Private Krankenversicherung für Steuerberater – Tarife 2026
Steuerberater stehen unter einem Leistungsdruck, der im deutschen Berufsleben seinesgleichen sucht: gesetzliche Fristen, die nicht verhandelbar sind, Mandanten mit komplexen steuerrechtlichen Lebenslagen, permanente Gesetzesänderungen und – in der eigenen Kanzlei – die Doppelbelastung aus Facharbeit und Unternehmensführung.
Dass ausgerechnet dieser Berufsstand in puncto eigene Gesundheitsabsicherung häufig auf die günstigste Option setzt, ist ein Widerspruch, der sich nicht selten rächt.
Die private Krankenversicherung bietet Steuerberatern eine Absicherung, die zur tatsächlichen Berufsrealität passt: schnelle Facharzttermine ohne Warteliste, volle Erstattung bei Augen- und Rückenproblemen als klassische Berufskrankheiten des Kanzleialltags, und – für niedergelassene Steuerberater besonders wichtig – ein Krankentagegeld, das bei Ausfall die Kanzlei nicht in die Existenzkrise treibt.
Diese Seite zeigt Ihnen konkret, welche PKV-Tarife für Steuerberater in 2026 sinnvoll sind, was sie kosten und worauf es bei Ihrem Berufsprofil ankommt.
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Kanzleiinhaber, Angestellte oder Berufseinsteiger: Wir vergleichen die passenden PKV-Tarife für Ihr Berufsprofil.
- ✔ Niedergelassene: GKV-Höchstbeitrag von 1.261 € vermeiden
- ✔ Krankentagegeld für Kanzleiinhaber gezielt kalkulieren
- ✔ Angestellte: Arbeitgeberzuschuss optimal ausschöpfen
- ✔ Kostenlos, unverbindlich, bei Vorerkrankungen anonym
PKV für Steuerberater: Das berufsspezifische Argument
Steuerberater gehören zu den Freiberuflern mit den klarsten wirtschaftlichen Argumenten für die private Krankenversicherung. Niedergelassene Steuerberater zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Selbstständigen-Höchstbeitrag von rund 1.261 Euro monatlich – ohne Leistungsverbesserung gegenüber dem Standard, ohne Arbeitgeberzuschuss. In der PKV zahlt ein 35-jähriger Steuerberater für einen Premiumtarif typischerweise 520–680 Euro – mit erheblich besseren Leistungen. Das sind bis zu 700 Euro Ersparnis monatlich.
Hinzu kommt: Die gesundheitliche Belastung im Steuerberaterberuf ist spezifisch und vorhersehbar. Wer das kennt und die PKV entsprechend wählt, hat im Ernstfall eine Absicherung, die tatsächlich greift.
Was Steuerberater von der PKV erwarten dürfen
Sehhilfen vollständig erstattet
PKV erstattet Brillen und Kontaktlinsen – die GKV zahlt für Erwachsene grundsätzlich nichts.
Facharzt ohne Wartezeit
Orthopäde, Augenarzt, Internist – Privatpatienten bekommen Termine innerhalb weniger Tage.
Zahnschutz bis 100 %
Implantate, Zahnersatz, Kieferschienen bei Bruxismus – vollständig erstattet statt GKV-Festzuschuss.
Chefarzt & Einzelzimmer
Stationäre Behandlung beim Spezialisten im Einbettzimmer – kein Mehrbettzimmer im Ernstfall.
Beitrag unabhängig vom Umsatz
In der GKV steigt der Beitrag mit dem Einkommen. In der PKV zählen nur Alter und Tarif.
Krankentagegeld absicherbar
Für Kanzleiinhaber unverzichtbar: sichert Einnahmen und Kanzlei-Fixkosten bei Krankheitsausfall.
Steuerberater und typische Gesundheitsbelastungen im Kanzleialltag
Die Gesundheitsrisiken von Steuerberatern sind weder spektakulär noch offensichtlich – und werden deshalb oft unterschätzt. Es gibt keine Baustelle, keine Maschine, kein körperliches Risiko. Dafür gibt es jahrelangen Hochdruck, stundenlanges Sitzen, permanente Bildschirmarbeit und einen Fristenkalender, der keinen Aufschub kennt.
