Versicherungskammer Bayern CompactPRIVAT Start – der preisgünstige PKV-Einsteigertarif der VKB im großen Leistungscheck 2026
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) und die Union Krankenversicherung AG (UKV) – beide Teil des Konzerns der Versicherungskammer Bayern (VKB) mit Sitz in München – bieten gemeinsam den Tarif CompactPRIVAT Start als preiswerten Einstieg in die private Krankenversicherung an.
VKB CompactPRIVAT Start PKV Angebot
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🏆 Auszeichnungen & Fakten: Teil der Versicherungskammer Bayern (öffentlicher Versicherer) · Kompakttarif (ambulant + stationär + Zahn) · 2 SB-Stufen (250/900 €) · BRE bis 3 Monatsbeiträge · Wechselrecht ohne GKP bei 6 Lebensanlässen
✓ Leistungen im Überblick
- Freie Arztwahl – Kein Primärarztprinzip, 100 % Erstattung
- Zahnbehandlung 100 % – PZR inklusive, BRE-neutral
- Zahnersatz 70 % – Staffel: 1.000 €/KJ, darüber 50 %
- Heilpraktiker 60 % – Bis zu GebüH-Mindestsätzen
- Stationär – Mehrbettzimmer + Belegarzt (Chefarzt/Einbett nicht enthalten)
⭐ Perfekt für …
- Angestellte über JAEG (2026: 77.400 €, AG-Zuschuss 50 %)
- Budgetbewusste Einsteiger (Günstiger Einstieg in die PKV)
- Selbstständige & Freiberufler (2 SB-Stufen, SB steuerlich absetzbar)
- Gesunde mit niedriger Leistungsfrequenz (SB 900 € optimiert Beitrag)
- Vorsorge-orientierte (Vorsorge & PZR BRE-neutral)
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✔ Kostenlose Tarifanalyse · 2 SB-Stufen (250/900 €) · Wechselrecht ohne GKP · BRE bis 3 MB · Anonyme Risikovoranfrage möglich
Der Tarif richtet sich gleichermaßen an Angestellte (Variante B) und Selbstständige/Freiberufler (Variante A) und ist in zwei Selbstbehaltstufen erhältlich: 250 Euro oder 900 Euro jährlich. Der Slogan der VKB fasst das Konzept treffend zusammen: „Die preiswerte Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.”
Als Vollversicherungs-Kompakttarif deckt der CompactPRIVAT Start alle drei Leistungsbereiche in einem einzigen Tarif ab – ambulante Heilbehandlung, stationäre Krankenhausversorgung und Zahnleistungen.
Das macht ihn besonders übersichtlich: Kein Modulbaukastensystem, keine optionalen Stationär-Upgrades, keine separate Zahnversicherung notwendig – alles in einem. Die aktuellen Tarifbedingungen liegen in der Fassung vom 01.02.2026 (SAP-Nr. 331672) vor und bilden die Grundlage dieser Beschreibung.
✅ VKB CompactPRIVAT Start – Stärken im Überblick
Tarifstruktur: Vollversicherungs-Kompakttarif – ambulant, stationär und Zahn in einem. GOÄ bis Höchstsätze. Freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Ambulante Highlights: Heilpraktikerleistungen bis Mindestsätze GebüH inklusive. Psychotherapie 80 % ohne Sitzungszahlbegrenzung. Vorsorgeuntersuchungen 100 % nach gesetzlichen Programmen ohne Altersgrenzen und Intervalle. Ambulante Palliativversorgung 100 %. Häusliche Krankenpflege 100 %.
Stationäre und Zahn-Highlights: Alle allgemeinen Krankenhausleistungen 100 %. Rooming-in im Krankenhaus. Hospizversorgung 100 %. Zahnbehandlung 100 % inkl. professioneller Zahnreinigung. KFO 100 % bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.
Flexibilität und Service: BRE bis zu 3 Monatsbeiträge. Wechselrecht bei 6 Lebensanlässen ohne Gesundheitsprüfung. Ergänzungstarif VitalPLUS verfügbar. „Mein GesundheitsManager”-App für digitale Rechnungseinreichung.
Das VKB-Tarifsystem: Wo steht CompactPRIVAT Start?
