Private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfe, Restkostenversicherung, Öffnungsaktion und alle Sonderfälle 2026

Inhaltsverzeichnis

Für Beamte ist die private Krankenversicherung mehr als eine Option – sie ist das System, das zum Beihilfeprinzip des deutschen Beamtenrechts passt wie kein anderes. Wer als Beamter verbeamtet wird, hat Anspruch auf Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 80 Prozent der entstehenden Krankheitskosten. 

Die PKV schließt die verbleibende Lücke exakt und passt sich bei jeder Änderung des Beihilfesatzes – durch Heirat, Kinder, Pensionierung – an. Das Ergebnis ist ein Versicherungsschutz, der bei bruchteilen der Kosten eines Vollversicherungstarifs dieselbe Leistungsqualität bietet, die man als Privatpatient genießt.

Wir erklären Ihnen das gesamte System: Wie Beihilfe funktioniert und wie hoch sie ist, warum die PKV für Beamte fast immer besser ist als die GKV, was die Öffnungsaktion ist und wer sie nutzen kann, welche Sonderfälle für Polizei, Feuerwehr und Soldaten gelten, wie Beihilfeergänzungstarife funktionieren, und welche Beihilfesätze in welchem Bundesland gelten. Mit konkreten Beitragsbeispielen für alle Lebenssituationen.

PKV für Beamte – Beihilfetarif jetzt berechnen

Ihr Beihilfesatz · Ihr Bundesland · Ihre Lebenssituation – wir finden den passenden Tarif

🏛️ Schlüsselzahlen PKV für Beamte 2026: Beihilfe Beamter (ledig/1 Kind): 50 % · Beamter ab 2 Kindern: 70 % (je Bundesland) · Ehegatte: 70 % (Einkommensgrenze Bund: 22.648 €/Jahr) · Kinder: 80 % (bis 25 J., solange Kindergeld) · Pension: 70 % · Beamtenanwärter PKV ab 95–115 €/Monat · Öffnungsaktion: 6 Monate nach Verbeamtung · Max. Risikozuschlag Öffnungsaktion: 30 % · Pauschale Beihilfe: 9 Bundesländer · Heilfürsorge: Polizei, Feuerwehr, Soldaten (je nach Bundesland)

✅ Warum PKV für Beamte fast immer besser ist

  • PKV deckt Beihilfelücke exakt (Restkostenversicherung)
  • Beitrag 50–75 % günstiger als Vollversicherung
  • Passt sich bei Beihilfesatzänderung ohne GKP an
  • In 7 Bundesländern + Bund: GKV ohne jeden Zuschuss
  • Öffnungsaktion: PKV auch bei Vorerkrankungen garantiert

⚠️ Wann GKV für Beamte besser sein kann

  • In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe + GKV-Familienversicherung
  • Bei schweren Vorerkrankungen außerhalb Öffnungsaktion-Frist
  • Sehr niedrige Besoldung (A7–A8) + große Familie
  • Wenn pauschale Beihilfe GKV-Arbeitgeberanteil ersetzt

📋 Jetzt PKV-Beamtentarif berechnen →

✔ Beihilfesatz berücksichtigt · Alle Bundesländer · Öffnungsaktion möglich · Risikovoranfrage vor Antragstellung

Das Beihilfesystem: Grundlagen und Funktionsprinzip

Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung des Dienstherren an seine Beamten zur Absicherung im Krankheitsfall. Sie basiert auf der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht und ist im Bundesbeihilfegesetz (BBG) sowie den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen geregelt. Das Grundprinzip: Der Dienstherr erstattet einen festgelegten Prozentsatz der tatsächlich entstandenen und beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil – die sogenannten Restkosten – muss der Beamte selbst tragen oder über eine Krankenversicherung absichern.

Beihilfe ist keine Pauschale, sondern eine nachträgliche Kostenerstattung. Der Beamte tritt zunächst in Vorleistung, bezahlt Arzt- und Krankenhausrechnungen aus eigener Tasche und reicht dann die Belege bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Die Beihilfe erstattet dann den ihr zustehenden Anteil. Die PKV-Restkostenversicherung erstattet den Rest. Das macht die Kombination Beihilfe + PKV zum vollständigen Krankenversicherungsschutz.

Was ist beihilfefähig?

Beihilfefähig sind grundsätzlich alle Aufwendungen für Krankheitsbehandlung, die medizinisch notwendig und angemessen sind: Arztkosten nach GOÄ/GOZ, Krankenhausleistungen, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Psychotherapie sowie Maßnahmen zur Früherkennung und Vorsorge. Wichtig: Die Beihilfe erstattet nur einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten – nicht der gesamten Rechnung. Was die Beihilfe als nicht beihilfefähig einstuft (z. B. bestimmte Wahlleistungen in manchen Bundesländern), muss über Beihilfeergänzungstarife oder privat getragen werden.

Einreichung und Fristen der Beihilfe

Beihilfeanträge müssen formgebunden bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Beim Bund ist das das Bundesverwaltungsamt (BVA); bei Länderbeamten die jeweilige Landesbeihilfestelle. Die Einreichung erfolgt oft digital. Wichtige praktische Hinweise: Die Beihilfe hat eine Mindestantragssumme – beim Bund 200 Euro, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nur 100 Euro. Kleinere Rechnungen werden gebündelt eingereicht. Die gesetzliche Einreichfrist beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre nach Entstehung der Forderung. Bei Zahnersatz und größeren geplanten Behandlungen empfiehlt es sich, vorab einen Heil- und Kostenplan bei der Beihilfestelle einzureichen, um Klarheit über die Beihilfefähigkeit zu erhalten.

