SDK GesundheitsFAIR – die Tarife AM, S und Z der Süddeutschen Krankenversicherung im Leistungscheck 2026

Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) mit Sitz in Stuttgart ist einer der bekanntesten mittelständischen PKV-Anbieter Deutschlands. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – 1926 gegründet, seinerzeit als Krankenversicherung für Landwirte – gehört die SDK keinen Aktionären, sondern ihren rund 540.000 Versicherten

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SDK GesundheitsFAIR PKV Angebot

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: 12× Deutscher Fairness-Preis · Assekurata “Sehr Gut” · Finanztest “Sehr Gut” (0,9) · VVaG seit 1926 · Beitragsgarantien bis 2026 · BRE bereits ab 1. Jahr · S1DD mit Dread-Disease-Konzept

✓ Leistungen im Überblick

  • AM30–33: GOÄ über Höchstsatz – + Heilpraktiker inklusive (1.000 €/Jahr)
  • AM10–13: Sehhilfen 1.000 €/3 J. – LASIK 3.000 €/Auge, Kinderwunsch 8 IVF
  • S1DD: Einbettzimmer immer – Chefarzt + Privatklinik bei schweren Erkrankungen
  • Z9: Zahnersatz 90 % – über GOZ-Höchstsatz, PZR bis 500 €/Jahr BRE-neutral
  • BRE ab 1. Jahr – 2 Monatsbeiträge, Vorsorge/Impfungen bis 500 € BRE-neutral

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  • Angestellte über JAEG (2026: 77.400 €, AG-Zuschuss 50 %)
  • Selbstständige & Freiberufler (Baustein-Flexibilität, BRE-Optimierung)
  • Heilpraktiker & Naturheilkunde (AM30–33 mit 1.000 €/Jahr inklusive)
  • Flexible Baustein-Wahl (15 Bausteine, Wechsel ohne GKP möglich)
  • Beitragsstabilität (AM10–13, Z8, Z9 mit Beitragsgarantie bis 2026)
💡 Beitragsbeispiel (AM12 + S1 + Z8, 30 Jahre, inkl. PVN)
ab 566 € / Monat
davon AG-Zuschuss (50 %) ca. 283 € → Ihr Eigenanteil ab 283 €
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✔ Kostenlose Baustein-Beratung · 15 Tarifbausteine · BRE ab 1. Jahr · Wechsel ohne GKP möglich · Anonyme Risikovoranfrage

Diese genossenschaftliche Ausrichtung schlägt sich in einer klaren Philosophie nieder: Zum zwölften Mal in Folge wurde die SDK mit dem Deutschen Fairness-Preis ausgezeichnet, verliehen vom Deutschen Institut für Service-Qualität und n-tv. Das Tarifwerk trägt den programmatischen Namen GesundheitsFAIR.

Das GesundheitsFAIR-System ist ein modulares Baukasten-Tarifwerk: Versicherte kombinieren eigenständig einen Ambulanttarif (AM), einen Stationärtarif (S) und einen Zahntarif (Z) – und erhalten so einen vollständigen Krankenversicherungsschutz, der exakt auf die eigene Situation und das gewünschte Leistungsniveau zugeschnitten ist.

Ergänzungstarife können optional hinzugewählt werden. Alle Tarifbausteine können unabhängig voneinander gewechselt werden – ohne neue Gesundheitsprüfung bei einer Vielzahl definierter Anlässe.

✅ SDK GesundheitsFAIR – Stärken im Überblick

Fairness und Struktur: Genossenschaftliche Versicherung auf Gegenseitigkeit – keine Aktionärsinteressen, 12× Deutscher Fairness-Preis. Keine versteckte Selbstbeteiligung. BRE bereits ab dem ersten Jahr möglich.

Ambulante Highlights: Vorsorge und Impfungen bis 500 €/KJ weder SB-pflichtig noch BRE-schädigend. Kinderwunsch bis 8 Inseminationen + 8 IVF-Versuche (AM1x-Reihe). LASIK bis 3.000 €/Auge. Kuren bis 2.000 €/3 KJ. Heilpraktiker inkl. vollem Hufelandverzeichnis in der AM3x-Reihe; GOÄ dort auch über Höchstsätze.