Die Versicherungskammer Bayern bietet für die private Krankenversicherung im Vollversicherungsbereich mehrere Tarife an. Das Flaggschiff ist der GesundheitVARIO – ein modularer Premiumtarif mit wählbaren Leistungserweiterungen, ambulant selbstbehaltsfreier stationärer und zahnärztlicher Absicherung und einer Vielzahl von Marktbesonderheiten wie Elternzeit-Beitragsfreistellung und Impfungen inkl. Reiseschutzimpfungen. Daneben existiert für Ostdeutschland und Berlin-Ost der Spezialtarif CompactPRIVAT/S mit reduzierten Leistungen und GOÄ-Abrechnungsbegrenzung.
Der CompactPRIVAT Start ist das Bindeglied: preiswerter als der GesundheitVARIO, leistungsstärker als der CompactPRIVAT/S, und bundesweit für alle versicherungsfähigen Berufsgruppen offen. Er ist als Kompletttarif konzipiert – kein Hausarztprinzip, freie Arztwahl, alle Leistungsbereiche in einem Vertrag.
| Merkmal | CompactPRIVAT/S | CompactPRIVAT Start | GesundheitVARIO |
|---|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Nur neue Bundesländer + Berlin-Ost | Bundesweit | Bundesweit |
| GOÄ ambulant | 2,0-fach ärztl. (begrenzt) | Bis Höchstsätze (3,5-fach) | Bis Höchstsätze |
| Stationäre Wahlleistungen | Nur mit Zusatz S2 | Keine | Wählbar (Einbett + Chefarzt) |
| Zahnbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz | 60 % | 70 % bis 1.000 €, dann 50 % | 80–100 % (modular) |
| Heilpraktiker | Nicht explizit geregelt | 60 % bis Mindest-GebüH | 100 % inkl. Hufelandverzeichnis |
| Psychotherapie | Begrenzt | 80 %, keine Sitzungsbegrenzung | 100 %, keine Sitzungsbegrenzung |
| Sehhilfen | Begrenzt | 150 €/KJ | 500 €/2 KJ (VARIO-Baustein) |
| BRE | Vorhanden | Bis 3 Monatsbeiträge | Vorhanden; Impfungen + Vorsorge BRE-neutral |
| Reiseschutzimpfungen | Nein | Nein (nur STIKO ohne Reise) | Ja (inkl. Malariaprophylaxe) |
Tarifstufen: Angestellte (B) und Selbstständige (A)
Der CompactPRIVAT Start existiert in zwei Grundvarianten, die nach Berufsgruppe differenziert werden:
Variante A (Selbstständige und Freiberufler): CompactPRIVAT Start 250A und 900A. Der Beitrag richtet sich nach Berufsgruppe A oder B – zwei getrennt kalkulierte Berufsgruppen. Nicht berufstätige Ehegatten und Kinder können zur Berufsgruppe B mitversichert werden. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Selbstbehalt nur die Hälfte des vereinbarten Jahres-SB.
Variante B (Angestellte): CompactPRIVAT Start 250B und 900B. Gleiche Leistungen wie Variante A, allerdings ohne die Halbierung des Kinderselbstbehalts.
Besondere Bedingungen „A” (Personen in Berufsausbildung): Schüler, Studenten und Personen in Berufsausbildung bis zum vollendeten 34. Lebensjahr können den Tarif unter den Besonderen Bedingungen A abschließen – auch wenn kein Elternteil beim Versicherer versichert ist. Nicht berufstätige Ehepartner dieser Personengruppe können mitversichert werden. Nach Ende der Ausbildung läuft der Tarif nahtlos als CompactPRIVAT Start 250/900 weiter, wobei sich der Beitrag nach dem dann erreichten Lebensalter richtet.