Augenprobleme durch intensive Bildschirmarbeit: Steuerberater verbringen den Großteil ihres Arbeitstags vor Monitoren – Buchhaltungssoftware, DATEV, digitale Steuererklärungen, Mandantenkorrespondenz. Chronische Augenermüdung, trockene Augen (Sicca-Syndrom), Kurzsichtigkeit und Presbyopie entwickeln sich häufig schleichend. Die GKV erstattet Erwachsenen grundsätzlich keine Sehhilfen. In der PKV sind Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif mit 150–500 Euro jährlich erstattungsfähig.
Rücken- und HWS-Beschwerden durch Dauersitzen: Stundenlange Sitzarbeit am Schreibtisch, häufig in einer nach vorne geneigten Körperhaltung vor zwei Monitoren, führt bei Steuerberatern regelmäßig zu Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich sowie zu Lumbalsyndrom. In der GKV sind Physiotherapie und Osteopathie pro Quartal streng limitiert. In der PKV werden Heilmittel vollständig und ohne Jahreshöchstbetrag erstattet.
Stressbedingte Erkrankungen in Hochphasen: Hauptdeadlines wie der 31. März für Steuererklärungen, die Lohnsteueranmeldung zum Monatsende und die Dauermandantenbetreuung erzeugen Stressspitzen, die sich über Monate akkumulieren. Burnout, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Magenleiden sind in steuerberatenden Berufen überdurchschnittlich häufig. Gute PKV-Tarife erstatten ambulante Psychotherapie und psychosomatische Klinikaufenthalte ohne restriktive Sitzungsobergrenzen.
Bruxismus durch Prüfungsdruck und Fristen: Unbewusstes Zähneknirschen (Bruxismus) ist eine direkte körperliche Stressreaktion. Kiefer- und Aufbissschienen sowie deren zahntechnische Folgekosten werden in der PKV erheblich großzügiger erstattet als in der GKV – für Steuerberater mit hoher Fristenbelastung ein realer Kostenfaktor.
ℹ️ Tipp für Kanzleiinhaber: Die häufig unterschätzte Absicherungslücke im Steuerberaterberuf ist nicht die ambulante Versorgung – sondern das Fehlen eines Krankentagegelds. Ein Burnout, eine Operation mit Reha oder eine schwere Erkältung in der Fristenphase kann die Kanzlei ohne Einnahmen zurücklassen. Das Krankentagegeld ist für selbstständige Steuerberater wichtiger als das Leistungsniveau des Krankenversicherungstarifs.
Wer darf als Steuerberater in die PKV?
Niedergelassene Steuerberater mit eigener Kanzlei
Als Freiberufler und Selbstständige haben niedergelassene Steuerberater jederzeit und ohne Einkommensgrenze das Recht, eine PKV abzuschließen. Die GKV-Versicherungspflichtgrenze gilt für Selbstständige nicht. Das bedeutet: Wer eine eigene Kanzlei führt oder als Einzelkämpfer ohne Anstellungsverhältnis tätig ist, kann unabhängig vom Jahresumsatz sofort in die PKV wechseln.
Angestellte Steuerberater in Kanzleien oder Unternehmen
Angestellte Steuerberater können in die PKV wechseln, sobald ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro überschreitet (2026). In großen Kanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Konzernen ist diese Grenze für Steuerberater mit einigen Jahren Berufserfahrung oft schnell erreicht.
Steuerberater in der Berufsausbildung / Examensvorbereitung
Steuerberateranwärter, die noch im Angestelltenverhältnis bei einer Kanzlei tätig sind und die Prüfung noch nicht abgelegt haben, können in die PKV wechseln, sobald das Gehalt die Pflichtgrenze übersteigt. Alternativ: PKV-Einstieg mit günstigem Berufseinsteiger-Tarif, der nach bestandenem Examen ohne Gesundheitsprüfung auf den Volltarif umgestellt werden kann.
Partner oder Gesellschafter in Sozietäten
Steuerberater, die als Gesellschafter einer Partnerschaft oder GmbH tätig sind, gelten je nach Konstruktion als Selbstständige oder als mitarbeitende Gesellschafter. In vielen Fällen besteht keine GKV-Pflichtversicherung – und damit direkter PKV-Zugang ohne Einkommensgrenze.
