Wo wird das Kind krankenversichert? Rechner 2024

Kind Krankenversicherung
Kind Krankenversicherung – Wie wird das Kind krankenversichert? In der PKV oder in der GKV?

Viele Eltern stellen sich die Frage, wie und wo ihr Kind krankenversichert werden soll.

Diese Frage gestaltet sich ein wenig schwierig, da es von mehreren Faktoren abhängig ist, ob Ihr Kind in der PKV oder der KGV krankenversichert werden kann.

Prüfen Sie hier schnell und einfach, ob Sie Ihr Kind beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern können oder ob es in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert werden muss.

Je nach Situation können Sie teilweise auch frei entscheiden, wo Sie Ihr Kind versichern können.

Tool zum Prüfen der Krankenversicherung für Ihr Kind

Wissenswertes zur Kinder-Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied, egal ob Ehepartner oder Kind, eigenständig versichert werden. Dies hat zwar den Nachteil, dass für jede Person Krankenversicherungskosten anfallen. Im Gegenzug bietet die PKV jedoch umfangreichere Leistungen. Privatversicherte erhalten zudem schneller einen Termin beim Facharzt. Gerade für berufstätige Eltern, die nur wenig Zeit für die Arzttermine der Kinder haben, kann dies ein Pluspunkt sein.

Der sog. Kontrahierungszwang der PKV

Der sog. Kontrahierungszwang der privaten Krankenversicherung besagt, dass die PKV des Elternteils das Kind aufnehmen MUSS, sofern dies innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragt wird. Das hat den Vorteil, dass es keine Gesundheitsfragen und keine Risikozuschläge geben darf – selbst dann nicht, wenn das Kind an angeborenen Krankheiten leidet.

Voraussetzung für die Pflichtannahme des privaten Krankenversicherers ist, dass der Elternteil zuvor schon mindestens 3 Monate beim jeweiligen Anbieter versichert gewesen ist.

Außerdem darf für das Kind kein leistungsstärker Tarif gewählt werden, als derjenige des versicherten Elternteils.

Ist beispielsweise der Vater in einem Standard Tarif versichert, darf das Kind nicht in einem höherwertigen Premium oder Exklusiv Tarif versichert werden.

Wobei das nicht ganz korrekt ist: Natürlich dürfen Sie für Ihr Kind auch einen stärkeren Tarif wählen, allerdings ist das dann nur MIT einem regulären Antrag möglich. Das bedeutet, wenn Ihr Kind gesundheitliche Probleme haben sollte, kann der Versicherer einen Zuschlag erheben.

Das heißt: Keine Gesundheitsfragen und keine Zuschläge gibt es nur dann, wenn Sie Ihr Kind im gleichen (oder auch niedrigeren) PKV Tarif versichern, als Ihrem.

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