| Tarifstufe | Selbstbehalt/Jahr | Zielgruppe + Besonderheit |
|---|---|---|
| CompactPRIVAT Start 250A | 250 € | Selbstständige + Freiberufler; Kinder: 125 €; hohe BRE-Wahrscheinlichkeit |
| CompactPRIVAT Start 900A | 900 € | Selbstständige + Freiberufler; Kinder: 450 €; spürbar niedrigerer Beitrag; maximale BRE-Chance |
| CompactPRIVAT Start 250B | 250 € | Angestellte; AG-Zuschuss auf vollen Beitrag; günstigster Eigenbeitrag bei 250 € SB |
| CompactPRIVAT Start 900B | 900 € | Angestellte; niedrigster Beitrag; max. BRE-Chance; geeignet für Gesunde mit AG-Zuschuss |
| CompactPRIVAT Start 250A/B-A | 250 € | Ausbildungstarif; bis 34 Jahre; kein Studienabbruch-Risiko; nahtloser Übergang nach Ausbildung |
ℹ️ Risikoträger: BK oder UKV? Der CompactPRIVAT Start wird ab 01.01.2008 parallel von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG (BK/BBKK) und der Union Krankenversicherung AG (UKV) angeboten – je nachdem, in welchem Bundesland und über welchen Vertriebsweg der Tarif abgeschlossen wird. Die Leistungen und AVB sind identisch; es handelt sich um zwei separate Trägerunternehmen im selben Konzernverbund der Versicherungskammer Bayern (VKB). Für die praktische Leistungsabwicklung spielt der Risikoträger keine Rolle.
Vollständige Leistungsübersicht: VKB CompactPRIVAT Start 2026
Ambulante Heilbehandlung – alle Leistungsbereiche im Detail
| Leistungsbereich | Erstattung | Details aus den AVB (Stand 01.02.2026) |
|---|---|---|
| GOÄ-Rahmen ambulant | Bis Höchstsätze | 3,5-fach ärztliche Leistungen | 2,5-fach technische Leistungen | 1,3-fach Laborleistungen. Freie Arzt- und Facharzt-Wahl ohne Hausarztprinzip. |
| Ärztliche Behandlungen | 100 % | Alle ambulanten Arztleistungen; Psychotherapie gemäß Ziffer I.1.2b gesondert geregelt |
| Vorsorgeuntersuchungen | 100 % | Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen; ohne Altersgrenzen und ohne Beachtung zeitlicher Intervalle (beide Beschränkungen werden nicht angewandt) |
| Schutzimpfungen | 100 % | Alle jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (alters- und geschlechtsabhängig) inkl. Impfstoff. Ausgenommen: Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise und Impfungen aus beruflichen Gründen |
| Hebammen und Entbindungspfleger (ambulant) | 100 % | Nach den Grundsätzen der Hebammen-Gebührenverordnung; bei ambulanter Entbindung |
| Ambulante Palliativversorgung (SAPV) | 100 % | Gemäß §37b SGB V; Leistungserbringer benötigen rechtswirksamen Versorgungsvertrag nach §132d SGB V |
| Häusliche Krankenpflege | 100 % | Behandlungs-, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung; ärztlich verordnet; durch Pflegefachkräfte; maximal die mit der Kranken-/Pflegepflichtversicherung vereinbarten Gebühren. Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung nur bei KH-Vermeidung/-Verkürzung; endet bei Leistungspflicht der PPV nach §36 SGB XI. |
| Sozialpädiatrie und Frühförderung | 100 % | Sozialpädiatrische Behandlung §119 SGB V + Frühförderungsbehandlungen (Frühförderungsverordnung); nur in Einrichtungen mit Vertrag zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung; bis zu den vereinbarten Beträgen |
| Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen | 100 % | Ärztlich verordnet; für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder/Jugendliche; §43 Abs. 2 + §132c Abs. 2 SGB V |
| Kommunikationshilfen (Gebärden-Dolmetscher) | 100 % | Nach Kommunikationshilfeverordnung; sofern für die Inanspruchnahme tariflicher Leistungen erforderlich |
| Arznei- und Verbandmittel (inkl. Sondennahrung) | 80 % bis 3.000 €/KJ; darüber 100 % | Impfstoff wird als Arzneimittel erstattet (80 %); Sondennahrung für künstliche Ernährung mittels Ernährungspumpe bis 3.000 €/KJ zu 80 %; keine Festbeträge und keine GKV-Rezeptgebühr |