Beihilfesätze im Überblick: Bund und alle Bundesländer

Die Beihilfesätze variieren nach Familiensituation und teilweise nach Bundesland. Der Bund gibt folgende Standardsätze vor, an denen sich die meisten Länder orientieren – mit teils erheblichen Abweichungen im Detail:

PersonengruppeBeihilfesatz (Bund, Standard)PKV-Restkosten-AnteilBesonderheit / Voraussetzung
Beamter, ledig / 1 Kind50 %50 % PKVStandardfall für unverheiratete / kinderarme Beamte
Beamter, ab 2 Kinder (berücksichtigungsfähig)70 %30 % PKVBundesregelung: ab 2 Kindern 70 %; einzelne Länder ab 1 Kind oder andere Schwellen
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner70 %30 % PKVEinkommensgrenze Bund: 22.648 €/Jahr (2026); Länder weichen ab (z. B. 17.000–20.000 €)
Kinder (berücksichtigungsfähig)80 %20 % PKVSolange Kindergeldanspruch besteht, max. bis 25 J.; bei Behinderung ggf. länger
Beamter im Ruhestand (Pension)70 %30 % PKVPKV-Beitrag sinkt erheblich durch Wechsel von 50 %- auf 30 %-Restkostentarif
Beamtenanwärter / Referendar (auf Widerruf)50 %50 % PKVGünstige Anwärtertarife verfügbar; Öffnungsaktion ab 2019 eingeschlossen

⚠️ Wichtiger Hinweis zu Ländervariationen. Die obige Tabelle zeigt die Bundesregelung. Jedes Bundesland kann abweichende Beihilfesätze, abweichende Einkommensgrenzen für Ehegatten, abweichende Regelungen für Kinder und abweichende Leistungskataloge haben. Hessen beispielsweise hat historisch abweichende Beihilfesätze. Bayern und Nordrhein-Westfalen leisten Beihilfe auch für Krankenhauswahlleistungen, während Berlin und Hamburg diese nicht beihilfefähig machen. Diese Unterschiede bestimmen direkt, welchen PKV-Tarif und welche Beihilfeergänzungstarife ein Beamter benötigt. Informieren Sie sich immer bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die für Sie geltenden Sätze und Leistungskataloge.

Warum die PKV für Beamte fast immer günstiger ist als die GKV

In Deutschland unterliegen alle Menschen der Krankenversicherungspflicht – auch Beamte. Anders als bei Angestellten gibt es für Beamte jedoch keine Pflicht zur GKV. Sie können frei wählen. Und die Wahl fällt in der übergroßen Mehrheit der Fälle zugunsten der PKV aus – aus einem einfachen Grund: In der GKV erhalten Beamte in den meisten Bundesländern keine Beihilfe und keinen arbeitgeberähnlichen Zuschuss. Sie zahlen den vollen GKV-Beitrag alleine.

In der PKV dagegen sichert die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten ab. Die PKV versichert nur die verbleibenden Restkosten. Ein PKV-Restkosten-Tarif kostet damit einen Bruchteil einer Vollversicherung. Das Ergebnis: Ein Beamter mit 50 Prozent Beihilfe zahlt für seine PKV oft weniger als 200–300 Euro monatlich und hat dabei bessere Leistungen als ein GKV-Versicherter, der 600–700 Euro monatlich zahlt.

GKV ohne pauschale Beihilfe: der teure Sonderfall

In 7 Bundesländern und beim Bund gibt es keine pauschale Beihilfe für GKV-versicherte Beamte. Das bedeutet: Wer als Beamter in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder als Bundesbeamter in der GKV bleibt, zahlt den vollen GKV-Beitrag ohne jeden Zuschuss. Der Dienstherr leistet in der Regel keine individuelle Beihilfe für GKV-Versicherte.

Ein Lehrer (A13) in Bayern, der in der GKV freiwillig versichert ist, zahlt auf Basis seines Einkommens (ca. 5.500 €/Monat) etwa 575 Euro monatlich GKV-Beitrag – vollständig aus eigener Tasche. Als Beamter in der PKV mit 50-Prozent-Beihilfetarif zahlt er dagegen 250–350 Euro monatlich für denselben oder besseren Schutz.

GKV mit pauschaler Beihilfe: die attraktive Alternative in 9 Bundesländern

In 9 Bundesländern können Beamte zwischen individueller Beihilfe (Kombination mit PKV) und pauschaler Beihilfe (Kombination mit GKV oder PKV) wählen: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die pauschale Beihilfe funktioniert wie ein Arbeitgeberzuschuss: Der Dienstherr übernimmt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, unabhängig davon, ob die GKV oder die PKV gewählt wird. Damit wird die GKV in diesen Ländern für Beamte erheblich attraktiver – besonders für Beamte mit Familie, die von der GKV-Familienversicherung profitieren.

Wichtig: Die Entscheidung für pauschale oder individuelle Beihilfe ist endgültig und unwiderruflich. Wer sich für pauschale Beihilfe entscheidet, kann nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurückkehren – und umgekehrt. Diese Entscheidung ist damit mindestens genauso weitreichend wie die GKV/PKV-Entscheidung selbst und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Bundesland / BereichIndividuelle Beihilfe + PKVPauschale Beihilfe + GKV möglich?Besonderheit
Bund (Bundesbeamte)✔ Ja✗ NeinGKV ohne Zuschuss; individuelle Beihilfe entfällt bei GKV-Mitgliedschaft
Bayern✔ Ja✗ NeinGKV ohne Beihilfezuschuss; PKV fast immer vorteilhafter
NRW, Hessen, RLP, Saarland, M-V, Sachsen-Anhalt✔ Ja✗ Nein (oder sehr eingeschränkt)PKV fast immer vorteilhafter; GKV ohne Zuschuss
Baden-Württemberg✔ Ja✔ Ja (Pauschale BW seit 2011)Entscheidung unwiderruflich; bei Familie + GKV Familienversicherung oft attraktiv
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg✔ Ja✔ JaAchtung: In Berlin und Hamburg keine Beihilfe für Krankenhauswahlleistungen → PKV muss 100 % leisten
Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen✔ Ja✔ JaPauschale Beihilfe möglich; Entscheidung dauerhaft

Die PKV-Restkostenversicherung für Beamte: wie sie funktioniert

Der PKV-Tarif für Beamte wird auch als Restkostenversicherung oder beihilfekonforme Krankenversicherung bezeichnet. Er ist exakt auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt: Ein Beamter mit 50-prozentiger Beihilfe schließt einen Tarif ab, der 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten erstattet. Ein Beamter mit 30-Prozent-Restkostenanteil (weil er 70 Prozent Beihilfe erhält) schließt einen 30-Prozent-Tarif ab. Auf diese Weise werden zusammen genau 100 Prozent der Kosten abgedeckt.

