Münchener Verein Bonus Care – Die PKV mit garantierter Gesundheitsprämie: Alle Tarife, Leistungen und das besondere Bonussystem 2026

Der Münchener Verein gehört zu den ältesten privaten Krankenversicherern Deutschlands – gegründet 1922, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und damit unabhängig von Kapitalgebern und Aktionärsinteressen. Vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) gemeinsam mit n-tv wurde er 2025 zum Versicherer des Jahres gekürt. 

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: VVaG seit 1922 · “Versicherer des Jahres” 2025 (DISQ/ntv) · Gesundheitsprämie 420 €/Jahr garantiert · BRE bis 4 Monatsbeiträge · Beitragsstabilität 2026: Kinder/Jugendliche stabil bis sinkend · Vorsorge & Impfungen prämien-neutral

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Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung setzt der Münchener Verein mit seiner Bonus Care-Produktfamilie auf ein Modell, das im deutschen PKV-Markt so nicht oft zu finden ist: eine garantierte monatliche Gesundheitsprämie, die unabhängig von der Beitragsrückerstattung ausgezahlt wird – und zwar auch dann, wenn im Versicherungsjahr Rechnungen eingereicht wurden.

Die Bonus Care-Familie umfasst mehrere Tarifstufen: vom günstigen Bonus Care Alpha als Einstiegsschutz über das Bonus Care Classic als solides Mittelklasse-Primärarztmodell bis hin zum Bonus Care Advance Plus mit Zweibettzimmer, Chefarzt und Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus.

Alle Tarife teilen das Kernelement: einen garantierten Bonus von 35 Euro pro Versicherungsmonat, im Jahr also 420 Euro, die im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt werden.

Das Alleinstellungsmerkmal: Die Gesundheitsprämie zahlt immer. Anders als bei reinen Beitragsrückerstattungen, die nur bei vollständiger Leistungsfreiheit fließen, zahlt der Münchener Verein die Gesundheitsprämie von 35 € pro Monat unabhängig davon, ob Rechnungen eingereicht wurden oder nicht. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe-Leistungen gefährden weder die Prämie noch haben sie Auswirkung auf den Selbstbehalt. Zusätzlich zur Gesundheitsprämie gibt es bei Leistungsfreiheit noch eine separate Beitragsrückerstattung (BRE) von bis zu 4 Monatsbeiträgen. Beide Zahlungen sind vollständig unabhängig voneinander.

Die Bonus Care-Familie im Überblick – alle Tarife und ihre Positionierung

Um die richtige Wahl in der Bonus Care-Familie zu treffen, lohnt sich zunächst ein Blick auf die Gesamtstruktur. Die Tarife unterscheiden sich in drei Dimensionen: der Höhe des Selbstbehalts, dem stationären Leistungsniveau und dem Erstattungssatz bei Direktfacharztbesuchen ohne Primärarztüberweisung.

TarifTarifstufeSelbstbehaltStationärDirektfacharzt (ohne Primärarzt)Gesund-heitsprämie
Bonus Care Alpha865390 €/KJMehrbettzimmer75 %420 €
Bonus Care Classic8590 €Mehrbettzimmer75 %420 €
Bonus Care Classic SB I866600 €/KJMehrbettzimmer75 %420 €
+ Pauschale bei schwerer Erkrankung
Bonus Care Classic SB II8691.200 €/KJMehrbettzimmer75 %420 €
+ Pauschale bei schwerer Erkrankung
Bonus Care Advance Plus8610 €Zweibettzimmer + Chefarzt80 %420 €
Bonus Care Advance Plus SB I868480 €/KJZweibettzimmer + Chefarzt80 %420 €
+ Pauschale bei schwerer Erkrankung
Bonus Care Advance Plus SB II871960 €/KJ (Kinder) / 1.200 €/KJ (Erw.)Zweibettzimmer + Chefarzt80 %420 €
+ Pauschale bei schwerer Erkrankung

KJ = Kalenderjahr. Die Gesundheitsprämie beträgt 35 €/Monat = 420 €/Jahr und wird unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme ausgezahlt. BRE (bis 4 Monatsbeiträge) zusätzlich bei Leistungsfreiheit. Vorsorge, Impfungen, Prophylaxe: Prämien- und SB-neutral in allen Tarifen.

