Nürnberger Hausarzttarif HAT – Die günstige PKV mit Preisvorteil bei Primärarzt | Check 2026

Der NÜRNBERGER Hausarzttarif (HAT) ist das Einsteiger- und Effizienzmodell im PKV-Portfolio der Nürnberger Krankenversicherung AG. Als preisbewusste Alternative zum Komforttarif TOP und dem Premiumtarif MAX6+ richtet er sich an Versicherte, die von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren möchten – und bereit sind, dafür ihr Arztbesuchsverhalten am Hausarztprinzip auszurichten. Das Grundversprechen ist einfach: Wer zuerst zum Hausarzt geht, bekommt 100 % Erstattung. Wer direkt zum Facharzt geht, bekommt 75 %

Nürnberger HAT6 – Hausarzttarif PKV Angebot

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: Hausarztprinzip (100 % mit Überweisung) · Zahnersatz-Bonus bis 80 % (mit Bonusheft) · Vorsorge & Impfungen SB-neutral · BRE erfolgsabhängig · Optionsrecht: Wechsel in TOP jederzeit möglich · 3 Jahre Upgrade ohne GKP

✓ Leistungen im Überblick

  • Hausarztprinzip – 100 % mit Überweisung, 75 % beim Direktfacharzt
  • Zahnersatz-Bonus – 60-80 % (abhängig von Bonusheft-Jahren)
  • Heilpraktiker – 75 %, max. 1.200 €/Jahr
  • Psychotherapie – 75 %, max. 50 Sitzungen/Kalenderjahr
  • Stationär (Basisschutz) – Mehrbettzimmer + Belegarzt

⭐ Perfekt für …

  • Angestellte über JAEG (2026: 77.400 €, AG-Zuschuss 50 %)
  • Budgetbewusste Einsteiger (Günstiger Einstieg in die PKV)
  • Hausarzt-orientierte Patienten (Primärarztprinzip wird gelebt)
  • Selbstständige & Freiberufler (SB steuerlich absetzbar, Upgrade-Option)
  • Zahnersatz mit Bonusheft-Planung (80 % nach 6 Jahren Prophylaxe)
💡 Beitragsbeispiele (2026, inkl. PVN, Selbstbehalt 600 €)
HAT6 (25 Jahre)
ab 340 €
AG-Zuschuss ca. 170 €
HAT6 (35 Jahre)
ab 422 €
+10-11 % ab 2026
HAT6 (45 Jahre)
ab 532 €
+10-11 % ab 2026
⭐ Kinder: +24 % · Jugendliche: +22 % · Jederzeitiger Wechsel in TOP-Tarife möglich · Upgrade nach 3 Jahren ohne GKP

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Was auf den ersten Blick simpel klingt, ist bei näherem Hinsehen ein durchdachtes System mit bemerkenswerten Stärken und einigen spezifischen Besonderheiten, die man kennen sollte: die exakte Funktionsweise der Dauerhaftigkeitsregel beim Primärarztprinzip, die Staffelung bei Zahnersatz (60 % bis 80 % je nach Prophylaxe-Nachweis), das großzügige Optionsrecht für den Aufstieg in die TOP-Serie, und die Tatsache, dass Vorsorgeuntersuchungen, STIKO-Impfungen und Zahnprophylaxe vollständig SB-neutral und BRE-neutral sind.

Der HAT ist als Tarif HAT6 am Markt (Selbstbehalt 600 € für Erwachsene). Die aktuellen Tarifbedingungen KV204_202503 gelten seit März 2025 und bilden die Grundlage für diesen Artikel.

✅ Das HAT-Alleinstellungsmerkmal auf einen Blick

Das Hausarzt-Prinzip als Stärke: Hausarzt-Erstbehandlung = 100 % für die gesamte Behandlungskette. Facharzttermins werden über den Hausarzt koordiniert – günstigerer Beitrag bei gleichem Leistungszugang.

Vorsorge und Zahn: Vorsorge + Impfungen selbstbehaltsneutral und BRE-neutral. Zahnprophylaxe regelmäßig nachgewiesen = Zahnersatz-Erstattung steigt von 60 % auf bis zu 80 %.

Service: Telemedizin via Medgate BRE-neutral und nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.

