Münchener Verein Royal (891/892) – Das PKV-Flaggschiff mit Einbettzimmer im Check 2026 | Freie Arztwahl und Naturheilverfahren

Wer beim Münchener Verein die Messlatte ganz oben anlegt, landet unweigerlich beim Tarif Royal. Unter den Bezeichnungen Royal 891 und Royal 892 bietet der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aus München seinen Premiumtarif an – einen Kompakttarif, der alle Bereiche ambulant, stationär und zahnärztlich in einem einzigen, übersichtlichen Bedingungswerk bündelt. 

Diese Seite im Überblick

Kein Bausteinprinzip, keine Tarifkombination, keine Entscheidungsmatrix aus Modulen: Mit dem Royal schließt man eine vollständige Private Krankenversicherung auf höchstem Leistungsniveau ab.

Münchener Verein Royal Premium PKV Angebot

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: VVaG seit 1922 · Freie Facharztwahl (kein Primärarztprinzip) · GOÄ über Höchstsatz ambulant & stationär · Einbettzimmer + Chefarzt · Psychotherapie 90 % ohne Sitzungslimit · Gesundheitsprämie 420 €/Jahr garantiert

✓ Leistungen im Überblick

  • Freie Arztwahl – Kein Primärarztprinzip, 100 % direkt beim Facharzt
  • GOÄ über Höchstsatz – Auch bei Honorarvereinbarung
  • Einbettzimmer + Chefarzt – Im Tarif enthalten
  • Psychotherapie – 90 %, unbegrenzte Sitzungen
  • Zahnersatz 80 % – Inlays 100 %, KFO bis 18 J. 100 %

⭐ Perfekt für …

  • Angestellte über JAEG (2026: 77.400 €, AG-Zuschuss 50 %)
  • Selbstständige & Freiberufler (SB steuerlich absetzbar, 420 € Gesundheitsprämie)
  • Fachärzte-intensive Nutzer (Keine Primärarzt-Hürde)
  • Psychotherapie-Langzeitbedarf (90 % unbegrenzt)
  • Premium ohne Bausteine (Alles in einem Tarif)
💡 Beitragsbeispiele (2026, inkl. PVN, tarifübergreifender SB)
Royal 891 (25 J., SB max. 500 €)
ab 620 €
AG-Zuschuss ca. 310 €
Royal 891 (35 J.)
ab 720 €
+9-10 % ab 2026
Royal 892 (35 J., SB max. 1.000 €)
ab 630 €
+9 % ab 2026
⭐ Kinder: +27-31 % · 420 € Gesundheitsprämie + BRE bis 4 MB · SB tarifübergreifend (ambulant+stationär+zahn)

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Das Leistungsprofil ist eindrücklich: Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus – ambulant wie stationär, Einzelbettzimmer und Privatarzt/Chefarzt im Krankenhaus, keine Primärarztpflicht (freie direkte Facharztöffnung), Psychotherapie zu 90 % ohne jede Sitzungsbegrenzung, Naturheilverfahren durch Ärzte, Heilpraktiker und staatlich anerkannte Heilhilfsberufe, 500 Euro Sehhilfen alle zwei Versicherungsjahre und LASIK bis 1.500 Euro pro Auge.

Alles das bei einem tarifübergreifenden prozentualen Selbstbehalt, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Kosten gleichermaßen abdeckt.

Der Royal ist außerdem eines der wenigen Premiummodelle im deutschen PKV-Markt, das nachweislich durch besonders stabile Beitragsentwicklung auffällt: Von 596,52 Euro im Jahr 2013 stieg der Musterbeitrag für den Royal 891 bis 2025 auf 797,06 Euro – ein Durchschnittswert von rund 2,28 Prozent pro Jahr.

Zum Vergleich: Einsteigertarife wie der Bonus Care Alpha lagen im gleichen Zeitraum bei knapp 3,85 Prozent jährlichem Anstieg. Wer auf Leistungsqualität und Langfriststabilität gleichermaßen Wert legt, wird beim Royal fündig.

✅ Das Royal-Alleinstellungsmerkmal im Überblick

Ambulante Leistungsstärke: Keine Primärarztpflicht, freie Facharzt-Behandlung direkt. GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär. Psychotherapie 90 % ohne Sitzungslimit. Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker. Offener Hilfsmittelkatalog. Sehhilfen 500 € alle 2 Versicherungsjahre. LASIK 1.500 € pro Auge.