Vollständige Leistungsübersicht: Bonus Care Classic (859) vs. Bonus Care Advance Plus (861) im Vergleich (Stand 2026)

Die beiden meistgesuchten Tarife der Bonus-Care-Familie sind der Bonus Care Classic (Tarif 859) und der Bonus Care Advance Plus (Tarif 861). Beide bieten keinen Selbstbehalt, beide zahlen 420 Euro Gesundheitsprämie jährlich. Der entscheidende Unterschied liegt im stationären Leistungsniveau und bei einigen ambulanten Erstattungssätzen.

LeistungsbereichBonus Care Classic (859)Bonus Care Advance Plus (861)
AMBULANT
Primärarztprinzip / GOÄ ambulantJa; mit PA: 100 % bis GOÄ-Höchstsatz;
ohne PA: 75 % (dauerhaft!)
Ja; mit PA: 100 % bis GOÄ-Höchstsatz;
ohne PA: 80 % (dauerhaft!)
Logopädie100 %
Heilpraktiker / Naturheilverfahren75 %
(Naturheilverfahren durch Ärzte bis zum schulmed. Vergleichsbetrag)
80 %
(Naturheilverfahren durch Ärzte bis zum schulmed. Vergleichsbetrag)
Arznei- und VerbandmittelMit PA: 100 %; ohne PA: 75 %Mit PA: 100 %; ohne PA: 80 %
Heilmittel (Physio, Massagen, Ergo, Podologie etc.)75 %80 %
Hilfsmittel75 % (geschlossener Katalog)
Bandagen, Hörhilfen, Prothesen etc.
Offener Katalog: 80 % bis 2.000 €;
ab 2.000 € Kostenvoranschlag, sonst 70 %
Psychotherapie (ambulant)75 %, max. 50 Sitzungen/VJ80 %, max. 50 Sitzungen/VJ
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)100 % bis 150 €/VJ100 % bis 150 €/VJ
Vorsorgeuntersuchungen100 %, ohne Primärarztpflicht, SB-neutral, Gesundheitsprämien-neutral
Schwangerschaftsvorsorge, Kindervorsorge, Krebsvorsorge, Vorsorge GOÄ 23–29
Schutzimpfungen100 %, SB-neutral, Gesundheitsprämien-neutral (GOÄ 375–378)
Krankentransporte100 %
Ambulante Entbindung / Hausentbindung100 % + 300 € Pauschalleistung
Vorsorge+Prophylaxe sind in beiden Tarifen Gesundheitsprämien-neutral
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)100 % (BfArM-geprüft, ärztlich verordnet)
STATIONÄR
KrankenhausunterkunftMehrbettzimmer
(Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz)
Zweibettzimmer
+ Privatarzt/Chefarzt
GOÄ stationärBis zu den HöchstsätzenÜber die Höchstsätze hinaus
Krankenhaustagegeld (bei Verzicht auf Wahlleistungen)50 €/Tag (Erwachsene) / 25 €/Tag (Kinder)
Stationäre PsychotherapieEnthalten
ZAHNÄRZTLICH
Zahnbehandlung + Prophylaxe (PZR)100 %
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate inkl. Knochenaufbau, Onlays)80 %
Inlays100 %
Kieferorthopädie (KFO)100 % bis 18 J.; 80 % ab 19 J.
Material- und Laborkosten80 %
GOZ-ErstattungBis zu den GOZ-Höchstsätzen (3,5-fach)
Zahnstaffel (Jahreshöchstbetrag für ZE + KFO)VJ 1: 1.000 € (anteilig pro Quartal)
VJ 2: 1.000 €
VJ 3: 2.000 €
VJ 4: 2.000 €
Ab VJ 5: unbegrenzt
HKP (Heil- und Kostenplan)Bei ZE und KFO erforderlich
BONUS-SYSTEM + RÜCKERSTATTUNG
Gesundheitsprämie (garantiert)35 €/Monat = 420 €/Jahr
Auszahlung im 1. Quartal des Folgejahres; unabhängig von Leistungsinanspruchnahme
BRE (Beitragsrückerstattung)Zusätzlich zur Gesundheitsprämie; bis zu 4 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit
Beide Zahlungen vollständig unabhängig voneinander
Prämien- und SB-neutrale LeistungenVorsorgeuntersuchungen (GOÄ 23–29), Schutzimpfungen (GOÄ 375–378), Prophylaxeleistungen
AUSLAND + SONSTIGES
Weltweiter VersicherungsschutzGenerell weltweit, auch bei Umzug ins Ausland; 6 Monate zuschlagsfrei garantiert
Primärarztprinzip gilt auch im Ausland; Notfall im Ausland = 100 %
Optionsrecht (Opti Select)Wechsel in höherwertige Stufe ohne GKP und ohne neue Wartezeit möglich
(Antrag bis 15.12. für Wechsel zum folgenden 01.01., alle 3 Versicherungsjahre)
Altersbeitragsentlastung (ABE)Bis zu 75 % weniger KV-Beitrag ab 65 J.; ohne GKP abschließbar; ab 68 alle 3 Jahre -10 % der ABE-Summe
Gesundheitshotline24/7 kostenlos unter 0800/80 30 80 377; Arzt-Termin-Service, Spezialist-Recherche, Zweitmeinung