Flexibilität: Selbstbehalt 600 €/Jahr (Erwachsene), 300 €/Jahr (Kinder/Jugendliche). Optionsrecht: Wechsel in TOP-Tarife jederzeit möglich, Wechsel in höherwertige Vollversicherungstarife nach 3 Jahren ohne Gesundheitsprüfung.

Das Primärarztprinzip des Nürnberger Hausarzttarifs – wie es wirklich funktioniert

Das Primärarztprinzip ist das Herzstück des HAT – und zugleich der am häufigsten missverstanden Aspekt. Richtig verstanden ist es kein Nachteil, sondern ein Mechanismus, der für Versicherte, die ihr Arztbesuchsverhalten darauf abstimmen, konsequent 100 % Erstattung sichert.

Die Grundregel: Wenn bei einem neuen Krankheitsfall die Erstbehandlung durch einen Hausarzt oder gleichgestellten Arzt erfolgt, werden 100 % der Kosten für die gesamte Behandlungskette dieses Krankheitsanlasses erstattet – also nicht nur die erste Rechnung des Hausarztes, sondern auch alle Facharztbesuche, Untersuchungen und Folgebehandlungen, zu denen der Hausarzt überweist. Wer dagegen bei einem neuen Krankheitsfall direkt zum Facharzt geht, bekommt 75 % erstattet – und das gilt dauerhaft für alle Behandlungen dieser Krankheit/Diagnose, solange kein Hausarzt in die Behandlungskette eingebunden wird.

Als Hausärzte gelten: Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, Internisten (sofern hausärztlich tätig und mit rechtzeitigem Nachweis der hausärztlichen Tätigkeit), Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Kinderheilkunde, Notärzte und Bereitschaftsärzte.

ℹ️ Der Nachweis-Mechanismus in der Praxis: Wird eine Folgebehandlung nicht durch den Hausarzt selbst durchgeführt, muss nachgewiesen werden, dass die Erstbehandlung beim Hausarzt erfolgte. Dafür muss die Überweisung des Hausarztes der Rechnung für die Folgebehandlung beim Facharzt beigelegt werden – und zwar beim Einreichen der Rechnung beim Versicherer, nicht beim Facharzt selbst. Wer die Überweisung beim Facharzt abgibt und keine Kopie hat, kann möglicherweise den 100-%-Anspruch nicht nachweisen. Die sicherste Praxis: Überweisung beim Einreichen der Facharztrechnung immer als Kopie beifügen oder die Originalüberweisung für die Einreichung beim Nürnberger behalten.

Der Nürnberger HAT kennt eine wichtige Ausnahme vom 75 %-Abzug: Bei einer Notfallbehandlung während einer Reise werden die Kosten in voller Höhe erstattet, ohne Primärarztpflicht. Wer also im Urlaub ins Krankenhaus muss oder beim Arzt landet, zahlt keinen 25-prozentigen Aufschlag.

Vollständige Leistungsübersicht: Nürnberger Hausarzttarif HAT (Stand 2026)