Wichtig: Der PKV-Restkostentarif erstattet nur den Anteil, der auch beihilfefähig ist. Was die Beihilfe von vornherein ausschließt – z. B. Krankenhauswahlleistungen in Ländern wie Berlin und Hamburg, die diese nicht beihilfefähig machen – wird auch vom Restkostentarif nicht abgedeckt. Für diese Lücken gibt es Beihilfeergänzungstarife.

Anpassung bei Änderung des Beihilfesatzes

Der Beihilfesatz ändert sich im Laufe des Lebens eines Beamten mehrfach: Heirat erhöht den Satz ggf. durch den Ehegattenanteil; Geburt weiterer Kinder kann den eigenen Beamtensatz erhöhen (in vielen Ländern ab 2 Kindern); Pensionierung erhöht den Satz von 50 auf 70 Prozent. Nach jeder solchen Änderung muss der PKV-Tarif angepasst werden.

Das Gute: Diese Anpassungen können innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfesatzänderung ohne erneute Gesundheitsprüfung (GKP) vorgenommen werden. Wer die 6-Monats-Frist verpasst, kann dennoch wechseln, riskiert aber eine GKP – mit möglichen Zuschlägen oder Ausschlüssen. Praktisch: Heirat ist ein häufiger Auslöser für die Tarifanpassung. Der Beamte informiert seinen PKV-Anbieter, der Tarif wird angepasst, der Beitrag sinkt (weil der Ehegatte über die Beihilfe abgesichert ist und der eigene Beihilfesatz ggf. steigt).

Beihilfeergänzungstarife: die dritte Absicherungsebene

Viele Beamte kennen nur zwei Ebenen ihrer Krankenabsicherung: Beihilfe und PKV-Restkostenversicherung. Tatsächlich gibt es noch eine dritte: den Beihilfeergänzungstarif. Er sichert Kosten ab, die weder die Beihilfe noch der Restkostentarif übernimmt.

Typische Einsatzbereiche für Beihilfeergänzungstarife: In Bundesländern, wo die Beihilfe keine Krankenhauswahlleistungen erstattet (Berlin, Hamburg), muss der Beamte Chefarztbehandlung und Einbettzimmer vollständig selbst tragen – oder über einen Ergänzungstarif absichern.

Zahnersatz über den Beihilfesatz hinaus kann ergänzend versichert werden. Höherwertige Sehhilfen (teurer als Beihilfe erstattet) können mit einem Ergänzungstarif abgedeckt werden. Heilpraktikerleistungen, die Beihilfe nicht oder nur eingeschränkt zahlt, können ergänzend versichert werden.

Beihilfeergänzungstarife sind keine Pflicht, aber oft sinnvoll – besonders für Beamte in Bundesländern mit eingeschränktem Beihilfekatalog. Sie sind deutlich günstiger als entsprechende Vollversicherungsbausteine, weil sie nur die Lücken schließen.

Die Öffnungsaktion der PKV: Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen

Eines der bedeutendsten Privilegien von Beamten gegenüber anderen PKV-Interessenten ist die Öffnungsaktion des PKV-Verbands. Sie garantiert Beamten und ihren Angehörigen innerhalb einer bestimmten Frist den Zugang zur PKV – unabhängig vom Gesundheitszustand und ohne Möglichkeit der Ablehnung.

Was die Öffnungsaktion garantiert

Die an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer verpflichten sich: Kein Antragsteller aus dem berechtigten Personenkreis wird aus Risikogründen abgelehnt. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Diese Garantien gelten auch bei schwerwiegenden Vorerkrankungen wie Diabetes, Herzerkrankungen oder psychischen Erkrankungen.

Ein wichtiger Vorbehalt: Die Öffnungsaktion gilt für den Restkostentarif, aber nicht automatisch für Beihilfeergänzungstarife. Nur wenige Anbieter bieten auch Ergänzungstarife im Rahmen der Öffnungsaktion an – diese sind dann oft in ihrem Leistungsumfang eingeschränkter als reguläre Ergänzungstarife. Außerdem: Wer von der Öffnungsaktion Gebrauch macht, hat mit dem ersten Anbieter einen fast unwiderruflichen Schritt getan – ein zweiter Versuch bei einem anderen Anbieter ist in der Regel nicht möglich.

Für wen gilt die Öffnungsaktion?

Der berechtigte Personenkreis ist klar definiert. Berechtigt sind: Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare, seit Januar 2019 eingeschlossen), Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit mit Beihilfeanspruch, Richter und Beamte im Ruhestand (Pensionäre) mit Beihilfeanspruch, beihilfeberechtigte Dienstordnungsangestellte (z. B. Angestellte der Sozialversicherungsträger), beihilfeberechtigte Mitarbeiter von Sparkassen und Landesbanken sowie deren erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige.

Außerdem gilt für Zeitsoldaten, Berufssoldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch: Die Frist von 6 Monaten beginnt ab Erhalt der truppenärztlichen Versorgung bzw. der Heilfürsorge – nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit. Das ist wichtig für die frühzeitige PKV-Absicherung via Anwartschaft.

