Barmenia Krankenversicherung für Ärzte: VHV+ im PKV-Vergleich 2026
Die Barmenia Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif VHV+ eine private Krankenvollversicherung an, die speziell auf Humanmediziner und Zahnärzte ausgerichtet ist. Der Tarif existiert in drei Tarifstufen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, allgemeine Krankenhausleistungen) und vier Leistungsstufen (ohne Selbstbehalt bis 1.320 Euro Jahres-SB), sodass sich Beitrag und Leistungsumfang flexibel auf die jeweilige Berufssituation abstimmen lassen.
Für Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung hält die Barmenia einen speziellen Ausbildungstarif ohne Altersrückstellungen bereit – mit einem Eigenanteil von durchschnittlich ca. 150 Euro monatlich. Ergänzt wird das Portfolio durch einen eigenen Tarif für Zahnärzte (VZK+ und VZD+) sowie Beihilfetarife für verbeamtete Ärzte.
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🏆 Auszeichnungen & Fakten: Morgen & Morgen Ärztetarif-Rating: „ausgezeichnet“ (2024) · GOÄ über Höchstsätze hinaus · BRE bis 6 Monatsbeiträge · 3 Tarifstufen + 4 Leistungsstufen · Optionsrechte ohne GKP · Dedizierter Ärzteberater-Service · Medgate-App 24/7 inklusive
⭐ VHV1A+ – Einbettzimmer + kein SB
- GOÄ ohne Begrenzung – auch über Höchstsätze
- Einbettzimmer + Chefarzt – stationär
- Zahnersatz 85 % – inkl. Implantate, unbegrenzt
- BRE bis 6 Monatsbeiträge – bei Leistungsfreiheit
- Kein Selbstbehalt – volle Erstattung ab 1. Euro
✓ VHV2A+ – Zweibettzimmer + kein SB
- Gleiche ambulante Leistungen wie VHV1A+
- Zweibettzimmer + Chefarzt stationär
- Geringerer Beitrag als VHV1A+ – Beitragsoptimierung
- Optionsrecht auf VHV1A+ ohne GKP
- BRE bis 6 Monatsbeiträge – ebenfalls enthalten
Eigenanteil ~150 €/Monat
nach AG-Zuschuss
ca. 600–700 €
mit Altersrückstellungen
deutlich günstiger
SB steuerlich absetzbar
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Der Barmenia Ärztetarif VHV+ erzielte im Ärztetarif-Rating des Analysehauses Morgen & Morgen 2024 die Bestnote „ausgezeichnet“. Ein wesentliches Merkmal des Tarifs ist die Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen bei vollständiger Leistungsfreiheit im Kalenderjahr – eine der höchsten BRE-Quoten im Markt für Ärztetarife. Hinzu kommt ein strukturiertes System aus Optionsrechten: Nach drei, fünf oder sieben Versicherungsjahren – sowie bei definierten Lebensereignissen wie Statuswechsel oder Familienzuwachs – kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife oder Tarifstufen gewechselt werden.
✅ Das strukturelle Alleinstellungsmerkmal des Barmenia Ärztetarifs VHV+: Die BRE von bis zu 6 Monatsbeiträgen ist tariflich verankert und staffelt sich über drei leistungsfreie Jahre: 3 Monatsbeiträge im ersten, 4,5 im zweiten und 6 Monatsbeiträge ab dem dritten leistungsfreien Jahr. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe haben dabei keine Auswirkung auf den BRE-Anspruch – sie zählen tariflich nicht als Leistungsinanspruchnahme. Bei einem monatlichen Bruttobeitrag von 650 Euro entsprechen 6 Monatsbeiträge einer jährlichen Rückerstattung von 3.900 Euro.
