Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung 2026: kleine und große Anwartschaft, Kosten und alle Fallkonstellationen

Inhaltsverzeichnis

Die Anwartschaftsversicherung ist eines der am wenigsten bekannten und gleichzeitig wertvollsten Instrumente in der privaten Krankenversicherung. Sie löst ein ganz spezifisches Problem: Was passiert, wenn man vorübergehend aus der PKV ausscheiden muss – wegen GKV-Pflicht, Auslandsaufenthalt oder Heilfürsorge – aber später zurückkehren will?

Ohne Anwartschaft drohen beim Wiedereintritt eine vollständige Gesundheitsprüfung, mögliche Risikozuschläge für inzwischen aufgetretene Erkrankungen und ein neues, höheres Eintrittsalter. Mit einer Anwartschaft bleibt der Vertrag auf „Eis gelegt“: Der Gesundheitszustand ist eingefroren, und bei Rückkehr erfolgt keine neue Risikoprüfung.

Wir erklären Ihnen den vollständigen Mechanismus: den Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft, alle Situationen, in denen eine Anwartschaft sinnvoll ist – und wann nicht –, welche Kosten entstehen, wie die Aktivierung funktioniert und wie die Anwartschaft sich vom Optionstarif unterscheidet. Mit konkreten Zahlenbeispielen für alle relevanten Konstellationen.

PKV-Anwartschaft – die richtige Wahl treffen

Kleine oder große Anwartschaft? Kosten, Fallkonstellationen und steuerliche Behandlung

🔑 Das Wichtigste zur PKV-Anwartschaft auf einen Blick: Kleine Anwartschaft: Gesundheitszustand eingefroren, Eintrittsalter steigt weiter → Kosten: 5–10 % des PKV-Beitrags · Große Anwartschaft: Gesundheitszustand + Eintrittsalter gesichert + Altersrückstellungen wachsen weiter → Kosten: 30–45 % des PKV-Beitrags · Kinder/Jugendliche: einheitlich 6 % (klein und groß) · 2-Monats-Frist bei Rückkehr: nach Wegfall des Grundes innerhalb 2 Monate aktivieren · Steuerlich absetzbar · Anwartschaft ≠ Optionstarif

✅ Kleine Anwartschaft

  • Gesundheitszustand „eingefroren“ → keine neue GKP
  • Eintrittsalter steigt weiter → höherer Beitrag bei Rückkehr
  • Keine weiteren Altersrückstellungen in der Pause
  • Kosten: ~5–10 % des PKV-Beitrags (10–50 €/Monat)
  • Sinnvoll bei: kurzer Pause (1–3 Jahre), jungem Alter

⭐ Große Anwartschaft

  • Gesundheitszustand UND Eintrittsalter gesichert
  • Altersrückstellungen wachsen weiter
  • Rückkehr: Beitrag wie nie unterbrochen
  • Kosten: ~30–45 % des PKV-Beitrags (100–250 €/Monat)
  • Sinnvoll bei: langer Pause (4+ Jahre), mittlerem/höherem Alter
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✔ Kleine vs. große Anwartschaft · Kosten berechnen · Aktivierungsfristen klären

Was ist eine PKV-Anwartschaftsversicherung?

Wer aus der privaten Krankenversicherung ausscheidet und den Vertrag kündigt, verliert alles: die Alterungsrückstellungen, den Gesundheitsstatus des Abschlussjahres und das damalige Eintrittsalter. Bei einer späteren Rückkehr in die PKV – vielleicht nach Jahren in der GKV – muss die neue Gesundheitsprüfung den aktuellen, gealterten Zustand bewerten. Erkrankungen, die inzwischen aufgetreten sind, können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnung führen.

Die Anwartschaftsversicherung verhindert genau das: Sie pausiert den PKV-Vertrag, anstatt ihn zu kündigen. Der Versicherungsschutz ruht – es werden keine Leistungen erbracht –, aber das Recht auf Rückkehr zu den gesicherten Konditionen bleibt erhalten. Erkrankungen, die während der Anwartschaftsphase auftreten, werden bei der späteren Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes nicht bewertet. Es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung.

Wichtig zu verstehen: Eine Anwartschaftsversicherung ist kein Krankenversicherungsschutz. Wer eine Anwartschaft hält, muss sich für den tatsächlichen Krankenversicherungsschutz anderweitig absichern – typischerweise in der GKV (bei GKV-Pflicht), über eine ausländische Krankenversicherung (bei Auslandsaufenthalt) oder über die Heilfürsorge (bei bestimmten Beamtenberufen). Die Anwartschaft sichert nur die Option – nicht die Leistung.

