Concordia Krankenversicherung 2026: Die PKV Tarife AV/SV/ZV mit VV PLUS – der solide Allround-Schutz

Die Concordia Krankenversicherungs-AG mit Sitz in Hannover verfolgt im PKV-Markt eine bewusst andere Philosophie als die meisten Mitbewerber: Ein einziges, klar strukturiertes Tarifwerk für die private Krankenvollversicherung, konsequent ausgerichtet auf den tatsächlichen Bedarf der Versicherten – ohne Einsteigertarife, ohne unübersichtliche Tarifvielfalt, ohne spekulative Unternehmensführung.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1988 als Krankenversicherungstochter der traditionsreichen Concordia Versicherungs-Gruppe (Muttergesellschaft gegründet 1864 in Hannover) setzt die Concordia Krankenversicherungs-AG auf konservative Annahmepolitik, eine im Branchenvergleich sehr junge Altersstruktur der Versichertengemeinschaft und eine nachhaltige Beitragskalkulation. Rund 40 % der Vollversicherten profitieren jährlich von der Beitragsrückerstattung – ein Beleg dafür, dass gesunde, junge Versicherte im Bestand dominieren.
Im Jahr 2024 betrug der gebuchte Beitrag der Concordia Krankenversicherungs-AG über 119 Millionen Euro. Das macht die Concordia zu einem der kleineren privaten Krankenversicherer Deutschlands – mit klarem Fokus auf Qualität und Stabilität statt auf Marktanteile.
Concordia Krankenversicherungs-AG – Eckdaten 2026
Sitz: Hannover • Rechtsform: AG (Mutter: Concordia V.a.G.)
Gründung: 1988 (Gruppe: 1864) • Beitrag 2024: über 119 Mio. €
Tarifwerk & Bausteine
- Ambulant (AV): AV1–AV4 (variabler SB)
- Stationär (SV): SV1, SV2, SV3
- Zahn (ZV): ZV1, ZV2
- Beihilfe: Tarif BV & Ergänzungstarife
Beitragsanpassung (BAP) 2026
- AV-Tarife: ca. +14 %
- SV1-Tarif: ca. +7 %
- Bisex-Tarife: 4 % – 10 %
Vorteile & Service
- BRE: Bis zu 5 MB; unschädlich bei Vorsorge, Impfung, Zahn & Stationär.
- Garantie: Vertraglicher Ausschluss von Leistungskürzungen.
- Digital: Rechnungs-App & Kooperation mit BIG direkt gesund.
Das Concordia Tarifprinzip: Einheitlichkeit als Qualitätsmerkmal
Das Grundprinzip der Concordia PKV ist so einfach wie konsequent: Nur ein Tarifwerk für alle Vollversicherten. Während andere Anbieter dutzende Tarife in unterschiedlichen Leistungsklassen anbieten, konzentriert sich die Concordia auf ein modulares Grundsystem aus vier Säulen: dem Ambulanztarif AV (in vier Selbstbehalts-Varianten AV1 bis AV4), dem Stationärtarif SV (drei Komfortstufen SV1/SV2/SV3), dem Zahntarif ZV (zwei Varianten ZV1/ZV2) und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung PVN.
Wer über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus erstattet bekommen möchte, bucht zusätzlich den Ergänzungstarif VV PLUS. Dieses System hat Vor- und Nachteile: Es ist übersichtlich, leicht verständlich und vermeidet die Fragmentierung des Versichertenkollektivs in viele kleine Teilbestände – aber es bietet weniger Individualisierungstiefe als die Baukastensysteme von Anbietern wie SDK, LKH oder Württembergischer.