Alle Angaben nach offiziellen Tarifbedingungen des Münchener Verein (Tarifstufen 859/861 und zugehörige Tarifunterlagen, Stand 01/2026) sowie GEWA-COMP-Tarifdaten. KJ = Kalenderjahr, VJ = Versicherungsjahr, PA = Primärarzt, GOÄ/GOZ = Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte.

Das Primärarztprinzip beim Münchener Verein – die wichtige Dauerhaftigkeitsregel

Das Primärarztprinzip kennen viele PKV-Tarife. Beim Münchener Verein Bonus Care gilt jedoch eine Besonderheit, die Versicherte unbedingt kennen sollten: Die Erstattungskürzung auf 75 % (Classic) bzw. 80 % (Advance Plus) trifft dauerhaft alle Behandlungen einer Krankheit oder Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wurde. Das ist kein einmaliger Abzug auf die erste Rechnung, sondern ein Mechanismus, der die gesamte Behandlungskette dieses Krankheitsanlasses betrifft.

Wer also mit Knieschmerzen direkt zum Orthopäden geht, zahlt nicht nur auf die erste orthopädische Rechnung 25 % selbst (bei Tarif 859) – sondern auf alle Folgebehandlungen dieses Knieproblems, die ohne erneute Einbindung des Hausarztes entstehen. Das gilt bis die Behandlung abgeschlossen ist oder ein Hausarzt wieder einbezogen wird.

Als Primärärzte anerkannt sind: Allgemeinmediziner, hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Augenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung sowie Not- und Bereitschaftsärzte. Nicht als Primärärzte gelten Internisten mit Schwerpunktbezeichnung (Kardiologen, Gastroenterologen, Nephrologen etc.) und alle anderen Fachärzte.

⚠️ Wichtig zu wissen: Primärarztprinzip gilt auch im Ausland. Auch im europäischen und außereuropäischen Ausland ist das Primärarztprinzip zu beachten. Eine Ausnahme gilt nur bei einer Notfallbehandlung während einer Reise – dann werden 100 % erstattet. Wer im Urlaub also vorsorglich zum Allgemeinarzt und danach auf dessen Überweisung zum Spezialisten geht, ist mit 100 % abgesichert. Wer direkt zum Spezialisten geht, zahlt 25 % (Classic) oder 20 % (Advance Plus) selbst.

In der Praxis empfiehlt der Münchener Verein: Bei einem Krankheitsfall zunächst den Hausarzt oder Primärarzt aufsuchen. Falls dieser eine Überweisung ausstellt, wird die vollständige 100-prozentige Erstattung aller nachfolgenden Facharztrechnungen dieses Anlasses sichergestellt. Wer die Überweisung beim Arzt abgibt statt beim Münchener Verein einzureichen, riskiert, dass der Zusammenhang nicht nachweisbar ist – daher rät der Versicherer, die Überweisung immer direkt beim Münchener Verein einzureichen.