Fristen der Öffnungsaktion im Überblick

PersonengruppeFristFristbeginn
Beamtenanfänger (auf Widerruf, Probe, Zeit, Lebenszeit)6 MonateAb dem ersten Tag des Beamtenverhältnisses
Freiwillig GKV-versicherte Beamte (seit 31.12.2004)Jederzeit (keine Frist)Kann jederzeit in PKV wechseln
Soldaten, Polizei, Feuerwehr (Heilfürsorge)6 MonateAb Erhalt der Heilfürsorge/truppenärztlichen Versorgung
Erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige6 MonateAb erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe
Angehörige von GKV-versicherten Beamten nach PKV-Wechsel12 MonateNach Wechsel des Beihilfeberechtigten in PKV; nur beim selben Versicherer

🚨 Kritischer Hinweis zur PKV

Öffnungsaktion: Nicht vorschnell nutzen! Die Öffnungsaktion hat Nachteile gegenüber einer regulären PKV-Aufnahme: Beihilfeergänzungstarife sind meist nicht verfügbar oder stark eingeschränkt. Der Leistungsumfang im Restkostentarif kann begrenzter sein. Außerdem ist sie ein Einmal-Recht – wer sie nutzt und danach die Gesellschaft wechseln möchte, hat keine zweite Chance auf die Öffnungsaktion bei einem anderen Anbieter. Deshalb gilt: Wer Vorerkrankungen hat, sollte immer zuerst eine anonyme Risikovoranfrage vor der regulären Antragstellung bei mehreren Anbietern machen. Manche Erkrankungen, die man für schwerwiegend hält (z. B. gut eingestellter Bluthochdruck vor vielen Jahren), werden von einigen Anbietern regulär ohne Zuschlag angenommen. Die Öffnungsaktion ist dann gar nicht nötig – und der Versicherungsschutz ist umfassender.

Wann lohnt die Öffnungsaktion – und wann nicht?

Die Öffnungsaktion lohnt sich, wenn eine reguläre Aufnahme entweder nicht möglich oder nur mit sehr hohen Zuschlägen (über 30 Prozent) erreichbar ist. Typische Situationen: schwere Herzerkrankungen, Krebserkrankungen in der Vergangenheit, schwere psychische Erkrankungen mit stationären Aufenthalten, Diabetes Typ 1, Multiple Sklerose oder andere chronische Systemerkrankungen.

Die Öffnungsaktion lohnt sich nicht, wenn eine anonyme Risikovoranfrage vor der regulären Antragstellung ergibt, dass ein Anbieter regulär ohne Zuschlag oder mit niedrigem Zuschlag annimmt. Dann ist die reguläre Aufnahme fast immer vorzuziehen, weil der Leistungsumfang umfassender ist und Beihilfeergänzungstarife problemlos abschließbar sind.

Sonderfall: Heilfürsorge für Polizei, Feuerwehr und Soldaten

Bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst haben während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge statt Beihilfe. Die Heilfürsorge ist eine Sachleistung der medizinischen Versorgung: Der Dienstherr übernimmt 100 Prozent der Gesundheitskosten des Beamten – ohne Eigenanteil, ohne PKV-Beitrag.

Anspruch auf Heilfürsorge haben typischerweise: Soldaten (Bund: gesamte Dienstzeit), Polizeibeamte des Bundes und der meisten Länder (Dauer je nach Bundesland unterschiedlich – in BW, Bremen, MV, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt gesamte Dienstzeit; in anderen Ländern nur Ausbildungszeit), hauptberufliche Feuerwehrbeamte (ähnliche Ländervariationen), Justizvollzugsbeamte (je Bundesland).

Was Heilfürsorgeberechtigt sein bedeutet für die PKV-Planung: Die eigene PKV ist während der aktiven Dienstzeit mit Heilfürsorgeanspruch nicht nötig. Für Angehörige (Ehegatte, Kinder) gilt dagegen normales Beihilferecht – sie brauchen eine PKV-Restkostenversicherung. Entscheidend ist die Planung des Übergangs in den Ruhestand: Wenn die Heilfürsorge endet, muss der Beamte eine eigene PKV abschließen. Das ist dann mit höherem Alter und möglicherweise neuen Erkrankungen verbunden.

Die Lösung: Eine Anwartschaftsversicherung während der Heilfürsorgephase. Sie kostet nur 20–40 Euro monatlich und sichert das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung und zum eingefrorenen Eintrittsalter in eine PKV einzutreten.

💡 Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte – die wichtigste Entscheidung. Ein Polizeibeamter in NRW mit Anspruch auf Heilfürsorge für die gesamte Dienstzeit (30 Jahre) schließt mit 25 Jahren eine PKV-Anwartschaft für 25 Euro monatlich ab. Mit 55 Jahren geht er in Pension – Heilfürsorge endet, Beihilfe beginnt (70 %). Er ruft die Anwartschaft ab: PKV ohne Gesundheitsprüfung, zum kalkulatorischen Eintrittsalter von 25 Jahren. Sein PKV-Beitrag: ca. 300–400 Euro monatlich für einen 30-Prozent-Restkostentarif. Hätte er keine Anwartschaft gehabt und erst mit 55 Jahren einen regulären PKV-Antrag gestellt, hätte er Zuschläge für inzwischen aufgetretene Erkrankungen und einen altersgemäß deutlich höheren Beitrag bezahlt. Die 25 Euro monatlich über 30 Jahre sind 9.000 Euro – angesichts der gesparten Zuschläge und Mehrkosten klar die bessere Entscheidung.