Die Vollversicherungsbausteine im Überblick
| Baustein | Varianten | Selbstbehalt | Kernmerkmal |
|---|---|---|---|
| AV (Ambulant) | AV1 / AV2 / AV3 / AV4 | AV1: 0 €; AV2–AV4: steigend (bis max. 5.000 €/Jahr) | Alle vier Varianten haben identischen Leistungsumfang – Unterschied ausschließlich im vereinbarten Selbstbehalt; bis GOÄ-Höchstsatz; kein Hausarztprinzip |
| SV (Stationär) | SV1 / SV2 / SV3 | – | SV1: Einbettzimmer + Chefarzt; SV2: Zweibettzimmer + Chefarzt; SV3: allgemeine Leistungen; SV1+VV PLUS: auch über GOÄ-Höchstsatz |
| ZV (Zahn) | ZV1 / ZV2 | – | ZV1: Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %; ZV2: 80/60 %; beide bis GOZ-Höchstsatz; Zahnstaffel in ersten 3 Jahren |
| PVN | Pflicht | – | Gesetzliche Pflegepflichtversicherung; Pflege ambulant und stationär; nach Pflegegrad |
| VV PLUS (Ergänzung) | Optional | – | Erstattung stationärer wahlärztlicher Leistungen über GOÄ-Höchstsatz; entscheidend für volle Privatkliniken-Abrechnung; ohne VV PLUS: nur bis Höchstsatz |
Ambulanztarif AV1 bis AV4 – Leistungen im Detail
Alle vier AV-Varianten bieten exakt denselben Leistungsumfang. Der einzige Unterschied liegt im vereinbarten jährlichen Selbstbehalt, der den monatlichen Beitrag beeinflusst:
- Ärztliche Behandlung: Freie Arzt- und Krankenhauswahl; bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach ärztlich; 2,5-fach technisch; 1,3-fach Labor); kein Hausarzt-/Primärprinzip – der direkte Gang zum Facharzt ist jederzeit möglich
- Heilpraktiker / Naturheilkunde: Heilpraktikerleistungen nach GebüH sind im AV-Tarif erstattet. Naturheilkunde durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis (TCM, Homöopathie, Ayurveda, Phytotherapie u.a.) ist im AV-Tarif nicht enthalten – hierfür ist der Zusatztarif AZN erforderlich
- Arzneimittel: Alle verordneten Arznei- und Verbandmittel; zu 100 % bis GOÄ-Höchstsatz
- Heilmittel: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie u.v.m. bei ärztlicher Verordnung
- Hilfsmittel: Offener Hilfsmittelkatalog; 100 % Erstattung; ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 € ist eine vorherige Zusage durch die Concordia erforderlich (Bearbeitungszeit laut Bedingungen bis zu 2 Wochen – kritisch zu beachten)
- Sehhilfen: Max. 200 €/Kalenderjahr für Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen; darüber hinaus 50 % Erstattung
- Psychotherapie: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr (ambulant)
- Vorsorgeuntersuchungen: Medizinisch notwendige ambulante Vorsorge; Impfungen nach STIKO; keine Auslandsreiseschutzimpfungen (nur in Zusatztarifen AZP/WL30)
- Schwangerschaft und Entbindung: Vollständig versichert
- Naturheilverfahren (Schulmedizin-äquivalent): In der Praxis bewährte Methoden bis zur Höhe, die bei Schulmedizin angefallen wäre
- Kurbehandlung: Ambulant versichert im Rahmen des AV-Tarifs (auch in Kurorten)
- Selbstbehalt-Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (bis 500 €/Jahr; Kinder: 250 €/Jahr) werden nicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet und gefährden die BRE nicht – ein starkes Merkmal für präventionsbewusste Versicherte
Selbstbehalt-Varianten AV1 bis AV4 im Vergleich
| Tarif | Jährlicher Selbstbehalt | Ideal für |
|---|---|---|
| AV1 | 0 € (kein Selbstbehalt) | Versicherte, die keine Eigenanteile leisten wollen; maximale BRE-Chance bei Leistungsfreiheit |
| AV2 | Niedrige SB-Stufe (individuell festgelegt) | Beitragsoptimierung bei guter Gesundheit; AG-Zuschuss deckt ggf. SB-Anteil |
| AV3 | Mittlere SB-Stufe | Selbstständige; bewusster Eigenanteil; deutliche Beitragsersparnis gegenüber AV1 |