Stationäre Highlights: Einbettzimmer, freie Krankenhauswahl. 100 % Hospizversorgung. Rooming-in und Begleitperson inklusive.

Beitragsrückerstattung und Prämien: Gesundheitsprämie 420 € pro Jahr zusätzlich zur BRE bis 4 Monatsbeiträge.

Vorsorge vollständig neutral: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Prophylaxe und PZR sind vollständig selbstbehalts- und BRE-neutral – sie gefährden weder den Selbstbehaltsvorteil noch den Rückerstattungsanspruch.

Die beiden Selbstbehalt-Varianten des Münchener Verein Royal im Vergleich (Stand 2026)

Der Münchener Verein Royal existiert in zwei Selbstbehalt-Varianten. Was beide Varianten von den meisten anderen PKV-Tarifen mit Selbstbehalt unterscheidet, ist die tarifübergreifende und prozentuale Konstruktion des Eigenanteils: Er gilt für den gesamten Versicherungsschutz – also ambulant, stationär und zahnärztlich zugleich – und ist als prozentualer Anteil der erstattungsfähigen Kosten konzipiert, nicht als fixer Jahresbetrag pro Bereich.

MerkmalRoyal 891Royal 892
Selbstbehalt (tarifübergreifend)10 % der erstattungsfähigen Kosten,
max. 500 €/Jahr
20 % der erstattungsfähigen Kosten,
max. 1.000 €/Jahr
Geltungsbereich des SBAmbulant + Stationär + Zahnärztlich – übergreifend in einem Jahres-SB
SB für KinderGeringerer Selbstbehalt für Kinder möglich
SB-neutrale Leistungen (kein Anrechnung auf SB)Vorsorgeuntersuchungen (GOÄ 23–29), Schutzimpfungen (STIKO, GOÄ 375–378), Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung
SB steuerlich absetzbarJa – als Sonderausgaben (besonders vorteilhaft für Selbstständige)
Beitragsstabilität (Ø Steigerung p.a., 2013–2025)Ø +2,28 % p.a.
(596,52 € → 797,06 €)
Vergleichbar niedrig
(identisches Kollektiv)
TarifcharakterOffen für Neukunden · Unisex-Kalkulation · Kompakttarif (alles in einem)

ℹ️ Was „tarifübergreifend” beim Royal-Selbstbehalt bedeutet: Die meisten PKV-Tarife mit Selbstbehalt haben getrennte Eigenanteile pro Bereich – z.B. 300 € ambulant separat von stationär. Beim Münchener Verein Royal summieren sich dagegen alle Kosten aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen zu einem gemeinsamen Jahreskontingent. Wer also im ersten Halbjahr durch Arztbesuche und Zahnarztkosten seinen SB-Deckel von 500 € (bei 891) bereits erreicht hat, zahlt im zweiten Halbjahr – egal für welchen Bereich – keinen Eigenanteil mehr. Das schützt besonders in intensiven Nutzungsjahren vor ungewollter Kostenkumulation.

