Krankenversicherung FAQ 2024 | PKV & GKV

Private Krankenversicherung und Gesetzliche Krankenkasse – Fragen und Antworten

Private Krankenversicherung FAQ
Private Krankenversicherung FAQ

Auf diesen und den folgenden Seiten beschreiben wir die häufigsten Fragen mitsamt der dazugehörigen Antworten zur PKV (Private Krankenversicherung) und GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) auf. Insbesondere folgende Bereiche werden behandelt:

  • PKV Grundlagen
  • PKV Tarifauswahl
  • PKV Leistungen
  • PKV Besonderheiten
  • Private Zusatzversicherung
  • Die Gesetzliche Krankenversicherung

FAQ zu den PKV Grundlagen

  • Welcher Personenkreis kann sich in der PKV (Private Krankenversicherung) versichern?
  • Was bedeutet der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
  • Gibt es bei der PKV wie auch bei der GKV eine Familienversicherung?
  • Wenn man sich einmal für die PKV entscheidet, hat man anschließend die Möglichkeit, wieder in die GKV zu wechseln?
  • Geht der Arbeitgeberzuschuss (AG-Zuschuss) bei einem Wechsel in die PKV verloren?
  • Für wen ist der Wechsel zur PKV sinnvoll?
  • Lohnt sich der Wechsel in die PKV auch finanziell?

FAQ zur PKV Tarifauswahl

  • Was versteht man unter Beitragsentlastung in der PKV?
  • Wovon hängt der Beitrag in der PKV ab?
  • Sollte eine Selbstbeteiligung gewählt werden? Falls ja, in welcher Höhe?

FAQ zu den PKV Leistungen

  • Welche wesentlichen ambulanten Leistungen sind in der PKV versichert?
  • Welche stationären Leistungen sind in der PKV versichert?
  • Welche zahnärztlichen Leistungen sind in der PKV versichert?
  • Welche Leistungen zur Lohnfortzahlung sind in der PKV versichert?
  • Welche Leistungen zur Pflege sind in der PKV versichert?
  • Wie funktioniert das Prinzip der Kostenerstattung in der PKV?
  • Welche Leistungen werden von der PKV nicht übernommen?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einreichung der Rechnungen?

FAQ zu den Besonderheiten in der PKV

  • Wie können im Alter Beiträge eingespart werden?
  • Können sich Studenten auch in der PKV versichern?
  • Ist eine Rückerstattung von monatlichen Beiträgen nach Nichtanspruchnahme von Leistungen an den Arbeitgeber zulässig?
  • Kann die PKV einen Antrag aufgrund des momentanen Gesundheitszustandes ablehnen?
  • Ist die PKV im Alter teurer?

FAQ zur GKV (Gesetzliche Krankenversicherung – Gesetzliche Krankenkasse)

  • Wie hoch sind die Kosten für Medikamente in der Apotheke?
  • Gibt es noch Kassenzuschüsse bei Zahnersatz?
  • Ist die Zuzahlung bei einem chronisch erkrankten Patienten gleich hoch?
  • Für wen gibt es den Anspruch auf Heilmittelbehandlung?
  • Wie hoch sind in der GKV die Kosten für Heilmittel?
  • Gibt es Kündigungsfristen bei einem Wechsel der Krankenkasse?
  • Haben Krankenkassen eine Aufnahmepflicht von Versicherten?
  • Wie hoch ist die Krankengeldzahlung bei langer Krankheit?
  • Was müssen GKV Versicherte bei Auslandsreisen beachten?
  • Gibt es für Studenten in der GKV eine Befreiung bei Zuzahlungen?

FAQ zur Zusatzversicherung

  • Wann werden Leistungen aus einer Zusatzversicherung erbracht?
  • Welche Leistungen gibt es in der Zusatzversicherung?
  • Ist die private Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzbar?

