Hallesche PKV PRIMO – der günstige Einsteigertarif der Hallesche Krankenversicherung im Detail 2026
Die Hallesche Krankenversicherung a. G. (70166 Stuttgart) – einer der ältesten und bekanntesten deutschen Krankenversicherer auf Gegenseitigkeit mit über 85 Jahren Erfahrung – bietet mit dem Tarif PRIMO ihren preiswerten Vollversicherungs-Einsteigertarif für Angestellte, Selbstständige und deren Familienangehörige an.
Hallesche PRIMO PKV Angebot
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🏆 Auszeichnungen & Fakten: DFSI/IVFP „Sehr gut“ · ASSEKURATA 24× „sehr gut“ · Beitragsstabilität „exzellent“ · Hausarztprinzip (100 % mit Überweisung) · BRE bis 3 MB · JOKER.flex Upgrade-Option · Beitragsanpassung 2026: Erwachsene stabil
✓ Leistungen im Überblick
- Hausarztprinzip – 100 % mit Überweisung, 75 % beim Direktfacharzt
- PRIMO.Bonus – 30 €/Monat = 360 €/Jahr, verrechnet mit Erstattungen
- Heilpraktiker – 75 %, max. 1.000 €/Jahr
- Psychotherapie – 75 %, 50 Sitzungen/KJ
- Stationär plus-Option – Zweibettzimmer + Chefarzt zubuchbar
⭐ Perfekt für …
- Angestellte über JAEG (2026: 77.400 €, AG-Zuschuss 50 %)
- Budgetbewusste Einsteiger (günstiger Einstieg in die PKV)
- Hausarzt-orientierte Patienten (Primärarztprinzip wird gelebt)
- Junge gesunde Berufstätige (Bonus- & BRE-Vorteile maximal nutzbar)
- Wechsler aus der GKV (mit JOKER.flex für spätere Upgrades)
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AG-Zuschuss ca. 213 € → 213 €
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✔ Kostenlose Tarifanalyse · 3 SB-Stufen + Bonus-Variante · JOKER.flex Upgrade-Option · plus-Stufe wählbar · Anonyme Risikovoranfrage möglich
Der Slogan der Hallesche für diesen Tarif lautet treffend: „Viel Gesundheit für wenig Geld.“ PRIMO ist ein Hausarzttarif, der durch eine kluge Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen günstige Beiträge mit einem soliden Leistungsumfang kombiniert.
ASSEKURATA, die unabhängige Ratingagentur, hat die Hallesche Krankenversicherung zum Zeitpunkt dieser Publikation bereits zum 24. Mal in Folge mit „sehr gut“ für die Unternehmensqualität ausgezeichnet; die Beitragsstabilität erhielt dabei die Bestnote „exzellent“. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bewertet die Hallesche in der Unternehmensqualität ebenfalls mit „sehr gut“.
Diese Auszeichnungen sind für einen Tarif, der explizit auf günstige Beiträge bei solidem Leistungsniveau ausgerichtet ist, von besonderer Bedeutung – denn sie signalisieren, dass die günstigen Beiträge auf einer nachhaltigen Kalkulation beruhen.
✅ Hallesche PRIMO – Stärken im Überblick
Unternehmen und Einstieg: ASSEKURATA 24× „sehr gut“ Unternehmensqualität, Beitragsstabilität „exzellent“. Günstige Beiträge durch Hausarztprinzip. Beitragsfreistellung bei Elternzeit möglich.
Ambulante Highlights: Heilpraktiker bis 1.000 €/Jahr. Psychotherapie 50 Sitzungen/KJ zu 75 %. Häusliche Krankenpflege 100 %. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Digitale Gesundheitsanwendungen 100 %. Soziotherapie + Frühförderung inklusive. Übergangspflege im Krankenhaus bis 10 Tage.
Upgrademöglichkeiten: Plus-Stufe: Chefarzt + Zweibettzimmer jederzeit zubuchbar. PRIMO.Bonus Z: monatlicher Bonus von 30 € = 360 € pro Jahr bei Inanspruchnahme der Zahnleistungen.
Flexibilität: BRE bis zu 3 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit. JOKER.flex: nach 3 Jahren Wechsel in höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung. App Hallesche4u für digitale Rechnungseinreichung.
