Kinder Krankenversicherung Rechner 2024

Wann werden Kinder in der GKV versichert und wann in der PKV?

Prüfen Sie hier, ob Ihr/e Kind/er kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann / können oder in der privaten Krankenversicherung gegen separaten Beitrag.

kind

Die Regelungen des Gesetzgebers besagen, dass die Versicherung Ihres Kindes von Ihrer familiären und finanziellen Lage abhängt.

Die erste Frage lautet: Sind Sie verheiratet?

Sie sind also nicht verheiratet. In diesem Fall stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern

oder

  • Sie haben die Möglichkeit, es in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern, jedoch nicht kostenfrei. In der PKV existiert keine kostenfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es herrscht oft die falsche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Sie sind also verheiratet. Die nächste Frage lautet: Wie hoch ist das jährliche Einkommen des Elternteils, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist?

*Die JAEG ist die “Jahresarbeitsentgeltgrenze” und liegt aktuell in 2024 bei einem Jahreseinkommen von 64.350 EUR.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und der Elternteil, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Dies ist oft bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Beamten der Fall.

In dieser Situation haben Sie die Wahl:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern

oder

  • Sie können es alternativ in der PKV versichern, jedoch nicht kostenfrei. Denn in der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie können grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es gibt oft die irrtümliche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und der Elternteil, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Nun zur letzten Frage: Ist das Einkommen des Elternteils, der in der PKV versichert ist, höher als das des Elternteils, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist?

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und derjenige von Ihnen, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wobei das Einkommen des PKV-Versicherten niedriger ist als das des GKV-Versicherten.

In dem Fall haben Sie die freie Wahl:

  • Sie können Ihr Kind kostenfrei in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.

oder

  • Sie haben die Möglichkeit, es in der PKV zu versichern, jedoch nicht kostenfrei. Denn in der PKV existiert keine beitragsfreie Familienversicherung.

Übrigens: Sie haben grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es gibt oft die irrtümliche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Verstanden, Sie sind also verheiratet, und derjenige von Ihnen, der in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wobei das Einkommen des PKV-Versicherten höher ist als das des GKV-Versicherten.

n diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Sie können Ihr Kind in der PKV versichern

oder

  • Sie können es in der GKV versichern, wobei dies aufgrund der hohen GKV-Beiträge in den meisten Fällen nicht sinnvoll ist.

Übrigens: Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihre Kinder bei der Mutter oder beim Vater versichern möchten. Es herrscht oft die falsche Annahme, dass Kinder immer bei der Mutter versichert sein müssen, was jedoch nicht korrekt ist.

Geschafft!

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen zur Krankenversicherung Ihres Kindes behilflich sein konnten.

Wenn Sie ein Angebot für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können eine Anfrage stellen, und wir werden Ihnen zeitnah ein kostenfreies und unverbindliches Angebot als PDF per E-Mail zusenden.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine telefonische oder persönliche Beratung bevorzugen, vermerken Sie dies einfach in Ihrer Anfrage. Wir helfen Ihnen gerne.

Erläuterung zur Kinderversicherung

Das Einkommen spielt bei Erwachsenen eine wichtige Rolle wenn es um den Eintritt in die PKV (Private Krankenversicherung) geht. Personen, die als Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen, können sich privat krankenversichern. Die JAEG wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2023 bundesweit bei einem Bruttojahreseinkommen von 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Beamte, Selbstständige und Studenten können sich hingegen auch ohne Mindestverdienst privat versichern.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen in der privaten Krankenversicherung in der Regel für jedes Familienmitglied eigene Beiträge gezahlt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist hingegen eine kostenfreie Familienversicherung der Kinder üblich.

Es gelten folgende Regeln für die Krankenversicherung von Kindern

Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Eine private Krankenversicherung für das Kind ist jedoch möglich, aber nicht von allen Anbietern angeboten. In diesem Fall wird eine übliche Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wenn beide Eltern privat versichert sind, wird das Kind ebenfalls privat krankenversichert und kann nicht gesetzlich versichert werden.

Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, gibt es verschiedene Optionen für die Krankenversicherung des Kindes (siehe Grafik). Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich versicherte Elternteil und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die in 2023 bei 66.600 Euro liegt. In diesem Fall muss ein monatlicher Krankenkassenbeitrag für das Kind gezahlt werden. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung jedoch nicht.

Die Nachversicherung neugeborener Kinder in einem PKV-Tarif ist problemlos möglich, wenn mindestens ein Elternteil in einem solchen Tarif versichert ist. Eine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Wartezeiten sind dabei nicht erforderlich. Die Anmeldung kann in der Regel formlos erfolgen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens ein Elternteil seit drei Monaten privat krankenversichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Bei einigen PKV-Anbietern können Kinder sogar in höhere Tarifstufen als die der Eltern versichert werden.

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