LKH private Krankenversicherung für Ärzte: Tarife A101, A121, S201 und Z60–Z90 im Überblick 2026

Die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) mit Sitz in Lüneburg ist einer der ältesten spezialisierten privaten Krankenversicherer Deutschlands – 1926 gegründet, ausschließlich im PKV-Geschäft tätig, ohne Sach- oder Lebensversicherungsverbund, und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ohne externe Aktionärsinteressen. Im Jubiläumsjahr 2026 stellt sich die LKH mit einer modernen Tariflandschaft neu auf.

Für Humanmediziner bietet die LKH einen eigenständigen Ärztetarif, der ausschließlich für Ärzte und ihre Familienangehörigen zugänglich ist. Die Tarifarchitektur besteht aus dem ambulanten Tarif A101 (ohne Selbstbehalt) oder A121 (20 %, max. 1.200 €/Jahr), dem stationären Wahlleistungstarif S201 (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) sowie den Zahntarifen Z60 bis Z90 mit Zahnersatzleistungen von 60 bis 90 %. Das Herzstück für leistungsfreie Versicherte ist die Beitragsrückerstattung LKH-BENEFIT: Neukunden steigen direkt in der höchsten Stufe ein und erhalten bei voller Leistungsfreiheit vier Monatsbeiträge zurück.

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: Gegründet 1926 · 100-jähriges Jubiläum 2026 · VVaG – kein Aktionär · Nur PKV – kein Sach- oder Lebensversicherungsverbund · LKH-BENEFIT: 4 Monatsbeiträge BRE – Neukunden direkt in Stufe 3 · GOÄ über Höchstsätze möglich · Psychotherapie 100 % ohne Sitzungslimit · Chefarzt + Einbettzimmer (S201) · Krankentagegeld ohne Zeitlimit · Focus Money Höchste Weiterempfehlung 2025

⭐ A101 – kein Selbstbehalt

  • 100 % ambulant, kein Eigenanteil
  • GOÄ über Höchstsätze möglich (nach Zusage)
  • Psychotherapie 100 % ohne Sitzungslimit
  • BRE-Beispiel: 2.329,60 €/Jahr (A101+Z90+S201)

✓ A121 – 20 %, max. 1.200 €

  • Niedrigerer Beitrag durch Selbstbehalt
  • SB steuerlich absetzbar (Niedergelassene)
  • Identische Leistungen wie A101
  • BRE-Beispiel: 1.904,36 €/Jahr (A121+Z80+S201)
💡 Beitragsbeispiele LKH Ärztetarif (LKH-Originalbeispiele, Stand 2025/2026)
A101 + Z90 + S201 + TA6U (30 J.)
736,87 € Brutto
AG-Anteil: 368,43 € · Eigenanteil: 368,43 €
A121 + Z80 + S201 + TA2U/TA3U (30 J.)
745,64 € Brutto
Niedergelassen · voller Beitrag ohne AG-Zuschuss
⭐ LKH-BENEFIT 4 Monatsbeiträge · Neukunden direkt Stufe 3 · Vorsorge + STIKO-Impfungen SB- und BRE-neutral

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Als reiner PKV-Spezialversicherer ohne Konzernverbund baut die LKH auf persönliche Beratung und transparente Tarifstrukturen. Die Auszeichnung von Focus Money mit der Höchsten Weiterempfehlung unter privaten Krankenversicherern (Ausgabe 26/2025) und die Morgen & Morgen-Bewertung spiegeln eine langjährig stabile Kundenbeziehung wider. Die LKH gilt als einer der wenigen verbliebenen mittelständischen PKV-Spezialisten, bei dem Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder der Gesellschaft sind und Überschüsse direkt in Form von Beitragsrückerstattungen ausgezahlt werden.