Die Tarifstufen und Leistungsstufen im Barmenia Ärztetarif VHV+ im Überblick (Stand 2026)
Das Barmenia Tarifsystem VHV+ kombiniert drei Tarifstufen (Stationsklasse) mit vier Leistungsstufen (Selbstbehalt). Jede Kombination ergibt eine eigene Tarifbezeichnung: So steht z. B. VHV2A+ für Tarifstufe 2 (Zweibettzimmer + Chefarzt) und Leistungsstufe A (kein Selbstbehalt). Die Tarifstufe 3 (Mehrbettzimmer, allgemeine Krankenhausleistungen) ist in erster Linie für Assistenzärzte in der Weiterbildungsphase oder als Einstiegsoption relevant.
| Tarifstufe | Stationäre Unterkunft | Ärztliche Leistung stationär | Typische Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| VHV1+ | Einbettzimmer | Privatarzt / Chefarzt; GOÄ über Höchstsatz | Fachärzte, Niedergelassene mit höchsten Ansprüchen |
| VHV2+ | Zweibettzimmer | Privatarzt / Chefarzt; GOÄ über Höchstsatz | Angestellte Ärzte, preisbewusste Facharzteinsteiger |
| VHV3+ | Mehrbettzimmer (allg. KH-Leistungen) | Belegarzt; keine gesonderte Chefarzt-Berechnung | Assistenzärzte im Ausbildungstarif; maximale Beitragsoptimierung |
| Leistungsstufe | Jahres-Selbstbehalt Erwachsene | Jahres-SB Kinder/Jugendliche | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| A (z. B. VHV1A+) | 0 € | 0 € | Maximale Erstattungssicherheit; höchste BRE-Option |
| C (z. B. VHV2C+) | 330 € | 300–330 € | Leichter Beitragsrabatt bei geringer Inanspruchnahme |
| D (z. B. VHV1D+) | 660 € | 600–660 € | Spürbarer Beitragsrabatt; SB steuerlich absetzbar |
| E (z. B. VHV1E+) | 1.320 € | 1.200–1.320 € | Maximale Beitragsoptimierung; besonders für Selbstständige |
Vollständige Leistungsübersicht des Barmenia Ärztetarifs VHV+ (Stand 2026)
| Leistungsbereich | Leistung im Tarif VHV+ | Hinweis / Besonderheit |
|---|---|---|
| AMBULANT | ||
| Arztbehandlung GOÄ | 100 % – keine Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze | Volle Erstattung auch bei Honorarvereinbarungen über dem 3,5-fachen Satz |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % | Inkl. ärztlich verordneter Infusionslösungen und Teststreifen |
| Heilmittel (Physio, Logo, Ergo, Massagen etc.) | 100 % | Inkl. Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik |
| Hilfsmittel | 100 % – offener Katalog | Orthopäd. Schuhe bis 1.500 €/KJ; inkl. lebenserhaltende Hilfsmittel |
| Heilpraktiker | 100 % nach GebüH | Keine Begrenzung auf GOÄ-Höchstsätze auch für Heilpraktiker |
| Psychotherapie | 85 % – ohne Sitzungsbegrenzung, ohne Voranmeldung | Inkl. psychologischer Diagnostik; keine Jahresobergrenze |
| Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) | Bis 400 € alle 2 Jahre; bei ≥8,0 Dioptrien bis 600 € | Früher bei Änderung der Sehschärfe um ≥0,5 Dioptrien |
| LASIK / Refraktive Chirurgie | 100 % bis 2.000 €/Auge | Ab Ablauf von 2 Jahren nach Versicherungsbeginn |
| Vorsorgeuntersuchungen | 100 % – über gesetzliche Programme hinaus | BRE-neutral – kein Einfluss auf Beitragsrückerstattung |
| Schutzimpfungen | 100 % – inkl. Reiseimpfungen (STIKO + AA-Empfehlung) | BRE-neutral – zählen nicht als Leistungsinanspruchnahme |
| Kinderwunschbehandlung / Kryokonservierung | 100 % | Inkl. IVF, ICSI, Insemination, Kryolagerung bei Krebstherapie |
| Ambulante Transporte | 100 % | Notfall, Dialyse, Chemotherapie, ambulante OPs |
| Haushaltshilfe (Schwangerschaft/Entbindung) | 100 % bis 75 €/Tag, max. 90 Tage/Versicherungsfall | Entbindungspauschale bei Hausentbindung: 500 € zusätzlich; BRE-neutral |
