht konzipiert.

Heilpraktiker und Naturheilverfahren werden zu 80 % bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Abrechnungsgrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zum jeweiligen Höchstsatz. Damit ist der ARAG K600 im Vergleich zu leistungsstärkeren Tarifen auf diesem Gebiet zurückhaltend: Wer regelmäßig Heilpraktiker aufsucht, stößt mit 500 €/KJ schnell an die Grenze.

Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel werden im K600 nach einem Stufenmodell erstattet: bis 2.500 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr zu 80 %, ab 2.500 Euro dann zu 100 %. Dieses Modell stellt sicher, dass bei hohem Medikamentenbedarf oder intensiver Physiotherapie trotz Selbstbeteiligung und 80-%-Quote keine unbegrenzte Eigenbeteiligung entsteht.

Hilfsmittel werden in Standardausführung zu 100 % erstattet – vorausgesetzt, sie liegen unter 1.000 Euro Rechnungsbetrag. Für Hilfsmittel ab 1.000 € (z. B. hochwertige Hörgeräte, Rollstühle) ist eine vorherige schriftliche Zusage der ARAG erforderlich. Erfolgt der Bezug ohne diese Zusage, werden nur 80 % der erstattungsfähigen Kosten für die funktionale Standardausführung zugrunde gelegt.

Psychotherapie wird zu 80 % bis maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, nach vorheriger Zusage. Das ist im Mittelklasse-PKV-Bereich üblich; wer intensive Langzeittherapien benötigt, sollte beachten, dass es keine 100-%-Erstattung und keine unbegrenzte Sitzungszahl gibt.

Sehhilfen und LASIK im ARAG KomfortKlasse K600

Die Sehhilfen-Erstattung im ARAG KomfortKlasse K600 ist mit 100 % bis maximal 150 Euro alle 36 Monate bewusst niedrig angesetzt. Das entspricht dem Charakter des Tarifs als preisorientierter Mittelklassetarif: Wer qualitativ hochwertige Brillengläser oder Gleitsichtgläser trägt, wird mit 150 € nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten erstattet bekommen. Wer hingegen günstige Brillen bevorzugt oder Kontaktlinsen der Einstiegsklasse nutzt, kann damit auskommen.

Anders verhält es sich bei der LASIK: Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB A839) der ARAG erstattet die KomfortKlasse brechkraftverändernde Operationen – also LASIK, LASEK und vergleichbare Eingriffe – einmalig bis zu 1.000 Euro je Auge während der gesamten Vertragslaufzeit. Dieser Betrag ist festgelegt und wird nicht dynamisiert, kommt aber als einmaliger Zuschuss für die oft kostenintensive LASIK-OP dem Tarif zugute.

⚠️ Hinweis zu Sehhilfen im ARAG KomfortKlasse K600: Das Limit von 150 € alle 36 Monate ist im PKV-Markt vergleichsweise niedrig. Qualitativ hochwertige Gleitsichtgläser kosten häufig 400–800 €. Im K600 bleibt nach Abzug der 150 € und der 600 € Jahres-SB (sofern noch nicht aufgebraucht) ein erheblicher Eigenanteil. Brillenträger mit gehobenem Sehbedarf sollten diesen Punkt bei der Tarifwahl berücksichtigen.

Zahnleistungen im ARAG KomfortKlasse K600

Das Zahnleistungspaket des ARAG KomfortKlasse K600 ist solide aufgestellt. Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet – das umfasst alle allgemein-zahnärztlichen Leistungen inklusive professioneller Zahnreinigung (PZR), Parodontosebehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Kunststoff- und Amalgamfüllungen sowie Knirscherschienen.

Inlays werden ebenfalls zu 100 % erstattet – ein Vorteil gegenüber Tarifen, die Inlays nur zum Zahnersatz-Prozentsatz abrechnen. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Onlays) und Implantate werden zu 80 % erstattet, wobei Implantate auf maximal 4 Stück pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau und bereits vorhandener Implantate) begrenzt sind. Kieferorthopädie wird ebenfalls zu 80 % erstattet.

