Ausland Krankenversicherung 2024 | PKV & GKV
Krankenversicherung im Ausland – Gesetzliche und private Krankenversicherung im Ausland
Eine unverzichtbare Ergänzung zum GKV-Schutz (Gesetzliche Krankenversicherung) ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Nach § 18 SGB V können die Krankenkassen nur noch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, entstandene Krankheitskosten übernehmen.
Allerdings kann es trotz Sozialversicherungsabkommen zu hohen Zuzahlungen kommen, da der Versicherungsschutz nur im Rahmen der im Gastland geltenden Bestimmungen gewährt wird.
Zudem wird das Sozialversicherungsabkommen in manchen Ländern von Ärzten und Krankenhäusern ignoriert.
Beide Tatsachen führen als Konsequenz dazu, dass im Auslandsurlaub trotz Sozialversicherungsabkommen hohe finanzielle Belastungen entstehen.
Auch für PKV-Versicherte ist ein Abschluss einer separaten bzw. zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung ratsam.
Rücktransport- und Rückführungskosten in die Bundesrepublik Deutschland sind bei der GKV außerdem generell ausgeschlossen.
Aus diesen Einschränkungen erwachsen finanzielle Risiken, deren Folgen regelmäßig in der Boulevard-Presse zu lesen sind, wenn bspw. wieder ein USA-Tourist mit einer Krankenhausrechnung im 6-stelligen Bereich konfrontiert wird oder ein Mallorca-Urlauber für den Krankenrückflug mehrere Tausend Euro zahlen muss.
Da auch den Krankenkassen diese Probleme bekannt sind, empfehlen selbst sie mittlerweile ihren Versicherten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Sozialversicherungsabkommen der gesetzlichen Krankenkassen
Ein Sozialversicherungsabkommen besteht zur Zeit mit folgenden Ländern (keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit):
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich mit seinen überseeischen Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion
- Griechenland
- Großbritannien (England) / Nordirland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Serbien und Montenegro
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Türkei
- Tunesien
- Ungarn
- Zypern (nur griechischer Teil; mit dem türkischen Teil der Insel Zypern besteht kein Sozialversicherungsabkommen)
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