Beitragsbeispiele PKV für Beamte 2026

ProfilBeihilfesatzPKV-Beitrag (Restkostentarif)GKV-Vergleich (ohne pausch. Beihilfe)
Beamtenanwärter 22 J., ledig, gesund
Anwärtertarif
50 %95–115 €~300–400 € (voller GKV)
Beamter 28 J., ledig, gesund
Komforttarif
50 %150–220 €~500–650 € (voller GKV)
Beamter 35 J., ledig, gesund
Premiumtarif (Einbettzimmer, Chefarzt)
50 %280–402 €~600–700 € (voller GKV, A13)
Beamter 35 J., verheiratet, 2 Kinder
Komforttarif (eigener Anteil)
70 % (ab 2 Kindern)130–200 €~600–700 € (voller GKV, Familie ev. Familienvers.)
Ehegatte 30 J., gesund, nicht berufstätig
70 % Beihilfetarif
70 %100–160 €GKV-Familienversicherung: 0 € (wenn unter 565 €/Mo. Einkommen)
Kind eines Beamten, 12 J., gesund
80 % Beihilfetarif
80 %38–65 €GKV-Familienversicherung: 0 €
Beamter 45 J., leichte Vorerkrankung (Öffnungsaktion, 20 % Zuschlag)50 %350–500 €
(inkl. Öffnungsaktion-Zuschlag)
~650–700 €
Beamter im Ruhestand 65 J.
Premiumtarif
70 % (Pension)200–350 €GKV ca. 500–700 € (auf Pension)
Polizist 30 J. (Heilfürsorge) – AnwartschaftHeilfürsorge (100 %)20–40 € (Anwartschaft)Heilfürsorge deckt 100 % (eigene Person); Angehörige brauchen PKV

Alle Beitragsangaben Orientierungswerte Stand 2026 auf Basis aktueller Markdaten. Restkostentarif 50 %: Anbieter wie Debeka, Signal Iduna, HUK, Barmenia, SDK u. a. Günstige PKV für Beamte laut Markterhebung ab ca. 229 € (25 J., Basis, 50 % Beihilfe, 01/2026). Verbindliche Beiträge nur nach individueller Berechnung und Risikovoranfrage vor Antragstellung.

Besonderheiten nach Berufsgruppen

Lehrer

Lehrer sind die zahlenmäßig größte Beamtengruppe in Deutschland. Sie werden als Landesbeamte von den Bundesländern beschäftigt und unterliegen den Beihilferegelungen des jeweiligen Landes. Lehrer in Bayern zahlen als GKV-Versicherte den vollen GKV-Beitrag ohne Zuschuss – PKV ist fast immer vorteilhafter. In Baden-Württemberg können Lehrer die pauschale Beihilfe wählen und damit die GKV mit Zuschuss kombinieren.

Als typischer Beamtenberuf mit stabiler Beschäftigung und vorhersehbarer Karriere ist für Lehrer die frühe PKV-Entscheidung nach Verbeamtung besonders wichtig: Der Beitrag bei Verbeamtung mit Anfang 30 ist erheblich günstiger als ein späterer Eintritt.

Polizeibeamte

Polizeibeamte haben je nach Bundesland während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorge (dann keine PKV nötig) oder auf Beihilfe (dann PKV nötig). Die Heilfürsorge endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Polizeibeamte mit Heilfürsorge sollten dringend eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um den PKV-Zugang im Rentenalter zu sichern.

Für Angehörige von Polizeibeamten mit Heilfürsorge gilt normales Beihilferecht – sie brauchen eine PKV-Restkostenversicherung. Die Öffnungsaktion gilt auch für Polizeibeamte: innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Heilfürsorge.

Richter und Staatsanwälte

Richter und Staatsanwälte unterliegen dem gleichen Beihilferecht wie reguläre Beamte. Sie können die Öffnungsaktion nutzen. Einige Gesellschaften bieten spezielle Konditionen für Richter an. Als Gruppe sind Richter und Staatsanwälte für PKV-Anbieter attraktive Kunden: gute Gesundheitsselektion durch das Auswahlverfahren, stabile Beschäftigung, hohes Einkommen. Tarifvergleich und Risikovoranfrage vor Antragstellung sind trotzdem unerlässlich.

Soldaten (Bundeswehr)

Zeitsoldaten und Berufssoldaten haben während der gesamten Dienstzeit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung (entspricht der Heilfürsorge). Für die eigene Person ist keine PKV nötig. Für Angehörige gilt normales Beihilferecht. Mit Dienstende (Zeitsoldat) oder Pensionierung (Berufssoldat) endet die truppenärztliche Versorgung – dann wird eine PKV benötigt. Anwartschaftsversicherung ist dringend empfohlen. Die Öffnungsaktion gilt innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der truppenärztlichen Versorgung.

Feuerwehrbeamte

Hauptamtliche Feuerwehrbeamte haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Heilfürsorge ähnlich der Polizei. Die Regelungen variieren stark je nach Bundesland. In einigen Ländern gilt Heilfürsorge nur während der Ausbildung. Feuerwehrbeamte sollten die Regelung ihres Bundeslandes genau kennen und frühzeitig eine Anwartschaft abschließen, wenn Heilfürsorge besteht.

GKV oder PKV: Was ist besser für Beamte?

Wir zeigen Ihnen genau, wann PKV und wann GKV für Beamte die bessere Wahl ist:

SituationPKV empfehlenswert?Begründung
Junger Beamter, ledig, gesund, Bundesland ohne pauschale Beihilfe✔ Klar PKVGKV ohne Zuschuss; PKV mit Beihilfe 50–70 % günstiger; früher Eintritt = dauerhaft niedriger Beitrag
Beamter mit großer Familie, Bundesland MIT pauschaler Beihilfe⚠ GKV prüfenGKV-Familienversicherung für Partner und Kinder kostenlos; pauschale Beihilfe deckt Hälfte des GKV-Beitrags → kann günstiger sein als PKV für alle Familienmitglieder
Beamter mit schwerer Vorerkrankung, innerhalb Öffnungsaktion-Frist✔ PKV (Öffnungsaktion)Öffnungsaktion ermöglicht PKV-Eintritt; max. 30 % Zuschlag; kein Leistungsausschluss; besser als teure GKV ohne Zuschuss
Beamter mit schwerer Vorerkrankung, nach Öffnungsaktion-Frist⚠ Individuelle AbwägungRisikovoranfrage vor regulärem Antrag; ggf. hohe Zuschläge; in Ländern ohne pauschale Beihilfe trotzdem meist PKV günstiger
Beamter mit sehr niedrigem Einkommen (A7–A8), Familie, pauschale Beihilfe möglich⚠ GKV kann günstiger seinGKV-Beitrag einkommensabhängig → bei niedrigem Gehalt günstiger; pauschale Beihilfe übernimmt 50 %; Familienversicherung gratis

