Kinder Krankenversicherung Rechner 2026

Wann werden Kinder in der GKV versichert und wann in der PKV?

Prüfen Sie hier, ob Ihr/e Kind/er kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden kann / können oder in der privaten Krankenversicherung gegen separaten Beitrag.

Erläuterung zur Kinderversicherung

Das Einkommen spielt bei Erwachsenen eine wichtige Rolle, wenn es um den Eintritt in die PKV (Private Krankenversicherung) geht. Personen, die als Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen, können sich privat krankenversichern. Die JAEG wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2026 bundesweit bei einem Bruttojahreseinkommen von 74.700 Euro (monatlich 6.225 Euro). Beamte, Selbstständige und Studenten können sich hingegen auch ohne Mindestverdienst privat versichern.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen in der privaten Krankenversicherung in der Regel für jedes Familienmitglied eigene Beiträge gezahlt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist hingegen eine kostenfreie Familienversicherung der Kinder üblich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gelten folgende Regeln für die Krankenversicherung von Kindern

Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Eine private Krankenversicherung für das Kind ist jedoch möglich, wird aber nicht von allen Anbietern für Kinder allein (ohne Elternteil) angeboten. In diesem Fall wird eine übliche Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wenn beide Eltern privat versichert sind, wird das Kind ebenfalls privat krankenversichert und kann in der Regel nicht beitragsfrei gesetzlich versichert werden.

Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, gibt es verschiedene Optionen für die Krankenversicherung des Kindes. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn die Eltern verheiratet sind und der privatversicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich versicherte Elternteil sowie gleichzeitig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2026: 74.700 Euro). In diesem Fall muss ein monatlicher Krankenkassenbeitrag für das Kind gezahlt werden (freiwillige Versicherung in der GKV) oder das Kind wird privat versichert. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gilt diese Einschränkung in der Regel nicht.

Sonderfall: Kinder von Beamten und Beihilfe

Für Kinder von Beamten ist die private Krankenversicherung oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Das liegt am sogenannten Beihilfeanspruch.

  • Hoher Beihilfesatz: Kinder von Beamten erhalten in den meisten Bundesländern und beim Bund einen Beihilfesatz von 80 Prozent.
  • Restkostenversicherung: Für das Kind muss lediglich eine private Restkostenversicherung über die verbleibenden 20 Prozent abgeschlossen werden. Die monatlichen Beiträge hierfür liegen im Jahr 2026 oft zwischen 30 und 50 Euro.
  • Erhöhter Satz für Eltern: Mit der Geburt des zweiten Kindes steigt bei vielen Dienstherren (z. B. Bund, NRW, Bayern) auch der Beihilfesatz für den Beamten selbst von 50 % auf 70 %.

Beihilfe für Ehepartner und Einkommensgrenzen 2026

Nicht nur Kinder, sondern auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können „berücksichtigungsfähige Angehörige“ sein und somit einen Beihilfeanspruch (meist 70 %) haben. Dies gilt jedoch nur, wenn deren eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Im Jahr 2026 gelten folgende wichtige Neuerungen bei den Einkommensgrenzen:

  • Bund: Die Einkommensgrenze wurde für 2026 auf 22.648 Euro angehoben. Maßgeblich ist in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr (für Anträge in 2026 also das Jahr 2024).
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): Hier liegt die Grenze 2026 mit 23.861 Euro besonders hoch. Sie wird jährlich dynamisch an die Rentenentwicklung angepasst.
  • Bayern & Hessen: Auch hier wurden die Grenzen angepasst und liegen für 2026 bei ca. 22.648 Euro (Bayern) bzw. deutlich höher in Hessen (je nach Familienstand).
  • Andere Bundesländer: Die Grenzen variieren stark (z. B. Baden-Württemberg mit einer traditionell niedrigeren Grenze von ca. 10.000 € bis 20.000 € je nach Fall).

Wichtig: Überschreitet der Partner diese Grenze, entfällt der Beihilfeanspruch komplett. In diesem Fall muss der Partner sich entweder gesetzlich versichern oder zu 100 % privat absichern, was die Kosten für die private Krankenversicherung deutlich erhöhen kann.

Nachversicherung neugeborener und adoptierter Kinder

Die Nachversicherung neugeborener Kinder in einem PKV-Tarif ist problemlos möglich, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits seit drei Monaten in einem substitutiven PKV-Tarif versichert ist. Eine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Wartezeiten fallen bei der sogenannten Kindnachversicherung weg.

Besonderheiten bei der Adoption eines Kindes

Auch für adoptierte Kinder besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachversicherung in der PKV des Adoptivelternteils:

  • Anmeldefrist: Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der wirksamen Adoption bzw. Aufnahme in die Obhut erfolgen.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
  • Risikozuschläge: Bei einer Adoption darf die PKV bei Vorerkrankungen einen Risikozuschlag (max. 100 %) verlangen, aber keinen Leistungsausschluss vereinbaren.

Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit drei Monaten privat krankenversichert ist. Bei einigen PKV-Anbietern können Kinder sogar in höhere Tarifstufen als die der Eltern versichert werden.


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