Concordia Krankenversicherung 2026: Die PKV Tarife AV/SV/ZV mit VV PLUS – der solide Allround-Schutz

Concordia Krankenversicherung mit den PKV Tarifen AV/SV/ZV mit VV PLUS
Concordia Krankenversicherung mit den PKV Tarifen AV/SV/ZV mit VV PLUS

Die Concordia Krankenversicherungs-AG mit Sitz in Hannover verfolgt im PKV-Markt eine bewusst andere Philosophie als die meisten Mitbewerber: Ein einziges, klar strukturiertes Tarifwerk für die private Krankenvollversicherung, konsequent ausgerichtet auf den tatsächlichen Bedarf der Versicherten – ohne Einsteigertarife, ohne unübersichtliche Tarifvielfalt, ohne spekulative Unternehmensführung.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1988 als Krankenversicherungstochter der traditionsreichen Concordia Versicherungs-Gruppe (Muttergesellschaft gegründet 1864 in Hannover) setzt die Concordia Krankenversicherungs-AG auf konservative Annahmepolitik, eine im Branchenvergleich sehr junge Altersstruktur der Versichertengemeinschaft und eine nachhaltige Beitragskalkulation. Rund 40 % der Vollversicherten profitieren jährlich von der Beitragsrückerstattung – ein Beleg dafür, dass gesunde, junge Versicherte im Bestand dominieren.

Im Jahr 2024 betrug der gebuchte Beitrag der Concordia Krankenversicherungs-AG über 119 Millionen Euro. Das macht die Concordia zu einem der kleineren privaten Krankenversicherer Deutschlands – mit klarem Fokus auf Qualität und Stabilität statt auf Marktanteile.

Concordia Krankenversicherungs-AG – Eckdaten 2026

Sitz: Hannover • Rechtsform: AG (Mutter: Concordia V.a.G.)
Gründung: 1988 (Gruppe: 1864) • Beitrag 2024: über 119 Mio. €

Tarifwerk & Bausteine

  • Ambulant (AV): AV1–AV4 (variabler SB)
  • Stationär (SV): SV1, SV2, SV3
  • Zahn (ZV): ZV1, ZV2
  • Beihilfe: Tarif BV & Ergänzungstarife

Beitragsanpassung (BAP) 2026

  • AV-Tarife: ca. +14 %
  • SV1-Tarif: ca. +7 %
  • Bisex-Tarife: 4 % – 10 %

Vorteile & Service

  • BRE: Bis zu 5 MB; unschädlich bei Vorsorge, Impfung, Zahn & Stationär.
  • Garantie: Vertraglicher Ausschluss von Leistungskürzungen.
  • Digital: Rechnungs-App & Kooperation mit BIG direkt gesund.

Das Concordia Tarifprinzip: Einheitlichkeit als Qualitätsmerkmal

Das Grundprinzip der Concordia PKV ist so einfach wie konsequent: Nur ein Tarifwerk für alle Vollversicherten. Während andere Anbieter dutzende Tarife in unterschiedlichen Leistungsklassen anbieten, konzentriert sich die Concordia auf ein modulares Grundsystem aus vier Säulen: dem Ambulanztarif AV (in vier Selbstbehalts-Varianten AV1 bis AV4), dem Stationärtarif SV (drei Komfortstufen SV1/SV2/SV3), dem Zahntarif ZV (zwei Varianten ZV1/ZV2) und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung PVN.

Wer über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus erstattet bekommen möchte, bucht zusätzlich den Ergänzungstarif VV PLUS. Dieses System hat Vor- und Nachteile: Es ist übersichtlich, leicht verständlich und vermeidet die Fragmentierung des Versichertenkollektivs in viele kleine Teilbestände – aber es bietet weniger Individualisierungstiefe als die Baukastensysteme von Anbietern wie SDK, LKH oder Württembergischer.