Für Zahnersatz und Inlays ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro ist ein Heil- und Kostenplan (HKP) vorzulegen, bevor die Behandlung beginnt. Wird dieser nicht rechtzeitig eingereicht, werden die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Leistungen nur zu 50 % erstattet. Bei Implantaten und Kieferorthopädie gilt die HKP-Pflicht grundsätzlich unabhängig vom Rechnungsbetrag – auch hier sind Kürzungen auf 50 % möglich, wenn keine vorherige Vorlage erfolgt.

ARAG KomfortKlasse K600 – Zahnstaffel im Überblick

VersicherungszeitraumMax. Erstattung für Zahnersatz + KFO kumuliertBei Unfall
1. VersicherungsjahrGestaffelt – begrenztSofort unbegrenzt
2.–5. VersicherungsjahrStaffel – schrittweise höherSofort unbegrenzt
Ab 6. VersicherungsjahrUnbegrenztSofort unbegrenzt

Die genauen Staffelbeträge der einzelnen Jahre entnehmen Sie dem aktuellen Tarifverzeichnis der ARAG Krankenversicherung. Bei Vorversicherungszeiten aus einer anderen PKV-Vollversicherung werden diese auf die Zahnstaffel angerechnet.

Stationäre Leistungen im ARAG KomfortKlasse K600

Im stationären Bereich bietet der ARAG KomfortKlasse K600 einen der stärksten Leistungspunkte des Tarifs. Versicherte haben freie Wahl zwischen Ein- oder Zweibettzimmer und erhalten wahlärztliche Behandlung (Chefarzt). Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen werden zu 100 % erstattet.

Besonders wichtig: Im stationären Bereich erstattet der ARAG K600 die GOÄ-Kosten auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus. Das bedeutet: Wenn ein Belegarzt, Chefarzt oder stationärer Spezialist Leistungen über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz liquidiert – was in Privatkliniken oder bei besonders spezialisierten Operateuren durchaus vorkommt – ist auch das im Tarif abgedeckt, sofern eine rechtsgültige Honorarvereinbarung vorliegt. Das unterscheidet den K600 von manchen anderen Mittelklassetarifen, die stationär auf den Höchstsatz begrenzen.

Für vorübergehende Auslandsaufenthalte ist der Versicherungsschutz für den stationären Bereich ebenfalls eingeschlossen. Die ARAG übernimmt im Ausland Kosten bis zur Höhe, die sie auch im Inland leisten würde. Für Auslandsrücktransporte ist ein Betrag von bis zu 10.000 Euro für Überführungskosten abgesichert.

ℹ️ Stationäre Versorgung ARAG K600: Stationäre Leistungen fallen in die gemeinsame Selbstbeteiligung von 600 € – es gibt keine separaten stationären SB-Befreiungen. Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss die noch nicht aufgebrauchte Restquote der 600-€-SB aus dem Krankenhausaufenthalt decken. Nur Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind davon ausgenommen.

Der inkludierte Patienten-Rechtsschutz im ARAG KomfortKlasse K600

Eines der markantesten Alleinstellungsmerkmale aller ARAG-Krankenvollversicherungstarife – und damit auch des KomfortKlasse K600 – ist der inkludierte Patienten-Rechtsschutz. Ohne Mehrbeitrag, ohne gesonderten Tarifabschluss: Der Patienten-Rechtsschutz ist automatisch in jedem ARAG-Vollversicherungstarif enthalten und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten durch alle Instanzen bis zu einer Million Euro je Rechtsschutzfall.

Das ist auf dem deutschen PKV-Markt einzigartig. Kein anderer der großen Vollversicherer schließt standardmäßig einen Rechtsschutz für Behandlungsstreitigkeiten in diesen Größenordnungen in den Grundtarif ein. Der praktische Nutzen ist erheblich: Ärztliche Behandlungsfehler, mangelhafte Aufklärung vor Operationen, Honorarstreitigkeiten mit Ärzten oder der Krankenversicherung selbst – all das kann rechtlich teuer werden. Mit dem ARAG-Patienten-Rechtsschutz können Versicherte im Ernstfall juristisch vorgehen, ohne an Kostenrisiken zu scheitern.