Vollständige Leistungsübersicht: Münchener Verein Royal 891 und 892

LeistungsbereichErstattung / Details
AMBULANT
GOÄ ambulant (ärztliche Leistungen)100 %, auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus – kein Primärarztprinzip, freie Facharztöffnung
Naturheilverfahren / HeilpraktikerÄrzte, Heilpraktiker und staatlich anerkannte Heilhilfsberufe; bis max. zu dem Betrag, der bei schulmedizinischer Behandlung angefallen wäre; weiteres Naturheilverfahren nach Versichererliste ebenfalls mitversichert
Arznei- und Verbandmittel100 %
Heilmittel (Physio, Massagen, Ergo, Logopädie, Podologie etc.)90 % inkl. Ergotherapie
Hilfsmittel (offener Katalog)90 % bis 2.000 € Rechnungsbetrag; ab 2.000 € Kostenvoranschlag erforderlich, sonst 85 %
Dialysegeräte und Blindenhunde inklusive
Begrenzt auf: max. 360 €/VJ orthopädische Schuhe; max. 2.500 € Krankenfahrstühle
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Gläser, Fassungen)100 % bis 500 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren; erneuter Anspruch nach 5 Jahren seit letztem Bezug
LASIK / operative Sehkorrektur100 % bis 1.500 €/Auge nach 3 Versicherungsjahren (Wartezeit!)
Ambulante Psychotherapie90 %, ohne jede Begrenzung der Sitzungszahl
VorsorgeuntersuchungenSB-neutral + BRE-neutral: Schwangerschaftsvorsorge, Kinder-/Jugendlichenvorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen, Krebsvorsorge, Gesundheitsuntersuchungen nach GOÄ 23–29
Schutzimpfungen (STIKO)SB-neutral + BRE-neutral: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, abgerechnet nach GOÄ 375–378
Professionelle Zahnreinigung (PZR) / ProphylaxeSB-neutral + BRE-neutral; 100 % im Rahmen der Zahnleistungen
Krankentransporte100 % – zum Arzt und nach Hause; zum und vom Krankenhaus
Ambulante Entbindung / Hausentbindung100 % Kostenerstattung + 300 € Pauschalleistung
Ambulante KurenÄrztliche Leistungen, Arznei-/Verbandmittel und Heilmittel im Rahmen ambulanter Kuren ohne zeitliche Begrenzung
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)100 % (BfArM-geprüft, ärztlich verordnet)
STATIONÄR
UnterbringungEinbettzimmer (Einzelbettzimmer)
Arztbehandlung stationärPrivatarzt / Chefarzt
GOÄ stationärAuch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus
Stationäre PsychotherapieEnthalten
Hospiz (stationär)100 % Erstattung bei Aufenthalten in stationären Hospizen
BundeswehrkrankenhäuserIn den Versicherungsschutz einbezogen
Rooming-in / BegleitpersonKostenerstattung für Begleitperson bei stationären Aufenthalten (Erwachsene); Rooming-in bei Kindern
KHT bei Verzicht auf Wahlleistungen50 €/Tag (Erwachsene) / 25 €/Tag (Kinder)
ZAHNÄRZTLICH
GOZ-ErstattungBis zu den GOZ/GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach GOZ; 2,5-fach techn. Leistungen; 1,3-fach Labor)
Zahnbehandlung (inkl. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose, Prophylaxe, PZR)100 %
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau, Funktionsanalyse/-therapie)80 %
Inlays100 %
Material- und Laborkosten80 %
Kieferorthopädie (KFO)100 % bis 18 J.; 80 % ab 19 J. – inkl. Brackets und unsichtbare Schienen
Zahnstaffel (kumuliert)VJ 1: 1.000 € (anteilig pro Quartal im 1. Jahr)
VJ 2: 1.000 €
VJ 3: 2.000 €
VJ 4: 2.000 €
Ab VJ 5: unbegrenzt
Heil- und Kostenplan (HKP)Bei ZE und KFO empfohlen
RÜCKERSTATTUNG, AUSLAND, SONSTIGES
Gesundheitsprämie (garantiert)35 €/Monat = 420 €/Jahr
Wird im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt; unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme
BRE (Beitragsrückerstattung)Zusätzlich zur Gesundheitsprämie; bis zu 4 Monatsbeiträge bei vollständiger Leistungsfreiheit
Vorsorge, Impfungen, Prophylaxe, PZR: BRE-neutral + SB-neutral
Weltweiter VersicherungsschutzWeltweit versichert; 6 Monate zuschlagsfrei garantiert (auch bei Auslandsumzug); ab Monat 4 im Ausland Korrespondenzanschrift erforderlich; ggf. Ausdehnung möglich
Optionsrecht (Opti Select)Wechsel in höherwertige Tarifstufe ohne Gesundheitsprüfung möglich
Altersbeitragsentlastung (ABE)Bis zu 75 % weniger KV-Beitrag ab 65 J.; ohne Gesundheitsprüfung abschließbar; ab 68 J. alle 3 Jahre weitere -10 % der ABE-Summe; AG-bezuschussbar
Gesundheitshotline24/7 kostenlos unter 0800/80 30 80 377; Arzt-Termin-Service, Spezialist-Recherche, Zweitmeinung

Alle Angaben nach offiziellen Tarifbedingungen des Münchener Verein (Tarifstufen 891/892, GEWA-COMP-Tarifdaten Stand 2024/2025) und Website des Münchener Verein. VJ = Versicherungsjahr, SB = Selbstbehalt, BRE = Beitragsrückerstattung, PZR = professionelle Zahnreinigung.