Zehn Praxisbeispiele: die PKV-Entscheidung für Beamte

Beispiel 1: Tom, 24, frisch verbeamteter Lehrer in Bayern, ledig, gesund, A10. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe. Tom zahlt als GKV-Versicherter den vollen Beitrag auf seinen Beamtensold (~3.000 Euro) – ca. 460 Euro monatlich, vollständig aus eigener Tasche. In der PKV mit 50-Prozent-Beihilfetarif zahlt er ca. 120–140 Euro monatlich für einen Komforttarif. Ersparnis: über 300 Euro monatlich. Keine Frage: PKV.

Beispiel 2: Julia, 31, Lehrerin in Baden-Württemberg, verheiratet, 1 Kind, Ehemann freiwillig GKV (500 Euro/Monat). BW bietet pauschale Beihilfe. Julia kann GKV wählen: Beihilfe-Zuschuss deckt die Hälfte ihres GKV-Beitrags. Ihr Eigenanteil GKV: ca. 200 Euro. Ehemann in GKV: 500 Euro. Kind GKV-Familienversicherung: 0 Euro. Gesamt: 700 Euro. PKV-Alternative: Julia 170 Euro (50-%-Tarif), Ehemann 500 Euro (GKV), Kind 50 Euro (80-%-Tarif). Gesamt: 720 Euro. Hier ist die GKV mit pauschaler Beihilfe leicht günstiger – aber die PKV bietet deutlich bessere Leistungen. Individuelle Abwägung nötig.

Beispiel 3: Markus, 27, Polizeibeamter in NRW, Heilfürsorge, ledig. Markus hat Heilfürsorge für die gesamte Dienstzeit. Er braucht für sich selbst keine PKV und zahlt 0 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Er schließt trotzdem eine Anwartschaft ab (25 Euro/Monat) – damit sichert er sich den PKV-Eintritt mit kalkulatorischem Alter 27, wenn er in 30 Jahren pensioniert wird. Seine Frau (GKV-Angestellte, eigenes Einkommen) ist separat versichert. Kein Kind. Pragmatische Lösung für die Dienstzeit.

Beispiel 4: Prof. Dr. Anna, 38, Universitätsprofessorin (Landesbeamtin, Bayern), verheiratet, 2 Kinder, Ehemann Selbstständiger in PKV. Anna hat 70 Prozent Beihilfe (ab 2 Kindern in Bayern). PKV-Beitrag eigener Anteil (30-Prozent-Tarif): ca. 130–180 Euro. Kinder: je ca. 45 Euro (80-Prozent-Tarif). Ehemann: separat PKV als Selbstständiger ca. 700 Euro. Ihre Gesamtbelastung KV (ohne Ehemann): 220–270 Euro monatlich für exzellenten Versicherungsschutz als Privatpatientin.

Beispiel 5: Klaus, 52, Finanzbeamter in Sachsen (pauschale Beihilfe), GKV seit 20 Jahren, möchte in PKV wechseln. Klaus ist freiwillig GKV-versichert. Als freiwillig GKV-versicherter Beamter (seit 31.12.2004) hat er jederzeit das Recht, in die PKV zu wechseln – ohne Öffnungsaktion-Frist. Er stellt eine Risikovoranfrage vor dem regulären Antrag. Ergebnis: Ein leichter Bluthochdruck bringt bei drei Anbietern 20-Prozent-Zuschlag, bei zwei keinen Zuschlag. Er wählt einen der Anbieter ohne Zuschlag. PKV-Beitrag (50-Prozent-Tarif, 52 J.): ca. 380 Euro. GKV bisher: 560 Euro (auf Beamtengehalt). Sachsen zahlt pauschale Beihilfe: 280 Euro Eigenanteil bisher. Neuer PKV-Eigenanteil nach Zuschuss: ~190 Euro (pauschale Beihilfe 50 % von 380 €). Klare Ersparnis plus bessere Leistungen.

Beispiel 6: Referendarin Lena, 26, mit Diabetes Typ 1, erste Verbeamtung. Lena hat Diabetes Typ 1. Ein regulärer PKV-Antrag würde voraussichtlich zu Ablehnung oder sehr hohen Zuschlägen führen. Sie nutzt die Öffnungsaktion: Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Referendariats. Kein Anbieter kann ablehnen; Zuschlag maximal 30 Prozent. Sie vergleicht die Angebote der teilnehmenden Gesellschaften (z. B. Debeka, Signal Iduna) und wählt das Angebot mit dem niedrigsten Zuschlag. Wichtig: Kein Beihilfeergänzungstarif über die Öffnungsaktion verfügbar – aber der Restkostentarif ist vollständig gesichert.

Beispiel 7: Bundeswehrsoldat Stefan, 28, Berufssoldat, Frau (nicht berufstätig), 1 Kind. Stefan hat truppenärztliche Versorgung für die gesamte Dienstzeit. Für sich selbst: keine PKV nötig. Frau: Beihilfe 70 Prozent, PKV-Restkostentarif ca. 130–160 Euro/Monat. Kind: Beihilfe 80 Prozent, PKV ca. 45–55 Euro/Monat. Stefan schließt eine Anwartschaft für 25 Euro ab. Monatliche Gesamtbelastung KV: 200–240 Euro für die gesamte Familie.