Kleine Anwartschaft: Gesundheitsschutz zum günstigen Preis

Die kleine Anwartschaftsversicherung sichert ausschließlich den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Anwartschaftsabschlusses. Sie friert den Gesundheitsstatus ein: Was damals gesund war, bleibt gesund im Sinne der PKV-Aufnahmeprüfung – auch wenn zwischenzeitlich neue Erkrankungen aufgetreten sind. Bei der späteren Rückkehr in die PKV entfällt die Gesundheitsprüfung vollständig.

Was die kleine Anwartschaft jedoch nicht sichert: das Eintrittsalter und den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Das bedeutet: Wenn jemand mit 32 Jahren eine kleine Anwartschaft beginnt und 4 Jahre später mit 36 Jahren in die PKV zurückkehrt, wird sein Beitrag auf Basis des Eintrittsalters 36 berechnet – nicht 32. In jungen Jahren ist dieser Unterschied vergleichsweise gering (der Beitrag steigt zwischen 32 und 36 nicht dramatisch). Bei mittlerem Alter (45–50) kann der Unterschied bereits erheblich sein.

Die kleine Anwartschaft kann grundsätzlich nur zu Beginn des Anwartschaftsverhältnisses abgeschlossen werden – sie ist nicht von einer bestehenden PKV nachträglich zu einem späteren Zeitpunkt in eine große umzuwandeln. Einige Versicherer erlauben dies nur beim Abschluss des ursprünglichen PKV-Vertrags oder bei der Begründung des Anwartschaftsverhältnisses.

Große Anwartschaft: das Vollpaket – Gesundheit und Eintrittsalter gesichert

Die große Anwartschaftsversicherung sichert alles, was die kleine sichert – und darüber hinaus das ursprüngliche Eintrittsalter. Das bedeutet: Wenn jemand mit 32 Jahren eine große Anwartschaft beginnt und 4 Jahre später zurückkehrt, wird sein Beitrag so berechnet, als wäre er noch 32 – nicht 36. Der Vertrag wird so fortgeführt, als wäre er nie unterbrochen worden.

Zudem werden bei der großen Anwartschaft während der Ruhephase weitere Alterungsrückstellungen aufgebaut. Das schützt davor, dass bei der Rückkehr eine Rückstellungslücke entsteht, die den Beitrag erhöhen würde. Die große Anwartschaft ist damit die umfassendere, aber auch teurere Variante: Sie kostet 30 bis 45 Prozent des regulären PKV-Beitrags – während die kleine Anwartschaft nur 5 bis 10 Prozent kostet.

Wann lohnt sich der deutliche Preisaufschlag der großen Anwartschaft? Der Hauptvorteil liegt im gesicherten Eintrittsalter – und dieser Vorteil wird umso wertvoller, je älter man ist und je länger die Pause dauert. Ein 42-Jähriger, der 5 Jahre pausiert und ohne große Anwartschaft mit Eintrittsalter 47 zurückkehrt, zahlt erheblich mehr als mit gesichertem Alter 42. Ein 24-Jähriger, der 2 Jahre pausiert und mit 26 zurückkehrt, hat dagegen nur einen kleinen Beitragsnachteil durch das höhere Eintrittsalter – der kaum die Mehrkosten der großen Anwartschaft rechtfertigt.

Kleine vs. große Anwartschaft im direkten Vergleich

MerkmalKleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Gesundheitszustand eingefroren?✔ Ja✔ Ja
Keine neue Gesundheitsprüfung bei Rückkehr?✔ Ja✔ Ja
Eintrittsalter für Beitragsberechnung gesichert?✗ Nein (aktuelles Alter bei Rückkehr)✔ Ja (ursprüngliches Alter)
Altersrückstellungen wachsen weiter?✗ Nein✔ Ja
Beitrag bei RückkehrHöher (aktuelles Alter)Wie vor Pause (günstigstes Niveau)
Kosten monatlich5–10 % des PKV-Beitrags30–45 % des PKV-Beitrags
Kosten bei 600 € PKV-Beitrag30–60 €/Monat180–270 €/Monat
Versicherungsschutz während Anwartschaft?✗ Kein Schutz (separate Absicherung nötig)✗ Kein Schutz (separate Absicherung nötig)
Sinnvoll beiKurze Pause (1–3 J.), junges AlterLange Pause (4+ J.), mittleres/höheres Alter
Steuerlich absetzbar?✔ Ja✔ Ja