Kein Primärarztprinzip – freie Facharztöffnung als strategischer Vorteil des Royal

Was den Royal fundamental von der Mehrzahl der Münchener-Verein-Tarife unterscheidet, ist das vollständige Fehlen eines Primärarztprinzips. Während Tarife wie der Bonus Care Classic (859) oder der Bonus Care Advance Plus (861) mit spürbaren Konsequenzen reagieren, wenn ein Versicherter direkt zum Facharzt geht – dauerhaft nur 75 % bzw. 80 % für den gesamten Krankheitsanlass –, gilt beim Royal: volle Erstattung beim Facharzt, immer, ohne Überweisung, ohne Voraussetzung.

Das ist in der Praxis wichtiger als es zunächst klingt. Wer mit einem neuen Knieproblem direkt zum Orthopäden geht, mit einem Hautbefund direkt zum Dermatologen, mit einer psychischen Belastung direkt zum Psychiater oder Psychotherapeuten – der tut das im Royal, ohne auf einen Cent seiner Erstattung zu verzichten. Die volle GOÄ-Erstattung gilt für jeden niedergelassenen Arzt, jeden Fachzahnarzt, jeden approbierten Psychotherapeuten – direkt, ohne Umweg über den Hausarzt.

Das hat unmittelbare wirtschaftliche Konsequenz: Im Royal gibt es keine Situation, in der eine spontane, medizinisch sinnvolle Entscheidung für einen Direktkontakt beim Facharzt nachträglich durch Erstattungskürzungen bestraft wird. Der Royal funktioniert, wie viele Versicherte eine PKV intuitiv erwarten: zahle den Beitrag, gehe zum Arzt deiner Wahl, bekomme die Rechnung vollständig erstattet.

Psychotherapie im Münchener Verein Royal – 90 % ohne Sitzungslimit erklärt

Im PKV-Markt ist die Psychotherapieregelung einer der am stärksten differenzierenden Leistungspunkte. Viele Tarife begrenzen auf 30 oder 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr – danach endet die Erstattungspflicht, unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch noch notwendig ist. Der Münchener Verein Royal bricht mit diesem Muster: 90 % der Kosten für ambulante Psychotherapie werden erstattet, ohne jede Begrenzung der Sitzungszahl.

Für Menschen, die auf tiefergehende oder langfristige Psychotherapien angewiesen sind – etwa bei schweren Depressionen, Traumafolgestörungen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen – ist dieses Merkmal klinisch hochrelevant. Eine anerkannte Langzeittherapie kann 80 bis 100 und mehr Sitzungen umfassen. Bei einem Stundenhonorar von 150 bis 200 Euro entstehen hier schnell Kosten im fünfstelligen Bereich. Im Royal werden diese zu 90 % erstattet – die gesamte Dauer, ohne Deckelung, ohne Genehmigungshürde nach einer bestimmten Sitzungszahl.

Dazu kommt: Auch die stationäre Psychotherapie ist im Royal enthalten. Wer eine stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung benötigt, wird im Einbettzimmer mit Chefarzt versorgt – wie jeder andere stationäre Krankheitsfall auch.

Naturheilverfahren im Royal – ein offener Ansatz mit drei Leistungsebenen

Die Naturheilverfahrens-Regelung im Münchener Verein Royal ist bewusst weit gefasst. Die Erstattung gilt auf drei Ebenen: erstens für Behandlungen durch Ärzte mit Naturheilverfahren (bis zum Betrag, der bei schulmedizinischer Behandlung angefallen wäre), zweitens für Heilpraktiker im Rahmen des GebüH, und drittens – das ist die Besonderheit – für Behandlungen durch staatlich anerkannte Heilhilfsberufe. Dazu zählen je nach Versichererliste unter anderem Osteopathen, Physiotherapeuten mit naturheilkundlicher Zusatzausbildung und vergleichbare Berufsgruppen.

Zusätzlich ist ein weiterer Kreis von Naturheilverfahren über die sogenannte Liste des Versicherers abgedeckt – der Münchener Verein hat hier konkrete Behandlungsformen definiert, die auch dann erstattungsfähig sind, wenn sie über den regulären GOÄ/GebüH-Rahmen hinausgehen, solange sie von einem Arzt erbracht und entsprechend abgerechnet werden. Der Schulmedizin-Vergleichsbetrag als Erstattungsdeckel verhindert dabei ausufernde Rechnungen, schützt aber gleichzeitig das Recht auf naturheilkundliche Behandlung vollständig.

