Studenten Krankenversicherung 2024 | PKV für Studenten
Private Krankenversicherung für Studenten – Krankenversicherung Kosten & Tarife
Studenten können sich in den ersten 3 Monaten des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und haben dadurch die Möglichkeit, sich – unabhängig vom Einkommen – in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Der Vorteil dabei ist, dass ein Student in jungen Jahren einen günstigen Beitrag zahlt und alle Vorteile einer hochwertigen privaten Krankenversicherung genießt. Versäumt es der Student, in den ersten 3 Monaten des Studium einen Befreiungsantrag zu stellen, so ist er gesetzlich pflicht-krankenversichert und hat in den nächsten Jahren keine Möglichkeit mehr, in die PKV zu wechseln.
Vorsorgetarif – Tarif zur Beitragsentlastung im Alter
Mit Abschluss des 14. Semesters oder spätestens ab dem 30. Lebensjahr aber endet die gesetzliche Versicherungspflicht für Studenten. Danach sind Studenten nur in Ausnahmefällen (z.B. zweiter Bildungsweg) versicherungspflichtig. Ab dem 30. Lebensjahr bzw. nach Abschluss des 14. Semesters, kann sich ein Student auch freiwillig in der GKV weiterversichern und hat dann – sofern er keine relevanten Einkünfte (erhebliche Nebentätigkeit) erzielt – den Mindestbeitrag von zur Zeit ca. 120,- EUR (abhängig von der Krankenkasse) zu entrichten. Bafög-Empfänger erhalten auf Antrag sowohl für die GKV als auch für die PKV einen Zuschuss.
Beitragsfreie Krankenversicherung für Studenten
Studenten können sich bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Wurde zwischen Abitur und dem Beginn des Studium der Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, verschiebt sich die Altersgrenze von 25 Jahren um die entsprechende Dauer nach hinten. Spätestens dann jedoch endet die beitragsfreie Familienversicherung.
Dann beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Diese kostet bei allen Krankenkassen zur Zeit zwischen 70 und 150 Euro im Monat und gilt bis zum Ende des 14. Fachsemesters des aktuellen Studiengangs, jedoch maximal bis zum 30. Geburtstag.
BAfög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss, der auf monatlich 55,- EUR begrenzt ist.
Frist für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV
Alternativ zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung hat ein Student binnen 3 Monaten nach dem Auslaufen der beitragsfreien Familienversicherung die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen studentischen Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, ist die private Krankenversicherung bis zum 34. Lebensjahr unabhängig von der Anzahl der Fachsemester möglich.
Studenten in der Beihilfe Krankenversicherung
Ist ein Student über die Beihilfeberechtigung der Eltern privat krankenversichert, so ist es möglich, nach der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bis zum 27. Lebensjahr über die Eltern versichert zu sein.
Wurde zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studium der Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, verschiebt sich die Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Beihilfeberechtigung an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist.
Dieser Kindergeldanspruch verfällt jedoch, wenn der Student über ein monatliches Einkommen von über 640,- EUR verfügt, womit die Beihilfeberechtigung somit dann ebenfalls verloren geht.
Studenten in der Krankenversicherung – Verdienstmöglichkeiten
Für Studenten, die bereits vor Beginn des Studiums ein Beschäftigungsverhältnis hatten und dies während des Studiums fortsetzen, besteht die gesetzliche Versicherungspflicht weiter, sofern sie nicht mehr als 325,- EUR im Monat verdienen. Wer während der Vorlesungszeit arbeitet und dies nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Allerdings ist dabei auch zu berücksichtigen, dass in der Rentenversicherung Versicherungspflicht eintritt, sobald mehr als 325,- EUR im Monat verdient werden.
Während eines Ferienjobs besteht für die gesamte Dauer der Semesterferien Versicherungsfreiheit. Arbeitet ein Student im Laufe eines Jahres in mehr als 26 Arbeitswochen mehr als 20 Stunden pro Woche, gilt er als Arbeitnehmer. Die Sozialversicherungspflicht setzt dann aufgrund seiner Arbeitnehmerbeschäftigung ein.
Zu beachten ist weiterhin, dass Studenten, die zu Beginn eines Semesters eine versicherungsfreie Dauerbeschäftigung im Rahmen der oben beschriebenen Grenzen eingehen und mehr als 325,- EUR pro Monat verdienen, ihren Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung verlieren.
Ein Student wäre in so einem Fall ohne Krankenversicherungsschutz, da ein Eintritt in die Studentische Krankenversicherung nur vor Beginn eines Semesters möglich ist. Unter diesen Umständen kann eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse (mit höheren Beiträgen) oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
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