LKH-BENEFIT: Neukunden direkt in Stufe 3. Die Beitragsrückerstattung der LKH setzt auf ein Stufenmodell – Stufe 1, 2 und 3 je nach Anzahl leistungsfreier Jahre. Das besondere Merkmal: Neukunden starten bei der LKH automatisch in der höchsten Stufe 3 und erhalten damit ab dem ersten leistungsfreien Jahr sofort vier Monatsbeiträge zurück – ohne eine mehrjährige Staffelzeit abwarten zu müssen. Vorsorgeuntersuchungen nach dem gesetzlichen Programm und Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung führen nicht zum Verlust der BRE und werden auch nicht auf den Selbstbehalt angerechnet, sofern dafür eine gesonderte Rechnung gestellt wird. Die Auszahlung erfolgt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.

Der LKH Ärztetarif im Detail: Ambulant, Stationär und Zahn (Stand 2026)

Der LKH Ärztetarif A/S/Z ist ausschließlich für Humanmediziner (ausdrücklich keine Zahn- und Tierärzte) sowie deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder zugänglich. Die Tarife A101 und A121 sind identisch in ihren Leistungen – sie unterscheiden sich ausschließlich im Selbstbehalt.

LeistungsbereichA101
Kein Selbstbehalt
A121
20 %, max. 1.200 €/Jahr
AMBULANT
GOÄ ambulantBis GOÄ-Höchstsatz; über Höchstsätze möglich nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers
Arztbehandlung / Arznei- und Verbandmittel100 %
Selbstbehaltkeiner20 %, max. 1.200 €/Jahr
Psychotherapie100 % – ohne Begrenzung der Sitzungszahl (Ärzte und psycholog. Psychotherapeuten)
HeilpraktikerNicht erstattungsfähig (ausdrücklich ausgeschlossen)
Naturheilverfahren100 % – medizinisch anerkannte und in der Praxis bewährte Methoden durch Ärzte
Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik, Logopädie etc.)100 % – bis 25 % über den GebüHh-Höchstbeträgen (geschlossener Katalog)
Hilfsmittel (offener Katalog)100 % bis 1.000 € direkt; über 1.000 €: 100 % nach vorh. Zusage; ohne Zusage: 80 %
SehhilfenBis 300 € pro Kalenderjahr (Brillengläser, Gestelle, Kontaktlinsen)
LASIK / Refraktive Hornhautchirurgie100 % – erstattungsfähig
Vorsorgeuntersuchungen (gesetzliche Programme)100 % – SB-neutral und BRE-neutral (gesonderte Rechnung erforderlich)
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Check-up)80 %
Schutzimpfungen (STIKO)100 % – SB-neutral und BRE-neutral (gesonderte Rechnung erforderlich)
Ambulante KurbehandlungenErstattungsfähig ab 24 Monaten Versicherungsdauer; erneuter Anspruch ab 3. Folgejahr
Künstliche Befruchtung (Insemination, IVF, ICSI)50 % – max. 8× Insemination, 3× IVF/ICSI bei Ehepartnern; bei med. Notwendigkeit
STATIONÄR – Tarif S201 (mit Wahlleistungen)
Zimmer-WahlEin- oder Zweibettzimmer – freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken
Chefarzt / Wahlleistung ärztlich100 % – privatärztliche Behandlung; über GOÄ-Höchstsätze nach vorh. Zusage
Geburt stationär100 % ohne Kostenbegrenzung
Stationäre Anschlussbehandlung / med. Reha100 % – inkl. Ein-/Zweibettzimmer und privatärztliche Leistung bei Reha
Ersatzkrankenhaustagegeld (bei Verzicht auf Wahlleistungen)Bis Alter 20: 50 €/Tag · ab Alter 21: 100 €/Tag
Kuren und SanatoriumsbehandlungBis 50 €/Tag – ab 24 Monaten Versicherungsdauer; erneuter Anspruch nach 3 Jahren
Rücktransport aus dem außereuropäischen AuslandErstattungsfähig nach Voraussetzungen – Eigenanteil 500 €
ZAHN – Tarife Z60 / Z80 / Z90
Zahnbehandlung (konservierend)80 % (inkl. PZR 2×/Jahr, Röntgen, Parodontose)
Zahnersatz / Inlays / Implantate / KFOZ60/Z61: 60 % · Z80/Z81: 80 % · Z90: 90 %Identisch – SB gilt auch im Zahntarif (außer Z61/Z81: SB-Varianten)
Zahnstaffel (Summenbegrenzung)Jahre 1–3: max. 3.000 € gesamt · ab Jahr 4: max. 20.000 €/KJ (unfallbedingt: keine Begrenzung)
KRANKENTAGEGELD
Angestellte ÄrzteAb dem 43. Tag – ohne zeitliche Begrenzung, auch Sonn- und Feiertage, steuerfrei
Selbstständige / NiedergelasseneWahlweise ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag – ohne zeitliche Begrenzung
Statuswechsel angestellt → selbstständigUmstellung 43. Tag → 22. Tag ohne erneute Risikoprüfung, ohne Wartezeiten