Konkrete Kostenbeispiele für die Anwartschaftsversicherung 2026

Profil / SituationBisheriger PKV-BeitragKleine Anwartschaft (5–10 %)Große Anwartschaft (30–45 %)Empfehlung
Beamtenanwärter 26 J., Referendariat → Angestelltenverhältnis (1–2 Jahre)80 € (Anwärtertarif)4–8 €/Monat24–36 €/MonatKleine: Bei 26 J. und kurzer Pause lohnt große kaum
Angestellter 35 J., Komforttarif → Elternzeit / Teilzeit unter JAEG (2–3 Jahre)700 €35–70 €/Monat210–315 €/MonatKleine: Kurze Pause; Altersvorteil gering
Selbstständiger 40 J. → Festanstellung unter JAEG (4–6 Jahre erwartet)850 €43–85 €/Monat255–383 €/MonatAbwägen: Bei 4–6 J. Pause lohnt Beitragsunterschied aus gesichertem Alter prüfen
Polizist 30 J. mit Heilfürsorge (Planung für Ruhestand in 25–30 J.)Noch keine PKVca. 20–30 €/Monat (neu, Basis)ca. 80–150 €/MonatGroße: 25–30 J. Pause → Eintrittsalter 30 statt 55–60 spart erheblich
Soldat 27 J., truppenärztliche Versorgung (Dienstzeit ca. 20 Jahre)Noch keine PKVca. 15–25 €/Monat (neu, Basis)ca. 60–130 €/MonatGroße empfohlen: 20 J. Pause → Eintrittsalter 27 statt 47
Studentin 25 J. (PKV-versichert), nach Studium unter JAEG (ca. 2 Jahre)150 € (Studententarif)8–15 €/Monat45–68 €/MonatKleine: Junge Person, kurze Pause; große kaum sinnvoll
Angestellter 45 J., Premium → Auslandsentsendung (3–5 Jahre)1.050 €53–105 €/Monat315–473 €/MonatRechnen lohnt: Beitrag mit 50 vs. 45 J. prüfen; Differenz oft höher als Anwartschaftskosten
Kind eines Beamten 10 J. (PKV-Restkosten), Pause durch Studium ab 18 J.50 €3 €/Monat (6 % einheitlich)3 €/Monat (6 % einheitlich)Bei Kindern: beide Varianten 6 % → immer Anwartschaft sinnvoll

Alle Beitragsangaben Orientierungswerte Stand 2026. Tatsächliche Beiträge je nach Versicherer und Tarif abweichend. Kinder/Jugendliche: einheitlich 6 % des ursprünglichen PKV-Beitrags für klein und groß (Barmenia/Gothaer, Stand 2026). Kleine Anwartschaft 5–10 % laut Allianz, Impuls, pkv-portal.de; große Anwartschaft 30–45 % laut Allianz, Barmenia. Verbindliche Beiträge nur nach individueller Anfrage beim Versicherer.

Alle Situationen, in denen die Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist

Situation 1: GKV-Pflicht durch Einkommensrückgang unter die JAEG

Das ist die häufigste Fallkonstellation für Angestellte. Wer durch Teilzeit, Elternzeit, Jobwechsel oder Gehaltsabsenkung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro, 2026) fällt, wird GKV-pflichtversichert – auch wenn er bisher PKV-Versicherter war. Das PKV-Verhältnis kann in diesem Moment weder fortgeführt noch weiter beitragsberechnet werden. Die Lösung: Anwartschaftsversicherung.

Typisches Beispiel: Eine Managerin (40 J., PKV-Premiumtarif, 980 Euro monatlich) geht für 3 Jahre in Elternzeit und danach in 50 Prozent Teilzeit. Ihr Gehalt liegt in dieser Zeit unter der JAEG. Sie kann weder die PKV weiterführen noch GKV-freiwillig versichert bleiben (weil Pflichtversicherung greift). Mit einer kleinen Anwartschaft zahlt sie 49–98 Euro monatlich und sichert sich die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung – unabhängig davon, was in den 3–4 Jahren mit ihr passiert.

Situation 2: Beamtenanwärter nach Referendariat im Angestelltenverhältnis

Wer nach dem Referendariat nicht sofort verbeamtet wird, muss bei Einkommen unter der JAEG in die GKV zurück. Für Referendare, die während der Ausbildungszeit eine PKV-Anwärterversicherung hatten und später verbeamtet werden wollen, ist die Anwartschaft die Brücke: Sie sichert den günstigen Anwärtertarif und die damalige Gesundheit – ohne Kosten in zweistelliger Höhe. Eine kleine Anwartschaft auf einen 80 Euro Anwärtertarif kostet nur 4–8 Euro monatlich.

Situation 3: Längerer Auslandsaufenthalt oder Entsendung

Wer für eine gewisse Zeit ins Ausland geht – sei es durch Entsendung des Arbeitgebers, Auswanderung auf Zeit oder Weltreise – muss sich in vielen Ländern über eine lokale oder internationale Krankenversicherung absichern. Die deutsche PKV kann in dieser Zeit nicht weitergeführt werden. Die Anwartschaft hält den Tarif warm, bis die Rückkehr nach Deutschland erfolgt und der Versicherungsschutz wieder aktiviert werden kann. Besonders für Auslandsentsendungen über 5 Jahre bei mittlerem Einstiegsalter ist die große Anwartschaft oft sinnvoll, weil das gesicherte Eintrittsalter bei der Rückkehr erhebliche Beitragsvorteile bringt.