Beispiel 8: Staatsanwältin Sabine, 33, mit Burnout-Episode vor 4 Jahren (stationäre Behandlung, 3 Wochen), jetzt vollständig gesund, frisch verbeamtet. Sabines stationäre psychiatrische Behandlung ist 4 Jahre her. Bei einem direkten PKV-Antrag würde sie dies angeben müssen (5-10 Jahre Abfragezeitraum für stationäre Behandlungen bei den meisten Anbietern). Mögliches Ergebnis: Zuschlag oder Ausschluss für psychische Erkrankungen. Strategische Risikovoranfrage vor dem regulären Antrag: Anbieter mit 5-Jahres-Abfrage für ambulante Behandlungen würden die stationäre Episode (4 Jahre her) abfragen, Anbieter mit kürzerer Abfrage nicht. Gleichzeitig prüft ihr Makler die Öffnungsaktion als Backup: Dort keine Ablehnung und max. 30 % Zuschlag, kein Ausschluss. Ergebnis: Ein Anbieter nimmt sie regulär ohne Zuschlag an (5-Jahres-Abfrage für stationäre Behandlungen, aber eigene Annahmerichtlinien berücksichtigen vollständige Genesung). Kein Öffnungsaktions-Bedarf.

Beispiel 9: Beamter Hans, 58, in Pension gegangen (70 % Beihilfe). Hans war als aktiver Beamter mit 50-Prozent-Beihilfe in der PKV für 260 Euro monatlich. Mit Pensionseintritt steigt seine Beihilfe auf 70 Prozent. Sein PKV-Tarif wird ohne Gesundheitsprüfung auf den 30-Prozent-Restkostentarif umgestellt (innerhalb von 6 Monaten nach Beihilfesatzänderung). Neuer Beitrag: ca. 180 Euro monatlich. Ersparnis durch Pensionierung: 80 Euro monatlich. Dazu kommen alle sonstigen Rentenalter-Entlastungen.

Beispiel 10: Junge Beamtenfamilie, beide Eltern verbeamtet. Beide Elternteile sind Beamte: Vater (35, A13, 50 % Beihilfe) zahlt 280 Euro PKV. Mutter (33, A11, 50 % Beihilfe) zahlt 220 Euro PKV. 2 Kinder: je 45 Euro (80 % Beihilfe). Gesamte Familie: ca. 590 Euro PKV monatlich – mit exzellentem Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder als Privatpatienten. Zum Vergleich: Als GKV-Versicherte ohne pauschale Beihilfe hätten beide zusammen über 1.200 Euro GKV monatlich gezahlt.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte 2026

Warum ist die PKV für Beamte günstiger als für Angestellte?

Weil Beamte Beihilfe erhalten und damit nur einen Teil ihrer Krankheitskosten über die PKV absichern müssen. Ein Beamter mit 50 Prozent Beihilfe sichert nur die verbleibenden 50 Prozent ab – er zahlt damit grob gesagt die Hälfte des Beitrags eines Angestellten mit identischem Versicherungsschutz.

Ein Beamter mit 70 Prozent Beihilfe zahlt nur 30 Prozent der Kosten privat ab – also etwa ein Drittel des Angestelltenbeitrags. Hinzu kommt, dass Beamte kein JAEG-Erfordernis haben: Jeder Beamte kann sich privat versichern, unabhängig vom Einkommen.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung für Beamte bei Pensionierung?

Mit dem Eintritt in den Ruhestand (Pensionierung) steigt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern und beim Bund von 50 auf 70 Prozent. Die PKV-Restkostenversicherung muss entsprechend angepasst werden: vom 50-Prozent-Tarif auf einen 30-Prozent-Tarif.

Diese Anpassung kann innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfesatzänderung ohne Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Der Beitrag sinkt dadurch erheblich. Außerdem entfällt das Krankentagegeld bei Pensionierung, was den Beitrag weiter senkt. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Rentenzuschuss der DRV – Beamte erhalten Pension statt Rente, und der Dienstherr leistet weiterhin Beihilfe.

Was ist die Öffnungsklausel der PKV und wer kann sie nutzen?

Die Öffnungsklausel (auch Öffnungsaktion genannt) ist ein branchenweit vereinbartes Instrument des PKV-Verbands, das Beamten mit Vorerkrankungen einen garantierten Zugang zur PKV ermöglicht. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Verbeamtung darf kein teilnehmender Versicherer einen Beamten aus Gesundheitsgründen ablehnen, Leistungsausschlüsse vornehmen oder mehr als 30 Prozent Risikozuschlag erheben.

Berechtigt sind Beamte auf Widerruf (Referendare, Anwärter), Beamte auf Probe und Lebenszeit sowie Pensionäre und erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige. Freiwillig GKV-versicherte Beamte können jederzeit ohne Frist die Öffnungsaktion nutzen.

Brauchen Kinder von Beamten eine eigene private Krankenversicherung?

Ja, in der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Allerdings ist der PKV-Beitrag für Kinder von Beamten aufgrund der hohen Beihilfe (80 Prozent in fast allen Bundesländern) sehr günstig: Zwischen 38 und 65 Euro monatlich für einen Komforttarif.

Im Vergleich ist das weit weniger als die GKV kosten würde, wenn das Kind nicht in der GKV-Familienversicherung des Ehegatten mitversichert werden kann. Bei einer GKV-Familienversicherung ist das Kind zwar kostenlos mitversichert – hat aber nur GKV-Leistungen ohne privaten Komfort.

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und Heilfürsorge?

Die Beihilfe ist eine nachträgliche Kostenerstattung: Der Beamte bezahlt zunächst selbst und reicht dann die Belege bei der Beihilfestelle ein, die einen festgelegten Prozentsatz erstattet. Für den Rest braucht er eine PKV.