Das PRIMO-Tarifsystem: Alle Stufen und Varianten im Überblick
Der Tarif PRIMO.Z (in der Fassung Januar 2026, PM 63u) ist das aktuelle Vollversicherungsangebot der Hallesche für Angestellte und Selbstständige. Das „Z“ steht dabei für die aktuelle Unisex-Generation (seit 2013 geschlechtsneutrale Kalkulation). Der Tarif gliedert sich in mehrere Tarifstufen, die sich vor allem nach der Beitragssteuerung unterscheiden:
| Tarifstufe | Beitragssteuerung | Besonderheit |
|---|---|---|
| PRIMO.Bonus Z | 30 €/Monat Bonus = 360 €/Jahr; Bonus wird bei Rechnungseinreichung mit Erstattung verrechnet | Ideal für Arbeitnehmer; Bonus läuft unabhängig vom AG-Zuschuss |
| PRIMO.SB 1 Z | Jahresselbstbehalt 300 €/Person | Geringster Selbstbehalt; geringste Ersparnis |
| PRIMO.SB 2 Z | Jahresselbstbehalt 600 €/Person | Häufig gewählte Mitte; gutes Preis-BRE-Verhältnis |
| PRIMO.SB 3 Z | Jahresselbstbehalt 1.200 €/Person | Stärkste Beitragsreduzierung; maximale BRE-Chance |
Jede dieser Tarifstufen ist zusätzlich in einer „plus“-Variante erhältlich (z. B. PRIMO.Bonus Z plus, PRIMO.SB 2 Z plus). Die Plus-Variante erweitert den stationären Schutz: Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen werden Zweibettzimmer und privatärztliche Chefarztbehandlung abgedeckt. Im Kernschutz ohne plus leistet PRIMO.Z nur allgemeine Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer.
ℹ️ PRIMO.Bonus Z – wie funktioniert das Bonus-Modell genau? In dieser Tarifstufe wird monatlich ein Bonus von 30 Euro auf das Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt – Voraussetzung ist die Beitragszahlung per Lastschrifteinzug. Das ergibt 360 Euro pro Kalenderjahr bei voller Versicherungszeit. Werden im Laufe des Jahres Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte Jahresbonus von 360 Euro auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Auch bei unterjährigem Vertragsende wird der anteilige Bonus vollständig verrechnet. Wichtig: Der ausbezahlte Bonus läuft zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss – für Angestellte, die ohnehin einen AG-Zuschuss von bis zu 475 €/Monat erhalten, ist dies ein echter Mehrwert: Der Bonus kommt allein dem Versicherungsnehmer zugute.
Das Hausarztprinzip im PRIMO: 100 % vs. 75 % – wie die Steuerung funktioniert
Der PRIMO-Tarif ist ein klassischer Hausarzttarif. Das Hausarztprinzip ist das strukturelle Herzstück des Tarifs und der Hauptgrund für die günstigen Beiträge. Die Erstattungsregelung funktioniert folgendermaßen: Wer zuerst seinen Hausarzt aufsucht oder direkt zu einem der definierten Primärärzte (Augenarzt, Gynäkologe, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt) geht, erhält 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. Wer ohne Hausarztverweis direkt zum Facharzt geht, erhält nur 75 %.
Detailregelungen aus den Tarifbedingungen (PM 63u, Fassung Januar 2026):
Als Hausarzt kann ein Arzt für Allgemeinmedizin oder ein praktischer Arzt gewählt werden. In Ausnahmefällen kann auch ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung als Hausarzt vereinbart werden – dazu ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen. Der Hausarzt muss bei der ersten Inanspruchnahme namentlich dem Versicherer gemeldet werden. Befindet sich die versicherte Person mehr als 100 km vom Wohnort entfernt, gilt jeder Allgemeinmediziner oder praktische Arzt auch ohne vorherige Nennung als Hausarzt – also beim Arztbesuch im Urlaub oder auf Geschäftsreise gelten volle 100 %.
Veranlasst der Hausarzt nach einer Erstbehandlung die Weiterbehandlung beim Facharzt und bestätigt dies schriftlich, wird die gesamte Facharztbehandlung ebenfalls zu 100 % erstattet. Diese Bestätigung des Hausarztes gilt bis zum Abschluss der angeratenen Weiterbehandlung, längstens 6 Monate ab Ausstellung. Bei Verlängerung der Behandlung über diesen Zeitraum hinaus ist eine neue Bestätigung erforderlich.