ℹ️ Was ist der „Schulmedizin-Vergleichsbetrag”? Bei naturheilkundlichen Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker erstattet der Münchener Verein Royal maximal den Betrag, der für eine vergleichbare schulmedizinische Behandlung angefallen wäre. Das schützt den Versicherer vor überhöhten Rechnungen für alternative Therapien, sichert dem Versicherten aber gleichzeitig zu, dass er naturheilkundliche Behandlungen in demselben finanziellen Rahmen wählen kann wie schulmedizinische. Wer z.B. Akupunktur statt Schmerzmitteltherapie wählt, bekommt den Akupunkturaufwand bis zur Höhe erstattet, die eine schulmedizinische Schmerzbehandlung gekostet hätte.

Das tarifübergreifende Selbstbehalt-System des Royal im Praxistest

Die besondere Konstruktion des Royal-Selbstbehalts wird erst dann wirklich verständlich, wenn man sie durch ein konkretes Jahr begleitet. Nehmen wir den Tarif 891 mit maximalem Eigenanteil von 500 Euro jährlich.

Szenario A – Normales Nutzungsjahr: Maria, 34, hat drei Arzttermine (Hausarzt, Augenarzt, Gynäkologin), zwei Physiotherapie-Verordnungen, eine Zahnbehandlung und die jährliche Krebsvorsorge. Die Rechnungen belaufen sich auf insgesamt rund 1.800 Euro. Ihr 10-prozentiger Eigenanteil wäre rechnerisch 180 Euro – deutlich unter dem 500-Euro-Deckel. Sie zahlt also 180 Euro selbst. Die Vorsorgeuntersuchungen und die PZR sind davon nicht betroffen – sie werden vollständig erstattet, ohne den SB-Zähler zu berühren.

Szenario B – Intensives Nutzungsjahr (Krankenhaus + Zahn): Thomas, 41, hat im selben Jahr eine geplante Knie-OP mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung (stationäre Gesamtrechnung: 7.000 Euro), eine Zahnkrone (1.800 Euro) und regelmäßige Physiotherapie (1.200 Euro). Gesamte erstattungsfähige Kosten: 10.000 Euro. Sein 10-prozentiger Eigenanteil wäre rechnerisch 1.000 Euro – aber der Deckel liegt bei 500 Euro. Thomas zahlt also maximal 500 Euro selbst, egal wie hoch die Kosten steigen. Die Gesundheitsprämie von 420 Euro im darauffolgenden Jahr mindert seinen effektiven Jahreseigenanteil auf 80 Euro.

Szenario C – Leistungsfreies Jahr: Lisa, 29, hat im Jahr keine Rechnungen eingereicht. Sie bekommt zusätzlich zur Gesundheitsprämie von 420 Euro noch eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen – beides unabhängig voneinander. Die Zahlen- und Vorsorgeuntersuchungen hat sie wahrgenommen, da diese SB-neutral und BRE-neutral sind.

Royal 891 vs. Royal 892 – für wen eignet sich welche Variante?

Der Unterschied zwischen 891 und 892 ist einfach zu greifen: Bei gleicher Leistungstiefe hat der 892 einen höheren Selbstbehalt (max. 1.000 € statt 500 €) und entsprechend günstigeren monatlichen Beitrag. Die Frage ist, welche Variante besser zur Lebens- und Einkommenssituation passt.

Royal 891 (10 % SB, max. 500 €/Jahr) empfiehlt sich besonders für Angestellte, die den AG-Zuschuss voll ausschöpfen wollen (der AG bezuschusst auch den Beitrag bis zur Hälfte), für Familien mit Kindern (da der Deckel schneller erreicht wird), für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztkontakten sowie für alle, die ein möglichst klar kalkulierbares Eigenrisiko wollen.

Royal 892 (20 % SB, max. 1.000 €/Jahr) ist die bevorzugte Wahl für Selbstständige und Freiberufler, die den Beitrag maximal optimieren wollen (der SB ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar), für gesundheitlich robuste Jüngere mit wenigen Arztkontakten sowie für Personen, die mit dem niedrigeren Monatsbeitrag lieber eine Beitragsentlastung im Alter (ABE) aufbauen möchten.