Stationäre Highlights: Alle S-Tarife ohne Selbstbeteiligung. Cleveres Dread-Disease-Konzept (S1DD): Einbettzimmer immer inklusive – Chefarzt und Privatklinik greifen automatisch bei schweren Erkrankungen. S1 bietet diese Leistungen bedingungslos. GOÄ über Höchstsätze in S1 und S1DD (bei Dread Disease).

Zahnliche Highlights: Zahnbehandlung in allen Tarifen 100 % ohne Selbstbeteiligung. Zahnprophylaxe bis 500 €/KJ BRE-neutral (Z9). Zahnersatz bis 90 % über GOZ-Höchstsätze (Z9).

Flexibilität: Wechselrecht ohne Gesundheitsprüfung zu den Geburtstagen 30, 35, 40, 45 und 50 sowie bei zahlreichen Lebensanlässen. Medgate-Telemedizin, Facharztterminservice und Zweitmeinungsservice für alle Versicherten inklusive.

Das GesundheitsFAIR-Baukastensystem: AM + S + Z

Jeder GesundheitsFAIR-Vertrag besteht aus mindestens drei Pflichtbausteinen – einem Tarif aus der AM-Reihe (ambulant), einem Tarif aus der S-Reihe (stationär) und einem Tarif aus der Z-Reihe (Zahn). Die Kombination bestimmt das Leistungsniveau und den Beitrag. Innerhalb der AM-Reihe unterscheidet die SDK zwei Qualitätsniveaus: die AM10–AM13-Reihe (hohes Leistungsniveau bis GOÄ-Höchstsätze) und die AM30–AM33-Reihe (sehr hohes Leistungsniveau inkl. GOÄ über Höchstsätze und Heilpraktiker).

BereichHohes NiveauSehr hohes NiveauKernunterschied
AmbulantAM10, AM11, AM12, AM13AM30, AM31, AM32, AM33AM3x: Heilpraktiker + GOÄ über Höchstsätze inklusive
StationärS3 (Mehrbettzimmer)S1DD, S1S1DD: Einbettzimmer + Chefarzt bei schweren Erkrankungen; S1: immer Chefarzt
ZahnZ6SB, Z6 (60 % ZE)Z8 (80 %), Z9 (90 % über GOZ)Z9: über GOZ-Höchstsätze + 500 €/KJ BRE-neutrale Prophylaxe

Die ambulante Heilbehandlung: AM10–AM13 und AM30–AM33 im Detail

Die AM-Tarife sind das Herzstück des GesundheitsFAIR-Systems. Sie decken die gesamte ambulante Versorgung ab – von der Arztpraxis bis zur Kinderwunschbehandlung, von der Psychotherapie bis zur Palliativversorgung. Alle AM-Tarife erstatten zu 100 % – nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung – und bis zu den angegebenen Höchstgrenzen.

Selbstbeteiligungsmodell der AM-Tarife

Die SDK vermeidet bewusst versteckte Selbstbeteiligungen. Die vereinbarte SB wird transparent ausgewiesen und ist vollständig kalkulierbar:

TarifSelbstbeteiligung/KJKinder (bis Ende KJ 15. Geb.)Leistungsniveau
AM10Keine SBKeine SBHohes Niveau, bis GOÄ-Höchstsätze
AM1110 %, max. 240 €max. 120 €Hohes Niveau, bis GOÄ-Höchstsätze
AM1220 %, max. 480 €max. 240 €Hohes Niveau, bis GOÄ-Höchstsätze
AM1330 %, max. 960 €max. 480 €Hohes Niveau, bis GOÄ-Höchstsätze
AM3030 %, max. 480 €max. 240 €Sehr hohes Niveau, über GOÄ + Heilpraktiker
AM3130 %, max. 480 €max. 240 €Sehr hohes Niveau, über GOÄ + Heilpraktiker
AM32Absoluter SB: 1.440 €720 €Sehr hohes Niveau, über GOÄ + Heilpraktiker
AM33Absoluter SB: 2.400 €1.200 €Sehr hohes Niveau, über GOÄ + Heilpraktiker