| Psychotherapie und psychosomatische Behandlung | 80 % | Ohne Begrenzung der Sitzungszahl; durch Ärzte, approbierte ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem deutschen Psychotherapeutengesetz (GOÄ bzw. GOP 845–849, 860–864, 870, 871). Soziotherapie §37a + §132b SGB V nach schriftlicher Zusage zu 80 % bis GKV-Beträge. |
| Notfalltransporte | 80 % | Transport zur ambulanten Notfallbehandlung im Kranken-/Unfall-/Rettungswagen oder Rettungshubschrauber; auch Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie |
| Heilmittel (Physio, Ergo, Logo, Podologie) | 80 % | Behandlungen durch Fachkräfte für physikalische Therapie, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und medizinische Fußpfleger (gemäß PodG); nach dem tariflichen Heilmittelverzeichnis (Anhang der AVB); ambulante Rehabilitationsmaßnahmen eingeschlossen; 80 % auf die erstattungsfähigen Höchstbeträge des Verzeichnisses |
| Heilpraktiker | 60 % | Bis zu den Mindestsätzen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Kein Bezug auf Mittelsätze oder Höchstsätze – nur Mindestbeträge werden als Grundlage für die 60-%-Erstattung herangezogen. |
| Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) | 60 % (80 % mit Versorgungsvertrag) | Gemäß §139e SGB V zugelassene DiGA; 60 % regulär; 80 % wenn ein Versorgungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem DiGA-Anbieter besteht. Vorababstimmung mit dem Versicherer empfohlen. |
| Alternative Medizin / Naturheilverfahren | Erstattungsfähig | Von der Schulmedizin abweichende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel (Alternative Medizin), die sich in der Praxis Erfolg versprechend bewährt haben. Erstattung maximal bis zu dem Betrag, der bei schulmedizinischer Behandlung angefallen wäre |
| Künstliche Befruchtung | Nicht versichert | Vorbereitung und Durchführung einer künstlichen Befruchtung sind weder ambulant noch stationär erstattungsfähig |
Sehhilfen und Hilfsmittel
| Leistung | Erstattung | Details |
|---|---|---|
| Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) | 100 % bis 150 €/KJ | Einschließlich Refraktionsbestimmung durch Optiker (in Höhe des GOÄ-Betrages eines Augenarztes); keine Zweijahresfrist – der Anspruch gilt pro Kalenderjahr |
| Hilfsmittel über Hilfsmittel-Management | 100 % | Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter; Inhalations- und Atemtherapiegeräte (inkl. Beatmungsgeräte, Schlafapnoe-Geräte, O₂-Versorgung), Protrusionsschienen; tragbare Defibrillator-Westen (z. B. LifeVest). Auch 100 %, wenn HM-Management beauftragt, das HM aber nicht beschaffbar ist. Ohne HM-Management: 80 % |
| Hilfsmittel-Katalogpositionen | 80 % | Umfangreicher Katalog: Absauggeräte, Applikationshilfen (Ernährungs-/Infusions-/Insulinpumpen), Bandagen, Blutzuckermessgeräte, fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen, Gehhilfen (Krücken, Gehwagen, Rollatoren), Heimdialysegeräte, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Hilfsmittel bei Tracheostoma/Laryngektomie, Hör- und Tinnitusgeräte (Standard), Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen, Prothesen (Arm/Bein/Brust/Auge), Epithesen, Rollstühle (inkl. Sitzschalen + elektrische Antriebe), Reha-Karren, Sprechhilfen, Stehhilfen, Stomaartikel, Schuheinlagen, orthopädische Schuhzurichtungen, Therapieschuhe, 1 Paar orthopädische Maßschuhe/KJ; Reparatur + Wartung zu 80 % |
| Hilfsmittel über 3.000 €/KJ | 100 % | Ab 3.000 € erstattungsfähigem Gesamtbetrag/KJ aus Ziffer 2.2 und 2.3 zusammen: 100 % für den übersteigenden Betrag |
| Nicht erstattungsfähige Hilfsmittel | Kein Anspruch | Nicht im Tarif aufgeführte Hilfsmittel; medizinisch nicht notwendiges Zubehör; Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens; Fitness- und Wellness-Produkte; Energieversorgung (Strom, Ladegeräte, Batterien); Fieberthermometer; Heizkissen; Hilfsmittel im Bereich der Pflegepflichtversicherung; wohnumfeldverbessernde Hilfsmittel |