Die am häufigsten gestellte Frage in der PKV ist, welche Personen sich in der privaten Krankenversicherung versichern können. Zum berechtigten Personenkreis zählen zunächst Arbeitnehmer, welche über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen. In diesen Fällen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung jederzeit (sofern der Gesundheitszustand mitspielt) möglich. Alle Selbstständigen, Beamte und die Berufgruppe der Freiberufler sind ebenfalls in der Lage, ohne Einkommensbegrenzung in die private Krankenversicherung einzusteigen. Für Beamtenanwärter, Ärzte im praktischen Jahr, Studenten und Zeitsoldaten unter bestimmte Voraussetzungen und auch für die Personen, die sich für längere Zeit im Ausland aus beruflichen Gründen aufhalten müssen, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung ebenfalls möglich. Personen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben also unter bestimmten Bedingungen die freie Wahl, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der PKV sagt aus, ob sich jemand in der PKV versichern darf. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Einkommensgrenze bezeichnet. Wer also oberhalb der Einkommensgrenze verdient, hat die Möglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Zur Bestimmung des für die Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblichen Einkommens sind die monatlichen Einkommen des letzten Jahres plus die zusätzlichen Einkommen wie Weihnachtsgeld, Überstundenausschüttungen, Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, bei Ärzten die Bereitschaftsdienste, die vermögenswirksamen Leistungen und andere vertraglich festgehaltene Zahlungen heranzuziehen. Die Arbeitnehmersparzulage hingegen hat bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Bedeutung.

In der PKV (Private Krankenversicherung) wird keine Familienversicherung angeboten, wie es in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) der Fall ist. In einer privaten Krankenversicherung wird jedes einzelne Familienmitglied für sich versichert, demzufolge wird auch für jedes Familienmitglied ein separater Vertrag abgeschlossen und ein separater Betrag erhoben.

Unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Situationen kann oder muss ein Versicherter von der PKV (Private Krankenversicherung) zurück in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Bei Arbeitnehmern und Angestellten gleichermaßen kann dies bis zum 55. Lebensjahr geschehen, wenn das Gehalt die Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) sinkt oder Arbeitslosigkeit eintritt. Diejenigen Personen sind dann automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn das Einkommen nach 1 Jahr die Einkommensgrenze aber wieder übersteigen sollte, können die Personen wieder in die private Krankenversicherung wechseln.

Ja. Auch in der PKV erhalten Arbeitnehmer einen Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss wird auch für Familienangehörige gewährt, wie Ehepartner oder Kinder. Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV ist allerdings maximal in der Höhe, wie er in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) wäre. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.

Für viele Personen, insbesondere für junge Arbeitnehmer im Alter von bis etwa 40 macht ein Wechsel in die Private Krankenversicherung Sinn. Denn sie können sich deutlich günstiger und zudem auch mit höheren Leistungen versichern. Der einzige Vorteil der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) ist hingegen die kostenfreie Familienversicherung, in welcher auch der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Dies ist in der PKV nicht möglich, denn hier ist für jeden Versicherten ein separater Beitrag für einen selbständigen Vertrag zu entrichten.

Bei einem Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherung) erhalten Versicherte nicht nur deutlich bessere Leistungen, sondern zahlen in der Tat auch einen deutlich geringeren Beitrag als in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Wenn allerdings mehrere Personen (Familienangehörige) mitversichert werden müssen, sinkt der Beitragsvorteil und ist bei etwa 3-4 mitzuversichernden Angehörigen auf dem gleichen Niveau wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

PKV Versicherer bieten ihren Versicherten durch spezielle Bausteine zur Beitragsentlastung, die Möglichkeit, die Beiträge im Alter noch stärker zu reduzieren. Mit solchen Beitragsentlastungstarifen wird erreicht, dass im Alter eine garantierte Beitragssenkung erzielt werden kann. Zum Tragen kommt die Senkung mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Unterschieden wird zwischen:

  • Konstante Beitragsentlastung:
    Ab einem veranschlagten Zeitraum garantiert die PKV Versicherung eine feste Entlastungssumme und garantiert auch die Beteiligung an Überschüssen.
  • Dynamische Beitragsentlastung:
    Hier wird dem Versicherungsnehmer ermöglicht, selber die Beitragsentlastung festzulegen. Eine spätere Erhöhung erfolgt in 5-Jahres-Schritten.

 

Unser Service für Sie: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und einer sehr großen Anzahl von Private Krankenversicherung Verträgen in unserem Kundenbestand können wir sehr gut abschätzen, welche bestehenden Krankheiten und Beschwerden welche Konsequenzen bei einer Antragstellung haben, ob der Antrag also mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen oder unter Umständen abgelehnt würde.

Schicken Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars. Gerne können wir Ihnen beim Vergleich der Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir fordern für Sie bei allen Versicherern entsprechende Private Krankenversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende Angebot zu ermitteln.

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