Kinder Krankenversicherung 2026 | Privat oder gesetzlich?
Kurz zusammengefasst: Krankenversicherung für Kinder
- In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Einwohner.
- Ein Kind kann entweder gesetzlich oder privat versichert werden, abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern.
- Eine Gesundheitsuntersuchung für die private Krankenversicherung (PKV) kann umgangen werden, indem das Kind innerhalb von zwei Monaten nach Geburt bei der PKV angemeldet wird.
- Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung, allerdings gibt es bei der PKV eine Obergrenze.
- Selbstständige und Freiberufler erhalten keinen Zuschuss und müssen die vollen PKV oder GKV Kosten selbst tragen.
- Nach einer Scheidung ist der unterhaltspflichtige und höher verdienende Partner für die Beitragszahlung der PKV des Kindes verantwortlich.
- Kinder und Jugendliche bleiben in der Regel bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung oder ihres Studiums in der PKV.
- Bei Berufseinstieg und einem Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze muss das Kind in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Wo werden Kinder am besten krankenversichert? In der GKV oder in der PKV?

In Deutschland ist eine Krankenversicherung für jeden Einwohner, unabhängig vom Alter, obligatorisch. Man hat dabei die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). In bestimmten Situationen kann es sogar erforderlich sein, ein Kind privat zu versichern. In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen über die Aspekte der privaten Krankenversicherung für Kinder und unter welchen Umständen eine private Versicherung für Ihr Kind zwingend erforderlich ist.
Tabelle zur Kinderversicherung – Gesetzlich oder privat?
Die Art der Versicherung der Eltern beeinflusst die Versicherungswahl für das Kind Ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert wird, hängt nicht ausschließlich von Ihrer persönlichen Entscheidung ab. Der Versicherungsstatus der Eltern (oder des anderen Elternteils) ist oft der entscheidende Faktor. Hierzu haben wir eine Übersichtstabelle erstellt.
| Elternteil mit höherem Gehalt | Elternteil mit niedrigerem Gehalt | Verheiratet | Mögliche Krankenversicherung für das Kind |
|---|---|---|---|
| PKV | GKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| GKV | PKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| PKV | PKV | Nein | Nur PKV möglich |
| GKV | GKV | Nein | PKV oder Familienversicherung |
| PKV | GKV | Ja | PKV oder freiwillige GKV (keine Familienversicherung möglich, wenn PKV-Elternteil über JAEG verdient) |
| GKV | PKV | Ja | PKV oder Familienversicherung |
Die private Krankenversicherung bietet keinen kostenlosen Familientarif. Daher müssen Sie Ihr Kind in einem individuellen Tarif mit separatem Beitrag versichern. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung, vorausgesetzt mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert und die Einkommensgrenzen werden eingehalten.
Gesundheitliche Untersuchung bei Kindern
Eine Gesundheitsuntersuchung beinhaltet unter anderem Fragen zum Gesundheitszustand und zu potenziellen Vorerkrankungen. Zudem besteht in der Regel eine Wartefrist von drei Monaten, bevor Anspruch auf Leistungen besteht – auch für Kinder.
Falls Ihr Kind eine Behinderung oder eine Krankheit hat, könnte die PKV die Aufnahme ablehnen oder höhere Beiträge fordern. Sie können eine Gesundheitsuntersuchung nur umgehen, indem Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer privaten Krankenversicherung anmelden (Kindnachversicherung). Während dieser Frist besteht ein Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung, sofern ein Elternteil bereits dort versichert ist.
Ihr Kind kann danach die Leistungsoptionen Ihres Tarifs übernehmen oder Sie können bessere Leistungen hinzufügen (beispielsweise für eine Brille oder eine Zahnspange). Dies könnte jedoch dazu führen, dass der Vertrag teurer wird oder die PKV einen Risikozuschlag für die Mehrleistungen erhebt.
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Kindern
Arbeitgeber übernehmen im Normalfall die Hälfte der Krankenversicherungskosten ihrer Angestellten. Bei der PKV besteht allerdings eine Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Im Jahr 2026 beträgt dieser maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ca. 481,00 Euro pro Monat (abhängig vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag). Kosten, die darüber hinausgehen, müssen vom Angestellten selbst getragen werden. Die Entscheidung, ob der Zuschuss für die eigene Krankenversicherung oder die des Kindes verwendet wird, bleibt Ihnen überlassen, solange der Gesamtzuschuss den Höchstsatz nicht überschreitet.
Eine Ausnahme besteht für Beamte. Diese erhalten staatliche Unterstützung in Form einer Beihilfe von in der Regel 80 Prozent für die private Krankenversicherung ihres Kindes. Dies reduziert die zusätzlichen Kosten für eine Restkostenversicherung erheblich.
Wenn Sie freiberuflich oder selbstständig arbeiten, erhalten Sie keinen Zuschuss und müssen die vollen Kosten für die PKV oder GKV selbst tragen.
Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung für Kinder
- Wer muss nach einer Scheidung die PKV-Beiträge für das Kind bezahlen?
- Nach einer Scheidung ist in der Regel der Partner, der unterhaltspflichtig ist und mehr verdient, für die Bezahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kindes im Rahmen des Mehrbedarfs verantwortlich. Ein Wechsel des Kindes von der PKV in die GKV ist für Angestellte oft nur dann möglich, wenn das Einkommen des versicherungspflichtigen Elternteils dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 74.700 Euro (Stand 2026) sinkt.
- Gibt es spezielle Tarife für Kinder?
- Ja, es gibt spezielle Kindertarife, die in der Regel zwischen 100 und 150 Euro pro Monat liegen. Da in diesen Tarifen bis zum 21. Lebensjahr normalerweise keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind sie deutlich günstiger als Tarife für Erwachsene.
- Wie lange sind Kinder in der PKV?
- In der Regel bleiben Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung in der privaten Krankenversicherung. Auch während des Studiums kann Ihr Kind privat versichert bleiben. Sobald es jedoch berufstätig wird, ein Angestelltenverhältnis aufnimmt und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, tritt in der Regel Versicherungspflicht in der GKV ein.
PKV Gesellschaften – Separate Kinderversicherung
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