ℹ️ Keine Selbstbeteiligung auf Vorsorge und Schutzimpfungen: In der AM1x-Reihe wird auf Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 500 € pro Kalenderjahr keine Selbstbeteiligung angerechnet – vorausgesetzt, diese Leistungen sind in einer separaten Rechnung als eigenständige Vorsorgeleistungen ausgewiesen. Außerdem bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) bei diesen Leistungen in dieser Höhe erhalten. Wichtig: Die SB für lebenserhaltende Hilfsmittel (Beatmungsgeräte, Herzschrittmacher, Heimdialysegeräte, LifeVest, Sauerstoffkonzentratoren) entfällt vollständig. Gleiches gilt für Hilfsmittel, die über den Hilfsmittelservice der SDK bezogen werden.

Leistungsvergleich AM10–AM13 vs. AM30–AM33: die wichtigsten Unterschiede

LeistungAM10–AM13AM30–AM33
GOÄ-Rahmen ambulantBis HöchstsätzeÜber Höchstsätze
Heilpraktiker inkl. HufelandverzeichnisNicht inklusive (nur über Ergänzungstarif NH)100 % bis 1.000 €/KJ
Sehhilfen1.000 € innerhalb von 3 KJ250 € innerhalb von 3 KJ
HörhilfenOhne Betragsbegrenzung2.500 € je Ohr und KJ
LASIK / refraktive Chirurgie3.000 €/Auge (nach 36 Monaten VV)1.500 €/Auge (nach 36 Monaten VV)
Vorsorge + Impfungen (bis SB-/BRE-frei)500 €/KJ ohne SB + BRE-neutral500 €/KJ ohne SB + BRE-neutral
Präventionskurse / Kursangebote500 € innerhalb von 3 KJ250 € innerhalb von 3 KJ
Kuren (Unterbringung + Arzt + Heilmittel)2.000 € innerhalb von 3 KJ1.000 € innerhalb von 3 KJ
Kinderwunschbehandlung8× Insemination + 8× IVF/ICSI8× Insemination + 4× Reagenzglas
Schutzimpfungen inkl. ReiseimpfungenSTIKO + Grippe + FSME + Malaria-Prophylaxe + Reiseimpfungen + berufsbedingte Auslandsimpfungen
PsychotherapieOhne Sitzungslimit; keine Psychotherapie durch Heilpraktiker
Heilmittel (Physio, Ergo, Logo, Osteopathie, Podologie)Alle inklusive; Osteopathie nach Verordnung durch Arzt oder Heilpraktiker; Hippotherapie; Heileurythmie
HaushaltshilfeBis 10 €/Std., max. 75 €/Tag; bis 28 Tage/KJ; bei Kind unter 12 J. im Haushalt
Kinderbetreuungspauschale250 € pauschal, wenn Elternteil mind. 4 Arbeitstage wegen krankem Kind (unter 12 J.) ausfällt; 1× pro KJ
Pränatal-Diagnostik (erweiterte Schwangerschaftsvorsorge)Dopplersonografie, 3D/4D-Ultraschall, kardiale Echografie, Nackentransparenztest, Triple-/Quadruple-Test
Medizinische Schulungen chronisch Kranker500 € innerhalb von 3 KJ (Diabetes, Asthma, Neurodermitis etc.)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)Zertifizierte DiGA nach §139e SGB V oder mit nachgewiesenem positivem Versorgungseffekt; nach ärztlicher Verordnung; max. 12 Monate je Verordnung
Fahrtkosten bei ambulanter BehandlungBei Notfall/Unfall; ambulanten OPs; nachoperativ; Dialyse; Chemo/Strahlentherapie; Reha. Bei Geh-/Sehunfähigkeit/Fahruntüchtigkeit: max. 250 €/KJ; Privat-PKW: 0,30 €/km

Alle AM-Angaben aus den offiziellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) SDK GesundheitsFAIR, Teil IIa, Tarife AM10–AM13 (1.567b/01.24, Stand 01.01.2024) und Tarifbroschüre GesundheitsFAIR (1.645, Stand 01.26). KJ = Kalenderjahr; VV = Vollversicherung; GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte; GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Besondere Leistungen im ambulanten Bereich der SDK GesundheitsFAIR