Die Vollversicherungsbausteine im Überblick

BausteinVariantenSelbstbehaltKernmerkmal
AV (Ambulant)AV1 / AV2 / AV3 / AV4AV1: 0 €; AV2–AV4: steigend (bis max. 5.000 €/Jahr)Alle vier Varianten haben identischen Leistungsumfang – Unterschied ausschließlich im vereinbarten Selbstbehalt; bis GOÄ-Höchstsatz; kein Hausarztprinzip
SV (Stationär)SV1 / SV2 / SV3SV1: Einbettzimmer + Chefarzt; SV2: Zweibettzimmer + Chefarzt; SV3: allgemeine Leistungen; SV1+VV PLUS: auch über GOÄ-Höchstsatz
ZV (Zahn)ZV1 / ZV2ZV1: Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %; ZV2: 80/60 %; beide bis GOZ-Höchstsatz; Zahnstaffel in ersten 3 Jahren
PVNPflichtGesetzliche Pflegepflichtversicherung; Pflege ambulant und stationär; nach Pflegegrad
VV PLUS (Ergänzung)OptionalErstattung stationärer wahlärztlicher Leistungen über GOÄ-Höchstsatz; entscheidend für volle Privatkliniken-Abrechnung; ohne VV PLUS: nur bis Höchstsatz

Ambulanztarif AV1 bis AV4 – Leistungen im Detail

Alle vier AV-Varianten bieten exakt denselben Leistungsumfang. Der einzige Unterschied liegt im vereinbarten jährlichen Selbstbehalt, der den monatlichen Beitrag beeinflusst:

  • Ärztliche Behandlung: Freie Arzt- und Krankenhauswahl; bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach ärztlich; 2,5-fach technisch; 1,3-fach Labor); kein Hausarzt-/Primärprinzip – der direkte Gang zum Facharzt ist jederzeit möglich
  • Heilpraktiker / Naturheilkunde: Heilpraktikerleistungen nach GebüH sind im AV-Tarif erstattet. Naturheilkunde durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis (TCM, Homöopathie, Ayurveda, Phytotherapie u.a.) ist im AV-Tarif nicht enthalten – hierfür ist der Zusatztarif AZN erforderlich
  • Arzneimittel: Alle verordneten Arznei- und Verbandmittel; zu 100 % bis GOÄ-Höchstsatz
  • Heilmittel: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie u.v.m. bei ärztlicher Verordnung
  • Hilfsmittel: Offener Hilfsmittelkatalog; 100 % Erstattung; ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 € ist eine vorherige Zusage durch die Concordia erforderlich (Bearbeitungszeit laut Bedingungen bis zu 2 Wochen – kritisch zu beachten)
  • Sehhilfen: Max. 200 €/Kalenderjahr für Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen; darüber hinaus 50 % Erstattung
  • Psychotherapie: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr (ambulant)
  • Vorsorgeuntersuchungen: Medizinisch notwendige ambulante Vorsorge; Impfungen nach STIKO; keine Auslandsreiseschutzimpfungen (nur in Zusatztarifen AZP/WL30)
  • Schwangerschaft und Entbindung: Vollständig versichert
  • Naturheilverfahren (Schulmedizin-äquivalent): In der Praxis bewährte Methoden bis zur Höhe, die bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Kurbehandlung: Ambulant versichert im Rahmen des AV-Tarifs (auch in Kurorten)
  • Selbstbehalt-Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (bis 500 €/Jahr; Kinder: 250 €/Jahr) werden nicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet und gefährden die BRE nicht – ein starkes Merkmal für präventionsbewusste Versicherte
Wichtige Einschränkungen im AV-Tarif: Der AV-Tarif leistet ausschließlich bis zu den GOÄ-Höchstsätzen – Rechnungen über dem 3,5-fachen Satz werden nicht erstattet, sofern kein VV PLUS abgeschlossen wurde (der VV PLUS gilt nur für stationäre Leistungen). Für ambulante Leistungen über GOÄ gibt es keinen eigenständigen Ergänzungstarif. Ebenso fehlt im AV-Tarif die Erstattung von Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte – für Versicherte, die TCM, Homöopathie oder Ayurveda durch Ärzte nutzen wollen, ist der Zusatztarif AZN unverzichtbar.

Selbstbehalt-Varianten AV1 bis AV4 im Vergleich

TarifJährlicher SelbstbehaltIdeal für
AV10 € (kein Selbstbehalt)Versicherte, die keine Eigenanteile leisten wollen; maximale BRE-Chance bei Leistungsfreiheit
AV2Niedrige SB-Stufe (individuell festgelegt)Beitragsoptimierung bei guter Gesundheit; AG-Zuschuss deckt ggf. SB-Anteil
AV3Mittlere SB-StufeSelbstständige; bewusster Eigenanteil; deutliche Beitragsersparnis gegenüber AV1
AV4Höchste SB-Stufe (bis max. 5.000 €/Jahr)Maximal günstige Prämie; nur für sehr gesunde Versicherte mit finanziellen Rücklagen sinnvoll