| Kinderbetreuungspauschale | 200 € pro Kalenderjahr (ab 4. Krankheitstag des Kindes) | Bei Kindern bis 12 Jahre; wenn Elternteil der Arbeit fernbleiben muss |
| Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) | 100 % – verordnete oder vorab genehmigte DiGA | Medgate-App 24/7 kostenlos für alle Vollversicherten der Barmenia |
| STATIONÄR | ||
| Zimmer-Wahl (Tarifstufe 1 / 2 / 3) | 100 % – Ein- oder Zweibettzimmer (TS1/TS2); allg. KH-Leistungen (TS3) | KH-Tagegeld bei Verzicht: 25 €/Tag (EBZ), 50 €/Tag (Ein- u. Zweibett) |
| Ärztliche Leistung stationär | 100 % – GOÄ ohne Höchstsatzbegrenzung (TS1 + TS2) | Belegarzt in TS3; KH-Tagegeld bei Privatarzt-Verzicht: 25 €/Tag |
| Allgemeine Krankenhausleistungen | 100 % – freie Krankenhauswahl | Inkl. Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten KH |
| Rooming-in | 100 % – bei Kindern bis 10 Jahre | Unterbringung + Verpflegung eines Elternteils mitversichert |
| Rücktransport aus dem Ausland | 100 % – Rettungsflug oder bis 5× Linienflugpreis 1. Klasse | Inkl. Überführungskosten im Todesfall im Ausland |
| Beitragsbefreiung bei längerem KH-Aufenthalt | Ab 91. Tag ununterbrochen stationär: Beitragsfreiheit | Gilt für die weitere Verweildauer; ohne Antrag |
| ZAHNÄRZTLICH | ||
| Zahnbehandlung + Prophylaxe (inkl. Inlays) | 100 % nach GOZ; inkl. PZR, Fissurenversiegelung, Parodontitis | BRE-neutral – Zahnprophylaxe zählt nicht als Leistungsinanspruchnahme |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) | 85 % – keine Implantat-Begrenzung | Bei Kosten über 1.500 €: Heil- u. Kostenplan vorab einreichen |
| Kieferorthopädie | 85 % | Keine Altersbegrenzung bei Unfällen |
| BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG, BEITRAGSBEFREIUNG & OPTIONEN | ||
| Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit | 3 MB im 1. Jahr · 4,5 MB im 2. Jahr · 6 MB ab 3. Jahr | Vorsorge, Impfungen, Zahnprophylaxe: BRE-neutral |
| Beitragsbefreiung bei Elterngeld | Bis zu 6 Monate beitragsfrei | Voraussetzung: 8 Monate Vorversicherung im Tarif VHV+ |
| Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 oder 5 | Beitragsfreiheit für die Dauer der Pflegebedürftigkeit | Inkl. eventuell vereinbartem Risikozuschlag |
| Optionsrecht (Tarif-Upgrade ohne GKP) | Nach 3, 5 oder 7 VJ; bei Statuswechsel; bei Familienereignis | Wechsel in leistungsstärkere Tarifstufe; kein erneute GKP |
| Auslandsschutz | Innerhalb EU: unbegrenzt · Außereuropäisches Ausland: 3 Monate ohne Zusatz | Mit Tarifstufe 1 (VHV1+) und PVN: unbegrenzte Weltgeltung möglich |
Das Optionsrecht im Barmenia Ärztetarif VHV+ – flexibler Leistungsaufstieg ohne Gesundheitsprüfung
Das Optionsrecht des VHV+ ist eines der differenziertesten im Markt der Ärztetarife. Es erlaubt zu drei festen Zeitpunkten (nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren) den Wechsel in leistungsstärkere Tarife oder Tarifstufen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten, auch für bereits laufende Versicherungsfälle.
Darüber hinaus können Lebensereignisse das Optionsrecht auslösen: Ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit, der Abschluss der Berufsausbildung eines Kindes oder ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt – jeweils mit einem Antragsfenster von 3 Monaten nach dem Ereignis. Wer den Versicherungsschutz vorübergehend reduziert hat (etwa durch Abstieg in eine niedrigere Tarifstufe), kann unter bestimmten Bedingungen nach 2 Jahren ohne GKP wieder zurückwechseln.