Auf Wunsch vermittelt die ARAG auch einen spezialisierten Anwalt für patientenrechtliche Fragen. Der Service ist rund um die Uhr erreichbar.

BRE und Rückerstattungsmodell im ARAG KomfortKlasse K600

Der ARAG KomfortKlasse K600 bietet eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen bei vollständiger Leistungsfreiheit im Kalenderjahr. Für das Jahr 2024 wurde die Auszahlung von 2,5 Monatsbeiträgen durch die ARAG bestätigt – im September 2025 wurden laut offiziellen ARAG-Partnerinformationen rund 44.200 Verträge zur Auszahlung gebracht.

Für die BRE-Berechtigung gilt: Es dürfen im gesamten Kalenderjahr keine Leistungen eingereicht worden sein – auch nicht im zahnärztlichen Bereich. Ausnahmen, die die BRE nicht gefährden: Vorsorgeuntersuchungen gemäß Vorsorgeverzeichnis K und Schutzimpfungen. Die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden also vollständig außerhalb der BRE-Berechnung geführt – wer also zur Vorsorge geht, verliert weder Selbstbehalt-Freiheit noch BRE-Anspruch.

Die BRE wird automatisch im dritten Quartal des Folgejahres ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das gesamte Kalenderjahr bis zum 31. Januar des Folgejahres vollständig bezahlt wurden und der Vertrag bis zum 1. Juli des Folgejahres ungekündigt weiterläuft.

TeleClinic-Sonderregel im ARAG KomfortKlasse K600: Die Nutzung der TeleClinic – also digitale Arztgespräche per Video – hat keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Beitragsrückerstattung und wird auch nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Das ist ein praktischer Vorteil: Versicherte können für unkomplizierte Beschwerden die TeleClinic kostenneutral nutzen, ohne ihre BRE zu riskieren oder die SB anzureißen.

Elternzeit, Familienleistungen und Optionsrecht im ARAG KomfortKlasse K600

Die ARAG bietet Versicherten im KomfortKlasse K600 während der Elternzeit eine kostenlose Weiterversicherung: Für die Dauer des Elterngeldbezugs läuft der volle Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung weiter. Diese beitragsfreie Phase hat außerdem keine Auswirkungen auf eine etwaige Pauschalerstattung – ein wichtiger Punkt für Familiengründer.

Hinweis: Die Pauschalerstattung selbst gibt es im K600 zwar nicht (nur in K0 und K300), aber die Regelung zur Elternzeit gilt trotzdem, und die BRE-Fähigkeit bleibt bei der kostenlosen Weiterversicherung erhalten. Das macht den K600 zu einem familienfreundlichen Einstieg in die ARAG-PKV.

Ebenso attraktiv ist das Optionsrecht: Versicherte im KomfortKlasse K600 können zu erleichterten Bedingungen in höherwertige ARAG-Tarife – insbesondere den MedExtra oder den MedBest – wechseln. Das Optionsrecht kann bis zu bestimmten Stichtagen (nach 3 oder 5 Jahren nach Erstabschluss sowie nach der Geburt eines Kindes innerhalb der ersten drei Lebensjahre) genutzt werden – bis zum 50. Lebensjahr. Das gibt Versicherten die Planungssicherheit, ihren Schutz mit wachsenden Ansprüchen ausbauen zu können, ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung.

Digitale Services: ARAG GesundheitsApp und Alltagshelfer

Die ARAG GesundheitsApp ermöglicht die digitale Einreichung von Arztrechnungen, Rezepten und Heil-/Kostenplänen direkt vom Smartphone aus. Versicherte können den Bearbeitungsstand ihrer eingereichten Belege verfolgen und haben Zugriff auf die eigene Versicherungsübersicht. Die App steht für iOS und Android zur Verfügung.