Situation 4: Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr – Heilfürsorge und Anwartschaft

Polizeibeamte, hauptberufliche Feuerwehrbeamte und Soldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge – der Dienstherr übernimmt 100 Prozent der Gesundheitskosten ohne Eigenanteil, ohne PKV. Diese Gruppe braucht keine aktive PKV. Aber: Im Ruhestand endet die Heilfürsorge. Dann gilt normales Beihilferecht, und es wird eine eigene PKV-Restkostenversicherung benötigt.

Das Problem: Wer erst mit 55 oder 60 Jahren erstmals in die PKV eintreten möchte, zahlt deutlich mehr als jemand, der mit 28 oder 30 eingetreten ist. Und er muss eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen – mit dem Risiko von Zuschlägen oder Ausschlüssen für inzwischen aufgetretene Erkrankungen. Die Lösung: Bereits zu Beginn der Dienstzeit eine Anwartschaft abschließen. Dafür wird bereits heute ein PKV-Tarif vereinbart (oder ein Anwärtertarif der letzten Monate als Grundlage genutzt), und dieser ruht dann als Anwartschaft bis zum Ruhestand. Die große Anwartschaft ist hier fast immer die bessere Wahl – weil die Pause 20–30 Jahre beträgt und das gesicherte Eintrittsalter (z. B. 28 statt 55) den Beitrag über Jahrzehnte erheblich senkt.

Situation 5: Arbeitslosigkeit oder Vorruhestand

Bei Arbeitslosigkeit greift GKV-Pflichtversicherung (Beitrag wird über das Arbeitslosengeld finanziert). Die PKV muss unterbrochen werden. Eine Anwartschaft sichert die Rückkehr, wenn wieder ein Einkommen über der JAEG erzielt wird. Wichtig: Ist die Arbeitslosigkeit unvorhersehbar kurz oder lang, sollte die Entscheidung zwischen kleiner und großer Anwartschaft sorgfältig getroffen werden.

Situation 6: Studium nach aktiver Beschäftigung

Wer nach Jahren als PKV-versicherter Angestellter ein Vollzeitstudium beginnt und kein ausreichendes Einkommen mehr hat, muss ggf. aus der PKV ausscheiden. Eine Anwartschaft sichert den Wiedereintritt nach dem Studium ohne neue Gesundheitsprüfung – zu den Konditionen, die vor dem Studium galten.

Wann ist eine Anwartschaft NICHT sinnvoll?

Sehr kurze Unterbrechungen unter 6 Monaten: Bei einem Jobwechsel, der maximal 3–4 Monate überbrückt, lohnt sich eine Anwartschaft oft nicht. Die Kosten übersteigen den Nutzen, besonders wenn man jung und gesund ist.

Unsicherer Rückkehrplan: Wer nicht weiß, ob er überhaupt in die PKV zurückkehren wird, riskiert, Anwartschaftsbeiträge zu bezahlen, die am Ende nutzlos waren. Wenn die Lebensumstände es unwahrscheinlich machen, dass man je wieder PKV-berechtigt oder -versichert sein wird, ist die Anwartschaft eine Fehlinvestition.

Junges Alter und keine Vorerkrankungen: Wer jung und gesund ist, hätte bei einem späteren Neuabschluss ohnehin kaum Probleme mit der Gesundheitsprüfung. Wenn der Beitragsunterschied durch das höhere Eintrittsalter bei der kleinen Anwartschaft gering ist, kann ein Neuabschluss günstiger sein als die Anwartschaftskosten.

§204 VVG als Alternative: Wer die PKV nicht verlässt, sondern nur den Tarif optimieren will, braucht keine Anwartschaft. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist jederzeit möglich und erhält alle Rückstellungen – ein ganz anderer Mechanismus.

Die Aktivierung der Anwartschaft: die 2-Monats-Frist

Sobald der Grund für die Anwartschaft wegfällt – die Verbeamtung ist erfolgt, der Auslandsaufenthalt ist beendet, das Einkommen liegt wieder über der JAEG, die Heilfürsorge endet mit Pensionierung –, muss die Anwartschaft innerhalb von zwei Monaten aktiviert werden. Diese Frist ist bindend: Wer sie verpasst, verliert in der Regel den Anspruch aus der Anwartschaft und muss bei einem Neuabschluss die vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Die Aktivierung erfolgt schriftlich beim Versicherer. In der Regel ist kein besonderer Aufwand erforderlich – der Nachweis des Wegfallgrundes (z. B. Verbeamtungsurkunde, Rückmeldung aus dem Ausland, neuer Arbeitsvertrag) reicht aus. Einige Versicherer verlangen ergänzende Unterlagen; am besten informiert man sich frühzeitig beim Versicherer über die genauen Anforderungen.