Einige Leistungspositionen der SDK stechen im Marktvergleich besonders hervor. Die Kinderwunschbehandlung im Tarif AM10–AM13 umfasst bis zu 8 Inseminationen und 8 Versuche der In-vitro-Fertilisation oder ICSI. Dabei zählt ein Versuch, bei dem eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft ohne Geburt eintrat, nicht als verbrauchter Versuch. Voraussetzungen: organisch bedingte Sterilität, verheiratete oder eheähnliche Gemeinschaft, homologe Befruchtung, Frau unter 40 Jahren und Mann unter 50 Jahren bei Behandlungsbeginn. Nach einer erfolgreichen Geburt erneuert sich der Anspruch vollständig.

Die Entwöhnungsbehandlung für alle Suchtformen (Drogen, Alkohol, Spielsucht) wird bis zu 3 Mal ambulant oder stationär erstattet. Nikotin-Entwöhnung ist ausgenommen. Die häusliche Behandlungspflege wird als Krankenhausersatzpflege erstattet: bis zu 28 Tage pro Versicherungsfall inkl. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und medizinische Behandlungspflege – vorausgesetzt, eine KH-Behandlung ist notwendig aber nicht durchführbar, oder die häusliche Krankenpflege vermeidet/verkürzt den KH-Aufenthalt. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist vollständig erstattet.

Bei Arznei- und Verbandmitteln geht die SDK einen Schritt weiter als viele Wettbewerber: Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel und Desinfektionsmittel erstattet. Als Arzneimittel gelten zudem Nährstofflösungen und Applikationshilfen zur künstlichen Ernährung, Blut- und Harnstoffteststreifen sowie Stoma-/Tracheostoma-/Inkontinenzartikel.

⚠️ LASIK-Wartefrist beachten: Refraktive Chirurgie (z. B. LASIK, PRK, LASEK) ist in allen AM-Tarifen erst nach 36 ununterbrochenen Monaten in der SDK-Krankheitskosten-Vollversicherung erstattungsfähig. Die Erstattungsgrenze beträgt 3.000 € pro Auge und Versicherungsfall in der AM1x-Reihe (1.500 € in der AM3x-Reihe). Sind nach einer solchen Operation erneut Sehhilfen notwendig, werden diese im tariflichen Umfang erstattet.

Die stationäre Heilbehandlung: S3, S1DD und S1 im Vergleich

Alle drei Stationärtarife erstatten zu 100 % ohne jede Selbstbeteiligung. Der Unterschied liegt ausschließlich im Komfort der Unterbringung, in der Arztauswahl und im GOÄ-Rahmen:

Stationäre LeistungS3S1DDS1
Selbstbeteiligung stationärKeine – 100 % bis zu den genannten Grenzen
ZimmerkategorieMehrbettzimmerEinbettzimmerEinbettzimmer
ArztDiensthabender Arzt oder BelegarztDiensthabender Arzt oder Belegarzt
(Chefarzt nur bei Dread Disease)
Chefarzt (immer)
PrivatklinikNeinNur bei Dread DiseaseJa (immer)
GOÄ-Rahmen stationärBis HöchstsätzeBis Höchstsätze (bei Belegarzt)
Über Höchstsätze nur bei Dread Disease
Über Höchstsätze (immer)
Ersatz-KHT bei Verzicht auf WahlleistungenNicht anwendbarJa (z. B. 20 €/Tag bei 2-Bett statt 1-Bett; 40 €/Tag bei Mehrbett; 60 €/Tag bei Verzicht auf privatärztl. Leistungen)Ja (gleiches System wie S1DD)
Allgemeine KH-Leistungen (Regelleistungen)100 % in allen drei Tarifen
Belegarzt bis GOÄ-Höchstsätze100 % in allen drei Tarifen
Rooming-in (Elternteil als Begleitperson)100 % Unterbringung + Verpflegung des Elternteils; Alter des Kindes gemäß AVB geregelt
Stationäre Psychotherapie100 % in allen drei Tarifen
Stationäre Entbindung (inkl. Familienzimmer)Ja; bei S1/S1DD: Familienzimmer bei Entbindung inbegriffen; Unterbringungskosten gesundes Neugeborenes
Ambulante stationsersetzende OPs100 % (Voranschlag vor Beginn einzuholen; Fahrtkosten inklusive)
Stationäre Anschlussheilbehandlung / Reha100 % (allg. KH-Leistungen)100 % (inkl. Einbettzimmer)100 % (inkl. Einbettzimmer + Chefarzt)
Rücktransport + Bergung + ÜberführungMedizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland; Bestattung im Ausland bis Überführungskosten