LeistungsbereichErstattung mit Hausarzt-ErstbehandlungErstattung bei Direktfacharztbesuch
AMBULANT
Ärztliche Leistungen (GOÄ bis Höchstsatz)100 %75 % (dauerhaft für diesen Krankheitsanlass)
Alternativmedizin (Schröpfen, Akupunktur, Chirotherapie, Eigenblut, Lokalanästhesie)100 %75 %
Heilpraktiker (GebüH-Höchstsätze)75 % bis max. 1.200 €/Jahr
Arzneimittel: Generika100 %
Arzneimittel: Originalpräparate (verschreibungspflichtig)75 % (100 %, wenn kein Generikum verfügbar)
Heil- und Hilfsmittel (nach Verzeichnis)Bis 5.500 €/KJ: 75 %
Über 5.500 €/KJ: 100 %
Sehhilfen (Brillengläser, Gestell, Kontaktlinsen)75 % bis max. 230 € RB (= max. 172,50 € Erstattung) / 24 Monate
LASIK / operative Sehkorrektur100 % (bis GOÄ-Höchstsatz)75 %
Ambulante Psychotherapie75 %, bis zu 30 Sitzungen/Kalenderjahr
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)100 %75 %
Vorsorgeuntersuchungen (gesetzliche Programme, alle Altersstufen)100 %, SB-neutral, BRE-neutral
Schutzimpfungen (STIKO)100 %, SB-neutral, BRE-neutral
(außer Auslandsreise-Impfungen und berufliche Pflichtimpfungen)
Zahnprophylaxe (PZR)100 %, SB-neutral, BRE-neutral
Schwangerschaft + ambulante Entbindung100 %
Künstliche Befruchtung100 %, max. 4 Versuche/Verfahren; bis 41. Lebensjahr; organisch bedingte Sterilität erforderlich
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)100 %
Häusliche BehandlungspflegeErstattungsfähig (nach §132a SGB V; max. GKV-Vergütungssatz)
Transport- und Fahrtkosten (Notfall, Dialyse, Chemo, Strahlentherapie, Gehunfähigkeit)Medizinisch notwendige Transporte: 100 %
Fahrten: 100 %, max. 50 €/Hin+Rück; PKW: 0,30 €/km
Medgate (Telemedizin, Videosprechstunde, Rezepte)SB-neutral, BRE-neutral; Medgate rechnet direkt mit der Nürnberger ab
STATIONÄR (Basisschutz HAT)
Allgemeine Krankenhausleistungen100 % (Mehrbettzimmer, diensthabende Ärzte; nach KHEntgG/BPflV)
Belegärztliche Leistungen100 % bis GOÄ-Höchstsatz
Stationäre Psychotherapie100 % bis 42 Behandlungstage/KJ; weitere 42 Tage zu 50 % nach schriftlicher Zusage
Hospiz (stationär / teilstationär)100 %
Privatkliniken (nicht nach KHEntgG)Bis max. 50 % über KHEntgG-Durchschnittsentgelt
Anschlussheilbehandlung (AHB)Erstattungsfähig bei schweren Erkrankungen (Kardiologie, Orthopädie, Onkologie, Neurologie etc.), Beginn innerhalb 28 Tage nach stationärem Aufenthalt
Wahlleistungen (Einzel-/Zweibettzimmer, Chefarzt)Nur über Zusatzbaustein (Krankenhauszusatzversicherung Premium, Komfort oder Basis)
ZAHNÄRZTLICH
Zahnbehandlung (konservierend, chirurgisch, Parodontium, Mundschleimhaut)100 %
Zahnprophylaxe (PZR)100 %, einmal pro Kalenderjahr; SB-neutral + BRE-neutral
Zahnersatz + Inlays (Basis, ohne Prophylaxe-Nachweis)60 %
Max. Rechnungsbetrag: 5.000 €/Jahr
Zahnersatz + Inlays (mit Prophylaxe-Nachweis 3 KJ)70 %
Zahnersatz + Inlays (mit Prophylaxe-Nachweis 6 KJ)80 %
Kieferorthopädie (KFO)80 % bis vollendetes 21. LJ; bei Unfall: keine Altersgrenze
Material- und LaborkostenNach Preis- und Leistungsverzeichnis (Anlage 3)
Zahnstaffel (ZE + Inlays + KFO kumuliert)VJ 1: 1.000 € RB
VJ 2: 2.000 € RB
VJ 3: 3.000 € RB
VJ 4: 4.000 € RB
Ab VJ 5: 5.000 € RB
Bei Unfall: keine Staffelung
Heil- und Kostenplan (HKP)Vor ZE und KFO: beim Nürnberger einzureichen (rechtzeitig vor Behandlungsbeginn)
SELBSTBEHALT, BRE, OPTIONSRECHT
Selbstbehalt (SB)600 €/KJ (Erwachsene); 300 €/KJ (Kinder/Jugendliche)
BRE (Beitragsrückerstattung)Erfolgsabhängige BRE bei Leistungsfreiheit; jährlich neu festgelegt
BRE-neutral: Vorsorge, Impfungen, Zahnprophylaxe, PZR, Medgate
OptionsrechtNach 3. VJ: Wechsel in andere Vollversicherungstarife ohne GKP + ohne Wartezeit
Wechsel in TOP jederzeit möglich
Weltweiter VersicherungsschutzWeltweit; bei Notfall im Ausland: 100 % ohne Primärarztpflicht; Rücktransport durch Malteser Hilfsdienst

Alle Angaben direkt aus den offiziellen Tarifbedingungen NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Tarif HAT (KV204_202503, gültig ab März 2025) und Produktblatt KV392_002_202503 (Stand April 2025). KJ = Kalenderjahr, VJ = Versicherungsjahr, RB = Rechnungsbetrag, SB = Selbstbehalt, BRE = Beitragsrückerstattung, GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.

