Krankenversicherung Krankenhaus Behandlung 2024 | PKV stationär

Private Krankenversicherung im stationären Bereich – Krankenhaus Behandlung

Krankenhaus Krankenversicherung
Krankenhaus Krankenversicherung / PKV

Bei einem Krankenhausaufenthalt ergeben sich für den gesetzlich versicherten Patienten die folgenden Einschränkungen:

Es erfolgt die Einweisung in eines der nächst erreichbaren Krankenhäuser und nicht in das evtl. vom Patienten gewünschte.

Im Krankenhaus selbst besteht nur ein Anspruch auf Regelleistungen im Mehr-Bett-Zimmer.
Zudem hat der GKV-Versicherte nicht die Möglichkeit, sich den Arzt auszusuchen, von dem er behandelt wird.

Gerade bei schwer wiegenden Erkrankungen kann es jedoch für viele Patienten wichtig sein, bspw. vom Chefarzt behandelt zu werden bzw. den zu behandelnden Arzt bestimmen zu können und im Krankenhaus somit optimal betreut zu werden.

Krankenhausbehandlung in der PKV – Tarife für hochwertige stationäre Behandlung

Der Komfort der Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer oder in einem Zwei-Bett-Zimmer mit der individuellen Nutzung der sanitären Anlagen, der Inanspruchnahme der Chefarztbehandlung, der größeren Ruhe zur Genesung und der Möglichkeit, zu jeder Zeit seine Angehörigen empfangen zu können, sind gute Gründe für eine stationäre Zusatzversicherung. Bei der Wahl eines stationären Zusatztarifs sollte auch darauf geachtet werden, dass auch die Mehrkosten übernommen werden, wenn der Versicherte sich für ein anderes als das vom einweisenden Arzt genannte Krankenhaus entscheidet.

Krankenhaustagegeld – Private Krankenversicherung Zusatzbaustein

Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den ersten 28 Tagen im Krankenhaus bis zu 280,- EUR zuzahlen. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob Mehrkosten, die durch den Aufenthalt entstehen, wie z.B. Fahrkosten der Angehörigen oder der Ausfall von Einkommensbestandteilen – wie z.B. Schichtzulage – durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung abgedeckt werden sollen.

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung kann – unabhängig vom Ausgleich für Zuzahlungen – auch als Möglichkeit angesehen werden, sich gewisse Annehmlichkeiten selbst im stationären Krankheitsfall zusätzlich zu leisten.

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