Das Dread-Disease-Konzept im Tarif S1DD – Chefarzt nur wenn man ihn wirklich braucht

Der Tarif S1DD ist eine clevere Mittellösung zwischen dem günstigen S3 (Mehrbettzimmer, kein Chefarzt) und dem vollen S1 (immer Einbettzimmer + Chefarzt + Privatklinik). S1DD erstattet standardmäßig das Einbettzimmer, nicht aber den Chefarzt oder die Privatklinik. Wer jedoch an einer der definierten Dread-Disease-Erkrankungen erkrankt, erhält automatisch auch Chefarzt, Privatklinik und GOÄ über Höchstsätze – und das nicht nur für die Behandlung der schweren Erkrankung selbst, sondern ab diesem Zeitpunkt dauerhaft für alle weiteren Erkrankungen:

Die versicherten Dread-Disease-Erkrankungen im Tarif S1DD sind: Krebs, bösartige Erkrankungen der Lymphknoten und/oder des Knochenmarks, chronische Niereninsuffizienz mit Dialysepflicht, multiple Sklerose, Organtransplantation, AIDS/HIV, Herzinfarkt, Schlaganfall sowie ALS (Amyotrophe Lateralsklerose). Ab der Erstdiagnose einer dieser Erkrankungen gelten die vollen Wahlleistungen (Chefarzt + Privatklinik + GOÄ über Höchstsätze) auch für alle anderen, zukünftigen Erkrankungen – auch für dann nicht mehr in der Liste aufgeführte (z. B. Gelenkoperationen oder Unfälle).

S1DD: Smarte Preisstrategie mit Top-Absicherung im Ernstfall. Statistisch gesehen erleidet ein erheblicher Anteil der Bevölkerung im Laufe des Lebens mindestens eine der Dread-Disease-Erkrankungen. Mit dem S1DD zahlen Versicherte zunächst einen deutlich niedrigeren Beitrag als bei S1 – haben aber die Gewissheit, dass sie im wirklich schwerwiegenden Krankheitsfall vollständig auf das S1-Leistungsniveau hochgestuft werden. Das ist keine Marketing-Aussage, sondern in den AVB verbindlich festgeschrieben.

Die Zahntarife: Z6SB, Z6, Z8 und Z9 im Vergleich

Alle Zahntarife der SDK GesundheitsFAIR arbeiten ohne Selbstbeteiligung. Zahnbehandlung wird in allen vier Tarifen zu 100 % erstattet. Der Unterschied liegt im Erstattungssatz für Zahnersatz und Kieferorthopädie, im GOZ-Rahmen und in der Erstattung zahnmedizinischer Prophylaxe:

ZahnleistungZ6SBZ6Z8Z9
Selbstbeteiligung Zahn480 €KeineKeineKeine
GOZ-RahmenBis HöchstsätzeBis HöchstsätzeBis HöchstsätzeÜber Höchstsätze
Zahnbehandlung100 % in allen vier Tarifen
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen, Veneers)60 %60 %80 %90 %
Kieferorthopädie (KFO)60 %60 %80 %90 %
Zahnmedizinische Prophylaxe (PZR, Versiegelung etc.) – BRE-neutralNicht BRE-neutral250 €/KJ250 €/KJ500 €/KJ
Zahnstaffel (Wartezeit Erstattungslimit)KJ 1–2: max. 3.000 €; KJ 1–3: max. 5.000 €; KJ 1–4: max. 7.500 €; ab KJ 5: unbegrenzt. Bei Unfall entfällt die Staffel.