⚠️ Wichtig beim Hausarztprinzip: Die 75-%-Erstattung bei Direktbesuch eines Facharztes bedeutet, dass der Versicherte 25 % der GOÄ-erstattungsfähigen Kosten selbst trägt. Für Versicherte, die häufig Spezialisten ohne Überweisung aufsuchen – etwa Dermatologen, Orthopäden oder HNO-Ärzte – kann das dauerhaft spürbare Eigenanteile erzeugen. Wer seinen Behandlungsweg konsequent über den Hausarzt steuert, zahlt hingegen faktisch keine Eigenanteile auf ärztliche Leistungen (abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts oder Bonus-Verrechnung).
Vollständige Leistungsübersicht: Hallesche PRIMO.Z – alle Leistungsbereiche 2026
Ambulante ärztliche Leistungen
| Leistungsbereich | Erstattung | Details |
|---|---|---|
| GOÄ-Rahmen ambulant | Bis Höchstsätze | 3,5-fach ärztl. | 2,5-fach techn. | 1,3-fach Labor |
| Arztbehandlung (Hausarzt, Primärarzt, Überweisung) | 100 % | Inkl. Beratungen, Besuche, Behandlungen, Untersuchungen, Wegegebühren, Operationen, Sonderleistungen |
| Arztbehandlung (Facharzt ohne Überweisung) | 75 % | Bei Direktbesuch ohne Hausarztverweis |
| Strahlen-Diagnostik und -Therapie | 100 % / 75 % | 100 % mit Hausarzt/Überweisung; 75 % ohne |
| Naturheilverfahren durch Ärzte | 100 % / 75 % | Hydro-/Balneotherapie, Kälte-/Wärmetherapie, Bewegungstherapie, Atemtherapie, Blutegelbehandlung, Schröpfen, Chirotherapie, Phytotherapie, Anthroposophie, Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung |
| Vorsorgeuntersuchungen | 100 % | Nach gesetzlichen Programmen; ohne Altersbegrenzung |
| Fahrten und Transporte (ambulant) | 100 % | Ohne Kilometerbegrenzung bei Notfall, Dialyse, Tiefenbestrahlung, Chemotherapie |
| Arznei- und Verbandmittel | 75 % bis 2.000 €/KJ; darüber 100 % | Ohne Rezeptgebühr und Festbeträge; Höchstgrenze gilt pro Person und Kalenderjahr |
| Heilmittel (Physio, Ergo, Logo, Massagen, Krankengymnastik, Inhalationen, Podologie, Ernährungstherapie, Geburtsvorb., Rückbildung, Palliativ-Physio) | 75 % | Gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis (Anhang 2); Reha-Sport/Funktionstraining nach vorheriger schriftlicher Zusage |
| Schutzimpfungen | 100 % / 75 % | Erstattet: Grippe, Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Polio, Zecken + STIKO-Empfehlungen generell Nicht erstattet: Reiseschutzimpfungen + beruflich verpflichtende Impfungen |
| Heilpraktiker | 75 % (max. 1.000 €/KJ) | Alle im GebüH ’85 aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; inkl. Heilmittel und Wegegebühren bis Höchstbetrag; Grenze reduziert sich anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn |
| Psychotherapie | 75 % (50 Sitzungen/KJ) | Durch Ärzte und nichtärztliche Therapeuten; ohne vorherige Zusage; im Rahmen medizinischer Notwendigkeit |
| Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) | 100 % bis 125 € alle 2 Jahre | Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Sehstärkenänderung ≥ 0,5 Dioptrien |
| LASIK / refraktive Chirurgie | bis 500 €/Auge | Erneuter Anspruch frühestens nach 5 Jahren je Auge |
| Hilfsmittel (Standardausführung) | 75 % (ggf. 90 %) | 90 % bei Nutzung des Hallesche-Hilfsmittelservices + ärztl. Verordnung (Rechnungsbetrag > 350 € oder Mehrfachbezug). Ab 10.000 €/Person/KJ: 100 %. Hörgeräte: bis 1.500 €/Stück alle 5 Jahre. Orthopädische Schuhe: bis 250 €/KJ. Blindenhund: erstattet. Kommunikationshilfen (Gebärden-/Schriftdolmetscher): erstattet. |
| Häusliche Krankenpflege | 100 % | Sicherungspflege + Krankenhausvermeidungspflege; inkl. Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung bis 4 Wochen/Versicherungsfall (darüber mit Zusage); Intensiv-Behandlungspflege auch in Pflegeheimen |
| Soziotherapie | 100 % | Max. 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren je Versicherungsfall; bei schwerer psychischer Erkrankung |
| Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) | 100 % | Bis GKV-Niveau; bei nicht heilbarer, fortschreitender Erkrankung + begrenzte Lebenserwartung; auch in Altersheimen, Pflegeeinrichtungen, Hospizen |