💡 Bester Eintrittszeitpunkt für Steuerberater: Idealerweise direkt nach bestandenem Steuerberaterexamen – in dem Moment, in dem die Selbstständigkeit aufgenommen oder das erste Anstellungsverhältnis mit Gehalt über der Pflichtgrenze begründet wird. Das Eintrittsalter ist noch vergleichsweise jung, die Krankenakte ist überschaubar und der PKV-Beitrag dauerhaft niedrig. Jedes Jahr Wartezeit kostet langfristig Geld.
Diese PKV-Leistungen sind für Steuerberater entscheidend
1. Sehhilfen-Erstattung – der unterschätzte Alltagsvorteil
Die GKV erstattet Erwachsenen seit 2004 grundsätzlich keine Sehhilfen mehr – nur in sehr engen Ausnahmen bei starker Fehlsichtigkeit. Steuerberater, die täglich stundenlang am Monitor arbeiten, kaufen Brillen und Kontaktlinsen vollständig aus eigener Tasche. Gute PKV-Tarife erstatten Sehhilfen mit 150–500 Euro pro Jahr – je nach Tarif auch Bildschirmarbeitsbrillen. Über eine 30-jährige Versicherungslaufzeit addiert sich das auf einen erheblichen Betrag.
2. Heilmittel ohne Quartalsbegrenzung
In der GKV sind physiotherapeutische Behandlungen per Verordnung auf eine begrenzte Anzahl von Einheiten pro Quartal limitiert; Kassenärzte wirtschaften mit Budgets. Steuerberater mit chronischen Rücken- oder Nackenbeschwerden stoßen in der GKV schnell an diese Grenzen. In der PKV werden Heilmittel – Physiotherapie, Osteopathie, manuelle Therapie – vollständig und ohne Höchstbetragsdeckel erstattet, solange medizinische Notwendigkeit besteht.
3. Psychotherapie und psychosomatische Versorgung
Steuerberater, die in Hochphasen mehrere Wochen durcharbeiten und in der Nachsaison zusammenbrechen, brauchen schnellen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung – nicht monatelange GKV-Wartelisten. Gute PKV-Tarife erstatten ambulante Psychotherapie mit einer großzügigen Sitzungszahl (min. 50 pro Jahr, bessere Tarife unbegrenzt) und stationäre psychosomatische Behandlungen vollständig.
4. Krankentagegeld – für Kanzleiinhaber unverzichtbar
Als selbstständiger Steuerberater haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie erkranken, laufen die Kanzleikosten weiter: Mitarbeitergehälter, Büromiete, Softwarelizenzen, Versicherungen. Ein Krankentagegeld von mindestens 80–150 Euro täglich ab dem 28. oder 43. Krankheitstag ist für Steuerberater mit eigener Kanzlei absolut erforderlich.
⚠️ Rechenbeispiel Kanzleiausfall: Ein Steuerberater mit monatlichem Nettoumsatz von 12.000 Euro und einem krankheitsbedingten Ausfall von 3 Monaten verliert 36.000 Euro Einnahmen. Gleichzeitig laufen Personalkosten, Miete und laufende Kanzleikosten weiter. Ohne Krankentagegeld kann das die wirtschaftliche Grundlage der Kanzlei gefährden – besonders wenn der Ausfall in die Fristen-Hochphase fällt.
5. Zahnschutz – besonders relevant bei Bruxismus
Hohe Stressbelastung in steuerberatenden Berufen führt überdurchschnittlich häufig zu Bruxismus (Zähneknirschen und -pressen). Kieferschienen, Aufbissschienen und zahntechnische Folgearbeiten entstehen damit regelmäßig als Berufsfolgekosten. Gute PKV-Tarife erstatten Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu 80–100 % – gegenüber dem GKV-Festzuschuss von ca. 50–60 % ein erheblicher Unterschied.