In beiden Fällen gilt: Der Gesundheitsprämienrückfluss von 420 Euro pro Jahr läuft unabhängig vom Selbstbehalt und der Beitragsrückerstattung. Wer im Versicherungsjahr leistungsfrei bleibt, bekommt zusätzlich zur Prämie noch die BRE – der effektive Jahreseigenanteil beim 892 kann in einem sehr günstigen Jahr durch diese Kombination deutlich unter 1.000 Euro fallen.

Royal im Vergleich mit den anderen Münchener Verein Tarifen – Abgrenzung nach oben und unten

Der Royal steht in der Münchener-Verein-Tariffamilie ganz oben. Zum Vergleich: Der Bonus Care Advance Plus (861) bietet Zweibettzimmer und Chefarzt, erstattungsfähig bis GOÄ-Höchstsatz, mit Primärarztprinzip (80 % ohne PA) und 80 % Psychotherapie max. 50 Sitzungen. Der Royal bietet gegenüber dem Advance Plus das Einbettzimmer statt Zweibettzimmer, die GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus (stationär und ambulant), freie Facharztöffnung ohne Erstattungsabzug, 90 % Psychotherapie ohne Sitzungslimit, 500 € Sehhilfen (statt 150 €), LASIK bis 1.500 € (statt nicht vorhanden im AP) und die breite Naturheilverfahren-Öffnung für drei Leistungsebenen.

Der einzige Münchener-Verein-Tarif, der noch über dem Royal liegt, ist der Excellent (Tarife 728/730/767) – ein Bausteintarif, der ambulant, stationär und zahn getrennt abgeschlossen werden kann und stationär ebenfalls GOÄ über Höchstsatz bietet. Der Excellent ist für Neukunden teilweise ebenfalls verfügbar, wird aber deutlich weniger aktiv vertrieben als der Royal, der als Flaggschiff-Kompakttarif positioniert ist.

Der Münchener Verein Royal und die 420-Euro-Gesundheitsprämie – wie sie im Premiumtarif wirkt

Die Gesundheitsprämie von 35 Euro pro Versicherungsmonat, die bei allen Bonus-Care-Tarifen des Münchener Verein gilt, ist auch im Royal vollständig enthalten. Sie wird unabhängig davon ausgezahlt, ob im Versicherungsjahr Rechnungen eingereicht wurden oder nicht. 35 Euro pro Monat, 420 Euro im Jahr, ausgezahlt im ersten Quartal des Folgejahres – das ist kein Bonus bei Leistungsfreiheit, sondern eine garantierte Leistung des Tarifs.

Für Royal-Versicherte bedeutet das: Selbst in einem Jahr mit intensiver Nutzung – stationärer Aufenthalt, Psychotherapie, Zahnbehandlungen – fließen die 420 Euro zurück. Der Selbstbehalt ist bereits gedeckelt (max. 500 € beim 891, max. 1.000 € beim 892), und die Prämie senkt den effektiven Eigenanteil weiter. In einem leistungsfreien Jahr kommen zur Prämie von 420 Euro noch bis zu vier Monatsbeiträge als BRE hinzu – beide Zahlungen vollständig voneinander entkoppelt.

Häufige Fragen zum Münchener Verein Royal (891/892) 2026

Was ist der Unterschied zwischen Royal 891 und Royal 892 beim Münchener Verein?

Royal 891 und 892 sind identisch in ihrem Leistungsumfang – Einbettzimmer, Privatarzt, GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär, 90 % Psychotherapie ohne Sitzungslimit, freie Facharztöffnung, 500 € Sehhilfen, LASIK, offener Hilfsmittelkatalog, Naturheilverfahren auf drei Ebenen. Der einzige Unterschied liegt im Selbstbehalt: Royal 891 hat einen prozentualen SB von 10 % mit maximal 500 Euro pro Jahr, Royal 892 hat 20 % mit maximal 1.000 Euro pro Jahr. Der höhere SB im 892 führt zu einem günstigeren Monatsbeitrag und eignet sich besonders für Selbstständige, die den SB steuerlich absetzen und den Beitrag optimieren wollen.

Hat der Münchener Verein Royal ein Primärarztprinzip?