⚠️ Wichtig: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. Der CompactPRIVAT Start arbeitet mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog – das heißt, Hilfsmittel, die nicht explizit im Tarif aufgeführt sind, werden nicht erstattet. Wer beispielsweise einen Rollstuhl in Sonderausführung, einen modernen Exoskeleton-Gehhilfetyp oder ein nicht gelistetes Medizingerät benötigt, hat hier keinen Anspruch. Der Ergänzungstarif VitalPLUS schließt diese Lücke teilweise: Er erstattet zusätzliche Hilfsmittel in einfacher Ausführung zu 80 %, sofern diese im Vollversicherungstarif nicht aufgeführt sind oder dort den „sonstigen Hilfsmitteln” zugeordnet werden und kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Stationäre Krankenhausbehandlung
| Stationärer Leistungsbereich | Erstattung | Details aus den AVB |
|---|---|---|
| Allgemeine Krankenhausleistungen | 100 % | Nach KHFiG/KHEntgG/BPflV berechnete Vergütungen; vor- und nachstationäre Behandlung §115a SGB V; in Nicht-KHEntgG-Häusern: preiswerteste Zimmerkategorie inkl. ärztlicher Regelleistungen + Heilmittel nach Verzeichnis |
| Wahlleistungen (Chefarzt, Einbett-/Zweibettzimmer) | Nicht versichert | Expliziter Ausschluss; nur allgemeine Krankenhausleistungen; kein Mehrbettzimmerzuschlag, kein Privatarzt |
| Belegärzte und Beleghebammen | 100 % | Belegarztbehandlung bis GOÄ-Höchstsätze; Beleghebammen und -entbindungspfleger |
| Entbindungen (Entbindungsheim/Geburtshaus) | 100 % | Erstattet; freie Wahl der Entbindungseinrichtung |
| Ambulante Operationen im Krankenhaus | 100 % | Vollständig erstattet |
| Krankentransport (stationär) | 100 % | Medizinisch notwendiger Transport oder Verlegung zum nächstgelegenen geeigneten KH (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) |
| Stationäre Psychotherapie | 100 % bis 42 Tage/KJ; ab Tag 43: 50 % | Überwiegend psychotherapeutische Behandlungen im KH; bis 42 Tage/Kalenderjahr zu 100 %; ab dem 43. Behandlungstag zu 50 %. Im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen (Ziffer I.3.1 a) und b)). |
| Hospizversorgung (stationär/teilstationär) | 100 % | In Hospizen mit rechtswirksamem Versorgungsvertrag §39a SGB V; Leistungen der Pflegepflichtversicherung werden angerechnet |
| Rooming-in (Begleitperson) | 100 % | Medizinisch notwendige Begleitung durch eine Bezugsperson (Vater, Mutter etc.) während der stationären Behandlung; kein altersmäßige Begrenzung in den AVB |
| Stationäre Kurzzeitpflege (§39c SGB V) | 100 % | Bei fehlender Pflegebedürftigkeit; im Anschluss an stationäre Behandlung, nach ambulanter OP, bei akuter Erkrankungsverschlimmerung oder Krisensituationen, wenn häusliche/teilstationäre Pflege nicht möglich. Nicht erstattet: Unterbringung und Verpflegung. Endet spätestens mit Beginn der Leistungspflicht der PPV. |
| Lebendorganspende und Stammzellenspende | 100 % | Wenn Empfänger im Tarif versichert ist; ambulante + stationäre Behandlung des Spenders; ambulante + stationäre Reha des Organspenders; Nachbetreuungskosten; Fahrt-/Transport-/Reisekosten; tatsächlicher Verdienstausfall + Sozialversicherungsbeiträge des Spenders (RV/ALV/KV/PV) |
| Stationäre Künstliche Befruchtung | Nicht versichert | Expliziter Ausschluss in §3.2 der AVB |
Zahnärztliche Leistungen – Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
Der CompactPRIVAT Start bietet bei Zahnleistungen eine strukturierte Dreistufenregelung: vollständige Zahnbehandlung, reduzierte Zahnersatzerstattung mit degressive Staffelung und vollständige Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche.