Z9 mit Prophylaxe-Besonderheit: Im Tarif Z9 werden zahnmedizinische Vorsorgemaßnahmen (professionelle Zahnreinigung, Versiegelung etc.) bis zu 500 € pro Kalenderjahr erstattet – und das BRE-neutral. Das bedeutet: Wer regelmäßig zur PZR geht, verliert dadurch seinen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung nicht. Zusammen mit dem 90-%-Erstattungssatz für Zahnersatz und KFO über GOZ-Höchstsätze ist Z9 der umfangreichste Zahntarif im GesundheitsFAIR-Sortiment.

Beitragsrückerstattung – bereits ab dem ersten Jahr

Die SDK erstattet bei Leistungsfreiheit im Vorjahr 2 Monatsbeiträge aus den Ambulant- und Zahntarifen zurück – und das bereits ab dem ersten Kalenderjahr der Versicherung. Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis 500 € pro Kalenderjahr sowie Zahnprophylaxe bis 250 € bzw. 500 € (abhängig vom Zahntarif) werden BRE-neutral behandelt – sie gefährden die BRE nicht, auch wenn Erstattungen dafür anfließen.

Das Optionssystem: Wechselrechte ohne Gesundheitsprüfung

Die SDK zählt nach eigenen Angaben zu den Anbietern mit den meisten Wechseloptionen ohne Gesundheitsprüfung im deutschen PKV-Markt. Versicherte können in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln:

Ereignisunabhängig: Zu den Geburtstagen, an denen die versicherte Person das 30., 35., 40., 45. oder 50. Lebensjahr vollendet – Antrag mindestens 6 Monate vorher.

Ereignisabhängig (Auswahl): Entsendung ins Ausland; zusammenhängender Auslandsaufenthalt über 182 Tage; Wechsel zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit; Beginn/Abschluss von Berufsausbildung oder Studium eines mitversicherten Kindes; Abschluss akademischer Weiterbildung; Heirat oder Eintragung Lebenspartnerschaft; Scheidung; Aufnahme Berufstätigkeit durch Ehepartner; Einkommenserhöhung um mindestens 20 % innerhalb eines KJ.

Rückkehroption bei vorübergehendem Downgrade: Wer bei Elternzeit, Altersteilzeit, Pflegezeit, Arbeitslosigkeit oder Sabbatical in einen günstigeren Tarif wechselt, kann danach ohne Gesundheitsprüfung in seinen ursprünglichen Tarif zurückkehren – Antrag binnen 2 Monaten nach Ende des Ereignisses. Die Selbstbeteiligung kann jederzeit zum 1. des nächsten Monats geändert werden.

Die Ergänzungstarife NH, VP, 10 und BE

Neben den Pflichtbausteinen AM, S und Z bietet die SDK vier Ergänzungstarife an, die den Versicherungsschutz gezielt erweitern oder langfristig wirtschaftlich attraktiv machen:

Ergänzungstarif NH – Naturheilverfahren und Heilpraktiker

Der Tarif NH ist für Versicherte in der AM1x-Reihe konzipiert, die sich dort keine Heilpraktikerleistungen wünschen, aber dennoch Naturheilverfahren und alternative Therapien absichern wollen. Er erstattet 100 % der Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker im Rahmen der Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses (inkl. Anthroposophische Medizin, Ayurveda, Homöopathie, Hyperthermie, Osteopathie, TCM, Phytotherapie, Neuraltherapie, Kinesiologie, Orthomolekulare Therapie, Thermographie u.v.m.) sowie die damit verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel – bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr. Im ersten KJ ist die Erstattung auf 100 € begrenzt, im zweiten KJ auf 200 €. Erstattungen aus dem NH-Tarif gefährden die BRE anderer Tarife nicht.

Ergänzungstarif VP – Vorsorge, Impfungen und Prävention

Der Tarif VP ist als Ergänzung für Versicherte gedacht, die eine Krankheitskostenvollversicherung bei irgendeinem zugelassenen privaten Krankenversicherer haben (nicht nur bei der SDK). Er erstattet bis zu 100 % für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung (inkl. sportmedizinische Untersuchungen; ausgenommen: Gentests) sowie für Schutzimpfungen nach STIKO plus zusätzlich gegen Influenza, FSME und Tollwut (keine Reiseimpfungen) – insgesamt bis zu 400 € pro Kalenderjahr. Für Präventionskurse (nach §20 SGB V, zertifiziert) werden bis zu 100 € pro Kalenderjahr erstattet. Keine Wartezeiten. Erstattungen aus VP gefährden die BRE anderer Tarife nicht.