Zusätzlich zur PKV-Vollversicherung können K600-Versicherte optional den ARAG Alltagshelfer hinzubuchen – einen Service, der nach Krankenhausaufenthalten, Unfällen oder akuten gesundheitlichen Notlagen im Alltag unterstützt. Verfügbar in zwei Varianten (Alltagshelfer und Alltagshelfer Plus) bietet er praktische Hilfe in Alltagssituationen, die durch Krankheit oder Unfall entstehen, ohne dass diese durch die PKV-Vollversicherung abgedeckt wären.

Häufige Fragen zur ARAG KomfortKlasse K600

Wie funktioniert das Primärarztprinzip im ARAG KomfortKlasse K600 genau – und was passiert, wenn ich ohne Überweisung zum Facharzt gehe?

Im ARAG KomfortKlasse K600 gilt das Primärarztprinzip: Wer zuerst einen Hausarzt, einen Internisten mit hausärztlicher Versorgung, einen Kinderarzt, Gynäkologen, Augenarzt oder Notarzt aufsucht, erhält 100 % Kostenerstattung für ambulante Leistungen. Wer direkt zum Facharzt geht, erhält für diese Rechnung nur 80 %. Das entscheidende Alleinstellungsmerkmal des ARAG K600 gegenüber anderen Tarifen mit Primärarztprinzip: Die Kürzung auf 80 % gilt ausschließlich für die betreffende Rechnung – nicht für die gesamte Diagnose. Alle Folgerechnungen beim selben Facharzt für dieselbe Erkrankung werden danach wieder zu 100 % erstattet. Bei vielen Wettbewerbern greift die 80-%-Regelung dagegen für alle Rechnungen, die einer bestimmten Diagnose zugeordnet werden.

Hat die ARAG KomfortKlasse K600 eine Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit?

Nein. Die Pauschalerstattung der ARAG KomfortKlasse – ein fester Betrag, der bei vollständiger Leistungsfreiheit zusätzlich zur BRE ausgezahlt wird – ist auf die Tarifstufen K0 (600 € Erwachsene / 300 € Kinder) und K300 (300 € Erwachsene / 150 € Kinder) beschränkt. Die Stufe K600 hat keine Pauschalerstattung. Stattdessen profitiert K600 von der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen bei vollständiger Leistungsfreiheit. Diese fällt in absoluten Eurobeträgen im K600 je nach Beitragshöhe oft genauso attraktiv aus wie in niedrigeren Stufen – der höhere Beitrag der K0-Stufe macht die Pauschalerstattung von 600 € nicht zwangsläufig lohnender als die höhere BRE im K600.

Was ist der inkludierte Patienten-Rechtsschutz im ARAG KomfortKlasse K600 und warum ist er besonders?

Jeder ARAG-Vollversicherungstarif – also auch der KomfortKlasse K600 – enthält ohne Mehrbeitrag einen Patienten-Rechtsschutz bis zu einer Million Euro je Rechtsschutzfall. Das bedeutet: Bei Behandlungsfehlern, mangelhafter ärztlicher Aufklärung, Honorarstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen als Patient übernimmt die ARAG Anwalts- und Gerichtskosten durch alle Instanzen. Dieses Leistungsmerkmal ist auf dem deutschen PKV-Markt einzigartig in dieser Form: Kein anderer der großen Vollversicherer hat einen vergleichbaren Patienten-Rechtsschutz in dieser Größenordnung standardmäßig in alle Vollversicherungstarife integriert.

Welche Impfungen erstattet die ARAG KomfortKlasse K600?

Im ARAG KomfortKlasse K600 werden Schutzimpfungen zu 100 % erstattet – vorausgesetzt, sie erfolgen beim Primärarzt (also beim Hausarzt oder einem anderen Primärversorger). Impfungen, die direkt beim Facharzt ohne Primärarztbesuch durchgeführt werden, werden zu 80 % erstattet. Ein wichtiger Unterschied zu den höherwertigen ARAG-Tarifen MedExtra und MedBest: Reiseimpfungen sind im K600 nicht eingeschlossen. Wer regelmäßig in außereuropäische Länder reist und z. B. Gelbfieber-, Typhus- oder Malaria-Prophylaxe-Impfungen benötigt, muss diese im K600 selbst tragen.