| Zahnbereich | Erstattung | Details |
|---|---|---|
| GOZ/GOÄ-Rahmen Zahn | Bis Höchstsätze | GOZ bis 3,5-fach | GOÄ technisch 2,5-fach | GOÄ Labor 1,3-fach |
| Zahnbehandlung | 100 % | Diagnostische + anästhetische Leistungen (ohne Funktionsanalyse/implantologisch); Heil- und Kostenpläne (auch für ZE + KFO); prophylaktische Leistungen inkl. professionelle Zahnreinigung (PZR); chirurgische Leistungen (ohne Implantologie); Behandlung von Mundschleimhaut + Parodontium; konservierende Leistungen inkl. Inlays in metallischer Ausführung + zahntechnische Laborarbeiten (nach tariflichem Preis- und Leistungsverzeichnis) |
| Zahnersatz | 70 % bis 1.000 €/KJ, darüber 50 % | Kronen + Brücken in metallischer Ausführung (Verblendung bis Zahn 5); prothetische Leistungen; Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen; zahntechnische Laborarbeiten. Erste 3 Kalenderjahre: maximal aus 3.000 € Rechnungsbetrag gesamt. HKP vor Behandlung empfohlen. Diese Begrenzung gilt nicht bei Unfall. |
| Kieferorthopädie | 100 % | Nur bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres; inkl. zahntechnische Laborarbeiten nach tariflichem Preis- und Leistungsverzeichnis; HKP vor Behandlung empfohlen |
✅ Professionelle Zahnreinigung (PZR) inklusive – und BRE-neutral: Die PZR ist im CompactPRIVAT Start als prophylaktische Zahnleistung zu 100 % erstattungsfähig. Besonders wichtig: Die Inanspruchnahme rein prophylaktischer Zahnleistungen (GOZ 0010/1000/1010/1020/2000/4050/4055/4060) gefährdet die Beitragsrückerstattung nicht – sie gilt als BRE-neutral. Ebenso werden rein präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 23–29) BRE-neutral behandelt. Das ermöglicht maximale Vorsorge bei gleichzeitiger BRE-Berechtigung.
Alle Leistungsangaben aus den offiziellen Tarifbedingungen CompactPRIVAT Start 250/900 der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG (BK), Stand 01.02.2026, SAP-Nr. 331672, sowie aus der offiziellen Produktinformation der Versicherungskammer Bayern und der Union Krankenversicherung AG. KJ = Kalenderjahr; GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte; GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte; GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker; HKP = Heil- und Kostenplan; PPV = Private Pflegepflichtversicherung; DiGA = Digitale Gesundheitsanwendung; STIKO = Ständige Impfkommission; KH = Krankenhaus.
Selbstbehalt: Berechnung, Besonderheiten und Break-Even
Der Selbstbehalt im CompactPRIVAT Start ist ein absoluter Jahresbetrag, der von den tariflichen Versicherungsleistungen abgezogen wird – nicht ein prozentualer Eigenanteil. Er gilt über alle Leistungsbereiche zusammen: ambulant, stationär und Zahn werden dabei kumuliert. Das bedeutet, ein Versicherter mit 900 Euro Jahres-SB zahlt zunächst 900 Euro seiner Gesamtleistungen selbst, bevor die Versicherung darüber hinaus erstattet.
Besonderheit bei Selbstständigen-Variante (A): Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Selbstbehalt nur die Hälfte – also 125 Euro bzw. 450 Euro. Diese Erleichterung gibt es in der Angestellten-Variante (B) nicht. Beginn nach dem 1. Januar: Beginnt die Versicherung unterjährig, reduziert sich der Selbstbehalt anteilig um 1/12 pro nicht versichertem Monat. Endet die Versicherung während des Jahres, reduziert sich der SB nicht. Wechsel zwischen SB-Stufen: Bei Änderung während des Jahres wird 1/12 des im jeweiligen Monat geltenden Jahres-SB angesetzt.