Die Schwere-Erkrankungen-Pauschalleistung – das Sicherheitsnetz für die SB-Tarife

Eine der cleveren Konstruktionen im Münchener Verein Bonus-Care-System ist die Pauschalleistung bei schweren Erkrankungen, die ausschließlich in den Selbstbehalt-Varianten (Classic SB 866/869, Advance Plus SB 868/871) enthalten ist. Sie funktioniert wie ein eingebautes Sicherheitsnetz gegen das größte Risiko eines hohen Selbstbehalts: den Ernstfall einer schweren Diagnose.

Tritt eine der versicherten schweren Erkrankungen auf – dazu zählen akuter Herzinfarkt, akuter Schlaganfall, Krebs und weitere definierte schwere Erkrankungen – zahlt der Münchener Verein eine Pauschale in Höhe des gewählten Selbstbehalts. Wer also den Classic SB I (866) mit 600 Euro Jahresselbstbehalt gewählt hat, bekommt bei einem Herzinfarkt 600 Euro Pauschalleistung. Beim Classic SB II (869) mit 1.200 Euro Jahresselbstbehalt sind es 1.200 Euro. Diese Zahlung kompensiert im Ernstfall den gesamten Eigenanteil – und genau in solchen Momenten wird der Selbstbehalt am schwersten.

ℹ️ Was das für die Beitragsrechnung bedeutet: Wer im Bonus Care Classic SB II (1.200 € SB) versichert ist, spart gegenüber dem Classic ohne SB erheblich monatlichen Beitrag. Der Jahresselbstbehalt von 1.200 € wirkt sich de facto bei schweren Erkrankungen nicht aus – weil er durch die Pauschalleistung vollständig kompensiert wird. In normalen Jahren ohne schwere Erkrankung wird der Beitragsvorteil des hohen Selbstbehalts voll wirksam. Die Kombination aus Beitragsvorteil im Normalfall und Absicherung im Ernstfall macht die SB-Varianten damit besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv.

Die Gesundheitsprämie im Münchener Verein Bonus Care – wie sie sich rechnet

Die Gesundheitsprämie von 35 Euro pro Versicherungsmonat wird für jeden vollen Monat gutgeschrieben, in dem die versicherte Person in einem der Bonus-Care-Tarife versichert war. Am Ende des Jahres resultieren daraus 420 Euro, die im ersten Quartal des Folgejahres per Banküberweisung ausgezahlt werden. Die entscheidende Eigenschaft: Die Prämie ist nicht an Leistungsfreiheit geknüpft.

Das bedeutet in der Praxis: Wer im Laufe des Jahres zum Arzt geht, Physiotherapie in Anspruch nimmt oder sogar ins Krankenhaus muss, bekommt trotzdem 420 Euro im nächsten Jahr. Die Prämie ist eine Art Bonus dafür, in der PKV versichert zu sein – unabhängig davon, wie intensiv die Inanspruchnahme war. Einzig beim Selbstbehalt gibt es eine Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxeleistungen werden weder auf den SB angerechnet noch gefährden sie die Gesundheitsprämie – wer also regelmäßig zur Krebsvorsorge, zur Zahnprophylaxe oder zum Impfarzt geht, behält seine volle 420-Euro-Prämie.

Die BRE kommt oben drauf: Wer in einem Jahr gar keine Rechnungen einreicht – also wirklich leistungsfrei bleibt – bekommt zusätzlich zur Gesundheitsprämie von 420 Euro noch eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen. Beide Zahlungsströme sind vollständig unabhängig voneinander. Der Münchener Verein hat 2024 insgesamt über 7,5 Millionen Euro an seine Versicherten ausgeschüttet. In einem Niedrig-Leistungsjahr können also Gesundheitsprämie (420 €) plus BRE zusammen mehrere hundert bis über tausend Euro Rückfluss bedeuten – je nach Beitragshöhe.

Praxisbeispiele: Wann rechnet sich welcher Bonus-Care-Tarif?