Ergänzungstarif 10 – Krankenhaustagegeld

Tarif 10 ist eine Krankenhaustagegeldversicherung, die ohne Kostennachweis für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie stationärer Entbindungen oder Fehlgeburten ein frei wählbares Krankenhaustagegeld auszahlt (mindestens 10 €/Tag). Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als volle Tage. Das Tagegeld wird ungekürzt und ohne Anrechnung auf GKV- oder PKV-Leistungen ausgezahlt. Es dient beispielsweise zur Deckung der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung oder für zusätzlichen Komfort.

Ergänzungstarif BE – Beitragsentlastung im Alter

Der Tarif BE ist kein klassischer Leistungsbaustein, sondern ein Vorsorgebaustein zur dauerhaften Beitragssenkung im Alter. Wer ihn vor dem 60. Lebensjahr abschließt, zahlt einen monatlichen Sparbeitrag (je nach Eintrittsalter) und erhält ab dem 1. Juli des Jahres, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, eine dauerhafte Beitragsreduktion in der vereinbarten Höhe. Der Einfachbetrag der monatlichen Beitragsreduktion steigt mit dem Alter: mit 65 Jahren 1,00 €, mit 68 Jahren 1,10 €, mit 73 Jahren 1,20 € – bis zu 1,70 €/Monat pro Einheit mit 98 Jahren. Die Reduktionsbeträge können als Vielfache des Einfachbetrages vereinbart werden; die maximal mögliche Gesamtreduktion beträgt 75 % des zum Abschlusszeitpunkt gültigen Monatsbeitrags. Beiträge für BE sind steuerlich in hohem Maße als Vorsorgeaufwendungen absetzbar; Arbeitnehmer profitieren zudem davon, dass der Arbeitgeber auch den BE-Beitrag bezuschusst, sofern der maximale AG-Zuschuss nicht ausgeschöpft ist.

ErgänzungstarifKernleistungWichtigste GrenzeWer braucht ihn?
NHNaturheilverfahren + Heilpraktiker (Hufelandverzeichnis)1.000 €/KJ; KJ1: 100 €; KJ2: 200 €AM1x-Versicherte, die Heilpraktiker nutzen möchten
VPVorsorge, Impfungen, Präventionskurse400 €/KJ Vorsorge; 100 €/KJ PräventionGKV-Versicherte oder PKV-Versicherte anderer Träger
10Krankenhaustagegeld (frei wählbar)Min. 10 €/TagAlle; z. B. für KH-Zuzahlung oder Komfort
BEDauerhafte Beitragssenkung ab 65. LebensjahrMax. 75 % des Monatsbeitrags; Abschluss vor 60. LebensjahrAlle, die früh planen – insb. Angestellte (AG-Zuschuss!)

Digitale Services und Gesundheitsberatung der SDK

Alle GesundheitsFAIR-Versicherten erhalten Zugang zu einem umfangreichen Serviceangebot, das über die reine Leistungserstattung hinausgeht. Die Medgate-App ermöglicht ärztliche Videoberatungen rund um die Uhr an 365 Tagen – inkl. Privatrezept und elektronischer Krankschreibung. Der Facharztterminservice hilft bei der Suche nach einem geeigneten Spezialisten und der Terminvereinbarung. Ein Zweitmeinungsservice koordiniert unabhängige ärztliche Expertenmeinungen bei unsicheren Diagnosen oder Therapieoptionen. Über die SDK-App können Rechnungen digital eingereicht, Verträge verwaltet und der Bearbeitungsstand verfolgt werden. Der Hilfsmittelservice unterstützt bei Auswahl und Beschaffung von Hilfsmitteln zu möglichst günstigen Preisen – und macht bei Bezug über diesen Service die Selbstbeteiligung hinfällig.

Häufige Fragen zu den SDK GesundheitsFAIR Tarifen AM, S und Z 2026

Was ist der Unterschied zwischen der AM1x-Reihe und der AM3x-Reihe?