| Sozialpädiatrie und Frühförderung | 100 % | Bis GKV-Pauschalen in sozialpädiatrischen Zentren; nur wenn kein anderweitiger Anspruch besteht |
| Medizinische Schulungen chronisch Kranker | Erstattet | Bis 500 €/KJ ohne Zusage; darüber mit schriftlicher Zusage; bei Diabetes, Asthma, Neurodermitis u. a. |
| Hebammen und Entbindungspfleger | 100 % | Inkl. Geburtshaus; max. Kosten wie bei KH-Geburt; auch bei Verlegung in KH nach begonnener Geburt |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | Entsprechende Sätze | Ärztliche, Arznei- und Heilmittelleistungen nach tariflichen Erstattungssätzen; Kurtaxe + Kurplan 100 %; keine Unterkunft/Verpflegung |
| Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) | 100 % (offiziell zugelassen) 80 % bis 2.000 €/J (andere) | Im BfArM-Verzeichnis gelistete DiGA 100 % bei Verordnung oder Zusage. Andere DiGA: 80 % bis 2.000 € jährlich nach schriftlicher Zusage. Max. 12 Monate je Bewilligung. |
Stationäre Leistungen: PRIMO.Z (Kerntarif) vs. PRIMO.Z plus
| Leistungsbereich | PRIMO.Z | PRIMO.Z plus |
|---|---|---|
| Allgemeine Krankenhausleistungen | 100 % | 100 % |
| Unterbringung | Mehrbettzimmer (allgemeine KH-Leistungen) | Zweibettzimmer Einbettzimmer-Wahl möglich, aber nur Zweibett-Kosten erstattet |
| Privatärztliche / Chefarzt-Behandlung | Nur Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz | 100 % privatärztliche Behandlung bis GOÄ-Höchstsatz |
| KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen (nur PRIMO.Z plus) | – | 25 €/Tag bei Verzicht auf Privatarzt 20 €/Tag bei Verzicht auf Zweibettzimmer |
| Rooming-in (Begleitperson Kind) | Bis 16. Lebensjahr immer medizinisch notwendig; medizinische Notwendigkeit auch darüber hinaus möglich | |
| Krankentransport (stationär) | 100 % – ohne Kilometerbegrenzung zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus | |
| Privatkliniken | Max. 150 % der Kosten eines öffentlichen Krankenhauses; keine Begrenzung bei Notfall | |
| Übergangspflege im KH | Max. 10 Tage je Krankenhausbehandlung; bis GKV-Niveau; nach medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung | |
| Stationäre Hospizversorgung | Bis GKV-Niveau; nach Abzug anderer Leistungsansprüche (z. B. PPV); bei nicht heilbarer, weit fortgeschrittener Erkrankung | |
| Ausland (stationär) | Bis Höchstpreis allgemeiner KH-Leistungen in Deutschland (inkl. Arztkosten und Nebenkosten); für Mehrkostenabsicherung: Tarif URZ. empfohlen | |
Zahnärztliche Leistungen
| Zahnbereich | Erstattung | Details |
|---|---|---|
| GOZ/GOÄ-Rahmen | Bis Höchstsätze | GOZ-Höchstsätze + zahntechnische Leistungen nach tariflichem Preis-/Leistungsverzeichnis (Anhang 5) |
| Zahnbehandlung | 100 % | Allg., prophylaktische, konservierende, chirurgische Leistungen, Röntgen, Parodontose, Untersuchungen; keine Beschränkung auf einfache Versorgung |
| Zahnersatz (inkl. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen, Aufbissbehelfe, Schienen, Funktionsanalyse) | 75 % | HKP-Pflicht bei Kosten > 2.500 € (sonst 50 % auf übersteigenden Betrag); bei Implantaten immer HKP-Pflicht unabhängig vom Betrag |
| Kieferorthopädie (inkl. funktionsanalytische/-therapeutische Maßnahmen) | 75 % | Vor Behandlungsbeginn immer HKP-Pflicht (unabhängig von Betragshöhe) |
| Zahnstaffel (Zahn-Rechnungshöchstbeträge – gesamt für Zahnbehandlung + ZE + KFO) | KJ 1: 1.000 € | KJ 1–2: 2.000 € | KJ 1–3: 3.000 € | KJ 1–4: 4.000 € | KJ 1–5: 5.000 € Ab KJ 6: bis 5.000 €/Jahr Gilt nicht bei Unfall (sofern nach Vertragsabschluss + ärztliche Bescheinigung) | |
Alle Leistungsangaben aus den offiziellen Tarifbedingungen PRIMO.Z (plus), PM 63u – 06.25, Fassung Januar 2026, der Hallesche Krankenversicherung a. G. sowie der offiziellen Broschüre PRIMO W114 – 12.24 der Hallesche. KJ = Kalenderjahr; KH = Krankenhaus; BRE = Beitragsrückerstattung; DiGA = Digitale Gesundheitsanwendung; GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte; GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte; HKP = Heil- und Kostenplan.