ℹ️ Was bedeutet das Optionsrecht konkret für Assistenzärzte? Wer als Assistenzarzt im Ausbildungstarif (Tarifstufe 3, ohne Altersrückstellungen) startet, sichert sich mit dem Abschluss des VHV+ den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Facharztweiterbildung. Nach Abschluss der Weiterbildung erfolgt die automatische Umstellung in den Volltarif mit Altersrückstellungen – und die Leistungsverbesserungen (u. a. im Zahn- und Sehhilfen-Bereich) greifen ohne erneute Prüfung. Wer danach in die Selbstständigkeit wechselt, kann das ereignisgebundene Optionsrecht nutzen, um ohne GKP in den Einbettzimmer-Tarif VHV1+ zu wechseln.
Beitragsbeispiele für den Barmenia Ärztetarif VHV+ nach Karrierephase (Stand 2026)
| Personengruppe / Tarif | Alter | Beitrag ca. (mtl.) | AG-Zuschuss (50 %) | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Assistenzarzt (Ausbildungstarif VHV3+) | 28–32 J. | ca. 300–350 € | ca. 150 € | Eigenanteil ~150 €; keine Altersrückstellungen; BRE bis 6 MB |
| Fachärztin, angestellt (VHV2A+) | 32 J. | ca. 480–550 € | ca. 240–275 € | Mit Altersrückstellungen; BRE bis 6 MB möglich |
| Oberarzt, angestellt (VHV1A+) | 38 J. | ca. 650–750 € | ca. 325–375 € | Einbettzimmer + GOÄ über Höchstsatz; BRE bis 3.900–4.500 €/J. |
| Niedergelassener Arzt (VHV1D+, SB 660 €) | 40 J. | ca. 500–580 € | – | Kein AG-Zuschuss; SB steuerlich absetzbar; BRE möglich |
| Niedergelassene Ärztin (VHV1E+, SB 1.320 €) | 35 J. | ca. 420–500 € | – | Maximale Beitragsoptimierung; volle BRE dennoch möglich |
| Zahnarzt, angestellt (VHV2C+, SB 330 €) | 30 J. | ca. 350–420 € | ca. 175–210 € | Zweibettzimmer; leichter SB-Rabatt; gute BRE-Option |
| Medizinstudent (Ausbildungstarif VHV3A+) | 24 J. | ca. 220–280 € | – | Günstigster Einstiegszeitpunkt sichert lebenslanges Eintrittsalter |
| Amtsarzt (beihilf., 50 % Beihilfe) | 35 J. | ca. 180–250 € | – | Beihilfe (50 %) + Barmenia-Tarif = 100 % Erstattung |
Beitragsangaben sind Orientierungswerte auf Basis der Barmenia-Produktunterlagen und Marktinformationen, Stand 2026, inkl. PVN und 10 % gesetzlichem Zuschlag (Volltarif). Keine Garantie auf Vollständigkeit. Verbindliche Beiträge nur nach individueller Berechnung.
Der Barmenia Ausbildungstarif für Assistenzärzte – Rundumschutz bei ~150 Euro Eigenanteil
Für Assistenzärzte und Assistenzzahnärzte in der Facharztweiterbildung bietet die Barmenia einen spezifischen Berufsausbildungstarif an. Dieser enthält dieselben ambulanten und zahnärztlichen Leistungen wie der Volltarif VHV+, verzichtet aber auf Altersrückstellungen – daher liegt der Beitrag deutlich unterhalb des späteren Facharzt-Niveaus. Die Barmenia spricht von einem durchschnittlichen Arbeitnehmeranteil von ca. 150 Euro monatlich für den Ausbildungstarif nach AG-Zuschuss.
Nach bestandener Facharztprüfung erfolgt die automatische Umstellung in den Volltarif mit Altersrückstellungen. Damit einher gehen tarifliche Leistungsverbesserungen – unter anderem im Zahn- und Sehhilfen-Bereich – sowie der Beginn der Bildung von Alterungsrückstellungen, die die Beiträge im Alter stabilisieren. Gleichzeitig fällt der gesetzliche Zuschlag von 10 % auf den Beitrag an, der ebenfalls der Beitragsstabilität dient.
Besonders attraktiv für Ärzte in der Weiterbildungsphase ist außerdem die Beitragsrückerstattung bereits im Ausbildungstarif: Schon im ersten leistungsfreien Jahr werden 3 Monatsbeiträge erstattet, ab dem dritten Jahr 6 Monatsbeiträge. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zählen dabei nicht als Leistungsinanspruchnahme.