Beide Reihen bieten ein sehr gutes ambulantes Leistungsniveau ohne versteckte Selbstbeteiligungen. Der zentrale Unterschied: Die AM3x-Reihe (AM30–AM33) erstattet Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis bis 1.000 € pro Kalenderjahr inklusive, außerdem werden ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet. Die AM1x-Reihe hingegen ist auf GOÄ-Höchstsätze begrenzt und beinhaltet keinen Heilpraktiker-Schutz (dieser ist optional über den Ergänzungstarif NH zubuchbar). Dafür bietet die AM1x-Reihe bei Sehhilfen (1.000 € statt 250 €), LASIK (3.000 € statt 1.500 €/Auge), Kuren (2.000 € statt 1.000 €), Präventionskursen (500 € statt 250 €) und Kinderwunschbehandlung (8 IVF statt 4) höhere Erstattungsgrenzen.

Für wen ist der Tarif S1DD sinnvoll?

S1DD ist ideal für Versicherte, die den Komfort des Einbettzimmers schätzen, aber für die Chefarztbehandlung und Privatklinik nur im wirklich schwerwiegenden Erkrankungsfall benötigen. Da statistisch ein relevanter Teil der Bevölkerung im Laufe des Lebens an einer der Dread-Disease-Erkrankungen leidet (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall etc.), bietet S1DD für die meisten Fälle genau dann die vollständigen Premiumleistungen, wenn sie am wichtigsten sind – zu einem deutlich günstigeren Beitrag als S1.

Wie funktioniert die BRE-Neutralität von Vorsorgeleistungen?

Werden Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder zahnmedizinische Prophylaxe in Anspruch genommen und erstattet, zählt dies nicht als Leistungsinanspruchnahme im Sinne der BRE – solange die erstatteten Beträge die Grenzen einhalten (500 €/KJ für Vorsorge/Impfungen in der AM1x-Reihe; 250 € bzw. 500 €/KJ für Zahnprophylaxe je nach Z-Tarif). Diese Leistungen können also vollständig genutzt werden, ohne die BRE zu gefährden.

Kann ich die Selbstbeteiligungshöhe beim SDK jederzeit anpassen?

Ja – die Selbstbeteiligung in den ambulanten Tarifen kann immer zum 1. des folgenden Monats geändert werden, also auch unterjährig. Sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung sind jederzeit möglich. Bei einer Erhöhung reduziert sich der Beitrag; bei einer Senkung steigt er entsprechend. Die Änderung wird formlos in Textform beantragt.

Was bringt der Beitragsentlastungstarif BE im Vergleich zu anderen Altersrückstellungsmodellen?

Der Tarif BE der SDK baut über Jahre Kapital auf, das ab dem 65. Lebensjahr die monatlichen PKV-Beiträge dauerhaft und fest kalkulierbar senkt. Im Unterschied zu manchen anderen Vorsorgekonstrukten ist die Beitragsreduktion vertraglich garantiert und steigt mit dem Alter sogar leicht an (von 1,00 €/Einheit mit 65 auf 1,70 €/Einheit mit 98). Für Arbeitnehmer besonders interessant: Der Arbeitgeber beteiligt sich am BE-Beitrag, sofern der Höchst-AG-Zuschuss nicht ausgeschöpft ist – und Beiträge für BE sind in hohem Maße steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Ihre optimale SDK GesundheitsFAIR-Kombination finden

AM10, AM11, AM12 oder AM13? Oder besser die AM3x-Reihe? S3, S1DD oder S1? Z6, Z8 oder Z9? Und welche Ergänzungstarife sind für Ihre Situation sinnvoll? Wir berechnen Ihren effektiven Monatsbeitrag nach AG-Zuschuss und BRE.

  • ✔ AM1x vs. AM3x: Heilpraktiker-Bedarf, LASIK-Pläne und Sehhilfen-Analyse
  • ✔ S3 vs. S1DD vs. S1: Kostenunterschied vs. Leistungsgewinn
  • ✔ Zahnstaffel: Was deckt Z6, was braucht man Z9 für?
  • ✔ SDK im Marktvergleich mit anderen Top-PKV-Anbietern
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