Das Bonus-Modell im Detail: PRIMO.Bonus Z – ideal für Arbeitnehmer
Das Bonus-Modell ist eine der innovativsten Besonderheiten des PRIMO-Tarifs und verdient eine vertiefte Betrachtung. Der Mechanismus ist einfach: Die Hallesche überweist monatlich automatisch 30 Euro auf das Konto des Versicherungsnehmers – sofern die Beitragszahlung per Lastschrift erfolgt. Über das Jahr akkumuliert sich so ein Bonus von 360 Euro. Werden keine Rechnungen eingereicht, verbleibt dieser Bonus vollständig beim Versicherungsnehmer als kostenlose Zusatzleistung.
Werden Rechnungen eingereicht, wird der gesamte Jahresbonus von 360 Euro vom Erstattungsbetrag abgezogen – unabhängig davon, wie viele Rechnungen eingereicht wurden oder ob die Behandlung zu Jahresbeginn oder -ende erfolgte. Das bedeutet: Erst wenn die erstattungsfähigen Gesamtbeträge im Kalenderjahr über 360 Euro liegen, erhält der Versicherte einen tatsächlichen Netto-Erstattungsbetrag. Liegen die Rechnungen darunter, behält der Versicherer den Bonus und verrechnet ihn vollständig.
Für Arbeitnehmer ergibt sich daraus eine besonders attraktive Situation: Der Arbeitgeber bezuschusst den regulären Beitrag mit bis zu 50 % (max. ca. 475 €/Mo in 2026). Zusätzlich fließen 30 Euro Bonus monatlich auf das eigene Konto. Im Ergebnis kann der effektive Eigenanteil bei gesunden Angestellten durch den kombinierten Effekt aus AG-Zuschuss und Bonus erheblich reduziert werden. Die offizielle Beispielrechnung der Hallesche für eine 35-jährige Person zeigt: Bruttobeitrag 425,76 € – Bonus 30 € – AG-Zuschuss 212,88 € = effektiver Eigenbeitrag 182,88 €/Monat.
Beitragsrückerstattung – bis zu drei Monatsbeiträge
Neben dem Bonus-Modell bietet die Hallesche in ihren Vollversicherungstarifen eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Diese setzt Leistungsfreiheit über ein ganzes Kalenderjahr voraus: Wer im betreffenden Kalenderjahr keine Leistungen aus der Vollversicherung in Anspruch genommen hat – also keine Rechnungen eingereicht hat, aus denen tatsächlich erstattet wurde – erhält im Folgejahr (Auszahlung im Juli) eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe steigt mit der Anzahl der leistungsfreien Jahre und kann bei mehrjähriger Leistungsfreiheit bis zu drei Monatsbeiträge erreichen.
Wichtig: Die BRE basiert auf dem Tarifbeitrag ohne den gesetzlichen Zuschlag und wird jährlich neu beschlossen. Im PRIMO.Bonus-Tarif wird die BRE gesondert bewertet, da der Bonus bereits eine Form der Leistungssteuerung darstellt. Zudem: Wer Rechnungen einreicht und dadurch eine Erstattung erhält, beginnt die BRE-Zählung von vorne. Wer Rechnungen einreicht, die aber wegen des Selbstbehalts oder Bonus nicht zu einer Auszahlung führen, verliert den BRE-Anspruch nicht.