🚨 Warnung: 2-Monats-Frist ist hart. Wer nach der Verbeamtung vergisst, die PKV-Anwartschaft zu aktivieren, und die 2-Monats-Frist verstreichen lässt, verliert alle Vorteile der Anwartschaft. Der Versicherer ist dann nicht verpflichtet, ihn ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Tragen Sie die Aktivierungsfrist sofort in den Kalender ein, sobald der Wegfallgrund eingetreten ist. Informieren Sie Ihren Makler oder Berater unmittelbar – er kann die Aktivierung oft stellvertretend für Sie einleiten.

Anwartschaft vs. Optionstarif: der wichtige Unterschied

Die Begriffe Anwartschaft und Optionstarif werden oft verwechselt. Sie sind jedoch grundlegend verschieden:

Die Anwartschaftsversicherung setzt ein bestehendes oder zu pausierendes PKV-Verhältnis voraus. Sie pausiert eine bereits bestehende Versicherung. Der Gesundheitszustand des Zeitpunkts des Anwartschaftsabschlusses (der gleiche wie bei Erstabschluss oder bei Umwandlung) wird eingefroren. Die Rückkehr erfolgt in den ursprünglichen Tarif.

Der Optionstarif hingegen ist für Menschen, die noch keine PKV haben, aber sich das Recht sichern wollen, später zu bestimmten Konditionen einzutreten. Das bekannteste Beispiel ist der Medizinstudenten-Optionstarif (z. B. Hallesche STUDI.med für 4,94 Euro monatlich): Der Student hat noch keine vollwertige PKV, sichert sich aber das Recht, nach der Approbation ohne Gesundheitsprüfung in den Ärztetarif einzutreten. Beim Optionstarif gibt es keine „pausierte“ PKV – es gibt nur das Recht auf späteren Eintritt.

MerkmalAnwartschaftsversicherungOptionstarif
VoraussetzungBestehende oder gerade abzuschließende PKVNoch keine PKV vorhanden
Was gesichert wirdRückkehr in bestehenden Tarif ohne GKPErstmaliger PKV-Eintritt ohne GKP
Kosten5–45 % des PKV-BeitragsSehr günstig (z. B. 4,94 €/Monat)
Versicherungsschutz während LaufzeitKein SchutzKein Schutz (separat absichern)
Typische ZielgruppenBeamtenanwärter nach Ref., Polizisten/Soldaten, Entsandte, ElternzeitMedizinstudenten, Zahnmedizinstudenten, junge Beamtenanwärter

Steuerliche Behandlung der Anwartschaftsversicherung

Beiträge zur Anwartschaftsversicherung sind steuerlich absetzbar – sie werden wie Beiträge zur privaten Krankenversicherung behandelt. Liegt der Jahresbeitrag zur Anwartschaft unter 100 Euro, kann er zu 100 Prozent als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Bei höheren Beiträgen kann der gezahlte Betrag gegebenenfalls als Sonderausgabe im Rahmen der Günstigerprüfung geltend gemacht werden.

Viele Versicherungsgesellschaften informieren den Anwartschaftsinhaber einmal jährlich über den steuerlich absetzbaren Anteil der gezahlten Beiträge – ähnlich wie die jährliche Beitragsbescheinigung der PKV. Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) beizufügen.

Sieben Praxisbeispiele zur PKV-Anwartschaft

Beispiel 1: Lena, 27 J., Referendarin Bayern, wird danach angestellte Lehrerin für 2 Jahre. Lena hatte im Referendariat einen PKV-Anwärtertarif für 70 Euro monatlich. Nach dem Referendariat ist sie als angestellte Lehrerin unter der JAEG. Sie schließt eine kleine Anwartschaft für 4 Euro monatlich ab. Nach 2 Jahren wird sie verbeamtet. Sie aktiviert die Anwartschaft innerhalb der 2-Monats-Frist. Der PKV-Volltarif wird ohne Gesundheitsprüfung aktiviert – obwohl sie zwischenzeitlich eine Schulterproblematik entwickelt hatte. Kosten der Anwartschaft: 24 Monate × 4 Euro = 96 Euro. Gesundheitsschutz: vollständig.