Beispiel 1 – Sabine, 32, Angestellte, wechselt aus der GKV: Sabine überschreitet die Einkommensgrenze und möchte in die PKV wechseln. Sie geht regelmäßig zum Hausarzt, sucht manchmal Fachärzte auf und legt Wert auf Zahnvorsorge. Die Gesundheitsprämie von 420 Euro klingt für sie attraktiv – auch wenn sie im Jahr Rechnungen einreicht. Sie wählt den Bonus Care Advance Plus (861) ohne Selbstbehalt: Zweibettzimmer, Chefarzt, 80 % bei Direktfacharztbesuchen, 100 % auf Zahnbehandlung und Inlays, Gesundheitsprämie 420 €. Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, sodass ihr Effektivbeitrag nach Gesundheitsprämie sehr günstig ist. Der Tipp vom Münchener Verein: Wartezeiten werden bei unmittelbarem Wechsel aus der GKV angerechnet – kein lästiges Warten auf volle Leistungen.

Beispiel 2 – Tobias, 38, Selbstständiger, budgetbewusst: Tobias zahlt seinen Beitrag vollständig selbst und möchte den monatlichen Posten optimieren. Er wählt den Bonus Care Classic SB II (869) mit 1.200 Euro Jahresselbstbehalt. Der Beitrag liegt deutlich unter dem des Classic ohne SB. Im normalen Jahresbetrieb zahlt er zwar bis zu 1.200 Euro selbst – aber die Gesundheitsprämie von 420 Euro mindert seinen Effektivselbstbehalt bereits auf 780 Euro, und die BRE bei leistungsfreien Jahren senkt den Effektivbeitrag weiter. Im Ernstfall (Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) kompensiert die Pauschalleistung in Höhe des Selbstbehalts den gesamten Eigenanteil. Im Krankenhaus kommt er mit dem Belegarzt im Mehrbettzimmer aus – das reicht für ihn.

Beispiel 3 – Familie Weber, beide Anfang 30, Kind geplant: Herr Weber wählt den Bonus Care Advance Plus (861) für sich und seine Frau. Die Geburt kann im Zweibettzimmer stattfinden, der Chefarzt behandelt, die ambulante Entbindungs-Pauschalleistung von 300 Euro ist bei Hausentbindung inklusiv. Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind zu 100 % und prämienneutral erstattungsfähig. Schutzimpfungen für das Kind sind ebenfalls zu 100 % und prämienneutral – das junge Kind kann direkt nachversichert werden, ohne Wartezeiten zu durchlaufen. Die Zahnprophylaxe (PZR) für beide Elternteile läuft unter Prophylaxe und gefährdet die 420-Euro-Jahresprämie nicht.

Der Münchener Verein als Versicherer – was VVaG-Status in der Praxis bedeutet

Dass der Münchener Verein als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert ist, hat konkrete Auswirkungen für Versicherte: Es gibt keine Aktionäre, denen Gewinne zufließen. Stattdessen sind alle Versicherten gleichzeitig Mitglieder des Vereins. Gewinne werden an die Mitglieder zurückgegeben – zum Beispiel in Form der Gesundheitsprämie, der BRE und stabiler Kalkulation im Alter. Das ist ein Strukturvorteil, der besonders in der langen Perspektive einer PKV-Mitgliedschaft von Jahrzehnten relevant ist.

Gegründet 1922, zählt der Münchener Verein heute zu den traditionsreichen deutschen Krankenversicherern. Mit dem Urteil Versicherer des Jahres 2025 vom Deutschen Institut für Service-Qualität wurde sein Kundenservice zuletzt ausdrücklich gewürdigt. Die im Jahr 2024 ausgeschütteten über 7,5 Millionen Euro an Rückerstattungen zeigen, dass das Versprechen attraktiver Gesundheitsprämien nicht nur auf dem Papier steht.

Häufige Fragen zum Münchener Verein Bonus Care 2026

Was ist der Unterschied zwischen Bonus Care Classic und Bonus Care Advance Plus?

Beide Tarife haben keinen Selbstbehalt und zahlen dieselbe Gesundheitsprämie von 420 Euro pro Jahr. Der Hauptunterschied liegt im Krankenhaus und bei einigen ambulanten Erstattungssätzen. Bonus Care Classic (859) bietet allgemeine Krankenhausleistungen im Mehrbettzimmer mit Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz; der Erstattungssatz bei Direktfacharztbesuchen ohne Primärarzt beträgt 75 %. Bonus Care Advance Plus (861) bietet dagegen Zweibettzimmer, Chefarzt und Erstattung stationär sogar über den GOÄ-Höchstsatz hinaus; beim Direktfacharztbesuch ohne Primärarzt sind es 80 %. Beide Tarife haben identische Zahnleistungen: 100 % Zahnbehandlung und Inlays, 80 % Zahnersatz, Zahnstaffel bis 2.000 € im vierten Jahr, ab dem fünften unbegrenzt.