Stationärtarife SV1, SV2 und SV3 – alle Komfortstufen

TarifZimmerArztÜber GOÄ?Ersatz-KHTBesonderheit
SV3MehrbettzimmerDiensthabend (Stationsarzt)NeinNeinAllgemeine Krankenhausleistungen; Reha erstattet; Hospiz erstattet; günstigster Beitrag
SV2ZweibettzimmerChefarzt / WahlarztNur mit VV PLUSJa (bei Wahlleistungsverzicht)Privatpatient im Zweibettzimmer; mit VV PLUS vollständige Abrechnung auch über GOÄ-Höchstsatz
SV1EinbettzimmerChefarzt / WahlarztNur mit VV PLUSJa (bei Wahlleistungsverzicht)Höchster Komfort; mit VV PLUS vollständige Premium-Abrechnung; stationäre PT max. 20 Tage/Jahr

Wichtig zum VV PLUS: Der Ergänzungstarif VV PLUS ist der Schlüssel für die Erstattung stationärer ärztlicher Leistungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Er ist mit SV1 oder SV2 kombinierbar und ermöglicht die volle Abrechnung durch Spezialisten und Chefärzte ohne Betragsbegrenzung. Ohne VV PLUS werden Wahlarzthonorare nur bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet – was bei bestimmten Operateuren oder Privatkliniken zu erheblichen Eigenbeteiligungen führen kann.

Kritischer Hinweis zu Reha und Ausland: Unabhängige Analysen weisen auf zwei wesentliche Lücken der Concordia PKV hin: Erstens fehlen vollwertige Reha-Leistungen im Tarif – Anschlussheilbehandlungen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen unterliegen strengen formalen Anforderungen, was im Leistungsfall zu Erstattungsproblemen führen kann. Zweitens ist der Auslandsschutz auf 3 Monate begrenzt, und bei gezielten Auslandsbehandlungen werden die Kosten nur bis zu deutschen Kostensätzen erstattet – ein echter Nachteil für Versicherte, die Behandlungen im europäischen Ausland oder in hochspezialisierten ausländischen Kliniken anstreben. Diese Einschränkungen sollten bei der Tarifwahl explizit berücksichtigt werden.

Zahntarife ZV1 und ZV2 im Detail

LeistungsartZV1ZV2
Zahnbehandlung (konservierend, chirurgisch)100 % inkl. PZR, Inlays, Onlays80 %
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Veneers)80 % inkl. Knochenaufbau, Funktionstherapie60 %
Kieferorthopädie80 %60 %
Material- und LaborkostenZum jeweiligen LeistungsprozentsatzZum jeweiligen Leistungsprozentsatz
ErstattungsgrenzeGOZ-Höchstsatz (3,5-fach GOZ, 2,5-fach techn., 1,3-fach Labor)GOZ-Höchstsatz (identisch)
Zahnstaffel (erste 3 Jahre)1.500 € / 3.000 € / 4.500 € pro Jahr1.200 € / 2.400 € / 3.600 € pro Jahr
Heil- und Kostenplan (HKP)Erforderlich bei Zahnersatz/KFO über 3.000 € RechnungsbetragErforderlich; sonst nur 50 % Erstattung

Der Ergänzungstarif VV PLUS – wann ist er unverzichtbar?

Der VV PLUS ist kein Luxusbaustein, sondern eine notwendige Ergänzung für alle Versicherten, die im Krankenhaus tatsächlich als Privatpatienten behandelt werden wollen und dabei die volle Kostenübernahme bei spezialisierten Ärzten sicherstellen möchten. Ohne VV PLUS gilt die GOÄ-Höchstsatz-Begrenzung auch für stationäre Wahlarzthonorare. In der Praxis rechnen renommierte Operateure und Spezialisten häufig über dem Höchstsatz ab – wer hier sparen will, riskiert hohe Eigenbeteiligungen. Der VV PLUS aktiviert zudem die Erstattung über dem Höchstsatz kombiniert mit SV1 oder SV2 für ein vollwertiges Privatpatienten-Erlebnis.