Beitragsbeispiele LKH Ärztetarif nach Karrierephase (LKH-Originalbeispiele, Stand 2025/2026)

Tarifkombination / PersonengruppeAlterGesamtbeitragAG-Zuschuss / EigenanteilLKH-BENEFIT (bei voller Leistungsfreiheit)
A101 + Z90 + S201 + TA6U (150 €)
Angestellt, kein SB, 90 % Zahnersatz, 1/2-Bett, KTG ab 43. Tag
30 J.736,87 €368,43 € / 368,43 €2.329,60 € (4 MB auf Grundtarife ohne VT)
A121 + Z80 + S201 + TA2U (200 €) + TA3U (100 €)
Niedergelassen, 20 % SB, 80 % Zahnersatz, KTG ab 15./22. Tag
30 J.745,64 €– / 745,64 €1.904,36 € (4 MB auf Grundtarife ohne VT)
GKV-Vergleich (Arzt, Höchstbeitrag 2026)40 J.ca. 1.017–1.250 €ca. 508 €GKV-Höchstbeitrag 2026 inkl. Zusatzbeitrag

Beitragsbeispiele aus dem offiziellen LKH-Webauftritt, Stand 2025/2026. Alle Beiträge inkl. PVN. BRE auf ambulante, zahnärztliche und stationäre Grundtarife ohne gesetzlichen Beitragszuschlag (VT). Verbindliche Beiträge nur nach individueller Berechnung. AG-Zuschuss 2026 max. 496,97 €/Monat.

Die LKH-BENEFIT Beitragsrückerstattung im Detail

Das LKH-BENEFIT-Programm ist die Beitragsrückerstattung der Landeskrankenhilfe bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr. Entscheidend für die Höhe ist die Anzahl der kumulierten leistungsfreien Jahre, die in drei Stufen mündet.

Das strukturell stärkste Merkmal: Neukunden starten sofort in Stufe 3 – der höchsten Stufe. Das bedeutet, wer zum 1. Januar einsteigt und das gesamte Jahr leistungsfrei bleibt, erhält bereits im Oktober des Folgejahres vier Monatsbeiträge zurück. Es gibt keine Wartezeit, keine Staffel von Stufe 1 über 2 zu 3 – der höchste BRE-Betrag ist direkt vom ersten leistungsfreien Jahr an verfügbar. Damit unterscheidet sich die LKH grundlegend von Wettbewerbern, die vier oder mehr leistungsfreie Jahre benötigen, um die maximale BRE zu erreichen.

Für das Beitragsbeispiel einer 30-jährigen Assistenzärztin im Tarif A101 + Z90 + S201 bedeutet das: Bei Leistungsfreiheit im Jahr 2025 werden im Oktober 2026 2.329,60 Euro ausgezahlt – das entspricht vier Monatsbeiträgen auf die Grundtarife ohne den gesetzlichen Beitragszuschlag. Für das Beispiel des niedergelassenen Arztes im Tarif A121 + Z80 + S201 sind es 1.904,36 Euro.

Der Tarif S300 als Alternative zu S201

Neben dem Wahlleistungstarif S201 (Einbettzimmer, Chefarzt, Privatkliniken) bietet die LKH auch den Stationärtarif S300 ohne Wahlleistungen an. S300 sichert die allgemeine Krankenhausversorgung im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Bei Verzicht auf gesondert berechenbare Unterkunft zahlt S300 ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 35 Euro täglich für maximal 28 Tage je Person und Kalenderjahr. Alternativ kann auch direkt ein Tagegeld von 70 Euro pro Behandlungstag (ab 16 Jahren) gewählt werden. S300 eignet sich für Ärzte, die den Mehrwert stationärer Wahlleistungen als geringer einschätzen – etwa weil sie aufgrund ihrer Berufserfahrung die eigene Behandlung mitgestalten können – und stattdessen einen niedrigeren Beitrag bevorzugen.