| AV4 | Höchste SB-Stufe (bis max. 5.000 €/Jahr) | Maximal günstige Prämie; nur für sehr gesunde Versicherte mit finanziellen Rücklagen sinnvoll |
Stationärtarife SV1, SV2 und SV3 – alle Komfortstufen
| Tarif | Zimmer | Arzt | Über GOÄ? | Ersatz-KHT | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| SV3 | Mehrbettzimmer | Diensthabend (Stationsarzt) | Nein | Nein | Allgemeine Krankenhausleistungen; Reha erstattet; Hospiz erstattet; günstigster Beitrag |
| SV2 | Zweibettzimmer | Chefarzt / Wahlarzt | Nur mit VV PLUS | Ja (bei Wahlleistungsverzicht) | Privatpatient im Zweibettzimmer; mit VV PLUS vollständige Abrechnung auch über GOÄ-Höchstsatz |
| SV1 | Einbettzimmer | Chefarzt / Wahlarzt | Nur mit VV PLUS | Ja (bei Wahlleistungsverzicht) | Höchster Komfort; mit VV PLUS vollständige Premium-Abrechnung; stationäre PT max. 20 Tage/Jahr |
Wichtig zum VV PLUS: Der Ergänzungstarif VV PLUS ist der Schlüssel für die Erstattung stationärer ärztlicher Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Er ist mit SV1 oder SV2 kombinierbar und ermöglicht die volle Abrechnung durch Spezialisten und Chefärzte ohne Betragsbegrenzung. Ohne VV PLUS werden Wahlarzthonorare nur bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet – was bei bestimmten Operateuren oder Privatkliniken zu erheblichen Eigenbeteiligungen führen kann.
Zahntarife ZV1 und ZV2 im Detail
| Leistungsart | ZV1 | ZV2 |
|---|---|---|
| Zahnbehandlung (konservierend, chirurgisch) | 100 % inkl. PZR, Inlays, Onlays | 80 % |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Veneers) | 80 % inkl. Knochenaufbau, Funktionstherapie | 60 % |
| Kieferorthopädie | 80 % | 60 % |
| Material- und Laborkosten | Zum jeweiligen Leistungsprozentsatz | Zum jeweiligen Leistungsprozentsatz |
| Erstattungsgrenze | GOZ-Höchstsatz (3,5-fach GOZ, 2,5-fach techn., 1,3-fach Labor) | GOZ-Höchstsatz (identisch) |
| Zahnstaffel (erste 3 Jahre) | 1.500 € / 3.000 € / 4.500 € pro Jahr | 1.200 € / 2.400 € / 3.600 € pro Jahr |
| Heil- und Kostenplan (HKP) | Erforderlich bei Zahnersatz/KFO über 3.000 € Rechnungsbetrag | Erforderlich; sonst nur 50 % Erstattung |
Der Ergänzungstarif VV PLUS – wann ist er unverzichtbar?
Der VV PLUS ist kein Luxusbaustein, sondern eine notwendige Ergänzung für alle Versicherten, die im Krankenhaus tatsächlich als Privatpatienten behandelt werden wollen und dabei die volle Kostenübernahme bei spezialisierten Ärzten sicherstellen möchten. Ohne VV PLUS gilt die GOÄ-Höchstsatz-Begrenzung auch für stationäre Wahlarzthonorare. In der Praxis rechnen renommierte Operateure und Spezialisten häufig über dem Höchstsatz ab – wer hier sparen will, riskiert hohe Eigenbeteiligungen. Der VV PLUS aktiviert zudem die Erstattung über dem Höchstsatz kombiniert mit SV1 oder SV2 für ein vollwertiges Privatpatienten-Erlebnis.
Das BRE-System der Concordia – bis zu 5 Monatsbeiträge zurück
Die Concordia bietet eine der attraktivsten Beitragsrückerstattungen im PKV-Markt: Wer ein Jahr oder länger keine Erstattung aus dem AV-Tarif beantragt, erhält gestaffelt bis zu 5 Monatsbeiträge zurückerstattet. Das BRE-System baut sich nach einer Unterbrechung schrittweise wieder auf: 2,5 MB → 3 MB → 4 MB → 5 MB. Besonders attraktiv: Die BRE wird durch Einreichung von Rechnungen für stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht gefährdet. Zudem bietet die Concordia spezielle Zusatztarife (AZN, AZP, AZSH), über die ambulante Leistungen abgerechnet werden können, ohne die BRE des AV-Tarifs zu verlieren – ein cleveres System zur Optimierung der effektiven Gesamtkosten.