Beispiel 2: Markus, 42 J., Angestellter (PKV Premium, 950 Euro), 5 Jahre Auslandsentsendung nach Japan. In Japan muss Markus eine japanische Krankenversicherung abschließen. Seine deutsche PKV kann nicht weitergeführt werden. Er prüft kleine und große Anwartschaft. Kleine: 48–95 Euro monatlich. Große: 285–428 Euro monatlich. Markus berechnet: Wenn er mit 47 zurückkommt und neu eintreten würde (aktuelles Alter), würde der Beitrag um ca. 150 Euro monatlich höher sein als mit gesichertem Alter 42. Die große Anwartschaft kostet ihn über 5 Jahre: 285 × 60 = 17.100 Euro. Die Beitragsersparnis mit gesichertem Alter 42 statt 47: über 10 Jahre ca. 18.000 Euro. Die große Anwartschaft lohnt sich – knapp, aber klar.

Beispiel 3: Polizistin Sandra, 29 J., NRW (Heilfürsorge gesamte Dienstzeit, ca. 28 Jahre). Sandra hat während ihrer aktiven Dienstzeit Heilfürsorge und braucht keine PKV. Für den Ruhestand (mit ca. 57 Jahren) braucht sie eine PKV-Restkostenversicherung. Ohne Anwartschaft: Neueintritt mit 57 Jahren, Gesundheitsprüfung, mögliche Zuschläge, deutlich höherer Beitrag. Mit großer Anwartschaft: Eintrittsalter 29 für die gesamte Rentenphase gesichert. Kosten große Anwartschaft: ca. 90–120 Euro monatlich × 28 Jahre = ca. 30.000–40.000 Euro. Ersparnis durch Eintrittsalter 29 statt 57 über 25 Jahre Ruhestand: schwer exakt zu berechnen, aber mehrere Zehntausend Euro. Große Anwartschaft ist hier fast immer die richtige Wahl.

Beispiel 4: Oliver, 30 J., startet Vollzeitstudium nach 8 Jahren PKV-Vollversicherung, plant Rückkehr in 3 Jahren. Oliver war als Angestellter PKV-versichert (600 Euro, Komforttarif). Jetzt Vollzeitstudium: GKV-Pflicht (über Elternversicherung oder Student). Er schließt eine kleine Anwartschaft für 30–60 Euro monatlich ab. Nach dem Studium und erstem Job über der JAEG aktiviert er innerhalb 2 Monaten die Anwartschaft. Erkrankungen aus der Studienzeit spielen keine Rolle. Ohne Anwartschaft hätte er mit dem nun höheren Eintrittsalter 33 und möglicherweise aufgetretenen Erkrankungen einen teureren und eingeschränkteren Tarif abschließen müssen.

Beispiel 5: Familie Bauer – Tochter Lisa, 8 Jahre, in PKV (Beihilfe-Restkostentarif, 50 Euro monatlich). Lisa wird mit 18 studentisch GKV-versichert. Die Eltern schließen für Lisa eine Anwartschaft ab: 6 Prozent × 50 Euro = 3 Euro monatlich. Egal ob klein oder groß – bei Kindern sind beide Varianten identisch günstig. Über 6 Jahre Studium: 216 Euro. Wenn Lisa nach dem Studium als Beamtin verbeamtet wird, aktiviert sie ihre Anwartschaft – ohne Gesundheitsprüfung, zum günstigen Kindstarif-Äquivalent. Für 3 Euro monatlich ist das eine hervorragende Absicherung.

Beispiel 6: Thomas, 50 J., PKV Premiumerim, wird arbeitslos. Thomas verliert seinen Job und wird GKV-pflichtversichert. Sein PKV-Beitrag (1.100 Euro monatlich) kann nicht weitergeführt werden. Er schließt eine kleine Anwartschaft ab: ca. 55–110 Euro monatlich. Er erwartet, nach 1–2 Jahren wieder in Beschäftigung über der JAEG zu sein. Nach 18 Monaten findet er eine neue Stelle. Er aktiviert die Anwartschaft – trotz einer Herzrhythmusstörung, die zwischenzeitlich aufgetreten ist. Ohne Anwartschaft hätte ihm die neue Gesundheitsprüfung erhebliche Probleme bereitet.

Beispiel 7: Jan, 25 J., plant PKV-Eintritt erst wenn er verbeamtet wird – soll er jetzt schon eine Anwartschaft abschließen? Jan ist noch nicht in der PKV – er hat noch keinen PKV-Vertrag. Er kann also keine Anwartschaft auf einen bestehenden Vertrag abschließen. Was er tun kann: Entweder schon jetzt eine PKV abschließen und sofort als Anwartschaft ruhen lassen (wenn er derzeit GKV-pflichtversichert ist), oder einen Optionstarif abschließen (ohne bestehende PKV). Wichtig: Wenn Jan noch keine PKV hat, schließt er eine Anwartschaft auf einen neuen Vertrag ab – mit aktueller Gesundheitsprüfung, und der eingefrorene Gesundheitszustand ist dann dieser aktuelle Zustand. Das ist trotzdem sinnvoll, weil zukünftige Erkrankungen nicht mehr bewertet werden.