Krankentagegeld: besondere Flexibilität bei Statuswechsel

Das Krankentagegeld der LKH ist ohne zeitliche Begrenzung, steuerfrei und gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Für angestellte Ärzte greift der Standard-Tarif ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – ab diesem Zeitpunkt endet in der Regel die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Für niedergelassene und selbstständige Ärzte, die auf Einnahmeersatz von Beginn an angewiesen sind, bietet die LKH Karenzzeiten ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag.

Besonders praxisrelevant für Ärzte ist die Wechseloption ohne erneute Risikoprüfung: Wer als Angestellter mit dem 43-Tage-Tarif versichert ist und später in die Niederlassung wechselt, kann die Karenzzeit auf den 22. Tag verkürzen – in Höhe des bisher versicherten Krankentagegeldes, ohne Wartezeiten. Diese Option deckt den häufigen Karriereschritt von der Klinik in die eigene Praxis ab, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung den Wechsel gefährdet.

Optionstarif für Studierende der Humanmedizin

Die LKH bietet Studierenden der Humanmedizin einen Optionstarif an, der den Gesundheitszustand für den späteren Eintritt in die Vollversicherung sichert. Nach dem Studium kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in die LKH-Ärztetarife gewechselt werden. Dieser Einstieg empfiehlt sich insbesondere für Medizinstudierende, die sich frühzeitig den Zugang zu einem hochwertigen Ärztetarif sichern möchten – unabhängig von Gesundheitsentwicklungen während des Studiums.

Drei Praxisbeispiele – welche LKH-Kombination passt in welcher Situation?

Beispiel 1: Dr. Lena K., 30, Assistenzärztin Chirurgie, angestellt. Lena wählt A101 (kein SB) + S201 + Z90 + Krankentagegeld TA6U (150 €/Tag ab 43. Tag). Ihr Gesamtbeitrag beträgt 736,87 Euro, der Arbeitgeber übernimmt 368,43 Euro. Als Neukunde startet sie direkt in BRE-Stufe 3: Bei vollständiger Leistungsfreiheit im ersten Jahr erhält sie im Oktober des Folgejahres 2.329,60 Euro zurück. Psychotherapie ist ohne Sitzungslimit gedeckt – ein Aspekt, der im stressreichen Klinikalltag relevant sein kann.

Beispiel 2: Dr. Felix R., 30, niedergelassener Allgemeinmediziner, Lüneburg. Felix hat kürzlich eine Praxis übernommen und wählt A121 (20 % SB, max. 1.200 €) + S201 + Z80 + Krankentagegeld TA2U (200 €/Tag ab 15. Tag) und TA3U (100 €/Tag ab 22. Tag). Sein Gesamtbeitrag beträgt 745,64 Euro. Der Selbstbehalt von bis zu 1.200 Euro ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Bei Leistungsfreiheit erhält er 1.904,36 Euro BRE zurück. Das gestaffelte Krankentagegeld sichert sein Praxiseinkommen bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel 3: Priv.-Doz. Dr. Hanna S., 42, Oberärztin, wechselt in Niederlassung. Hanna ist bereits bei der LKH im Tarif A101 mit Krankentagegeld TA6U versichert. Mit dem Schritt in die eigene Praxis verkürtzt sie die Karenzzeit auf TA2U – ohne erneute Risikoprüfung, ohne Wartezeiten. Als Neukunden-BRE hatte sie bereits im ersten Jahr vier Monatsbeiträge erhalten; diesen Stand hält sie durch leistungsfreie Folgejahre dauerhaft.

Häufige Fragen zur LKH privaten Krankenversicherung für Ärzte und Ärztinnen 2026

Welche Ärzte können den LKH Ärztetarif abschließen?