| Selbstbehalt | Wirkung | Geeignet für |
|---|---|---|
| 250 € | Höherer Beitrag; BRE-Chance bei wenig Leistungen; niedrigster Eigenanteil | Versicherte mit häufigem Arztbesuch; niedrigem Gesundheitsrisikobewusstsein |
| 900 € | Spürbar niedrigerer Beitrag; höhere BRE-Chance bei Gesundheit; erst ab 900 € Netto-Erstattung | Gesunde Versicherte; Personen mit gutem Eigenkapital für den Puffer; AG-Zuschuss-Optimierung |
Beitragsrückerstattung – bis zu drei Monatsbeiträge
Der CompactPRIVAT Start bietet eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) bei vollständiger Leistungsfreiheit im Vorjahr. Die Staffelung ist nach Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt:
| Leistungsfreie Jahre | BRE in Monatsbeiträgen |
|---|---|
| 1. – 3. Jahr | 2,0 Monatsbeiträge |
| 4. Jahr | 2,5 Monatsbeiträge |
| Ab 5. Jahr | 3,0 Monatsbeiträge |
Wichtige BRE-Besonderheit: Werden im Kalenderjahr ausschließlich rein präventive ärztliche Untersuchungen (GOÄ 23–29) und prophylaktische Zahnleistungen (GOZ 0010/1000/1010/1020/2000/4050/4055/4060) erstattet, gelten die BRE-Voraussetzungen dennoch als erfüllt. Das bedeutet: Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung können in Anspruch genommen werden, ohne die BRE zu verlieren.
Das Wechselrecht: Höherstufung ohne Gesundheitsprüfung
Der CompactPRIVAT Start enthält ein strukturiertes Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Dieses Wechselrecht kann bei Eintritt von sechs definierten Lebensanlässen genutzt werden – innerhalb von drei Monaten ab dem jeweiligen Anlasszeitpunkt:
Die sechs Wechselanlässe sind: Wechsel von selbstständiger Tätigkeit in ein Arbeitsverhältnis; Ablauf der Probezeit eines neuen hauptberuflichen Arbeitsverhältnisses; drei Jahre nach Beginn einer selbstständigen Tätigkeit; Abschluss einer gesetzlich anerkannten Berufsausbildung/-qualifikation; Geburt oder Adoption eines Kindes; Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft.
Bestehende Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aus dem CompactPRIVAT Start werden beim Wechsel in den neuen Tarif übertragen; Zuschläge werden dabei anteilig an den neuen Leistungsumfang und die Beitragshöhe angepasst. Voraussetzung: Der Zieltarif muss zum Wechselzeitpunkt für das Neugeschäft geöffnet sein, und für die versicherte Person muss im neuen Tarif Versicherungsfähigkeit bestehen.
Der Ergänzungstarif VitalPLUS
Ergänzend zum CompactPRIVAT Start bietet die VKB den Zusatztarif VitalPLUS an. Dieser enthält nach offiziellen Angaben insbesondere:
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Anschlussheilbehandlungen: Für diese Leistungsbereiche leistet der CompactPRIVAT Start nur sehr eingeschränkt (Kur nur bei Wohnort im Kurort oder zufälliger Erkrankung). VitalPLUS schließt diese Lücke mit einem Kurzuschuss bis 500 Euro einmalig in drei Kalenderjahren.
Zusätzliche Hilfsmittel: Hilfsmittel in einfacher Ausführung zu 80 %, sofern sie im Vollversicherungstarif nicht aufgeführt sind oder dort den „sonstigen Hilfsmitteln” zugeordnet werden, und kein anderer Kostenträger zuständig ist. Leistungen aus dem Vollversicherungstarif werden dabei angerechnet.
VitalPLUS ist damit keine echte Leistungsverbesserung, sondern eine Lückenschließung für zwei spezifische Schwachstellen des Kompakttarifs. Wer häufig Reha-Maßnahmen benötigt oder mit nicht-katalogisierten Hilfsmitteln rechnet, sollte VitalPLUS in die Beitragskalkulation einbeziehen.
Häufige Fragen zum VKB CompactPRIVAT Start 2026
Für wen ist der CompactPRIVAT Start der Versicherungskammer Bayern geeignet?
