Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung 2024 | PKV vs. GKV

Private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkassen – System Vergleich 2024

Vergleich PKV und GKV
Vergleich PKV und GKV

Nachdem Sie sich auf den vorherigen Seiten einen Einblick in die Grundlagen der beiden Systeme der Krankenversicherung GKV und PKV erhalten haben, zeigen wir Ihnen an dieser Stelle die maßgeblichen Unterschiede zwischen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) auf.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten grundsätzlich das Sachleistungsprinzip und das Solidarprinzip. In der Privaten Krankenversicherung hingegen das Kostenerstattungsprinzip und das Äquivalenzprinzip.

Das Sachleistungsprinzip der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)

Damit die gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten eine kostenlose Heilbehandlung und eine fast kostenlose Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln gewähren kann, schließt sie mit den Interessenverbänden der Ärzte, Krankenanstalten, Apotheker usw. Verträge ab.

Dadurch werden die Mitglieder dieser Interessenverbände verpflichtet, den GKV-Versicherten im Krankheitsfall nach Vorlage ihrer Versichertenkarte die notwendigen Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Die Gegenleistung aus diesen Verträgen erbringt die GKV über die Kassenärztliche Vereinigung, die anschließend mit ihren Mitgliedern abrechnet. Dieses Prozedere nennt man Sachleistungsprinzip.

Das Kostenerstattungsprinzip der PKV (Private Krankenversicherung)

In der Privaten Krankenversicherung wird nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip abgerechnet und die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip entrichtet. Der Arzt stellt nach der Behandlung eine Rechnung (sog. Liquidation) für seinen Patienten aus, die den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthält.

Diese Rechnung reicht der Versicherte bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die anhand der Angaben seine Leistungspflicht prüft und dem Versicherten daraufhin den Rechnungsbetrag überweist. Nun kann dieser die Rechnung des Arztes begleichen.

Seit dem 01. Januar 1999 können auch freiwillig in der GKV Versicherte entscheiden, ob sie das Sachleistungsprinzip für sich wünschen oder lieber das Kostenerstattungsprinzip.

Wählen Sie letzteres, rechnen sie, wie ein privat Versicherter selbst mit dem Arzt ab und reichen die Rechnungen anschließend ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Das Solidarprinzip der GKV

Das Solidarprinzip bedeutet, dass alle Versicherten quasi in einen Topf hineinzahlen und aus diesem heraus die Leistungen finanziert werden. Für die Höhe des Beitrags wird ausschließlich das Bruttoeinkommen des Versicherten herangezogen. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand werden dabei nicht berücksichtigt.

Das Äquivalenzprinzip der PKV

Das Äquivalenzprinzip berücksichtigt die jeweilige Situation des Versicherten. Aus den Angaben Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand resultiert ein individueller Beitrag. Dem Wunsch des Versicherten nach einem passenden Versicherungsschutz wird durch verschiedene Tarife mit jeweils unterschiedlichen Leistungen Rechnung getragen.

Gerne können wir Ihnen beim Vergleich für eine Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage. Wir filtern für Sie die für Sie und Ihre Wünsche geeigneten Anbieter und Tarife heraus und ermitteln dadurch Schritt für Schritt das für Sie passende PKV-Angebot.

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