BRE-Strategie der Concordia: Kleinere ambulante Rechnungen entweder selbst zahlen oder über einen Zusatztarif (z.B. AZN für Heilpraktiker, AZP für Impfungen) abrechnen – der AV-Tarif bleibt dann leistungsfrei und die BRE von bis zu 5 Monatsbeiträgen bleibt erhalten. Bei einem Monatsbeitrag von z.B. 400 € sind das bis zu 2.000 € BRE pro Jahr – ein echter wirtschaftlicher Vorteil für gesunde Versicherte.
Concordia PKV für alle Zielgruppen
Angestellte
Für Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bietet die Concordia mit AV1+SV1+ZV1+VV PLUS das vollständige Privatpatienten-Paket: kein Hausarztprinzip, freie Arztwahl, Einbettzimmer und Chefarzt, bester Zahnschutz. Der AG-Zuschuss macht die Tarife wirtschaftlich attraktiv. Mit dem AV1 (kein Selbstbehalt) ist die BRE maximal nutzbar. Empfehlung für Angestellte mit Konfortanspruch: AV1 + SV1 + ZV1 + VV PLUS.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige ohne AG-Zuschuss ermöglichen die AV2–AV4 Varianten durch höhere Selbstbehalte eine spürbare Beitragsreduktion. Das Krankentagegeld (Tarif KT) ist als separater Baustein unverzichtbar. Die BRE kann durch die Zusatztarif-Strategie auch bei gelegentlichen Arztbesuchen optimiert werden. Für Selbstständige, die viel reisen, ist der eingeschränkte Auslandsschutz (3 Monate) zu beachten – ggf. ist eine zusätzliche Langzeit-Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Beamte und Beihilfeberechtigte
Die Concordia bietet für Beamte den Beihilfe-Grundtarif BV, der die Restkosten nach Beihilfe im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich erstattet. Ergänzungstarife erhöhen und ergänzen die Beihilfeleistungen; Zusatztarife decken Bereiche ab, die die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. Naturheilverfahren durch Ärzte). Für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer + Chefarzt) in Bundesländern, wo diese nicht beihilfefähig sind, gibt es einen separaten Ergänzungstarif. Das Einbettzimmer kann über einen weiteren Aufstufungstarif dazu gebucht werden. Die Concordia wird von unabhängigen Analysten für Beamte allerdings als eingeschränkt geeignet bezeichnet – aufgrund der schwachen Reha-Leistungen und der strengen Bedingungen für stationäre Psychotherapie.
Studenten
Studenten, die sich von der GKV-Pflicht befreien lassen, können die AV-Tarife zu günstigeren Studentenbeiträgen abschließen. Die konservative Annahmepolitik der Concordia führt zu einer jungen, gesunden Versichertengemeinschaft – was langfristig der Beitragsstabilität zugute kommt.