PKV-Beiträge für Steuerberater 2026: Konkrete Zahlen
Beitragsvergleich: PKV vs. GKV für niedergelassene Steuerberater
| Versicherungsform | Monatsbeitrag 2026 | Leistungsniveau |
|---|---|---|
| PKV Komfort (selbst., 33 J.) | ca. 460–580 € | Chefarzt, Einbettzimmer, freie Arztwahl, Sehhilfen, Heilmittel |
| PKV Premium (selbst., 33 J.) | ca. 600–750 € | Maximale Leistung, Heilpraktiker, Psychotherapie unbegrenzt, Reha |
| GKV Höchstbeitrag (selbstst.) | ca. 1.261 € | GKV-Standard, keine Sehhilfen, begrenzte Heilmittel, Mehrbettzimmer |
Beitragsbeispiele nach Alter – selbstständige Steuerberater (Vollbeitrag, inkl. Pflegepflicht)
| Eintrittsalter | Komforttarif / Monat | Premiumtarif / Monat | GKV Vergleich |
|---|---|---|---|
| 28 Jahre | ca. 390–490 € | ca. 510–630 € | ca. 1.261 € monatlich (Selbstständige, Höchstbeitrag 2026) |
| 32 Jahre | ca. 440–550 € | ca. 570–700 € | |
| 36 Jahre | ca. 500–620 € | ca. 640–780 € | |
| 40 Jahre | ca. 590–730 € | ca. 750–920 € | |
| 45 Jahre | ca. 700–860 € | ca. 880–1.070 € |
Richtwerte für selbstständige Steuerberater, Nichtraucher, guter Gesundheitszustand, inkl. gesetzlicher Pflegepflichtversicherung. Individuelle Beiträge nach Gesundheitsprüfung.
Beitragsbeispiele für angestellte Steuerberater (nach Arbeitgeberzuschuss)
| Eintrittsalter | Gesamtbeitrag Premiumtarif | AG-Zuschuss max. | Eigenbeitrag (netto) |
|---|---|---|---|
| 28 Jahre | ca. 600–720 € | bis 508,59 € | ca. 91–211 € |
| 33 Jahre | ca. 690–840 € | bis 508,59 € | ca. 181–331 € |
| 38 Jahre | ca. 820–990 € | bis 508,59 € | ca. 311–481 € |
AG-Zuschuss max. 508,59 € / Monat (2026). Beispielwerte, Nichtraucher ohne relevante Vorerkrankungen.
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PKV-Anbietervergleich für Steuerberater: 6 Gesellschaften im Überblick 2026
Die folgende Übersicht bewertet sechs PKV-Gesellschaften nach den für Steuerberater besonders relevanten Kriterien: Sehhilfen-Erstattung, Heilmittel ohne Obergrenzen, Psychotherapie-Leistung und Zahnschutz. Bewertungsbasis: Franke & Bornberg, Morgen & Morgen sowie eigene Tarifanalyse, Stand 2026.
| Anbieter / Tarif | Gesamtrating | Sehhilfen & Heilmittel | Psychotherapie | Musterbeitrag 33 J. selbst. |
|---|---|---|---|---|
| Hallesche NK.select XL Bonus | ⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr gut | Sehhilfen bis 400 €/Jahr, Heilmittel ohne Limit | Hohe Sitzungszahl, ambulant & stationär | ca. 640–760 € |
| ARAG Med Extra PVN | ⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr gut | Sehhilfen erstattet, starke Heilmittel | Flexible Genehmigung, inkl. Heilpraktiker | ca. 590–700 € |
| Barmenia Mehr Gesundheit 1.0 | ⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr gut | Moderne Sehhilfen-Erstattung, gute Heilmittel | Online-Therapie erstattet, digital stark | ca. 580–690 € |
| Signal Iduna START-MED | ⭐⭐⭐⭐ Gut | Starke Heilmittel-Erstattung, Sehhilfen inkl. | Solide ambulante Erstattung | ca. 550–660 € |
| Debeka KT-Basis | ⭐⭐⭐⭐ Gut | Solide Grundleistungen, Obergrenzen prüfen | Standard, tarif-spezifisch prüfen | ca. 530–640 € |
| Bayerische (BBK) GesundheitVario | ⭐⭐⭐⭐ Gut | Gute Heilmittel, Sehhilfen im Tarif enthalten | Stark stationär, ambulant prüfen | ca. 610–730 € |
Musterbeiträge für selbstständige Steuerberater, 33 Jahre, Nichtraucher, guter Gesundheitszustand, inkl. Pflegepflichtversicherung. Bewertungen nach Franke & Bornberg (Stand 2025) und eigener Tarifanalyse.
PKV-Eintritt für Steuerberater mit gesundheitlicher Vorgeschichte
Steuerberater, die sich für den PKV-Wechsel entscheiden, bringen häufig eine Gesundheitsgeschichte mit, die den Eintritt erschwert: Rückenbehandlungen durch Sitzberufsbelastung, Augenoperationen, frühere psychische Behandlungen in Stresszeiten oder Magenerkrankungen durch Kanzleistress. Jede dieser Vorgeschichten muss in der PKV-Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß angegeben werden.