Der LKH Ärztetarif A/S/Z ist ausschließlich für Humanmediziner zugänglich – also für approbierte Ärzte und Medizinstudierende. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Zahnärzte und Tierärzte. Neben dem Arzt selbst sind auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder versicherungsfähig. Entfällt die arztbezogene Versicherungsfähigkeit – etwa durch den Tod des versicherten Arztes –, hat der hinterbliebene Ehegatte ab dem 67. Lebensjahr ein Recht auf Weiterführung des Versicherungsverhältnisses.

Was ist der Unterschied zwischen den LKH Ärztetarifen A101 und A121?

A101 und A121 sind in allen Leistungen identisch. Der einzige Unterschied ist der Selbstbehalt: A101 hat keinen Selbstbehalt, A121 einen prozentualen Selbstbehalt von 20 %, maximal 1.200 Euro pro Kalenderjahr. Der Selbstbehalt im A121 wirkt sich auf ambulante und zahnärztliche Leistungen aus – nicht jedoch auf Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und STIKO-Schutzimpfungen, die in beiden Tarifen selbstbehalt- und BRE-neutral sind.

Wie funktioniert die LKH-BENEFIT Beitragsrückerstattung für Ärzte?

LKH-BENEFIT zahlt bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr vier Monatsbeiträge zurück – berechnet auf die ambulanten, zahnärztlichen und stationären Grundtarife ohne den gesetzlichen Beitragszuschlag. Der entscheidende Vorteil für Neukunden: Sie starten direkt in Stufe 3, der höchsten BRE-Stufe, ohne eine Staffelzeit durchlaufen zu müssen. Die Auszahlung erfolgt im Oktober des Folgejahres. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung gefährden die BRE nicht und werden auch nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.

Sind Heilpraktikerbehandlungen im LKH Ärztetarif erstattungsfähig?

Nein. Im LKH Ärztetarif A/S/Z sind Heilpraktikerbehandlungen ausdrücklich nicht erstattungsfähig. Die Tarifbedingungen schließen dies explizit aus. Erstattungsfähig sind hingegen medizinisch anerkannte Naturheilverfahren durch Ärzte zu 100 %. Wer Wert auf Heilpraktikerleistungen legt, sollte dies bei der Tarifauswahl berücksichtigen und gegebenenfalls die aktuellen LKH-Vollversicherungstarife der GesundheitsUpgrade-Reihe prüfen, die für die allgemeine Zielgruppe (nicht arztspezifisch) ausgelegt sind.

Wie ist die Zahnstaffel im LKH Ärztetarif geregelt?

In den Zahntarifen Z60 bis Z90 gilt eine Summenbegrenzung: In den ersten drei Versicherungsjahren zusammen werden für Zahnersatz und Kieferorthopädie maximal 3.000 Euro Rechnungsbetrag berücksichtigt. Ab dem vierten Versicherungsjahr steigt die Grenze auf maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr. Bei unfallbedingten Zahnschäden entfällt die Summenbegrenzung vollständig. Zahnbehandlungen (konservierend, inkl. PZR 2×/Jahr) sind zu 80 % ohne Summenbegrenzung erstattungsfähig.

Kann ich als niedergelassener Arzt bei der LKH das Krankentagegeld flexibel anpassen?

Ja. Die LKH bietet niedergelassenen Ärzten Krankentagegeld-Karenzzeitvarianten ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag. Wichtig: Wer zunächst als angestellter Arzt mit dem 43-Tage-Tarif versichert ist und später in die Niederlassung wechselt, kann die Karenzzeit auf den 22. Tag verkürzen – in Höhe des bisher versicherten Krankentagegeldes, ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung, auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei ausgezahlt.

LKH Ärztetarif – A101 oder A121, welcher Zahntarif, welches KTG?

Kein Selbstbehalt mit 2.329 € BRE im A101, oder günstigerer Beitrag mit steuerlich nutzbarem SB im A121? Z80 oder Z90? KTG ab 43. oder 15. Tag? Wir berechnen Ihren Effektivbeitrag nach AG-Zuschuss und LKH-BENEFIT.

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