Drei Praxisbeispiele – welche VHV+ Variante passt für welche Mediziner?
Beispiel 1: Dr. Lea K., 30, Assistenzärztin Pädiatrie, angestellt. Lea überschreitet die Versicherungspflichtgrenze und wechselt aus der GKV. Sie wählt den Ausbildungstarif VHV3A+ – ohne Altersrückstellungen, mit allgemeinen Krankenhausleistungen. Ihr Bruttobeitrag liegt bei ca. 320 Euro, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Ihr Eigenanteil beträgt ca. 160 Euro monatlich bei einem vollständigen Leistungspaket ambulant und für Zahnbehandlung. In 3 Jahren kann sie ohne Gesundheitsprüfung in den Volltarif mit Zweibettzimmer (VHV2A+) wechseln.
Beispiel 2: Dr. Thomas B., 37, niedergelassener Internist, selbstständig. Thomas trägt die Prämie allein. Er wählt VHV1D+ – Einbettzimmer und GOÄ ohne Begrenzung, mit einem Jahres-SB von 660 Euro. Der Selbstbehalt ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Bei Leistungsfreiheit erhält er nach 3 Jahren bis zu 6 Monatsbeiträge zurück – das entspricht bei einem Beitrag von 560 Euro ca. 3.360 Euro jährlich. Zahnprophylaxe und Vorsorge gefährden die BRE nicht.
Beispiel 3: Familie Dr. Schneider, Ehepaar (beide Ärzte), 35 und 33 Jahre, zwei Kinder. Beide sind im Tarif VHV2A+ versichert. Die Kinder sind zu Ärzte-Konditionen mitversichert. Die Entbindungspauschale (500 Euro je Geburt) und die Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezuges (bis 6 Monate) haben die Familie bei der letzten Geburt finanziell entlastet. Kinderbetreuungspauschale (200 Euro je krankes Kind ab dem 4. Krankheitstag) und BRE-neutrale Zahnprophylaxe runden den Familiennutzen ab.
Häufige Fragen zur Barmenia Krankenversicherung für Ärzte und Zahnärzte 2026
Was kostet der Barmenia Ärztetarif VHV+ für Humanmediziner und Zahnärzte?
Der Beitrag im Barmenia Ärztetarif VHV+ hängt von Tarifstufe (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, allgemeine KH-Leistungen), Leistungsstufe (Selbstbehalt 0 bis 1.320 Euro), Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab. Als Orientierung: Für einen 38-jährigen Facharzt im Tarif VHV1A+ (Einbettzimmer, ohne SB) liegt der Bruttobeitrag inkl. PVN je nach Eintrittsalter bei ca. 650 bis 750 Euro monatlich. Im Ausbildungstarif für Assistenzärzte beträgt der Arbeitnehmeranteil nach AG-Zuschuss durchschnittlich ca. 150 Euro monatlich. Für Selbstständige empfiehlt sich eine der Selbstbehalt-Stufen, um den Beitrag zu senken und von der steuerlichen Absetzbarkeit des SB zu profitieren. Verbindliche Beiträge erfordern eine individuelle Berechnung.
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung im Barmenia Ärztetarif VHV+?
Die Beitragsrückerstattung im Tarif VHV+ ist eine der höchsten unter den Ärztetarifen im deutschen Markt. Bei vollständiger Leistungsfreiheit erstattet die Barmenia im ersten leistungsfreien Jahr 3 Monatsbeiträge, im zweiten Jahr 4,5 Monatsbeiträge und ab dem dritten aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahr bis zu 6 Monatsbeiträge. Vorsorgeuntersuchungen, STIKO-Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe (PZR) haben dabei keine Auswirkung auf den BRE-Anspruch – sie sind explizit BRE-neutral. Bei einem Monatsbeitrag von 650 Euro entsprechen 6 Monatsbeiträge einer jährlichen Rückerstattung von 3.900 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen den Tarifstufen VHV1+, VHV2+ und VHV3+ bei der Barmenia Krankenversicherung für Ärzte?