Das BRE-System der Concordia – bis zu 5 Monatsbeiträge zurück

Die Concordia bietet eine der attraktivsten Beitragsrückerstattungen im PKV-Markt: Wer ein Jahr oder länger keine Erstattung aus dem AV-Tarif beantragt, erhält gestaffelt bis zu 5 Monatsbeiträge zurückerstattet. Das BRE-System baut sich nach einer Unterbrechung schrittweise wieder auf: 2,5 MB → 3 MB → 4 MB → 5 MB. Besonders attraktiv: Die BRE wird durch Einreichung von Rechnungen für stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht gefährdet. Zudem bietet die Concordia spezielle Zusatztarife (AZN, AZP, AZSH), über die ambulante Leistungen abgerechnet werden können, ohne die BRE des AV-Tarifs zu verlieren – ein cleveres System zur Optimierung der effektiven Gesamtkosten.

BRE-Strategie der Concordia: Kleinere ambulante Rechnungen entweder selbst zahlen oder über einen Zusatztarif (z.B. AZN für Heilpraktiker, AZP für Impfungen) abrechnen – der AV-Tarif bleibt dann leistungsfrei und die BRE von bis zu 5 Monatsbeiträgen bleibt erhalten. Bei einem Monatsbeitrag von z.B. 400 € sind das bis zu 2.000 € BRE pro Jahr – ein echter wirtschaftlicher Vorteil für gesunde Versicherte.

Concordia PKV für alle Zielgruppen

Angestellte

Für Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bietet die Concordia mit AV1+SV1+ZV1+VV PLUS das vollständige Privatpatienten-Paket: kein Hausarztprinzip, freie Arztwahl, Einbettzimmer und Chefarzt, bester Zahnschutz. Der AG-Zuschuss macht die Tarife wirtschaftlich attraktiv. Mit dem AV1 (kein Selbstbehalt) ist die BRE maximal nutzbar. Empfehlung für Angestellte mit Konfortanspruch: AV1 + SV1 + ZV1 + VV PLUS.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige ohne AG-Zuschuss ermöglichen die AV2–AV4 Varianten durch höhere Selbstbehalte eine spürbare Beitragsreduktion. Das Krankentagegeld (Tarif KT) ist als separater Baustein unverzichtbar. Die BRE kann durch die Zusatztarif-Strategie auch bei gelegentlichen Arztbesuchen optimiert werden. Für Selbstständige, die viel reisen, ist der eingeschränkte Auslandsschutz (3 Monate) zu beachten – ggf. ist eine zusätzliche Langzeit-Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Beamte und Beihilfeberechtigte

Die Concordia bietet für Beamte den Beihilfe-Grundtarif BV, der die Restkosten nach Beihilfe im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich erstattet. Ergänzungstarife erhöhen und ergänzen die Beihilfeleistungen; Zusatztarife decken Bereiche ab, die die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. Naturheilverfahren durch Ärzte). Für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer + Chefarzt) in Bundesländern, wo diese nicht beihilfefähig sind, gibt es einen separaten Ergänzungstarif. Das Einbettzimmer kann über einen weiteren Aufstufungstarif dazu gebucht werden. Die Concordia wird von unabhängigen Analysten für Beamte allerdings als eingeschränkt geeignet bezeichnet – aufgrund der schwachen Reha-Leistungen und der strengen Bedingungen für stationäre Psychotherapie.

Studenten

Studenten, die sich von der GKV-Pflicht befreien lassen, können die AV-Tarife zu günstigeren Studentenbeiträgen abschließen. Die konservative Annahmepolitik der Concordia führt zu einer jungen, gesunden Versichertengemeinschaft – was langfristig der Beitragsstabilität zugute kommt.