Häufige Fragen zur Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung 2026

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

Beide Varianten frieren den Gesundheitszustand ein, sodass bei der späteren Rückkehr in die PKV keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Der entscheidende Unterschied: Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand. Bei der Rückkehr wird das dann aktuelle (höhere) Alter für die Beitragsberechnung verwendet – der Beitrag ist deshalb höher als vor der Pause. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und baut während der Ruhephase weiter Altersrückstellungen auf. Bei der Rückkehr wird der Beitrag so berechnet, als wäre die PKV nie unterbrochen worden. Die große Anwartschaft kostet 30–45 Prozent des regulären PKV-Beitrags, die kleine nur 5–10 Prozent.

Für wen ist die PKV-Anwartschaftsversicherung besonders sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist die Anwartschaft für fünf Gruppen: Beamtenanwärter und Referendare, die nach dem Referendariat ins Angestelltenverhältnis wechseln und später verbeamtet werden wollen. Polizisten, Feuerwehrbeamte und Soldaten mit Heilfürsorge, die im Ruhestand eine PKV benötigen werden. Angestellte in Elternzeit oder Teilzeit, die vorübergehend unter die JAEG fallen. Personen mit längeren Auslandsaufenthalten, die ihren deutschen PKV-Tarif sichern wollen. Und Studenten oder Berufsstarter, die nach dem Studium zunächst unter der JAEG verdienen, aber später in die PKV zurückkehren wollen.

Was passiert, wenn man die 2-Monats-Aktivierungsfrist der PKV-Anwartschaft verpasst?

Wenn der Grund für die Anwartschaft wegfällt (z. B. Verbeamtung, Einkommen über JAEG, Ende des Auslandsaufenthalts) und man die Aktivierung nicht innerhalb von zwei Monaten beantragt, verliert man in der Regel den Anspruch aus der Anwartschaft. Der Versicherer ist dann nicht mehr verpflichtet, einen ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Man müsste einen normalen Neuantrag stellen – mit vollständiger Gesundheitsprüfung und dem Risiko von Zuschlägen oder Ausschlüssen für inzwischen aufgetretene Erkrankungen. Es ist deshalb ratsam, den Wegfall des Grundes sofort zu dokumentieren und den Versicherer oder Makler umgehend zu informieren.

Besteht bei der PKV-Anwartschaft Krankenversicherungsschutz?

Nein. Eine Anwartschaftsversicherung bietet keinerlei aktiven Krankenversicherungsschutz. Während der Anwartschaftsphase werden keine medizinischen Leistungen erstattet. Wer eine PKV-Anwartschaft hält, muss sich separat krankenversichern: typischerweise in der GKV (bei GKV-Pflicht durch Einkommen unter der JAEG oder Arbeitslosigkeit), über eine ausländische Versicherung (bei Auslandsaufenthalt) oder über die Heilfürsorge (bei bestimmten Beamtenberufen). Die Anwartschaft sichert ausschließlich das Recht auf Rückkehr in die PKV – nicht die Leistungen selbst.

Was kostet eine PKV-Anwartschaft monatlich – und kann ich sie steuerlich absetzen?

Die Kosten hängen von der gewählten Variante und dem ursprünglichen PKV-Beitrag ab. Die kleine Anwartschaft kostet 5–10 Prozent des regulären Tarif-Beitrags: Bei einem Beitrag von 600 Euro sind das 30–60 Euro monatlich; bei einem Anwärtertarif von 80 Euro nur 4–8 Euro monatlich. Die große Anwartschaft kostet 30–45 Prozent: Bei 600 Euro also 180–270 Euro monatlich. Kinder zahlen für beide Varianten einheitlich 6 Prozent des ursprünglichen Kinderbeitrags.

Steuerlich sind die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung absetzbar: Liegen die Jahresbeiträge unter 100 Euro, sind sie vollständig absetzbar; darüber hinaus können sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Versicherer stellt in der Regel eine jährliche Beitragsbescheinigung für die Steuererklärung aus.

Was ist der Unterschied zwischen Anwartschaft und Optionstarif in der privaten Krankenversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung pausiert eine bestehende PKV – sie setzt voraus, dass bereits ein PKV-Vertrag besteht (oder gleichzeitig abgeschlossen wird) und dieser vorübergehend ruhen soll. Bei der Rückkehr wird der ursprüngliche Tarif ohne Gesundheitsprüfung wieder aktiviert. Der Optionstarif hingegen schafft das Recht auf einen späteren Ersteintritt in die PKV ohne Gesundheitsprüfung – ohne dass bereits eine PKV besteht.