Zusatz- und Ergänzungstarife für GKV-Versicherte und als BRE-Retter
| Tarif | Zweck | Kernleistung | BRE-Effekt |
|---|---|---|---|
| AZN | Naturheilkunde / Heilpraktiker (GKV-Zusatz + BRE-Retter) | 80 % für Heilpraktiker und Naturheilkunde bis 1.500 €/Jahr; Hufelandverzeichnis; Osteopathie; Homöopathie; TCM; Eigenblutbehandlung; Sehhilfen 350 €/2 Jahre; LASIK 750 €/Auge; Vorsorge | Ambulante Leistungen über AZN gefährden BRE des AV-Tarifs nicht |
| AZP | Vorsorge und Impfungen (GKV-Zusatz + BRE-Retter) | Vorsorgeuntersuchungen; Schutzimpfungen inkl. Reiseschutzimpfungen; Naturheilkunde-Ergänzung | Abrechnung über AZP schützt AV-BRE |
| AZSH | Sehhilfen (GKV-Zusatz) | Sehhilfen, Brillen, Kontaktlinsen; Ergänzung zur GKV | Separater Zusatztarif; BRE-neutral |
| KT (Krankentagegeld) | Lohnersatz bei Arbeitsunfähigkeit | Tagegeld ab vereinbartem Karenztag; unverzichtbar für Selbstständige; frei wählbare Tagessatzhöhe | – |
| Krankenhaustagegeld | Lohnersatz / Nebenkosten stationär | Tägliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt; automatische Auszahlung | – |
| SZ (Krankenhauszusatz) | Krankenhauskomfort für GKV-Versicherte | Chefarztbehandlung + Zweibettzimmer für gesetzlich Versicherte; Privatpatienten-Status im Krankenhaus | – |
| Zahnzusatzversicherungen | Zahnschutz für GKV-Versicherte | Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO; verschiedene Erstattungsstufen | – |
| Beihilfe-Ergänzungstarife | Erweiterung für Beamte | Wahlleistungen Chefarzt + 2-Bett; Einbettzimmer; Naturheilverfahren; KHT 10 €/28 Tage; Rooming-In Kinder bis 14 J. (25 €/Tag) | 2,5 Monatsbeiträge BRE bei Beihilfe-Leistungsfreiheit |
| Pflegetagegeld | Ergänzung gesetzliche Pflege | Monatliches Tagegeld ab Pflegegrad; ambulant und stationär | – |
| Auslandskrankenversicherung | Reiseschutz | Weltweiter Schutz; Rücktransport; Ergänzung zur eingeschränkten AV-Auslandsleistung | – |
Testergebnisse, Ratings und Beitragsentwicklung
| Quelle / Institut | Bereich | Ergebnis |
|---|---|---|
| Assekurata 2013 | Unternehmensqualität | „Sehr gut“ – insbesondere Bilanzstärke und Service |
| Stiftung Warentest 11/2009 | Krankenhaustarif SZ1 | Note gut; Platz 2 unter 34 Zahnzusatz-/Krankenhausversicherungen |
| Beitragsentwicklung bis 2025 | AV1 (p.a.-Zins) | Bis 2025: nur 1,69 % p.a. – herausragende Stabilität; durch BAP 2026 (+14 % AV) auf 2,75 % p.a. angestiegen |
| BAP 2026 | AV-Tarife | ca. +14 %; SV1: ca. +7 %; Bisex-Altarife: 4–10 % |
| Unabhängige Tarifanalyse (schlemann.com, 01.2026) | AV1 + SV1 + ZV1 + VV PLUS | Erfüllt 76 % der Kriterien einer „guten“ PKV (26 von 36 Schlüsselkriterien); Gesamtbewertung: „untere Mittelklasse“ bei höherem Preis als leistungsstärkere Alternativen |
| Leistungsgarantie (vertraglich) | Alle Tarife | Tarifliche Leistungskürzungen sind vertraglich ausgeschlossen – einmaliges Qualitätsmerkmal |
| BRE-Quote | Vollversicherung | Ca. 40 % aller Vollversicherten erhalten jährlich eine BRE – deutlich über Branchendurchschnitt; Beleg für junge, gesunde Versichertengemeinschaft |
Unsere Einschätzung zur Concordia Krankenversicherung
Die Concordia Krankenversicherungs-AG hat klare Stärken und klare Grenzen. Die Stärken sind die konservative Unternehmensführung, die junge Altersstruktur der Versichertengemeinschaft, das einheitliche und übersichtliche Tarifwerk, die vertraglich garantierte Leistungsgarantie und die hohe BRE-Quote von 40 %. Wer als junger, gesunder Angestellter eine solide PKV mit guter BRE-Chance sucht und keine besonderen Anforderungen an Auslandsleistungen, Reha-Absicherung oder Privatkliniken hat, wird bei der Concordia gut aufgehoben sein. Kritisch zu sehen sind die bekannten Schwachstellen: das Leistungsniveau im unteren Mittelfeld des Marktes, die eingeschränkten Reha-Leistungen, die Begrenzung des Auslandsschutzes auf 3 Monate sowie die Hilfsmittel-Genehmigungspflicht ab 2.000 €. Für Beamte, Versorgungswerksmitglieder (Ärzte, Anwälte, Architekten) oder Versicherte mit hohem Anspruch an Komfort-Services und Auslandsbehandlungen sind leistungsstärkere Anbieter im Markt zu bevorzugen.