Nein – das ist einer der wesentlichsten Unterschiede des Royal gegenüber den anderen Münchener-Verein-Tarifen. Weder Royal 891 noch Royal 892 sehen ein Primärarztprinzip vor. Versicherte können jederzeit direkt zum Facharzt ihrer Wahl gehen, ohne vorher einen Hausarzt aufsuchen oder eine Überweisung vorlegen zu müssen. Die volle Erstattung – auch über GOÄ-Höchstsatz – gilt in jedem Fall. Das ist insbesondere im Vergleich zum Bonus Care Classic (859) oder Advance Plus (861) bedeutsam, wo die Kürzung auf 75 % bzw. 80 % dauerhaft für den gesamten Krankheitsanlass gilt.

Wie funktioniert der tarifübergreifende Selbstbehalt beim Royal?

Der Selbstbehalt beim Münchener Verein Royal gilt tarifübergreifend – er summiert die Eigenanteile aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Rechnungen in einem gemeinsamen Jahreskontingent. Beim Royal 891 sind das maximal 500 Euro pro Jahr für alle Bereiche zusammen, beim 892 maximal 1.000 Euro. Sobald das Jahresmaximum erreicht ist, werden alle weiteren Leistungen – unabhängig vom Bereich – vollständig ohne Eigenanteil erstattet. Wichtig: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und die professionelle Zahnreinigung zählen nicht zum Selbstbehalt und beeinflussen auch die Beitragsrückerstattung nicht.

Warum hat der Royal 891 die niedrigste Beitragssteigerungsrate aller Münchener-Verein-Tarife?

Die Beitragsstabilität des Royal 891 – mit einem Durchschnittswert von rund 2,28 % jährlichem Anstieg von 2013 bis 2025 – erklärt sich durch mehrere Faktoren: das große und aktiv wachsende Versicherungskollektiv (der Royal ist offen für Neukunden), die selektive Auswahl gesundheitsbewusster Versicherter (Prämienrückfluss fördert kostenbewusstes Verhalten) und die präzise Kalkulation eines Kompakttarifs mit klarem Leistungsrahmen. Das ist, wie Analysten bestätigen, das bekannte PKV-Muster: Hochleistungstarife mit starkem Leistungsvolumen und breitem Kollektiv entwickeln sich beitragsstabiler als Einsteigertarife mit kleinen Kollektiven und höherer Selektion.

Gilt die LASIK-Wartezeit von 3 Jahren auch bei Versicherungswechsel vom Münchener Verein?

Die LASIK-Leistung von bis zu 1.500 Euro pro Auge gilt nach drei Versicherungsjahren im Royal. Bei einem Wechsel innerhalb des Münchener Verein (z.B. von einem anderen MV-Tarif in den Royal) werden Vorversicherungszeiten bei gleichwertigem Leistungsbereich in der Regel angerechnet. Bei einem Neuabschluss ohne vergleichbare Vorversicherung läuft die Drei-Jahres-Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Ein Blick in die konkreten AVB oder eine Beratung empfiehlt sich hier, da die Einzelfallbewertung von der vorherigen Versicherungssituation abhängt.

Gibt es beim Münchener Verein Royal einen Schutz im Ausland?

Ja – der Versicherungsschutz gilt weltweit. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte ist der Schutz in den ersten 6 Monaten garantiert zuschlagsfrei. Ab dem vierten Monat eines Auslandsaufenthalts muss dem Münchener Verein eine Korrespondenzanschrift benannt werden. Verlegt jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland, kann eine Ausdehnung des Schutzes (mit möglichem Beitragszuschlag) vereinbart werden – der Schutz wird allerdings grundsätzlich aufrechterhalten. Bei medizinisch notwendiger Behandlung, die eine Rückreise verhindert, verlängert sich der Vollschutz über die 6 Monate hinaus automatisch.

Münchener Verein Royal 891 oder 892 – welche Stufe passt zu Ihrer Situation?

500 € oder 1.000 € Selbstbehalt-Deckel? Royal vs. Bonus Care Advance Plus? Wir berechnen Ihren persönlichen Effektivbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss, Gesundheitsprämie, BRE und steuerlichem SB-Abzug – und zeigen, ob der Royal in Ihrer Situation der richtige Tarif ist.

  • ✔ Royal 891 vs. Royal 892 – Beitragsvergleich nach Alter und Status
  • ✔ Effektivbeitrag nach Gesundheitsprämie + BRE + AG-Zuschuss
  • ✔ Royal vs. Bonus Care Advance Plus – konkreter Leistungsvergleich
  • ✔ Kostenlos und unverbindlich

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