Das Optionsrecht: JOKER.flex – ohne Gesundheitsprüfung in bessere Tarife wechseln
Ein struktureller Vorteil des PRIMO-Tarifs ist das ergänzend abschließbare Optionsrecht JOKER.flex. Wer diesen Zusatzbaustein bei Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten Jahre hinzunimmt, sichert sich das Recht, nach 3 oder 5 Versicherungsjahren ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in einen höherwertigen Tarif zu wechseln oder den Jahresselbstbehalt zu reduzieren. Das ist für junge, gesunde Versicherte besonders relevant: Sie können früh einsteigen, zunächst von günstigen PRIMO-Beiträgen profitieren und sich gleichzeitig die Option offenhalten, später in den leistungsstärkeren Tarif NK.select oder einen anderen Folgetarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung, bei der im Alter oder bei aufgetretenen Erkrankungen Ausschlüsse oder Zuschläge drohen könnten.
Außerdem besteht für PRIMO-Versicherte ein tarifliches Recht, nach 3 Jahren die Plus-Stufe (Zweibettzimmer + Privatarzt stationär) hinzuversichern – ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das erlaubt einen schrittweisen Ausbau des Versicherungsschutzes im Laufe des Lebens.
Plus-Stufe im Detail: Stationäre Wahlleistungen
Die Plus-Stufe (z. B. PRIMO.SB 2 Z plus) fügt dem stationären Kernschutz zwei wesentliche Wahlleistungen hinzu: erstens die Unterbringung im Zweibettzimmer statt im Mehrbettzimmer, und zweitens die privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Beide Wahlleistungen werden zu 100 % erstattet. Wer auf eine der Wahlleistungen verzichtet, erhält dafür ein Krankenhaustagegeld: 20 Euro täglich bei Verzicht auf das Zweibettzimmer, 25 Euro täglich bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung. Diese Regelung ist besonders klug: Wer aus medizinischen Gründen in einem kleinen Krankenhaus untergebracht wird, das kein Zweibettzimmer anbietet, erhält automatisch das Tagegeld als Ausgleich.
Ergänzende Versicherungen und Bausteine zum PRIMO
Der PRIMO-Tarif ist als Kernschutz konzipiert und sinnvoll durch folgende Ergänzungen zu vervollständigen:
Tarif URZ. (Auslandsreise-Krankenversicherung): Da PRIMO im Ausland nur bis zum Niveau der allgemeinen deutschen Krankenhausleistungen erstattet, empfiehlt die Hallesche für alle Reisen den Tarif URZ. – dieser gilt für Auslandsreisen bis 8 Wochen und schließt Rücktransport, Überführungskosten und Bestattungskosten im Ausland ein. Besonderer Vorteil: Im Ausland gilt kein Selbstbehalt und die BRE der Vollversicherung bleibt erhalten, da Auslandsrechnungen aus URZ. abgedeckt werden.
Krankentagegeld (KT/FKT): Für Selbstständige und Arbeitnehmer empfiehlt sich ein Krankentagegeld als Einkommensschutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige können bei der Hallesche das Krankentagegeld ab dem 22. Tag absichern; Arbeitnehmer ab dem 43. Tag. Das Krankentagegeld wird steuerfrei, ohne zeitliche Begrenzung und auch an Sonn- und Feiertagen ausgezahlt.
MBZ.flex (Modifizierte BeitragsZahlung): Der Baustein zur Beitragsentlastung im Alter ermöglicht, durch höhere Beiträge heute spätere Beitragssenkungen zu finanzieren. MBZ.flex ist arbeitgeberzuschussfähig und im Alter steuerfrei. Ein Einstieg ist bis zum Alter von 59 Jahren möglich.
OLGAflex (Pflegezusatzversicherung): Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung (die parallel zum PRIMO immer verpflichtend ist). OLGAflex schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegepflichtversicherung und dem tatsächlichen Pflegebedarf.
Versicherungsfähigkeit und Einschränkungen
Versicherungsfähig im PRIMO sind Personen, für deren Berufsgruppe die Hallesche keine speziellen Tarife anbietet – damit ist insbesondere ausgeschlossen: Mediziner (Ärzte, Zahnärzte), für die der Spezialtarif NK gilt. Der PRIMO richtet sich damit an Angestellte, Selbstständige und Freiberufler in Nicht-Mediziner-Berufen sowie deren Familienangehörige. Der PRIMO ist ausschließlich in Kombination mit dem Hauptwohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Hallesche abschließbar.