Concordia Krankenversicherung – Kontakt und wichtige Links
| Concordia Krankenversicherungs-AG – auf einen Blick | |
|---|---|
| Anschrift | Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover |
| Rechtsform | Aktiengesellschaft (AG); Muttergesellschaft: Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (V.a.G.), Hannover |
| PKV-Vollversicherung | https://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/private-vollversicherung/ |
| Beamten-PKV | https://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/beamte-und-anwaerter/ |
| Beitragsanpassung FAQ | https://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/beitragskalkulation/ |
| Geschichte / Historie | https://www.concordia.de/unternehmen/historie/ |
| GesundheitsAPP | Rechnungseinreichung und Kontakt – verfügbar im App Store und Google Play |
| Kooperation | BIG direkt gesund (Direktkrankenkasse) – Zusatzversicherungen für GKV-Mitglieder |
Geschichte: Von der bäuerlichen Feuerversicherung 1864 zur modernen Kranken-AG
Die Wurzeln der Concordia reichen bis ins Jahr 1864 zurück – und sie führen in die niedersächsische Provinz: Im damaligen Amt Hoya, einem Landstrich zwischen Hannover und Bremen, gründete Heinrich Adolf Mohrhoff unter dem Namen „Hoyaische Provinzial-Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaft Concordia“ die erste Vorläuferorganisation dessen, was heute die Concordia Versicherungsgruppe ist. Der Gründungsauftrag war eindeutig: Landwirte und ländliche Bevölkerung sollten sich gegen Brandschäden an Gebäuden und Mobilien absichern können – in einer Zeit, in der Feuersbrünste ganze Dörfer vernichten konnten und staatliche Absicherung nicht existierte. Das Wort „Concordia“ – lateinisch für Eintracht, Gemeinschaft, Harmonie – war Programm: Die gegenseitige Solidarität der ländlichen Bevölkerung als Grundprinzip des Versicherens.
Über Jahrzehnte wuchs die Gesellschaft als Schadenversicherer. Die Erweiterung des Geschäftsfeldes begann 1927, als neben der Feuer- auch Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherungen in das Portfolio aufgenommen wurden. 1975 öffnete sich die Concordia dem Lebensversicherungsgeschäft durch die Gründung der Concordia Lebensversicherungs-AG – ein strategischer Schritt in Richtung Allspartenversicherer, der die Concordia für die kommenden Jahrzehnte positionierte. Die Umbenennung zur heutigen Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit erfolgte 1977 und unterstrich die genossenschaftliche, nicht profitorientierte Grundstruktur als V.a.G.
Die für diesen Artikel entscheidende Gründung folgte im Jahr 1988: Die Concordia Krankenversicherungs-AG nahm als eigenständige Tochtergesellschaft der Concordia-Gruppe ihre Geschäftstätigkeit auf. Damit betrat die Concordia zu einem Zeitpunkt den PKV-Markt, als dieser bereits von etablierten Anbietern wie Debeka, DKV und Allianz dominiert wurde. Die bewusste strategische Entscheidung für ein einziges, einheitliches Tarifwerk – anstelle einer Vielzahl von Tarifsegmenten – war und ist ein bewusstes Differenzierungsmerkmal: Einfachheit, Transparenz und nachhaltige Kalkulation statt Tarifzoo. Um die Jahrtausendwende expandierte die Concordia-Gruppe nach Polen und engagierte sich im osteuropäischen Versicherungsmarkt; diese polnischen Töchter wurden 2018 wieder veräußert. Heute konzentriert sich die Concordia Versicherungsgruppe auf den deutschen Markt und betreibt die Schadensversicherung (Muttergesellschaft, gebuchte Beiträge ca. 757 Mio. €) sowie die Krankenversicherung (Concordia KV-AG, gebuchte Beiträge 2024: über 119 Mio. €) als strategischen Kernbestandteil.
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