Das Zahnerstattungs-Bonus-System des Nürnberger HAT – wie 60 % zu 80 % werden

Das Zahnerstattungssystem des Nürnberger HAT ist für die meisten Versicherten die wichtigste Stellschraube, bei der aktives Verhalten direkt mehr Leistung ergibt. Das Grundprinzip: Zahnersatz und Inlays werden zunächst zu 60 % erstattet. Wer regelmäßig Zahnprophylaxe nachweist, bekommt mehr – und zwar dauerhaft.

Die Steigerungslogik ist einfach: Werden in den drei dem Zahnersatz vorausgehenden Kalenderjahren je ein Nachweis einer Zahnprophylaxe im Bonusheft dokumentiert, steigt die Erstattung auf 70 %. Liegt dieser Nachweis sogar für sechs vorausgehende Kalenderjahre vor, sind es 80 %. Das Bonusheft stellt die Nürnberger Krankenversicherung zur Verfügung.

Wichtig: Vorversicherungszeiten bei einer anderen PKV oder GKV werden nicht auf den Nürnberger-Bonusnachweis angerechnet. Wer von einer anderen Versicherung mit 80-%-Zahnersatz-Nachweis wechselt, startet beim Nürnberger HAT neu – ohne Anrechnung der bisherigen Prophylaxe-Jahre. Das ist der wesentliche Unterschied zu einigen anderen PKV-Anbietern, die Vorversicherungszeiten anerkennen.

Die Prophylaxe selbst (PZR) kostet im HAT nichts Extra: Sie wird zu 100 % erstattet, zählt einmal pro Kalenderjahr, ist vollständig SB-neutral und BRE-neutral. Wer also jährlich zur PZR geht, investiert nichts in den Bonus-Aufbau – sondern profitiert nach drei Jahren bereits von 70 %, nach sechs Jahren von 80 % Zahnersatzerstattung, ohne jemals einen Cent Eigenanteil für die Prophylaxe selbst gezahlt zu haben.

Die Zahnstaffel im Kontext: Der Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist in den ersten vier Versicherungsjahren gedeckelt: 1.000 €/2.000 €/3.000 €/4.000 € je Versicherungsjahr, ab dem fünften Versicherungsjahr 5.000 €. Das ist die Obergrenze des Rechnungsbetrags – die tatsächliche Erstattung berechnet sich dann aus den 60/70/80 % dieses gedeckelten Betrags. Bei einem Zahnersatz über 5.000 € (z.B. mehrere Implantate) sind also ab VJ 5 maximal 5.000 € Rechnungsbetrag erstattungsfähig, wovon der HAT 60–80 % trägt. Bei Unfall entfällt die Staffelung vollständig.

Das Optionsrecht des Nürnberger HAT – Wechsel in TOP jederzeit möglich

Ein ausgeprägtes Merkmal des Nürnberger Hausarzttarifs ist das besonders flexible Optionsrecht. Es gilt in zwei Richtungen:

Erstens: Zum Ende des dritten Versicherungsjahres kann der HAT-Versicherte ohne Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung in andere Vollversicherungstarife der Nürnberger wechseln oder weitere Bausteine ergänzen. Das schließt den Komforttarif TOP6 und den Premiumtarif MAX6+ ein. Wer im HAT startet und nach drei Jahren feststellt, dass er mehr Leistung benötigt – etwa weil er Chefarzt und Einbettzimmer wichtiger geworden sind –, kann vollständig upgraden, ohne seinen aktuellen Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen.

Zweitens – und das ist das besondere Merkmal – ist ein Wechsel aus dem HAT in die TOP-Tarifserie jederzeit möglich, ohne die 3-Jahres-Wartezeit abwarten zu müssen. Wer den HAT als bewussten Einstieg wählt und merkt, dass ihm das Primärarztprinzip zu restriktiv ist oder er mehr stationäre Leistungen wünscht, kann sofort in den Komforttarif TOP wechseln.