Die Heilfürsorge ist dagegen eine vollständige Direktversorgung: Bestimmte Berufsgruppen mit risikoreichen Tätigkeiten (Soldaten, Polizei, Feuerwehr – je nach Bundesland) werden komplett kostenlos medizinisch versorgt; sie brauchen weder Beihilfe noch PKV für sich selbst. Ihre Angehörigen haben keinen Heilfürsorgeanspruch und brauchen normale Beihilfe plus PKV. Im Ruhestand endet die Heilfürsorge für alle Gruppen – dann ist Beihilfe plus PKV nötig. Heilfürsorgeberechtigte sollten deshalb frühzeitig eine PKV-Anwartschaft abschließen.

Was ist eine PKV-Anwartschaft und wann braucht man sie als Beamter?

Eine PKV-Anwartschaft ist eine Art „Schlafvertrag“: Man sichert sich das Recht, später zu definierten Konditionen in eine PKV einzutreten – ohne neue Gesundheitsprüfung und zum kalkulatorisch eingefrorenen Eintrittsalter – zahlt aber nur einen kleinen monatlichen Beitrag (20–40 Euro).

Sie ist besonders wichtig für Beamte, die während der Dienstzeit bereits vollständig versorgt sind (Heilfürsorge, truppenärztliche Versorgung) und erst im Ruhestand eine PKV benötigen. Ohne Anwartschaft müssten diese Beamten im Rentenalter erstmals eine PKV beantragen – mit dann höherem Alter, möglichen Vorerkrankungen und entsprechend höheren Beiträgen und Zuschlägen. Die Anwartschaft sichert den PKV-Eintritt zu deutlich günstigeren Konditionen.

Wie unterscheiden sich Beihilfesätze zwischen den Bundesländern?

Die Grundsätze des Bundesbeihilfegesetzes gelten für Bundesbeamte. Jedes Bundesland hat eigene Landesbeihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen, abweichenden Einkommensgrenzen für Ehegatten und unterschiedlichen Leistungskatalogen. Beispiel: Der Beihilfesatz für den Beamten selbst liegt in den meisten Ländern bei 50 Prozent. Manche Länder erhöhen diesen Satz schon bei einem Kind (statt erst bei zweien). Hessen hat historisch eigene Regelungen.

Bei den Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) erstatten Bayern und NRW diese als Beihilfe; Berlin und Hamburg tun das nicht – dort muss die PKV 100 Prozent dieser Kosten tragen. Es ist daher zwingend, die konkrete Beihilfeverordnung des eigenen Dienstherren zu kennen, bevor man einen PKV-Tarif wählt.

Können Beamte ihren PKV-Tarif wechseln, wenn sich der Beihilfesatz ändert?

Ja – und das ist eine wichtige Besonderheit des Beamten-PKV-Systems. Bei jeder Änderung des Beihilfesatzes (z. B. durch Heirat, Geburt weiterer Kinder, Pensionierung) kann der PKV-Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Steigt die Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, wechselt der Beamte vom 50-Prozent-Restkostentarif auf einen 30-Prozent-Tarif – der Beitrag sinkt erheblich.

Fällt die Beihilfe wieder (z. B. weil ein Kind das 25. Lebensjahr erreicht und aus der Beihilfe fällt), kann der Tarif entsprechend wieder erhöht werden. Diese Flexibilität ohne Gesundheitsprüfung ist einzigartig im PKV-System und gilt nur für Beamte mit Beihilfeanspruch.

Was müssen Beamtenanwärter bei ihrer ersten PKV-Entscheidung beachten?

Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) sollten idealerweise innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen PKV-Antrag stellen – entweder regulär (bei gutem Gesundheitszustand) oder über die Öffnungsaktion (bei Vorerkrankungen).

Das Einstiegsalter ist der wichtigste Beitragsfaktor: Wer mit 22 oder 25 Jahren eintritt, zahlt dauerhaft weniger als jemand, der erst mit 35 beginnt. Auch bei Anwärtergehältern sind günstige Anwärtertarife verfügbar (z. B. 95–115 Euro monatlich). Nach Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit wird der Tarif ohne GKP auf den regulären Tarif umgestellt.

Wer die 6-Monats-Frist verpasst, verliert den Öffnungsaktion-Schutz – reguläre Aufnahme ist danach aber trotzdem möglich, ggf. mit Gesundheitsprüfung.

Welche Gesellschaften bieten besonders gute PKV-Tarife für Beamte?

Es gibt keine universell beste PKV für Beamte – der optimale Anbieter hängt vom Beihilfesatz, Bundesland, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsprioritäten ab. Anbieter mit historisch guter Beamten-PKV-Kompetenz und starken Beihilfetarifen sind unter anderem Debeka (besonders stark bei Beamten, dauerhafte Öffnung für Beamte), Signal Iduna, HUK-Coburg, SDK, DKV und Barmenia. Die Debeka ist mit Abstand der größte PKV-Anbieter für Beamte in Deutschland.

Seit 2026 haben Barmenia und LKH ihre Teilnahme an der Öffnungsaktion beendet. Für einen vollständigen Tarifvergleich ist immer eine anonyme Risikovoranfrage vor der regulären Antragstellung durch einen spezialisierten unabhängigen Makler empfohlen.

PKV für Beamte – Ihren optimalen Tarif jetzt finden

Beihilfesatz, Bundesland, Lebenssituation, Öffnungsaktion – wir analysieren Ihre Situation vollständig und finden den passenden Beihilfetarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

  • ✔ Beihilfetarif exakt auf Ihren Beihilfesatz und Ihr Bundesland abgestimmt
  • ✔ Öffnungsaktion: Risikovoranfrage vor Antragstellung – welcher Anbieter nimmt Sie regulär an?
  • ✔ Heilfürsorge? Anwartschaft jetzt abschließen – PKV-Eintritt im Rentenalter sichern
  • ✔ Tarifanpassung nach Beihilfesatzänderung: ohne Gesundheitsprüfung optimieren

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.2 / 5. Anzahl Bewertungen: 104

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.