Was bedeutet die Zahnstaffel im ARAG KomfortKlasse K600 für größere Zahnersatzmaßnahmen?

Die Zahnstaffel begrenzt im ARAG KomfortKlasse K600 die Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten fünf Versicherungsjahren. Die genauen Staffelgrenzen je Jahr sind im aktuellen ARAG-Tarifverzeichnis nachzulesen; ab dem sechsten Versicherungsjahr entfällt jede Begrenzung. Bei einem unfallbedingten Zahnersatz entfällt die Zahnstaffel sofort und vollständig ab dem ersten Versicherungstag. Vorversicherungszeiten aus einer anderen PKV-Vollversicherung werden angerechnet. Wer also bereits mehrere Jahre privat krankenversichert war, startet mit dem K600 oft bei einer bereits teilweise oder vollständig durchlaufenen Zahnstaffel.

Kann ich aus dem ARAG KomfortKlasse K600 in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln?

Ja. Der ARAG KomfortKlasse K600 enthält ein tarifliches Optionsrecht, das den Wechsel in höherwertige ARAG-Tarife – insbesondere MedExtra und MedBest – zu erleichterten Bedingungen ermöglicht. Das Optionsrecht kann zu zwei Zeitpunkten genutzt werden: nach drei Jahren Versicherungsdauer oder nach fünf Jahren Versicherungsdauer. Zusätzlich besteht eine Option nach der Geburt eines Kindes, ausübbar innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Das Optionsrecht gilt bis zum 50. Lebensjahr. Eine vollständige Gesundheitsprüfung entfällt dabei – in vielen Fällen sind vereinfachte Gesundheitsfragen oder gar keine Fragen nötig. Damit gibt das Optionsrecht Versicherten die langfristige Planungssicherheit, den Schutz ohne Gesundheitsrisiko auszubauen.

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung im ARAG KomfortKlasse K600 und was sind die Voraussetzungen?

Im ARAG KomfortKlasse K600 beträgt die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung 2,5 Monatsbeiträge – für das Jahr 2024 wurde das offiziell bestätigt. Voraussetzung: Im gesamten Kalenderjahr wurden keine Leistungen eingereicht. Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen gemäß Vorsorgeverzeichnis K und Schutzimpfungen zählen nicht als Leistung und gefährden die BRE nicht. Auch die kostenlose Weiterversicherung während der Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die BRE. Ebenfalls BRE-neutral: die Nutzung der TeleClinic für digitale Arztgespräche. Die BRE wird automatisch im dritten Quartal des Folgejahres ausgezahlt, sofern die Beiträge vollständig bezahlt wurden und der Vertrag bis zum 1. Juli des Folgejahres ungekündigt besteht.

Für wen eignet sich der ARAG KomfortKlasse K600 besonders?

Der ARAG KomfortKlasse K600 eignet sich besonders für gesunde junge Angestellte und Selbstständige, die eine solide PKV-Vollversicherung mit Komfortstation (Ein-/Zweibettzimmer + Chefarzt) zu einem wirtschaftlichen Beitrag suchen. Durch den Arbeitgeberzuschuss für Angestellte bleibt die effektive Eigenbelastung gering, während die 2,5 Monatsbeiträge BRE bei Leistungsfreiheit einen attraktiven Rückfluss bieten. Der inkludierte Patienten-Rechtsschutz bis 1 Million Euro und das rechnungsbezogene – nicht diagnosebezogene – Primärarztprinzip machen den K600 zu einem der fairsten Mittelklassetarife auf dem Markt. Weniger geeignet ist er für Versicherte, die regelmäßig Heilpraktiker besuchen (max. 500 €/KJ), hochwertige Brillen benötigen (max. 150 €/36 Monate), ausgedehnte Auslandsreisen in Tropengebiete planen (keine Reiseimpfungen) oder im ersten Versicherungsjahr sofort umfangreiche Zahnersatzmaßnahmen benötigen (Zahnstaffel).

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