Je nach Art und Zeitraum der Vorerkrankung reagieren verschiedene Versicherer sehr unterschiedlich – manche nehmen mit Leistungsausschluss auf, andere mit Risikozuschlag, wieder andere ohne jede Einschränkung. Genau dafür gibt es die anonyme Risikovoranfrage.
✅ Anonyme Risikovoranfrage – so gehen Sie vor: Bevor Sie offiziell einen PKV-Antrag stellen, lassen Sie über einen spezialisierten Makler anonym bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig anfragen. Kein Eintrag im HIS-System (Hinweis- und Informationssystem), kein Risiko bei Ablehnung. Sie erfahren vorab, welche Gesellschaft Sie zu welchen genauen Konditionen aufnimmt – und können dann gezielt den besten Anbieter wählen.
Häufige Fragen von Steuerberatern zur PKV
Ich habe gerade mein Steuerberaterexamen bestanden und mache mich selbstständig – wann sollte ich in die PKV?
Sofort – direkt mit Aufnahme der Selbstständigkeit. Als Freiberufler sind Sie ab dem ersten Tag ohne Einkommensgrenze PKV-berechtigt. Je früher Sie eintreten, desto niedriger ist Ihr dauerhafter Monatsbeitrag. Ein Einstieg mit 30 statt mit 36 Jahren bedeutet über 30 Versicherungsjahre hinweg eine Ersparnis im fünfstelligen Bereich. Außerdem ist Ihre Krankenakte zu Beginn der Selbstständigkeit typischerweise noch überschaubar.
Ich bin angestellter Steuerberater in einer Kanzlei – lohnt sich die PKV bei meinem Gehalt?
Sobald Ihr Bruttojahreseinkommen 77.400 Euro überschreitet, können Sie wechseln. Mit dem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 508,59 Euro monatlich ist ein Premiumtarif für weniger als 250 Euro Eigenanteil realisierbar – mit freier Arztwahl, Chefarztbehandlung, Sehhilfen und Heilmitteln ohne Kontingentierung. Zum Vergleich zahlen Sie in der GKV als Arbeitnehmer ca. 7,3 % Ihres Bruttogehalts – ohne diese Leistungen.
Muss ich als Kanzleiinhaber wirklich ein Krankentagegeld abschließen?
Ja – es ist für selbstständige Steuerberater wichtiger als der Krankenversicherungstarif selbst. Wenn Sie zwei bis drei Monate ausfallen, laufen Gehälter, Miete und laufende Kosten weiter. Das Krankentagegeld sichert diesen Zeitraum ab. Kalkulieren Sie die Tagegeld-Höhe so, dass Ihre monatlichen Fixkosten plus Lebensunterhalt gedeckt sind – typischerweise 80–150 Euro täglich ab dem 28. oder 43. Krankheitstag.
Ich habe wegen Kanzleistress mal eine Burnout-Behandlung gemacht – bekomme ich noch eine PKV?
In den meisten Fällen ja – aber die Konditionen hängen stark von Diagnose, Behandlungsdauer und zeitlichem Abstand ab. Eine abgeschlossene Behandlung ohne Rezidiv vor mehr als 3 Jahren wird deutlich milder bewertet als eine laufende Therapie. Nutzen Sie unbedingt die anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie offiziell beantragen – so schützen Sie sich vor einem HIS-Eintrag bei Ablehnung.
Werden meine Brillenkosten in der PKV wirklich erstattet?
Ja – gute PKV-Tarife erstatten Sehhilfen mit 150–500 Euro pro Jahr. Das schließt Korrektionsbrillen, Kontaktlinsen und bei manchen Tarifen auch Bildschirmarbeitsbrillen ein. Die GKV zahlt für Erwachsene grundsätzlich nichts – außer in sehr engen Ausnahmen bei extremer Fehlsichtigkeit. Für Steuerberater mit intensiver Bildschirmarbeit ist das ein konkreter, regelmäßig anfallender Erstattungsvorteil.
Was passiert, wenn ich meine Kanzlei schließe und wieder angestellt werde?