Wird die Gesundheitsprämie beim Münchener Verein Bonus Care immer gezahlt?

Ja – die Gesundheitsprämie von 35 Euro pro vollem Versicherungsmonat (420 Euro jährlich) wird ausgezahlt, unabhängig davon, ob im Versicherungsjahr Rechnungen eingereicht wurden oder nicht. Lediglich für die Monate, in denen keine volle Mitgliedschaft bestand (z.B. bei unterjährigem Versicherungsbeginn), wird anteilig gekürzt. Vorsorgeuntersuchungen nach GOÄ 23–29, Schutzimpfungen nach GOÄ 375–378 und Prophylaxeleistungen haben weder Einfluss auf die Gesundheitsprämie noch auf einen vereinbarten Selbstbehalt. Die BRE kommt bei vollständiger Leistungsfreiheit zusätzlich zur Gesundheitsprämie hinzu.

Was bedeutet die „Dauerhaftigkeit” der Erstattungskürzung beim Primärarztprinzip?

Beim Münchener Verein Bonus Care gilt: Wer bei einem neuen Krankheitsfall direkt zum Facharzt geht, ohne vorher einen Primärarzt aufgesucht zu haben, bekommt nicht nur auf die erste Facharztrechnung 75 % (Classic) oder 80 % (Advance Plus) erstattet – sondern dauerhaft auf alle Behandlungen dieser Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung entstehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Tarifen, bei denen die Kürzung nur auf die erste Rechnung wirkt. In der Praxis heißt das: Wer beim Primärarzt anfängt, ist auf der sicheren Seite für den gesamten Behandlungsverlauf.

Was ist die Pauschalleistung bei schweren Erkrankungen in den SB-Tarifen?

In den Selbstbehalt-Varianten Bonus Care Classic SB (866: SB 600 €; 869: SB 1.200 €) und Bonus Care Advance Plus SB (868: SB 480 €; 871: SB 960/1.200 €) zahlt der Münchener Verein bei Auftreten bestimmter schwerer Erkrankungen – wie akutem Herzinfarkt, akutem Schlaganfall oder Krebs – eine Pauschalleistung in Höhe des jeweils vereinbarten Jahresselbstbehalts. Das bedeutet: Im schlimmsten denkbaren Krankheitsfall wird der gesamte Jahresselbstbehalt kompensiert. Diese Regelung macht den hohen Selbstbehalt in den SB-Tarifen für viele Versicherte kalkulierbarer.

Für wen eignet sich das Bonus-Care-Modell des Münchener Verein besonders?

Das Bonus Care-Modell ist besonders attraktiv für Versicherte, die eine verlässliche Geldfluss-Komponente schätzen – unabhängig davon, ob sie die PKV im jeweiligen Jahr intensiv nutzen oder nicht. Die 420-Euro-Jahresprämie kommt auch in Hochnutzungsjahren. Für Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss sind die SB-Varianten mit Schwere-Erkrankungen-Schutz besonders interessant: niedrigere Beiträge im Normalfall, Schutz im Ernstfall. Angestellte mit AG-Zuschuss profitieren davon, dass der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird – die 420-Euro-Prämie gehört dabei vollständig ihnen.

Werden Wartezeiten beim Wechsel aus der GKV angerechnet?

Ja. Der Münchener Verein rechnet bei einem unmittelbaren Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die dort zurückgelegten Versicherungszeiten auf die Wartezeiten an. Das bedeutet für GKV-Wechsler in der Praxis, dass ab dem ersten Tag des PKV-Vertrags voller Versicherungsschutz besteht – ohne die üblichen allgemeinen oder besonderen Wartezeiten durchlaufen zu müssen.

Münchener Verein Bonus Care – welcher Tarif ist Ihr persönlicher Bonus-Sieger?

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