Diese Flexibilität macht den HAT zu einem strategisch attraktiven Einstiegstarif: Man schöpft zunächst die günstigeren Beiträge ab, sichert sich dabei den aktuellen Gesundheitszustand als Basis, und behält zu jedem Zeitpunkt die Option auf das Leistungs-Upgrade in die nächste Tarifstufe.

Der Krankenhaus-Zusatzbaustein – wie der HAT stationär aufgerüstet wird

Der Basis-HAT deckt stationäre Behandlungen im Mehrbettzimmer mit den allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100 % ab. Wer Chefarztbehandlung und Wahlzimmer möchte, muss das als separaten Zusatzbaustein dazubuchen. Die Nürnberger bietet drei Varianten:

MerkmalBasisKomfortPremium
ZimmerZweibettzimmerZweibettzimmerEin- oder Zweibettzimmer
ChefarztJaJaJa
GOÄ-Erstattung stationärIm Rahmen der Höchstsätze (3,5-fach)Im Rahmen der Höchstsätze (3,5-fach)Über die Höchstsätze hinaus
Leistung bei KrankheitNur bei UnfallJaJa
Ambulante OperationenNeinIm KrankenhausJa
Rooming-inNeinBis 12 JahreBis 12 Jahre
Freie KrankenhauswahlDeutschlandEuropaEuropa
Ersatz-KHT (bei Verzicht auf Wahlleistungen)20 oder 40 €/Tag20 oder 40 €/Tag25 oder 50 €/Tag

ℹ️ Hinweis zum Basis-Baustein: Der stationäre Zusatzbaustein „Basis” leistet nur bei Unfällen – nicht bei Erkrankungen. Das macht ihn zu einem sehr limitierten Schutz für stationäre Behandlungen. Wer den HAT um sinnvollen Krankenhaus-Komfort erweitern möchte, sollte den Komfort- oder Premium-Baustein wählen. Nur dort gibt es Chefarzt und Zweibettzimmer auch bei Krankenhausaufenthalten aufgrund von Erkrankungen.

Drei Praxisszenarien – wer profitiert vom Nürnberger HAT?

Szenario 1 – Marco, 32, Selbstständiger, gesund, Ersteinsteiger PKV: Marco ist Grafiker und wechselt von der GKV in die PKV. Er möchte einen günstigen Einstieg, hat keine chronischen Erkrankungen und geht im Normalfall höchstens ein- bis zweimal im Jahr zum Hausarzt. Er wählt HAT6 mit Komfort-KH-Baustein. Die Hausarztbesuche werden zu 100 % erstattet, dazu der Selbstbehalt von 600 €, der in leistungsarmen Jahren durch die BRE zumindest teilweise kompensiert wird. Vorsorge und Impfungen machen den SB-Zähler nicht voll. Nach drei Jahren kann er jederzeit in den TOP6 wechseln, falls seine Bedürfnisse steigen.

Szenario 2 – Laura, 35, Angestellte, Familien-Planerin: Laura plant in den nächsten zwei Jahren die Familienplanung. Die künstliche Befruchtung ist im HAT zu 100 % für bis zu vier Versuche je Verfahren abgesichert – kein Eigenanteil. Schwangerschaftsvorsorge und ambulante Entbindung: 100 %. Vorsorgeuntersuchungen: 100 %, SB-neutral. Sie bucht den Komfort-KH-Baustein hinzu, damit sie bei der Geburt im Zweibettzimmer mit Chefarzt liegt und Rooming-in für ihr Kind verfügbar ist. Das Ergebnis: eine vollständige Absicherung für die Familienphase zu einem günstigen Gesamtbeitrag.

Szenario 3 – Stefan, 40, möchte Zahnersatz in drei Jahren: Stefan trägt bereits eine alte Krone und weiß, dass in drei bis fünf Jahren ein größerer Zahnersatz ansteht. Er startet mit dem HAT und dokumentiert sofort ab dem ersten Jahr die jährliche PZR im Bonusheft. Nach drei Jahren: 70 % ZE-Erstattung. Nach sechs Jahren: 80 %. Kombiniert mit der Zahnstaffel (ab VJ 5: 5.000 € Rechnungsbetrag erstattungsfähig) und der 80-%-Erstattung ergibt das nach sechs Jahren einen soliden Zahnschutz. Die PZR war jedes Jahr kostenlos (100 %, SB-neutral) und hat den Bonus aufgebaut.