Die drei Tarifstufen des Barmenia Ärztetarifs VHV+ unterscheiden sich ausschließlich im stationären Bereich. In der Tarifstufe 1 (VHV1+) sind Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus enthalten. In Tarifstufe 2 (VHV2+) ist es das Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung – ebenfalls ohne GOÄ-Höchstsatzbegrenzung. Tarifstufe 3 (VHV3+) bietet allgemeine Krankenhausleistungen und Belegarzt-Abrechnung, ohne privatärztliche Wahlleistungen. Alle ambulanten und zahnärztlichen Leistungen sind in allen Tarifstufen identisch.
Wann können Medizinstudenten und Assistenzärzte den Barmenia Ärztetarif VHV+ abschließen?
Der Tarif VHV+ ist laut Barmenia für Medizinstudenten und Ärzte versicherungsfähig. Für Studenten und Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung bietet die Barmenia spezifische Ausbildungsvarianten an, bei denen noch keine Altersrückstellungen gebildet werden – was die Beiträge deutlich günstiger macht. Der durchschnittliche Arbeitnehmeranteil liegt laut Barmenia bei ca. 150 Euro monatlich nach AG-Zuschuss. Je früher der Einstieg, desto niedriger das dauerhafte Einstiegsalter als Kalkulationsbasis. Nach Abschluss der Facharztprüfung erfolgt die automatische Umstellung in den Volltarif mit Altersrückstellungen und erweiterten Leistungen.
Welche Optionsrechte hat man im Barmenia Ärztetarif VHV+ ohne erneute Gesundheitsprüfung?
Der Tarif VHV+ enthält umfangreiche Optionsrechte, die einen Wechsel in leistungsstärkere Tarife oder Tarifstufen ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglichen. Die zeitgebundenen Optionen greifen nach 3, 5 oder 7 Versicherungsjahren. Ereignisgebundene Optionen können innerhalb der ersten 15 Versicherungsjahre ausgeübt werden – bei Statuswechsel zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit, bei Abschluss einer Berufsausbildung eines Kindes oder bei berufsbedingtem Auslandsaufenthalt. Zusätzlich kann nach einer vorübergehenden Beitragsreduzierung (Abstieg in eine niedrigere Tarifstufe) nach 2 Jahren ohne GKP zurückgewechselt werden. Dieses Recht ist zweimal nutzbar.
Wie beitragsstabil ist der Barmenia PKV Ärztetarif VHV+ langfristig?
Für 2026 verzeichneten die VHV-Tarife für Ärzte je nach Altersgruppe Anpassungen von 10 bis 21 Prozent für jüngere Versicherte, während ältere Versicherte ab 44 Jahren in einigen Varianten stabil blieben. Die Barmenia liegt damit in etwa im Branchendurchschnitt von 13 Prozent. Langfristig unterstützt das System der Altersrückstellungen (im Volltarif ab Facharzt-Status) die Beitragsstabilität. Innerhalb des VHV+-Systems ist ein Wechsel in niedrigere Leistungs- oder Tarifstufen jederzeit möglich, um die Beitragshöhe anzupassen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der aufgebauten Rückstellungen.
Gibt es bei der Barmenia Krankenversicherung auch einen speziellen Zahnarzttarif?
Ja. Die Barmenia bietet neben dem Ärztetarif VHV+ eigenständige Tarife speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte an: den Tarif VZK+ (Krankenvollversicherung für Zahnärzte, bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ambulant) und den Tarif VZD+ (mit erweiterten Zusatzleistungen im Zahnarzt-Bereich). Für zahnärztliche Leistungen gilt in allen Barmenia-Ärztetarifen 100 % für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 85 % für Zahnersatz – ohne Implantat-Begrenzung. Eine Kinderbetreuungspauschale, Entbindungspauschale und familienorientierte Sonderleistungen gelten auch in den Zahnarzttarifen.
Barmenia VHV+ – welche Tarifstufe passt zu Ihrer Situation?
VHV1A+ mit Einbettzimmer oder VHV2+ mit Beitragsoptimierung? Ausbildungstarif für Assistenzarzt oder Volltarif für Facharzt? Wir berechnen Ihren Effektivbeitrag nach AG-Zuschuss und maximaler BRE von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
- ✔ VHV1+ vs. VHV2+ vs. Ausbildungstarif im konkreten Vergleich
- ✔ Effektivbeitrag nach AG-Zuschuss und BRE bis 6 Monatsbeiträge
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- ✔ Kostenlos, unverbindlich und anonym anfragbar
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