Der CompactPRIVAT Start ist der preisbewusste Einstieg in die PKV der VKB – konzipiert für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, die eine vollständige Absicherung (ambulant + stationär + Zahn) in einem einzigen Tarif suchen, keinen Hausarztprinzip-Zwang wünschen und bereit sind, auf stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Privatarzt, Einbettzimmer) zu verzichten. Der Tarif eignet sich besonders für jüngere, gesunde Berufseinsteiger, die eine günstige PKV als Alternative zur GKV anstreben und sich über das strukturierte Wechselrecht später ohne Gesundheitsprüfung verbessern können.
Warum gilt die Heilpraktikererstattung nur bis zu den Mindestsätzen der GebüH?
Die GebüH kennt für jeden Behandlungsposten einen Mindest-, Mittel- und Höchstsatz. Der CompactPRIVAT Start erstattet 60 % der Aufwendungen bis zu den Mindestsätzen. Das bedeutet: Berechnet ein Heilpraktiker den Mittel- oder Höchstsatz, ist nur der Mindestsatz die Erstattungsgrundlage – der Differenzbetrag ist Eigenbehalt. In der Praxis ist das eine erhebliche Einschränkung, da die meisten Heilpraktiker zumindest den Mittelsatz ansetzen. Wer regelmäßig Heilpraktiker aufsucht, sollte dies bei der Tarifwahl berücksichtigen.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen CompactPRIVAT Start und GesundheitVARIO?
Der GesundheitVARIO ist der deutlich leistungsstärkere Premiumtarif der VKB. Die wichtigsten Unterschiede: Stationäre Wahlleistungen (Einbettzimmer + Chefarzt) sind im GesundheitVARIO wählbar, im CompactPRIVAT Start ausgeschlossen. Heilpraktiker werden im GesundheitVARIO zu 100 % inkl. Hufelandverzeichnis erstattet, im CompactPRIVAT Start nur 60 % bis Mindestsätze GebüH. Reiseschutzimpfungen sind im GesundheitVARIO erstattet und BRE-neutral, im CompactPRIVAT Start ausgeschlossen. Psychotherapie: GesundheitVARIO 100 %, CompactPRIVAT Start 80 % – beide ohne Sitzungslimit. Sehhilfen: GesundheitVARIO bis 500 €/2 KJ (mit VARIO-Baustein), CompactPRIVAT Start 150 €/KJ. Der Preis des GesundheitVARIO ist entsprechend deutlich höher.
Kann ich im CompactPRIVAT Start auch Zahnersatz mit Keramikverblendung bis auf die Backenzähne versichern?
Nein – der Tarif erstattet Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, wobei eine Verblendung nur bis Zahn 5 (Prämolaren) erstattungsfähig ist. Keramikverblendungen an Molaren (Zahn 6, 7, 8) gehen über den erstattungsfähigen Standard hinaus und werden nicht berücksichtigt. Wer vollständige Keramikrestaurationen oder Vollkeramik-Kronen in allen Kieferbereichen plant, muss den darüber hinausgehenden Kostenanteil selbst tragen.
Wie funktioniert die BRE-Neutralität bei Vorsorgeuntersuchungen und PZR?
Werden in einem Kalenderjahr ausschließlich präventive Arztleistungen (GOÄ 23–29: Gesundheitsuntersuchung, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen) und prophylaktische Zahnleistungen (insbesondere Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Versiegelung) eingereicht und erstattet, gilt der BRE-Anspruch dennoch als erfüllt. Diese Leistungen werden nicht als Inanspruchnahme im Sinne der BRE-Ausschlussbedingung gewertet. Das bedeutet in der Praxis: Jährliche Check-up-Untersuchungen beim Arzt und regelmäßige PZR können problemlos erstattet werden, ohne die BRE zu gefährden.
VKB CompactPRIVAT Start – lohnt er sich für Ihre Situation?
250 oder 900 Euro Selbstbehalt? Variante A oder B? Lohnt sich VitalPLUS als Ergänzung? Und wie schneidet der CompactPRIVAT Start im Vergleich zu anderen preiswerten PKV-Einsteigertarifen ab? Wir berechnen Ihren effektiven Eigenbeitrag und vergleichen mit allen relevanten PKV-Tarifen.
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