Fragen zur Krankenversicherung 2024 | PKV Tarifauswahl

Private Krankenversicherung Tarifauswahl – Fragen & Antworten

Diese Seite im Überblick

Auf diesen FAQ Seiten zur PKV (Private Krankenversicherung) finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Themenbereich Zusatzversicherung.

Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert. Sollten Sie Fragen vermissen bzw. eine Frage haben, die Sie beantwortet haben möchten, senden Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Frage 1 – Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung?

Fragen zur Krankenversicherung
Fragen zur Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung (PKV) beinhaltet wie auch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nachfolgend aufgeführte Leistungen bzw. Leistungsbereiche:

  • Ambulante Behandlungen:
    • Allgemeinärztliche und fachärztliche Behandlungen und Medikationen, Arzneimittel, Heilpraktiker Leistungen, Heilmittel wie Bäder und Massagen und Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte etc.
  • Stationäre Behandlungen:
    • Behandlungen im Krankenhaus im 1-Bett-Zimmer, 2-Bett-Zimmer und Mehrbett-Zimmer, wahlweise Chefarztbehandlung
  • Zahnärztliche Behandlungen:
    • Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays und Implantate
  • Krankentagegeldleistungen:
    • Absicherung des Verdienstausfalls aufgrund Arbeitsunfähigkeit in Folge von Unfällen oder Krankheiten
  • Sonstige Zusatzleistungen
    • Weitere zusätzliche Leistungen sind bspw. die Auslandsversicherung / Auslandskrankenversicherung oder Pflegezusatzversicherung

Frage 2 – Wie hoch sind die Beiträge einer privaten Krankenversicherung?

Die Beiträge für eine Private Krankenversicherung sind anders als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensunabhängig. Folgenden Kriterien sind ausschlaggebend für die Beitragshöhe: Eintrittsalter (Geburtsdatum), Tarifliche Leistungen, Gesundheitszustand, Höhe der Selbstbeteiligung. Seit dem 01.01.2013 spielt das Geschlecht keine Rolle mehr. Die Beiträge für Frauen und Männern sind seitdem gleich (sog. Unisex-Tarife).

Frage 3 – Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die Frage, ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist und wenn ja in welcher Höhe, ist von Person zu Person unterschiedlich und somit individuell zu prüfen. Generell lässt sich sagen, dass eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag überproportional senken kann, da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern. Da Selbständige Krankenversicherungsbeiträge ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren müssen, liegen die Selbstbeteiligungen im Durchschnitt bei Selbständigen höher als bei Angestellten.

Frage 4 – Was sind Tarife für Beitragsentlastung?

Mit verschiedenen Angeboten, versuchen die privaten Krankenversicherungsgesellschaften den Beitragsanstieg über die Lebenszeit des Versicherungsnehmers abzubremsen. Um im Alter eine garantierte Beitragssenkung zu erhalten wird mit der Möglichkeit eines Beitragsentlastungstarifes ein Aufschlag auf den aktuellen Monatsbeitrag festgelegt. Die Beitragssenkung kommt grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr zum tragen.

Konstante Beitragsentlastung:

Die Versicherung garantiert ab einem bestimmten Zeitpunkt eine feste Entlastungssumme, zum Beispiel € 50 pro Monat und beteiligt darüber hinaus den Kunden an den erzielten Überschüssen.

Dynamische Beitragsentlastung:

Der Anbieter ermöglicht seinem Kunden, die Höhe der monatlichen Beitragsentlastung selbst festzulegen. Dieser Betrag erhöht sich später (meistens in Fünf-Jahres-Schritten).

Frage 5 – Was leistet die private Krankenversicherung im ambulanten Bereich?

Ambulante Leistungen: freie Arztwahl; wenig Wartezeiten durch Terminvereinbarung; jederzeit Arztwechsel auch ohne Überweisung; neueste (auch alternative oder sehr teure) Behandlungsmethoden und Medikamente; freie Verschreibung aller Arzneimittel; Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln; freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern; Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Brillengläser; Kostenerstattung für Brillengestelle zwischen 100 und 250 Euro; Kostenerstattung für harte oder weiche gasdurchlässige Linsen.

Frage 6 – Was leistet die private Krankenversicherung im stationären Bereich?

Stationäre Leistungen: freie Wahl des Krankenhauses; Chefarztbehandlung; Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer; Krankenhaustagegeld; Kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten.

Frage 7 – Was leistet die private Krankenversicherung im zahnärztlichen Bereich?