Der bekannteste Fall sind Medizinstudenten-Optionstarife wie der Hallesche STUDI.med für wenige Euro monatlich, der nach der Approbation den Eintritt in den Ärztetarif ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht. Kurz: Anwartschaft = bestehende PKV pausieren; Optionstarif = zukünftigen Ersteintritt sichern.

Kann man auch eine Anwartschaft abschließen, wenn man noch nie in der PKV war?

Ja, das ist möglich, aber etwas komplexer. Wer noch nie privat versichert war, kann gleichzeitig einen PKV-Tarif abschließen und ihn sofort als Anwartschaft ruhen lassen – wenn er derzeit GKV-pflichtig ist und keinen aktiven Versicherungsschutz aus der PKV ziehen kann.

In diesem Fall findet bei Abschluss des Anwartschaftsvertrags eine normale Gesundheitsprüfung statt: Der eingefrorene Gesundheitszustand ist dann der aktuelle Zustand. Das ist trotzdem sinnvoll, weil zukünftige Erkrankungen nicht mehr bewertet werden. Alternativ kann für Menschen, die noch nie PKV versichert waren, ein Optionstarif die passendere Lösung sein.

Wann lohnt sich die große PKV-Anwartschaft statt der kleinen?

Die große Anwartschaft lohnt sich, wenn zwei Bedingungen zusammentreffen: Die geplante Unterbrechung ist lang (mindestens 4–5 Jahre), und das Alter ist nicht mehr sehr jung (ab ca. 35 Jahren aufwärts wird der Beitragsunterschied durch das höhere Eintrittsalter spürbar). Die Rechnung: Der monatliche Beitrag bei Rückkehr ohne gesichertes Eintrittsalter (kleine Anwartschaft) minus der monatliche Beitrag mit gesichertem Eintrittsalter (große Anwartschaft) = monatliche Beitragsersparnis.

Diese Beitragsersparnis multipliziert mit den verbleibenden Versicherungsjahren ergibt die Gesamtersparnis durch die große Anwartschaft. Übersteigt diese die Mehrkosten der großen Anwartschaft in der Ruhephase, lohnt sich die große Variante. Für Polizisten, Soldaten und Feuerwehrbeamte mit 20–30-jähriger Dienstzeit ist die Rechnung fast immer eindeutig zugunsten der großen Anwartschaft.

Wie wird die PKV-Anwartschaft aktiviert und was muss man dabei beachten?

Die Aktivierung erfolgt schriftlich beim Versicherer und muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes beantragt werden. Als Belege sind typischerweise nötig: die Verbeamtungsurkunde (bei Verbeamtung), ein neuer Arbeitsvertrag über der JAEG (bei Ende der GKV-Pflicht), der Nachweis der Rückkehr nach Deutschland (bei Auslandsaufenthalt) oder die Pensionierungsurkunde (bei Beamten mit Heilfürsorge).

Einige Versicherer bieten die Aktivierung auch digital an. Wichtig: Informieren Sie Ihren Makler sofort, wenn der Wegfallgrund eingetreten ist – er kann die Aktivierung in aller Regel begleiten und darauf achten, dass die 2-Monats-Frist eingehalten wird.

Können Familienangehörige ebenfalls eine PKV-Anwartschaft abschließen?

Ja. Kinder und Jugendliche, die in der PKV versichert sind, können eine Anwartschaft abschließen – und zwar zu besonders günstigen Konditionen: Einheitlich 6 Prozent des ursprünglichen PKV-Kinderbeitrags, unabhängig davon, ob es die kleine oder die große Anwartschaft ist.

Das macht die Kinderanwartschaft zu einem außergewöhnlich günstigen Instrument: Bei einem Kinderbeitrag von 50 Euro kostet die Anwartschaft nur 3 Euro monatlich. Auch Ehegatten können eine eigene Anwartschaft auf ihren PKV-Tarif abschließen, wenn sie vorübergehend aus der PKV ausscheiden müssen. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen PKV-Vertrag und damit auch eine eigene Anwartschaft.

PKV-Anwartschaft jetzt prüfen – kleine oder große Variante?

Wir berechnen für Ihre konkrete Situation, welche Anwartschaftsvariante sich lohnt, prüfen die Fristen und begleiten Sie bei der Aktivierung.

  • ✔ Kleine vs. große Anwartschaft: Was lohnt sich bei Ihrer Situation?
  • ✔ Kostenberechnung: Beitragsdifferenz durch gesichertes Eintrittsalter quantifizieren
  • ✔ Heilfürsorge-Anwartschaft: für Polizei, Feuerwehr und Soldaten
  • ✔ Aktivierungsfrist überwachen – 2 Monate nach Wegfallgrund

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