Ein wichtiger tariflicher Ausschluss: Künstliche Befruchtung ist im PRIMO explizit ausgeschlossen – sowohl ambulant als auch stationär. Versicherte, die Kinderwunschbehandlungen planen, müssen dies bei der Tarifwahl berücksichtigen.
Außerdem darf neben dem PRIMO keine weitere Krankheitskostenversicherung bei der Hallesche oder einem anderen privaten Krankenversicherer fortgeführt oder abgeschlossen werden. Krankentagegeld, Pflegeversicherungen, MBZ.flex und Auslandsreisezusatzversicherungen sind davon ausgenommen.
Digitale Services der Hallesche: Hallesche4u-App und fin4u
Die Hallesche bietet ihren Versicherten mit der Hallesche4u-App (Nachfolger der früheren Rechnungs-App) eine vollständige digitale Verwaltungsmöglichkeit. Rechnungen und Arztbelege können direkt per Fotofunktion eingereicht werden – schnell, einfach und portofrei. In der App sind alle Hallesche-Verträge im Überblick, Adressänderungen und weitere Services können direkt erledigt werden. Als Gesundheitsservices bietet die App einen digitalen Gesundheitslotsen und eine ärztliche Videotelefonie (digitale Sprechstunde) für PRIMO-Vollversicherte. Die Anmeldung erfolgt auch mit den Aktivierungsdaten für fin4u, dem digitalen Finanz- und Versicherungsmanager der Hallesche.
Häufige Fragen zum Hallesche PKV PRIMO 2026
Für wen ist der Hallesche PRIMO geeignet?
Der PRIMO ist der klassische Einsteigertarif der Hallesche mit günstigem Beitrag bei solider Grundversorgung. Er eignet sich besonders gut für Versicherte, die bereits einen Hausarzt als ersten Ansprechpartner schätzen, Fachärzte in der Regel über Überweisung aufsuchen und nicht auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer angewiesen sind (oder dies über die Plus-Stufe ergänzen möchten). Für angehende Selbstständige, junge Berufseinsteiger und budgetbewusste Wechsler aus der GKV ist der PRIMO oft der günstigste Einstieg in die PKV – mit dem JOKER.flex als Absicherung für spätere Leistungsverbesserungen.
Wie unterscheidet sich PRIMO.Z von PRIMO.Z plus?
Der einzige Unterschied liegt im stationären Bereich: PRIMO.Z ohne plus leistet nur allgemeine Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer (Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz). PRIMO.Z plus fügt Zweibettzimmer und privatärztliche Chefarztbehandlung hinzu (jeweils bis GOÄ-Höchstsätze). Für beide gilt: Bei Verzicht auf die jeweilige Wahlleistung gibt es ein Krankenhaustagegeld (20 € oder 25 €/Tag).
Was passiert, wenn ich im PRIMO direkt einen Facharzt aufsuche?
Bei einem Direktbesuch beim Facharzt ohne Überweisung des Hausarztes werden nur 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet. Die verbleibenden 25 % trägt der Versicherte selbst. Ausgenommen sind direkte Besuche bei Augenärzten, Gynäkologen, Kinder-/Jugendärzten, Notärzten und Bereitschaftsärzten – diese werden immer zu 100 % erstattet. Wer sich mehr als 100 km vom Wohnort entfernt aufhält, kann jeden Allgemeinmediziner als Hausarzt in Anspruch nehmen – auch ohne vorherige Meldung.
Wie funktioniert der Selbstbehalt im PRIMO genau?
Der Selbstbehalt (300 €, 600 € oder 1.200 € je Person und Kalenderjahr) bezieht sich auf den Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Leistungen aus der Vollversicherung – also auf die Summe aller Rechnungserstattungen des Kalenderjahres. Darunter fällt auch das Krankenhaustagegeld für nicht in Anspruch genommene Wahlleistungen (bei PRIMO.Z plus). Bei Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar eines Jahres reduziert sich der Selbstbehalt anteilig um 1/12 pro nicht versichertem Monat. Tipp der Hallesche: Belege erst einreichen, wenn der Selbstbehalt oder Bonus bereits ausgeschöpft ist – andernfalls verliert man die BRE, ohne netto eine Erstattung zu erhalten.
Hallesche PKV PRIMO – welche Tarifstufe passt zu Ihnen?
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- ✔ Hallesche PRIMO vs. NK.select vs. KS vs. Mitbewerber-Tarife
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