Zusatz- und Ergänzungstarife für GKV-Versicherte und als BRE-Retter

TarifZweckKernleistungBRE-Effekt
AZNNaturheilkunde / Heilpraktiker (GKV-Zusatz + BRE-Retter)80 % für Heilpraktiker und Naturheilkunde bis 1.500 €/Jahr; Hufelandverzeichnis; Osteopathie; Homöopathie; TCM; Eigenblutbehandlung; Sehhilfen 350 €/2 Jahre; LASIK 750 €/Auge; VorsorgeAmbulante Leistungen über AZN gefährden BRE des AV-Tarifs nicht
AZPVorsorge und Impfungen (GKV-Zusatz + BRE-Retter)Vorsorgeuntersuchungen; Schutzimpfungen inkl. Reiseschutzimpfungen; Naturheilkunde-ErgänzungAbrechnung über AZP schützt AV-BRE
AZSHSehhilfen (GKV-Zusatz)Sehhilfen, Brillen, Kontaktlinsen; Ergänzung zur GKVSeparater Zusatztarif; BRE-neutral
KT (Krankentagegeld)Lohnersatz bei ArbeitsunfähigkeitTagegeld ab vereinbartem Karenztag; unverzichtbar für Selbstständige; frei wählbare Tagessatzhöhe
KrankenhaustagegeldLohnersatz / Nebenkosten stationärTägliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt; automatische Auszahlung
SZ (Krankenhauszusatz)Krankenhauskomfort für GKV-VersicherteChefarztbehandlung + Zweibettzimmer für gesetzlich Versicherte; Privatpatienten-Status im Krankenhaus
ZahnzusatzversicherungenZahnschutz für GKV-VersicherteZahnersatz, Zahnbehandlung, KFO; verschiedene Erstattungsstufen
Beihilfe-ErgänzungstarifeErweiterung für BeamteWahlleistungen Chefarzt + 2-Bett; Einbettzimmer; Naturheilverfahren; KHT 10 €/28 Tage; Rooming-In Kinder bis 14 J. (25 €/Tag)2,5 Monatsbeiträge BRE bei Beihilfe-Leistungsfreiheit
PflegetagegeldErgänzung gesetzliche PflegeMonatliches Tagegeld ab Pflegegrad; ambulant und stationär
AuslandskrankenversicherungReiseschutzWeltweiter Schutz; Rücktransport; Ergänzung zur eingeschränkten AV-Auslandsleistung

Testergebnisse, Ratings und Beitragsentwicklung

Quelle / InstitutBereichErgebnis
Assekurata 2013Unternehmensqualität„Sehr gut” – insbesondere Bilanzstärke und Service
Stiftung Warentest 11/2009Krankenhaustarif SZ1Note gut; Platz 2 unter 34 Zahnzusatz-/Krankenhausversicherungen
Beitragsentwicklung bis 2025AV1 (p.a.-Zins)Bis 2025: nur 1,69 % p.a. – herausragende Stabilität; durch BAP 2026 (+14 % AV) auf 2,75 % p.a. angestiegen
BAP 2026AV-Tarifeca. +14 %; SV1: ca. +7 %; Bisex-Altarife: 4–10 %
Unabhängige Tarifanalyse (schlemann.com, 01.2026)AV1 + SV1 + ZV1 + VV PLUSErfüllt 76 % der Kriterien einer „guten” PKV (26 von 36 Schlüsselkriterien); Gesamtbewertung: „untere Mittelklasse” bei höherem Preis als leistungsstärkere Alternativen
Leistungsgarantie (vertraglich)Alle TarifeTarifliche Leistungskürzungen sind vertraglich ausgeschlossen – einmaliges Qualitätsmerkmal
BRE-QuoteVollversicherungCa. 40 % aller Vollversicherten erhalten jährlich eine BRE – deutlich über Branchendurchschnitt; Beleg für junge, gesunde Versichertengemeinschaft
Zur BAP 2026 und Einordnung: Die AV-Tarife stiegen zum 01.01.2026 um ca. 14 %. Diese Erhöhung ist aus historischer Perspektive erheblich, aber die langjährige durchschnittliche Beitragsentwicklung von 1,69 % p.a. (bis 2025) zeigt die grundsätzliche Stabilität des Kalkulationsansatzes. Die angespannte Ertragslage deutet jedoch darauf hin, dass weitere Anpassungen mittelfristig nicht auszuschließen sind. Unabhängige Analysen weisen darauf hin, dass die Concordia-Tarife bezogen auf ihre Leistungen teurer sind als vergleichbar leistungsstarke Wettbewerber-Tarife. Versicherte mit Beitragserhöhung sollten einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen – ohne Verlust von Altersrückstellungen oder BRE-Ansprüchen.