Zahnärztliche Leistungen: freie Wahl des Zahnarztes; Kostenerstattung für Zahnbehandlung bis zu 100%; auch Inlays werden erstattet; Kostenerstattung für Zahnersatz bis zu 100%. Auch Implantate und aufwendiger Zahnersatz werden bezahlt; Kostenerstattung für Kieferorthopädie bis zu 100%.

Frage 8 – Was leistet die private Krankenversicherung bei der Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung: Leistung entsprechend dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung, bis zum vollen Nettoeinkommen.

Frage 9 – Was leistet die private Krankenversicherung in der Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung: Leistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

Frage 10 – Wie werden die Kosten in der PKV erstattet?

Arztrechnungen reichen Sie an Ihre Versicherung weiter. Diese überweist das Geld auf Ihr Konto, anschließend zahlen Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für das Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card, d.h. das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Frage 11 – Welche Leistungen werden von einer Privaten Krankenversicherung nicht übernommen?

Unfälle, Krankheiten und Todesfälle, die aufgrund von Kriegseinsätzen oder Wehrdienst entstanden sind; Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen; Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen; Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die von der Versicherung nicht anerkannt sind; Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen, falls nicht anders vereinbart; Ambulante Heilbehandlungen an einem Kurort, falls der Versicherte nicht dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder während eines Aufenthaltes eine sofortige Behandlung notwendig ist; Unterbringungskosten für Pflegeheime etc.

Frage 12 – Wann müssen die Belege eingereicht werden?

Der Versicherte kann die Belege zur Kostenerstattung entweder gleich einreichen oder sie sammeln und einmal im Jahr einreichen.

Frage 13 – Wer kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden?

Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine PKV abschließen. Auch Beamtenanwärter, Ärzte im Praktikum, Studenten unter gewissen Voraussetzungen, Zeitsoldaten nach Abschluss der Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit ins Ausland gehen, haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gesetzlich Versicherte haben noch die Möglichkeit, durch eine PKV ihren Krankenversicherungsschutz zu verbessern.

Frage 14 – Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

In der Krankenversicherung wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auch Versicherungspflichtgrenze genannt und bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Um das Jahresarbeitsentgelts zu berechnen, werden nicht nur die 12 Monatsgehälter herangezogen, sondern auch die weiteren regelmäßigen Gehälter, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenpauschalen, Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, aber nicht die Arbeitnehmersparzulage.

Frage 15 – Gibt es in der PKV eine Familienversicherung?

Nein, in der PKV wird für jedes Familienmitglied ein separater Beitrag erhoben. Die anderen Familienmitglieder müssen sich somit einzeln privat oder gesetzlich krankenversichern.

Frage 16 – Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze(BBG) sinkt, sind automatisch wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die BBG, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren.

Frage 17 – Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, falls ich mich privat versichere?

Nein. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen und auch für die mitversicherten Personen, wie Ehegatte und Kinder, die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Ihr Arbeitgeber zahlt für Beiträge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in etwa den halben Beitrag Ihrer Krankenversicherung.

Frage 18 – Für wen ist der Wechsel in die PKV sinnvoll?

Es viele Gründe das System zu wählen. Zunächst lässt sich teilweise viel Geld mit einer privaten Krankenversicherung sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder. In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es wollen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen. Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein.

Frage 19 – Wie kann man im Alter Beiträge sparen?

Damit Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben, wird bei der Altersbeitragssicherung 10 % der Beiträge aller privat Krankenversicherten bis 60 Jahre zugeführt. Ab dem 65. Lebensjahr können Sie in einen preiswerten Standardtarif wechseln oder auf einzelne Leistungen verzichten, wenn Sie im Ruhestand sparen wollen.

Frage 20 – Können sich Studenten privat krankenversichern?

Studenten können innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.

Frage 21 – Muss ich meinem AG die Beitragsrückerstattung (BRE) anteilig zurückzahlen?

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen haben, erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von bspw. 4 Monatsbeiträgen zurück. Ihnen steht die volle Rückerstattung inklusive Arbeitgeberanteil zu.

Frage 22 – Kann mich eine private Krankenversicherung wegen meines Gesundheitszustandes ablehnen?

Grundsätzlich (Ausnahme: Beamtenöffnungsklausel) kann sich eine private Krankenversicherung ihre versicherten Personen aussuchen. Ziel einer privaten Krankenversicherung ist es, möglichst gesunde Personen zu versichern, um die Kosten und die Beitragsanpassungen für alle Versicherten niedrig zu halten, denn die Kosten werden auf alle Versicherungsnehmer umgelegt.

Frage 23 – Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?

Ja, auch die private Krankenversicherung wir im Laufe der Zeit teurer. Die Ursachen liegen in den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen (die Löhne steigen, neue und teure Behandlungsmethoden kommen hinzu, etc.) und in einer immer älter werdenden Bevölkerung.

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