Häufige Fragen zum Nürnberger Hausarzttarif HAT 2026

Was passiert, wenn ich im Nürnberger HAT direkt zum Facharzt gehe?

Bei einem neuen Krankheitsfall, bei dem die Erstbehandlung nicht durch einen Hausarzt oder gleichgestellten Arzt erfolgt, werden 75 % der Kosten erstattet statt 100 %. Diese Kürzung gilt dauerhaft für alle Behandlungen dieses Krankheitsanlasses, solange kein Hausarzt in die Behandlungskette eingebunden wird. Bei einer Folgebehandlung durch einen Facharzt – auch wenn der Hausarzt zuerst behandelt hat – muss die Überweisung des Hausarztes der Rechnung beigelegt werden, wenn man 100 % erstattet bekommen möchte. Nicht betroffen sind: Vorsorgeuntersuchungen (immer 100 %), Notfallbehandlungen im Ausland (immer 100 %) und Zahnbehandlungen (immer 100 %).

Wie steigt die Zahnersatz-Erstattung im Nürnberger HAT auf 80 %?

Durch regelmäßig dokumentierte Zahnprophylaxe (PZR). Wer in den drei dem Zahnersatz vorausgehenden Kalenderjahren je eine jährliche PZR im Bonusheft nachweist, bekommt statt 60 % bereits 70 % erstattet. Bei sechs Jahren Nachweis sind es 80 %. Das Bonusheft stellt die Nürnberger kostenlos zur Verfügung. Die PZR selbst ist zu 100 % erstattungsfähig, SB-neutral und BRE-neutral – sie kostet den Versicherten also nichts extra. Wichtig: Prophylaxe-Nachweise aus früheren Versicherungen werden nicht angerechnet; der Bonusaufbau beginnt beim Nürnberger von Null.

Welche Ärzte gelten als Hausarzt beim Nürnberger HAT?

Als Hausärzte gelten im HAT: Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, Internisten die als Hausärzte tätig sind (mit Nachweis der hausärztlichen Tätigkeit vor Behandlungsbeginn), Fachärzte für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Kinderheilkunde sowie Not- und Bereitschaftsärzte. Wer also direkt zum Gynäkologen als erster Anlaufstelle geht, fällt im HAT in die 100-%-Kategorie – kein Umweg über den Allgemeinmediziner nötig.

Kann ich vom Nürnberger HAT in den Komforttarif TOP wechseln?

Ja – und das ist ausdrücklich jederzeit möglich, ohne die 3-Jahres-Wartezeit abwarten zu müssen. Der Wechsel in die TOP-Serie ist im HAT als besonderes Merkmal ohne Wartezeitbindung möglich. Zusätzlich gilt: Zum Ende des dritten Versicherungsjahres kann der HAT-Versicherte auch ohne Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung auf alle anderen Vollversicherungstarife der Nürnberger wechseln oder weitere Bausteine ohne GKP ergänzen.

Sind Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im Nürnberger HAT kostenlos?

Praktisch ja. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden zu 100 % erstattet und wirken sich weder auf den Selbstbehalt noch auf die Beitragsrückerstattung aus. Dasselbe gilt für STIKO-Schutzimpfungen und die jährliche Zahnprophylaxe (PZR). Diese Leistungen können vollständig genutzt werden, ohne jemals in den 600-Euro-SB-Topf einzuzahlen und ohne die BRE-Chance zu gefährden. Ausgenommen sind Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise und berufliche Pflichtimpfungen – diese werden erstattet, zählen aber bei der BRE.

Was ist Medgate und wie hilft es im HAT?

Medgate ist der Telemedizin-Service der Nürnberger, der in allen PKV-Tarifen inklusive dem HAT enthalten ist. Über Medgate können Versicherte rund um die Uhr per Videosprechstunde mit Ärzten sprechen, Rezepte erhalten und Überweisungen bekommen. Sämtliche Medgate-Leistungen werden weder auf den Selbstbehalt angerechnet noch beeinflussen sie die BRE. Medgate rechnet direkt mit der Nürnberger ab – ohne Vorleistungspflicht des Versicherten. Für HAT-Versicherte ist das besonders praktisch: Eine Medgate-Beratung vor einem Facharztbesuch kann als Dokumentation der Erstbehandlung durch eine medizinische Fachkraft dienen, ohne den SB zu berühren.

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