Unsere Einschätzung zur Concordia Krankenversicherung

Die Concordia Krankenversicherungs-AG hat klare Stärken und klare Grenzen. Die Stärken sind die konservative Unternehmensführung, die junge Altersstruktur der Versichertengemeinschaft, das einheitliche und übersichtliche Tarifwerk, die vertraglich garantierte Leistungsgarantie und die hohe BRE-Quote von 40 %. Wer als junger, gesunder Angestellter eine solide PKV mit guter BRE-Chance sucht und keine besonderen Anforderungen an Auslandsleistungen, Reha-Absicherung oder Privatkliniken hat, wird bei der Concordia gut aufgehoben sein. Kritisch zu sehen sind die bekannten Schwachstellen: das Leistungsniveau im unteren Mittelfeld des Marktes, die eingeschränkten Reha-Leistungen, die Begrenzung des Auslandsschutzes auf 3 Monate sowie die Hilfsmittel-Genehmigungspflicht ab 2.000 €. Für Beamte, Versorgungswerksmitglieder (Ärzte, Anwälte, Architekten) oder Versicherte mit hohem Anspruch an Komfort-Services und Auslandsbehandlungen sind leistungsstärkere Anbieter im Markt zu bevorzugen.

Concordia Krankenversicherungs-AG – auf einen Blick
AnschriftKarl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover
RechtsformAktiengesellschaft (AG); Muttergesellschaft: Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (V.a.G.), Hannover
PKV-Vollversicherunghttps://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/private-vollversicherung/
Beamten-PKVhttps://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/beamte-und-anwaerter/
Beitragsanpassung FAQhttps://www.concordia.de/produkte/gesundheit-lifestyle/krankenversicherungen/beitragskalkulation/
Geschichte / Historiehttps://www.concordia.de/unternehmen/historie/
GesundheitsAPPRechnungseinreichung und Kontakt – verfügbar im App Store und Google Play
KooperationBIG direkt gesund (Direktkrankenkasse) – Zusatzversicherungen für GKV-Mitglieder

Geschichte: Von der bäuerlichen Feuerversicherung 1864 zur modernen Kranken-AG

Die Wurzeln der Concordia reichen bis ins Jahr 1864 zurück – und sie führen in die niedersächsische Provinz: Im damaligen Amt Hoya, einem Landstrich zwischen Hannover und Bremen, gründete Heinrich Adolf Mohrhoff unter dem Namen „Hoyaische Provinzial-Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaft Concordia” die erste Vorläuferorganisation dessen, was heute die Concordia Versicherungsgruppe ist. Der Gründungsauftrag war eindeutig: Landwirte und ländliche Bevölkerung sollten sich gegen Brandschäden an Gebäuden und Mobilien absichern können – in einer Zeit, in der Feuersbrünste ganze Dörfer vernichten konnten und staatliche Absicherung nicht existierte. Das Wort „Concordia” – lateinisch für Eintracht, Gemeinschaft, Harmonie – war Programm: Die gegenseitige Solidarität der ländlichen Bevölkerung als Grundprinzip des Versicherens.

Über Jahrzehnte wuchs die Gesellschaft als Schadenversicherer. Die Erweiterung des Geschäftsfeldes begann 1927, als neben der Feuer- auch Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherungen in das Portfolio aufgenommen wurden. 1975 öffnete sich die Concordia dem Lebensversicherungsgeschäft durch die Gründung der Concordia Lebensversicherungs-AG – ein strategischer Schritt in Richtung Allspartenversicherer, der die Concordia für die kommenden Jahrzehnte positionierte. Die Umbenennung zur heutigen Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit erfolgte 1977 und unterstrich die genossenschaftliche, nicht profitorientierte Grundstruktur als V.a.G.

Die für diesen Artikel entscheidende Gründung folgte im Jahr 1988: Die Concordia Krankenversicherungs-AG nahm als eigenständige Tochtergesellschaft der Concordia-Gruppe ihre Geschäftstätigkeit auf. Damit betrat die Concordia zu einem Zeitpunkt den PKV-Markt, als dieser bereits von etablierten Anbietern wie Debeka, DKV und Allianz dominiert wurde. Die bewusste strategische Entscheidung für ein einziges, einheitliches Tarifwerk – anstelle einer Vielzahl von Tarifsegmenten – war und ist ein bewusstes Differenzierungsmerkmal: Einfachheit, Transparenz und nachhaltige Kalkulation statt Tarifzoo. Um die Jahrtausendwende expandierte die Concordia-Gruppe nach Polen und engagierte sich im osteuropäischen Versicherungsmarkt; diese polnischen Töchter wurden 2018 wieder veräußert. Heute konzentriert sich die Concordia Versicherungsgruppe auf den deutschen Markt und betreibt die Schadensversicherung (Muttergesellschaft, gebuchte Beiträge ca. 757 Mio. €) sowie die Krankenversicherung (Concordia KV-AG, gebuchte Beiträge 2024: über 119 Mio. €) als strategischen Kernbestandteil.

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