Wenn Sie durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis unter die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro fallen, werden Sie grundsätzlich wieder GKV-pflichtversichert. Sie können innerhalb von 3 Monaten eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und in der PKV bleiben. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Rückwechsel in die GKV praktisch ausgeschlossen.
Wie sieht es mit der PKV im Rentenalter aus – kann ich mir das als Steuerberaterin noch leisten?
PKV-Beiträge steigen im Schnitt 3,4 % pro Jahr (2006–2026) – etwas weniger als die GKV mit 3,9 %. Die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen werden in jungen Jahren aufgebaut und stabilisieren den Beitrag im Alter. Hinzu kommt ein Rentenzuschuss von ca. 8,1 % der gesetzlichen Rente. Wer mit einem Beitragsentlastungstarif vorsorgt, kann den Beitrag im Rentenalter gezielt senken.
Macht die PKV für Steuerberater auch dann Sinn, wenn ich nur eine kleine Kanzlei betreibe?
Ja – der wirtschaftliche Vorteil gilt unabhängig von der Kanzleigröße. Als Selbstständiger zahlen Sie in der GKV immer den Höchstbeitrag von rund 1.261 Euro, egal ob Sie eine 1-Personen-Kanzlei oder eine 20-köpfige Sozietät führen. In der PKV zahlen Sie nach Alter und Tarif – für einen 35-jährigen Steuerberater sind das oft 500–700 Euro weniger pro Monat als in der GKV.
So kommen Steuerberater optimal in die PKV – Schritt für Schritt
Schritt 1: Zugangsberechtigung und optimalen Zeitpunkt klären
Prüfen Sie, ob Sie als Selbstständiger (direkt zugangsberechtigt), Angestellter (ab 77.400 Euro Bruttogehalt) oder Berufseinsteiger nach dem Examen in die PKV eintreten können. Frühzeitiger Einstieg bedeutet dauerhaft niedrige Beiträge.
Schritt 2: Leistungsprioritäten für den Kanzleialltag festlegen
Definieren Sie, welche Leistungen für Ihr Berufsprofil unverzichtbar sind: Sehhilfen, Heilmittel ohne Jahresobergrenze, Psychotherapie, Zahnschutz, Krankentagegeld. Die Reihenfolge Ihrer Prioritäten bestimmt den richtigen Tarif.
Schritt 3: Anonyme Risikovoranfrage bei gesundheitlicher Vorgeschichte
Wenn Sie Rücken-, Augen-, Magen- oder psychische Vorerkrankungen haben, lassen Sie vor dem offiziellen Antrag anonym bei mehreren Gesellschaften anfragen. Kein HIS-Eintrag, kein Risiko – aber vollständige Transparenz über die tatsächlichen Konditionen.
Schritt 4: Krankentagegeld parallel kalkulieren
Berechnen Sie das benötigte Tagegeld auf Basis Ihrer monatlichen Kanzlei-Fixkosten plus Lebensunterhalt. Das Krankentagegeld wird separat beantragt und ist nicht Bestandteil des Krankenversicherungstarifs.
Schritt 5: PKV-Annahme abwarten – dann GKV kündigen
Erst nach schriftlicher Annahme durch den PKV-Versicherer kündigen Sie Ihre GKV mit gesetzlicher Frist (2 Monate zum Monatsende). Nahtloser Übergang ohne Versicherungslücke ist Pflicht.
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Fazit: PKV für Steuerberater – der wirtschaftliche und medizinische Doppelvorteil
Für Steuerberater ist die private Krankenversicherung in 2026 ein klarer Vorteil auf zwei Ebenen: wirtschaftlich durch die Ersparnis gegenüber dem GKV-Höchstbeitrag – und medizinisch durch die Leistungen, die zum Berufsprofil passen. Sehhilfen für die intensive Bildschirmarbeit, Heilmittel ohne Quartalsbudgets für Rücken und Nacken, schnelle Facharzttermine ohne Wartezeit und Psychotherapie ohne Warteliste sind keine abstrakten Versicherungsversprechen – sie sind die Antwort auf die tatsächlichen Gesundheitsbelastungen des Kanzleialltags.
Entscheidend ist die richtige Tarifwahl – und für Kanzleiinhaber das Krankentagegeld als zwingend notwendige Ergänzung. Fordern Sie jetzt Ihren individuellen Vergleich an: kostenlos, unverbindlich und bei gesundheitlicher Vorgeschichte vollständig anonym.
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