Berufe und Berufsgruppen in der PKV – Spezielle Tarife 2024

Bestimmte Berufe und Berufsgruppen haben in der PKV eigene Tarife und Zugangsvoraussetzungen

Ausland Krankenversicherung
Ausland Krankenversicherung | GKV & PKV

Eine unverzichtbare Ergänzung zum GKV-Schutz (Gesetzliche Krankenversicherung) ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Nach § 18 SGB V können die Krankenkassen nur noch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, entstandene Krankheitskosten übernehmen.

Allerdings kann es trotz Sozialversicherungsabkommen zu hohen Zuzahlungen kommen, da der Versicherungsschutz nur im Rahmen der im Gastland geltenden Bestimmungen gewährt wird.

Zudem wird das Sozialversicherungsabkommen in manchen Ländern von Ärzten und Krankenhäusern ignoriert.

Beide Tatsachen führen als Konsequenz dazu, dass im Auslandsurlaub trotz Sozialversicherungsabkommen hohe finanzielle Belastungen entstehen.

Auch für PKV-Versicherte ist ein Abschluss einer separaten bzw. zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung ratsam. Das gilt nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Angestellte in der PKV.

Rücktransport- und Rückführungskosten in die Bundesrepublik Deutschland sind bei der GKV außerdem generell ausgeschlossen.

Aus diesen Einschränkungen erwachsen finanzielle Risiken, deren Folgen regelmäßig in der Boulevard-Presse zu lesen sind, wenn bspw. wieder ein USA-Tourist mit einer Krankenhausrechnung im 6-stelligen Bereich konfrontiert wird oder ein Mallorca-Urlauber für den Krankenrückflug mehrere Tausend Euro zahlen muss.

Da auch den Krankenkassen diese Probleme bekannt sind, empfehlen selbst sie mittlerweile ihren Versicherten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

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